Jagdausübungsberechtigter

Was ist ein Jagdausübungsberechtigter?

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Zuletzt aktualisiert am: 7.8.2024

Erlegter Hirsch auf dem Waldboden mit Flinte.jpg
Synonyme
  • Jagdausübungsbefugter

 

Ein Jagdausübungsberechtigter ist eine Person mit einem gültigen Jagdschein, die dazu befugt ist, in einem Jagdbezirk die Jagd auszuüben. 

Das Bundesjagdgesetz unterscheidet für das Jagdrecht den Inhaber und den Ausübungsberechtigten. Denn das Jagdrecht ist an Grund und Boden gekoppelt und steht daher zunächst dem Eigentümer eines Grundstücks zu. Da aber die Ausübung der Jagd nur auf Flächen einer gewissen Größe sinnvoll ist, trennt das Bundesjagdgesetz das Jagdausübungsrecht vom Jagdrecht, indem die Jagd nur in "Jagdbezirken" ausgeübt werden darf. 

Jagdbezirke können sowohl Eigenjagdbezirke als auch gemeinschaftliche Jagdbezirke sein. Gemeinschaftliche Jagdbezirke entstehen, indem sich die Eigentümer einer Gemeinde oder Gemarkung, die zuzsammen über aneinanderliegende Grundstücke von mindestens 150 Hektar Gesamtfläche verfügen, zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen. Ein Eigenjagdbezirk ist im Grunde eine zusammenhängende Fläche von mindestens 75 Hektar in der Hand eines Eigentümers.

Der Jagdausübungsberechtigte eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks ist im Normalfall ein Jagdpächter. Alternativ kann die Genossenschaft die Jagdausübung einem von ihr angestellten Berufsjäger überlassen. In einem Eigenjagbezirk stehen dieselben Möglichkeiten zur Verfügung. Allerdings kann hier das Jagdrecht und das Jagdausübrungsrecht in einer Hand liegen.

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