Wilderei durch den Hund – kein Kavaliersdelikt

Wie sieht die Rechtslage bei Wilderei durch den Hund aus und was kann ich als Halter tun?

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Zuletzt aktualisiert am: 8.7.2021

Hund jagt Hase.jpg

Dass der Jagdtrieb zu den natürlichen Instinkten eines Hundes dazu gehört, steht außer Frage. Dieser darf aber nicht unkontrolliert erfolgen und in Wilderei ausarten.

Das Jagen und damit verbundene Beutefangverhalten ist genetisch angelegt, besteht aus mehreren Jagdsequenzen, die aber nicht bei allen Hunden und Rassen gleichermaßen fixiert und ausgebildet sind. Der natürlich veranlagte Beutetrieb und das daraus resultierende Jagdverhalten dient der Ressourcenbeschaffung und damit folglich der Existenzsicherung, denn nur durch das Erlegen von Beute kann ein Fleischfresser in freier Wildbahn sich und seine Gefolgsleute inklusive Nachkommen, ernähren und letztlich satt machen.

Manche Hunde und Hunderassen haben einen ausgeprägteren Jagdtrieb auf Grund ihrer ursprünglich angedachten Verwendung als ihre Artgenossen, ziehe man beispielsweise eine Jagdhunderasse wie Deutsch Drahthaar, Gordon Setter oder Westfälische Dachsbracke im Vergleich zu Gesellschafts- und Begleithunderassen wie Pudel, Mops oder Cavalier King Charles Spaniel heran. 

Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Welpen- und Hundekauf konkret Gedanken zu machen, welche Hunderasse am besten zu euch und eurer Lebenssituation passt, damit ihr den Bedürfnissen eures Hundes in ausreichendem Maß nachkommen könnt und der Vierbeiner so zum Einsatz kommt, wie es die Anlagen und Rassemerkmale erfordern.

Um euch hilfreich bei diesen Fragen zur Seite zu stehen, haben wir einen weiterführenden Magazinartikel mit dem Titel „Was muss ich rund um den Welpenkauf alles beachten?“ für euch bereitgestellt.

Denn bekommt ein Hund nicht genügend Auslauf und Bewegung, geistige Aufgaben und gezielte Reizpunkte gesetzt, um ihn körperlich und mental zu fordern und am Ende des Tages auszulasten, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich der Hund eine Ersatzbeschäftigung sucht und seine überschüssige Energie dabei herauslässt.

Geschieht dies bei einem Jagdhund, wenn ihr mit ihm im Wald oder Feld unterwegs seid und ihn von der Leine gelassen habt, er einen Hasen entdeckt oder eine Spur des Wildwechsels aus der vergangenen Nacht erschnüffelt, dann kann es schon zu spät sein und jedwedes einstudiertes Hundetraining, ob der sichere Rückruf oder das Signal mit der Hundepfeife, versagt.

Der Hund macht sich auf und davon, nimmt die Fährte auf oder die sofortige Verfolgung des gesichteten Wildtieres.

Dieser Prozess kann kurze Zeit später bereits abgebrochen werden oder nach Stunden und vielen zurückgelegten Kilometern erst enden. Mit und ohne Beute.

Auf jeden Fall stellt dies bereits einen Erfolg für den Hund dar, denn alleine die pure Verfolgung und etwaige Hetze des Wildtieres ist seine Belohnung und damit zukünftig immer wieder der Motivationsanlass, dies von Neuem erfahren zu wollen.

Die Folge sind allein umherlaufende Hunde, die streunen und wildern, andere Tiere jagen und hetzen, sowie in ihrem gewohnten Lebensraum stören und verängstigen.

Ganz zu schweigen von etwaigen Kollateralschäden, wenn der Hund bei der Verfolgung des Tieres im Wald eine Bundesstraße überquert und es zu einem dramatischen Unfall mit Personen- und Sachschäden kommt.

Wir wollen in den weiteren Ausführungen auf die Problematik von wildernden Hunden eingehen, die aktuelle Rechtslage beleuchten und euch Tipps für den Alltag aufzeigen, damit durch entsprechende Maßnahmen es erst gar nicht zur Wilderei und unkontrolliertem Jagd- und Beutefangverhalten durch den Hund kommt.

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Was versteht man unter dem Jagd- & Beutefangverhalten bei Hunden, das zu Wilderei führen kann?

Jagd- und Beutefangverhalten sind natürlich angelegte Verhalten zur Ressourcensicherung von Caniden.

Die Jagd sichert das Überleben

Raubtiere können in der freien Wildbahn nicht darauf warten, dass ihnen Menschen ihr Fressen wie im Zoo vorlegen, oder sie zu festen Urzeiten in der Küche an ihrem Napf fressen können, um ihren Hunger zu stillen, sich zu versorgen und damit ihr tägliches Überleben zu sichern.

Im Gegenteil, hier gilt es täglich als Fleischfresser auf die Jagd zu gehen und als Einzelkämpfer oder im Rudel andere Tiere zu jagen und zu erlegen. Ziel ist es einfach satt zu werden und für die entsprechende Nahrung zu sorgen.

Auch bei den Caniden ist dies nicht anders, denn ihr angeborener Jagdinstinkt und Jagdtrieb führen zu ganz ursprünglichen Verhalten, die sie in die Lage versetzen, gezielt und erfolgreich Beute zu machen, um sich und das Rudel mit Frischfleisch zu versorgen.

Bei Wölfen, Füchsen, Schakalen, Kojoten und wildlebenden Hunden ist die Ressourcensicherung eine der täglichen Hauptaufgaben, um in der freien Natur gezielt nach Fressbarem zu suchen, Beute aufzustöbern, sich an sie heranzupirschen, durch angeborenes und erlerntes Jagd- und Beutefangverhalten die Beute nach ganz bestimmten Abläufen zu erlegen und damit zu überleben.

Die vorgenannten Arten und Gruppen von Canidaen müssen also verständlicherweise nach wie vor für ihre Selbsterhaltung auf die Jagd gehen und dabei je nach Lebensraum, die verschiedensten Tiere jagen, reißen und erbeuten.

Die Situation beim domestizierten Haushund sieht anders aus

Der domestizierte Haushund kann sich im Gegensatz zu seinen wildlebenden Verwandten und Artgenossen glücklich schätzen, denn in aller Regel ist für dessen vollen Magen täglich gesorgt.

Durch die Anschaffung eines Hundes übernimmt der Halter die vollumfängliche Verantwortung für seinen Hund.

Nicht zu Letzt die Ernährung und Versorgung gehören zu den Aufgaben und gesetzlichen Pflichten eines Hundehalters, so wie es auch die tierschutzrechtlichen Vorschriften rund um die artgerechte Hundehaltung vorsehen.

Solltet ihr mehr über die Tierschutz-Hundeverordnung erfahren wollen, so habt ihr die Gelegenheit, unseren Artikel mit dem Titel „Die Tierschutz-Hundeverordnung“ zu lesen.

Sprich, der jeweilige Hundehalter sorgt dafür, dass sein Hund ausreichend Hundefutter bekommt und satt wird.

Somit muss das Jagd- und Beutefangverhalten des Hundes nicht für die tägliche Ressourcensicherung und den Selbsterhaltungstrieb herhalten. 

Dennoch sind auch beim domestizierten Haushund die Anlagen des Jagdtriebs mehr oder minder vorhanden und müssen anderweitig zum Einsatz kommen und individuell ausgelastet und beansprucht werden. Der Beutetrieb muss also kontrolliert mit entsprechenden Aktivitäten angesprochen und gefordert werden, damit der Vierbeiner das daraus resultierende instinktive Verhalten einbringen, sich voll entfalten und ausleben kann.  

Es kommt auf die Hunderasse und den individuellen Hund an

Der Jagdtrieb ist beim Haushund je nach Hunderasse unterschiedlich stark präsent, einerseits kommt es auf die rassespezifischen Merkmale und andererseits auf die individuelle Hundepersönlichkeit an, wieviel Jagdinstinkt, Jagdtrieb und Jagdleidenschaft jeder Hund im Blut hat.

Denke man nur an die Jagdhunderassen, die heute in den verschiedenen Gruppen der FCI geführt werden, seien es Vorstehhunde-, Laufhunde-, Apportierhunde-, Stöberhunderassen etc..

Das Ziel der Zuchtgeschichte und -entwicklung dieser Jagdhunderassen lag und liegt nach wie vor darin, reinrassige Hunde mit besten Anlagen und ausgeprägtem Jagdinstinkt für die Jagd zu züchten. Gemäß ihren Anlagen und Merkmalen kommen sie dann bei den verschiedenen Jagdaktivitäten zum Einsatz und sollen als versierte Jagdhelfer zum Jagderfolg beitragen.

Und hat die Hunderasse eine sehr ausgeprägte Veranlagung im Hinblick ihres Jagdtriebs, so muss dieser Hund auch regelmäßig ausreichende Möglichkeiten haben, gezielt sein Beutefang- und Jagdverhalten einzusetzen, damit er ausreichend ausgelastet wird und nicht die Triebe an anderer Stelle aus ihm herausbrechen und er durch ungewolltes und unkontrolliertes Jagdverhalten, sich sein Auslassventil selber sucht.

Ein Deutsch Draahthaar steht auf der Wiese an und hebt in typischer Manier die Vorderpfote.

So sollten gezielte Beschäftigungsformen, wie etwa das Führen des Hundes beim aktiven Jagdeinsatz im Revier, zielgerichteten Jagdersatzmaßnahmen wie Apportier- und Suchaufgaben in der Freizeit, oder ausgewählte Hundesportarten wie Fährtenarbeit, Wasserarbeit, Mantrailing die Triebe und Instinkte gezielt angesprochen, gefördert und/oder umgeleitet und durch körperliche und geistige Auslastung befriedigt werden. Der Hund muss schlichtweg sich rassespezifisch auspowern können, damit sein Jagdtrieb ausreichend kontrolliert zum Einsatz kommt und möglichst keine Notwendigkeit und Motivation besteht, dies auf eigene Faust zu tun.

Welche Aktivitäten zu den einzelnen Hunderassen passen, könnt ihr jederzeit in unseren Rassebeschreibungen herausfinden, um ein geeignetes Beschäftigungsprogramm zusammenzustellen und ein Gefühl für den zeitlichen Aufwand im Hinblick auf den rassespezifisch notwendigen Beschäftigungsumfang zu erhalten.

Um euch an dieser Stelle ein besseres Bild über das gesamte Beutefangverhalten von Hunden machen zu können und was ihr als Halter aktiv bei Fehlverhalten unternehmen könnt, haben wir einen spannenden und hilfreichen Artikel mit dem Titel „Das Beutefangverhalten von Hunden“ zur weiteren Lektüre bereitgestellt.

Unkontrolliertes Jagdverhalten wird als Wilderei betrachtet

Warum wir euch als Halter eines Hundes für den Jagdtrieb und das Jagdverhalten eures Hundes sensibilisieren wollen, ist die Tatsache, dass immer häufiger domestizierte Hunde durch Unterforderung und zu wenig rassespezifischer Auslastung, Rehe, Hasen, Wildschweine, Katzen und andere Tiere unkontrolliert jagen, hetzen und mitunter reißen.

Oft führt dies zu einem mulmigen Gefühl bei Haltern, die bereits schlechte Erfahrungen mit ihrem Hund gemacht haben, wenn es täglich zum Hundespaziergang geht oder der Vierbeiner auf dem eingegrenzten Grundstück alleine ist und in unbeobachteten Momenten die Gelegenheit nutzt, um sich eine ideale Ausbruchsmöglichkeit zu suchen, damit er selbständig in der Umgebung sich auf Erkundungstour begeben kann.

Andere Halter sind etwas sorgloser, sollte sich ihr Hund mal wieder losreißen oder beim unangeleinten Herumschnüffeln verselbständigen und seiner Jagdleidenschaft freien Lauf lassen, denn bis dato ist immer alles gutgegangen und der Vierbeiner nach kurzer Zeit wieder zurückgekommen. 

So oder so, kann das unkontrollierte Jagen böse Folgen für Hund, Halter/Hundeführer, andere Beteiligte, Artgenossen und artfremde Tiere haben, wie wir im weiteren Verlauf noch sehen werden.

Und welch nachhaltigen Einfluss ein geglückter Jagdversuch beim Hund hinterlässt, darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden, denn dies wird sich auf sein zukünftiges Verhalten maßgeblich auswirken:

Hat euer Hund einmal Blut geleckt, so will er diese Erfahrung möglichst häufig wiedererleben.

Und dafür braucht es keine Beute als Jagderfolg, sondern bereits das pure Glücksgefühl seiner Freiheit, des Jagdablaufs, der Verfolgung und Hetze, sind sein erfolgreiches Jagderlebnis und gleichgesetzt mit seiner Belohnung und damit am Ende des Tages die Motivation und innerer Antrieb für zukünftige Wiederholungen. Das Jagen selber ist an der Stelle selbstbelohnend und genug Ansporn für weitere Versuche. Warum dies so ist, scheint klar. Denn versetze man sich in die Lage eines in freier Wildbahn lebenden Hundes, der für sein Fressen selber sorgen muss, so ist es für dessen Selbsterhaltungstrieb und Befriedigung eines Grundbefürfnis existentiell, dass dieser nach mehreren missglückten Jagdversuchen, weiterhin motiviert bleibt. Vermutlich ist dieser Umstand also ein gewisser natürlich angelegter Schutzmechanismus, denn würde er nicht immer wieder Spaß am Beutefangverhalten empfinden und dieses nach Fehlversuchen einstellen, so würde der betroffene Hund mangels Nahrungsbeschaffung hungern und leidvoll verenden.

Ist also ein Hundeindividuum erst einmal auf den Geschmack des unkontrollierten Jagens gekommen und das unerwünschte Verhalten nach mehrmaligen geglückten Versuchen verfestigt, so stehen dem verantwortlichen Halter einige herausfordernde Zeiten zur Verhaltenskorrektur mit Gegenmaßnahmen durch entsprechendes Hundetraining bevor. Vielfach geht dies dann nur unter professioneller Anleitung durch die tatkräftige Unterstützung eines kompetenten und erfahrenen Hundetrainers in Einzelstunden, was viel Zeit, Geld sowie Geduld und strapazierfähige Nerven erfordert.

Auf der anderen Seite kommen rechtliche Probleme hinzu, denn das unbeaufsichtigte Umherlaufen und Streunen des Hundes in der Öffentlichkeit ist durch den Gesetzgeber strengstens untersagt.

Schnappt der Hund dann unterwegs noch eine Fährte auf oder hat sogar Sichtkontakt zu einem anderen Tier und nimmt die Verfolgung dessen auf, so kann dies erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Jagen, Hetzen und Reißen von anderen Tieren, sprich die Wilderei durch einen Hund, ist rechtlich verboten und wird durch die zuständigen Behörden rigoros verfolgt.

Wie die Rechtslage genau aussieht und welche Folgen dies für euch als Halter und euren Hund haben kann, werdet ihr in den weiteren Ausführungen noch erfahren.

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Was bedeutet Wilderei?

Das verbotene Jagen, Fangen und Töten von Tieren ist Wilderei.

Das verbotene Jagen und Töten von Tieren

Im Grunde ist mit Wildern und Wilderei gemeint, dass Menschen oder Tiere unberechtigter- und verbotenerweise Wild oder andere Tiere jagen, fangen und töten.

Mit den Wörtern Wilderei und Wilderer wird man immer wieder im Zusammenhang mit der Jagd nach Elfenbein konfrontiert, dass zwar gesetzlich weltweit verfolgt und bestraft wird, aber leider durch die verbotene Nachfrage für die handelnden Personen einen sehr lukrativen Markt darstellt.

Durch die immensen Gewinne werden Elefanten und Nashörner unter bestialischen Qualen geschossen und teilweise die Stoßzähne bei lebendigem Leib herausgetrennt.

Aber zurück zu unseren beliebtesten Haustieren:

Bei Hunden und Katzen hört man immer wieder, dass diese herumstreunen und Wild oder wildlebende Tiere jagen, hetzen, reißen und töten.

Einer Katze durch Beschäftigung und Erziehung das Jagen abzugewöhnen wird sehr schwer, bei Hunden hingegen gibt es Mittel und Wege, den Jagdinstinkt und Jagdtrieb ausreichend auszulasten und gezielt in andere Aktivitäten umzuleiten, damit möglichst die Hunde keine zusätzliche Motivation mehr zeigen und sich alleine zur Wilderei verleiten lassen.

Zudem sind erzieherische Maßnahmen und die richtige Konditionierung für das Ausführen und den Auslauf im Alltag beim Spazieren auf der Hunderunde unersetzlich, damit der jeweilige Halter/Hundeführer seinen Hund im Griff und unter Kontrolle hat. Es benötigt also funktionierende Instrumente, mit denen situativ auf den Hund eingewirkt und erwünschtes Verhalten abgerufen werden kann, damit möglichst zu keiner Zeit andere Menschen, Tiere oder Sachen durch die Anwesenheit oder die Handlungen des Hundes belästigt, bedroht, verletzt oder beschädigt werden. Der Hund muss also mit den entsprechenden Trainingsmethoden und -inhalten, sowie konsequentem und disziplinierten Führen zu einer gehorsamen und führigen Persönlichkeit geformt werden.

Wie wichtig ein funktionierendes Hund-Mensch-Team ist, damit z.B. der sichere Rückruf und die Freifolge so klappen, wie es sich der Hundeführer wünscht, haben wir in einem gesonderten Magazinartikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ ausführlich beschrieben. Die Lektüre lohnt sich, denn zu den umfangreichen Informationen, werdet ihr hilfreiche Praxistipps für den Hundealltag finden.

Ab wann gilt ein Hund von Gesetzeswegen als wildernder Hund?

Die aktuelle Gesetzeslage stuft dann einen Hund als wildernd ein, wenn dieser im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung seines Führers Wild aufsucht, verfolgt oder reißt.

Wildernde Hunde müssen somit eine akute Gefahr, Bedrohung oder Belästigung für das Wild oder andere Tier darstellen.

Dabei ist besonders die Definition der Begrifflichkeit „aufsucht“ von Seiten der Rechtsauffassung nicht eindeutig klar, vermutlich ist bereits das gezielte und intensive Suchen nach Wild, sowie die Absicht Wild zu finden, damit gemeint.

Sprich, könnte der allein herumtreibende Hund, der intensiv im Wald mit der Schnauze am Boden herumschnüffelt und stöbert, bereits als wildernd betrachtet werden und dem berechtigten Personenkreis das Recht einräumen, in manchen Bundesländern den Hund gezielt zu erschießen und zu töten.

Doch genau hier müssen die berechtigten Personen sehr feinfühlig, sorgfältig und sensibel mit ihrer Einschätzung sein, denn beispielsweise kann es sich schließlich auch um einen Hund handeln, der aus irgendwelchen Gründen vom Halter oder Hundeführer getrennt wurde und nun im Wald umherirrt, durch seine Nasenarbeit vielleicht Anhaltspunkte sucht, wo sein Herrchen oder bekannte Gerüche für den Nachhauseweg zu finden sind. Oder aber ein Chihuahua oder Papillon sich im Wald herumtreiben, die von ihrer körperlichen Konstitution und Ausstattung schon gar nicht in der Lage wären, eine Sau oder ausgewachsenen Hirsch zu jagen.

Kurzum, der Jagdberechtigte muss viele Wenn und Aber ausschließen, bevor mit Sicherheit gesagt werden kann, dass es sich um einen wildernden Hund handelt.

Ist sich die berechtigte Person nicht eindeutig sicher, dass es sich um einen wildernden Hund handelt, der die Absicht verfolgt ein Wildtier aufzustöbern, wird alleine aus Selbstschutz von einer Tötung absehen, damit er nicht selbst in eine ungewollte Rechtsposition hereinschlittert, die ihn u.U. in Bedrängnis bringt.

Bei gezieltem Hetzen, Verfolgungsjagden, zubeißenden Hunden oder gar Hunden mit gerissenem Wild, sieht die Lage für den betreffenden Hund natürlich anders aus. Wird ein Vierbeiner also quasi auf frischer Tat ertappt und alle Indizien sprechen für eine akuten Fall von Wilderei, so kann es für den betreffenden Hund drastische Folgen haben.

Für die jagdberechtigten Personen, die laut Gesetz zum Abschuss eines wildernden Hundes befugt sind, spielen weitere Prüfungen im Fall von herumlaufenden Hunden dahingehend eine Rolle, dass es durchaus sein kann, dass der Halter oder Hundeführer sich in unmittelbarer Nähe befindet, aber zunächst nicht zu sehen ist, dennoch durch Signale oder Rufzeichen auf seinen Hund einwirken kann, wozu er von Rechtswegen verpflichtet ist.

Wie weit er dabei von seinem Vierbeiner entfernt ist, ist nicht genau definiert, was es wiederum für Personen, die das Jagdschutzbedürfnis der Tiere durchsetzen sollen, so schwer von der Einschätzung macht, wann sie nach ausreichenden Prüfungen einen etwaig wildernden Hund gezielt erschießen können, ohne dabei selbst in die Bredouille zu geraten.

Im Umkehrschluss solltet ihr also stets schauen, dass euer Hund im Wald und Feld beim Spazieren stets in eurem direkten Einwirkungskreis befindet, damit ihr ihn unter Kontrolle halten und situativ mit etwaigen Maßnahmen Einfluss auf ihn nehmen könnt.

Da jede Rechtsvorschrift natürlich seine Grauzonen hat und von Seiten der rechtlichen Einschätzung die Juristen eine differenzierte Rechtsauffassung haben können, sollte man als Halter eines Hundes in Sachen Wilderei lieber beim Spazieren im Wald oder Feld etwas defensiver vorgehen und u.U. einmal mehr den Hund an die Leine nehmen, damit das Restrisiko des Entlaufens etwas reduziert wird.

In diesem Zusammenhang sind natürlich alle Bereiche und Gebiete mit allgemeiner Leinenpflicht oder etwaiger Hundeverbotszonen rechtskonform umzusetzen. Diese erfahrt ihr durch die Lektüre unserer allgemeinen Hundegesetze je Bundesland, die ihr über die nachfolgende Tabelle im nächsten Unterkapitel erreicht.

Ein langhaariger Weimaraner sitzt im Feld und schaut den Betrachter an.

Hundegesetze und -verordnungen auf Länderebene

Die Bundesländer setzen ihre Hundegesetze und Hundeverordnungen zum Halten und Führen eines Hundes auf Grund des föderalistischen Systems eigenständig um, was es für den einzelnen Hundehalter nicht einfacher macht, denn schließlich trägt er vollumfänglich die Verantwortung für das Verhalten seines Hundes, besonders im öffentlichen Raum.

Genau deshalb haben wir für jedes Bundesland die relevanten Vorschriften und Bestimmungen in einzelnen Artikeln ausgearbeitet, damit ihr je nach Aufenthaltsort mit eurem Hund stets rechtskonform unterwegs seid und nicht gegen geltendes Recht unwissentlich verstößt.

Hier habt ihr nun die Möglichkeit, je nach Anliegen, die Artikel der einzelnen Bundesländer aufzurufen: 

Bundesländer
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Folgender Grundsatz zum Halten und Führen eines Hundes gilt für alle Länder

Ein ganz wichtiger Grundsatz für das Halten und Führen eines Hundes durch seinen Halter oder berechtigten Hundeführer über alle Bundesländer hinweg, ist folgende Sichtweise der Gesetzgeber:

Ein Hund darf zu keiner Zeit eine Gefahr, Bedrohung oder Belästigung für Menschen oder Tiere darstellen, zudem dürfen durch dessen Verhalten keine Sachen beschädigt oder verdreckt werden, was auch die Pflanzenwelt in Wäldern, Wiesen, Parks und sonstigen Grünanlagen einschließt.

Hinzu ist der Hundehalter oder die berechtigte Person, die den Hund führt, dafür verantwortlich, dass der Hund zu keiner Zeit unbeaufsichtigt ist und alleine umherläuft. Der Hund muss stets im Einwirkungsbereich seines Halters sein, damit dieser situativ auf seinen Hund einwirken und Einfluss nehmen kann.

Genau diese gesetzlichen Aussagen sagen eigentlich schon alles aus, denn damit ist klar, dass Hunde nicht alleine im Wald, Feld oder den weitläufigen Wiesen herumstreunen dürfen, da die Gefahr für die sonstige Tierwelt und Menschen einfach zu groß ist.

Dasselbe gilt natürlich auch in bebauten Bereichen, wo Katzen, Kaninchen, kleinere Artgenossen, Erwachsene und Kinder durch herumstreifende und unbeaufsichtigte Hunde gefährdet werden könnten.

Ist zudem ein Hund bereits durch sein Verhalten auffällig geworden und hat in der Vergangenheit ein anderes Tier (Wild, Vieh oder sonstige Tiere) gehetzt, gebissen oder gerissen, dann kann je nach Landeshundegesetz der Hund als gefährlich eingestuft und nur unter verschärften Bedingungen gehalten und geführt werden.

Auch diese landesspezifischen Einschränkungen in Sachen „gefährliche Hunde“, haben wir für euch in unseren weiterführenden Artikeln zu den Landeshundegesetzen und -verordnungen je nach Bundesland ausgearbeitet. 

Bundesländer und ihre Landeshundegesetze- und Verordnungen
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetze

Zu den vorgenannten allgemeinen Hundegesetzen und den Verordnungen zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes, kommen die jeweiligen Landesjagdgesetze hinzu, die für Jagdbetreiber und Jäger relevant sind und deren Befugnis in Sachen wildernde Hunde regeln.

Kurzum, hier wird geregelt, was ein Jäger rechtlich tun darf, wenn er einen herrenlosen Hund im Revier entdeckt und diesen als herumstreunenden und wildernden Hund eindeutig identifiziert hat, nach Abwägen aller etwaigen gegenteiligen Möglichkeiten.

Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz regelt unter § 23 den Inhalt des Jagdschutzes:

Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen, sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Sprich die jeweiligen Bundesländer setzen nach eigenem Ermessen weitere Verordnungen und Vorschriften innerhalb der länderspezifischen Jagdgesetze um, wie mit wildernden Hunden im Revier umzugehen ist und welche Rechtsvorschriften die Jäger zu gewissen Handlungen und Gegenmaßnahmen autorisieren.

Ziel ist es durch die entsprechenden Rechtsvorschriften das Wild vor Gefahren und Bedrohungen durch die wildernden Hunde zu schützen und dies Notfalls durch den gezielten Abschuss und das Töten des Hundes.

Läuft ein Hund Unberechtigterweise alleine im Jagdbezirk herum, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die auch Folgen für den Halter oder den Hundeführer hat. Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich das Fehlverhalten des Hundes zu verantworten hat. Das Vergehen wird mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Wie und wie weit hier welches Bundesland die Befugnis der Jagdschutzbeauftragten ausdehnt und die Behörden die Bußgelder verhängen können, werdet ihr in den nachfolgenden Zeilen bzw. in den einzelnen Landesjagdgesetzen erfahren.

Landesjagdgesetze

Da alle Bundesländer das Bundesjagdgesetz in Sachen wildernde Hunde durch ihre eigenen Landesjagdgesetze ergänzen, haben wir für euch die relevanten Gesetzestexte je Bundesland in einem kurzen Artikel ausgearbeitet, damit ihr je nach Aufenthaltsort die aktuelle Rechtslage kennt und euch entsprechend beim Führen des Hundes aufstellen könnt:

Bundesländer und ihre Landesjagdgesetze
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Bundeswaldgesetz und Landeswaldgesetze

Bis hierhin haben wir nun einige gesetzliche Vorgaben aufgezeigt, die eine wesentliche Rolle im Hinblick auf wildernde Hunde spielen.

An dieser Stelle wollen wir aber auch noch einen weiteren Hinweis geben, denn das Bundeswald- und die Landeswaldgesetze haben ebenfalls eine gewisse Bedeutung für euch als Hundehalter.

Kurzgesprochen geht es hierbei um die Erhaltung und den Schutz des Waldes, durch seine Bedeutung für die Umwelt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, des Klimas, des Wasserhaushaltes, der Reinhaltung der Luft, der Bodenfruchtbarkeit, des Landschaftsbildes, der Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung.

In den Landeswaldgesetzen werden zudem die landesspezifischen Bestimmungen und Vorschriften zum Führen des Hundes im Wald, den Wald- und Forstgebieten und sonstigen Grünflächen und Bereichen, die der Zuständigkeit der Landeswaldgesetze unterliegen, geregelt.

Hierzu zählen u.a. zum Schutz der Flora und Fauna etwaige Leinenpflichten und Hundeverbotszonen.

Da es auch zeitlich begrenzte Leinenpflichten besonders auf Grund der Brust, Schon- und Aufzuchtzeiten der Wildtiere gibt, stehen diese wiederum indirekt im Zusammenhang mit unserem Thema der wildernden Hunde.

Denn in diesen Zeiten sollen die Tiere besonders vor Belästigung und Ruhestörung bewahrt werden.

Die entsprechenden Anordnungen zu Leinenpflichten und Hundeverbotszonen könnt ihr in unseren bundesländerspezifischen Artikel zu den allgemeinen Gesetzen zur Hundehaltung (Hundegesetzen) entnehmen.

Ihr erreicht je nach Interesse und Notwendigkeit bei einem Aufenthalt die Artikel über die folgende Tabelle:

Bundesländer
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
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Welche Gefahren können durch streunende Hunde entstehen & was treibt sie dazu?

Wildernde und streunende Hunde können zur Gefahr, Bedrohung und Belästigung für Menschen und Tiere werden, was durch die unterschiedlichsten Ursachen getrieben sein kann.

Unbeaufsichtigte und streunende Hunde stellen eine Gefahr dar

Um nicht mit dem Gesetz, der Jägerschaft, Naturfreunden, Naturschützern, Haltern anderer Tiere, Anwohnern oder anderen Menschen in Konflikte auf Grund des Verhaltens des eigenen Hundes im öffentlichen Raum zu geraten, liegt es an jedem Hundehalter, frühzeitig die richtigen Weichen hinsichtlich Prägung, Habituation, Sozialisierung und Erziehung zu stellen, seinen Hund täglich rassespezifisch zu beschäftigen und auszulasten und ihn möglichst immer unter Aufsicht zu halten.

Die Gefahr durch streunende Hunde für Menschen und Tiere kann sehr hoch sein, denke man nur an unbeaufsichtigt umherlaufende Hunde, die in den Straßenverkehr eindringen, einen schweren Verkehrsunfall verursachen, bei dem Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar getötet werden.

Aber auch Jogger, Fahrradfahrer, Spaziergänger und spielende Kinder fühlen sich durch die Anwesenheit eines herren- und aufsichtslosen Hundes gestört, belästigt oder haben einfach nur Angst, da sie nicht einschätzen können, wie sich der Hund ihnen gegenüber verhält.

Nicht auszudenken, dass ein Kind unbedarft und naiv auf den Vierbeiner in bester Absicht zugeht, dieser dies entweder als Spielaufforderung versteht, dabei ungeschickt agiert und das Kind versehentlich verletzt oder aber das Kind die Individualdistanz des Hundes unwissentlich unterschreitet und dieser verängstigt zuschnappt, da er sich bedrängt fühlt.

Tieren geht es da nicht anders. Die Katze in der Nachbarschaft fühlt sich in den allermeisten Fällen ebenfalls bedroht, wenn ein streunender Hund ihr in die Quere kommt.

Aber auch die Wildtiere in den Wäldern und Feldern wollen ihre Ruhe und nicht von der Anwesenheit eines allein umherlaufenden Hundes mit ausgeprägtem Jagdtrieb gefährdet werden, Aug in Aug aufeinandertreffen und als Beute angesehen werden.

Auf den Weiden und Wiesen findet der streunende Hund weitere Tiere, die er als Spielkameraden oder Beute ansehen kann. Denn hier grasen Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen und wollen einfach nur ihr Dasein fristen und nicht von einem unbeaufsichtigten Hund bedroht, belästigt oder gar gefährdet werden.

Ein Welsh Terrier läuft alleine über die Wiese.

Gründe und Ursachen für das Streunen, Abhauen und Jagen

Die Motivation für den Hund sich zu verselbständigen und alleine umherzustreunen, anderen Tieren nachzustellen und diese mitunter zu jagen, können sehr unterschiedlich sein.

Wir als Halter müssen uns dies bewusst machen, da wir oftmals eine große Mitschuld an den Gründen für das Entlaufen, Abhauen und damit verbundenen Problemen wie der Wilderei sind.

Sicher ist allerdings, dass Hunde, die in der Vergangenheit bereits einmal die positive Erfahrung gemacht und alleine im Wald, Feld oder der sonstigen Umgebung unterwegs waren, Fährten aufgestöbert und Katzen, Vieh oder Wildtiere gejagt haben, dieses Erlebnis immer wieder erfahren wollen.

Denn für sie steht nicht zwingend das Erbeuten des jagenden Tieres als Jagderfolg über allem, sondern schon das Losreißen unterwegs oder Ausbüchsen von zu Hause, das Umherschnüffeln mit den tausenden von Gerüchen und Umweltreizen in Freiheit, das etwaige Aufnehmen einer Wildspur oder das pure Verfolgen des Wilds, sind Glückerlebnis und geben einen Motivationsschub für zukünftig selbständige Ausritte und gezielte Suche für Ersatzbefriedigung.

Folgende Gründe stellen u.a. Motivationstreiber zum Ausbüchsen und Jagen dar:
Bereits gemachte Erfolgserlebnisse in der Vergangenheit
Mangelnde körperliche und geistige Auslastung
Mangelnde Prägung, Sozialisierung und Erziehung
Unterforderung und Langeweile
Mangelnde Bindung zum Halter
Fehlender Sozialkontakt
Jagdlich getriebene Motivation
Sexuell getriebene Motivation
Ressourcensicherung (falls der Hund in der Vergangenheit von Nachbarn gefüttert wurde oder er im Stellen kennt, an denen Nahrungsmittel vernichtet werden oder andere Tiere angefüttert oder gefüttert werden)
Krankheitsbedingte Gründe

Bestenfalls vom Welpenalter an die richtigen Weichen stellen

Sobald der Welpe bei euch einzieht, geht die Arbeit richtig los, denn ihr übernehmt mit dessen Anschaffung viel Verantwortung für den jungen Hund, dessen Verhalten und damit den Umgang im öffentlichen Raum mit allen Menschen und Tieren.

Wie bedeutend daher die frühe Welpenentwicklung ist, da hier alle Dinge, die ihr mit dem neugeborenen Hund unternehmt und macht, auf die Zahlkarte seiner Persönlichkeitsentwicklung einzahlen und ihn auf das weitere Hundeleben vorbereiten, könnt ihr in unserem Leitartikel „Die Entwicklungsphasen von Hundewelpen“ erfahren.

Prägung, Sozialisierung, Grunderziehung, weiterführende Erziehungsmaßnahmen und das Abrichten des Hundes je nach Verwendungszweck, sind die Grundaufgaben, die zu einer allumfassenden Hundehaltung gehören. Das bedeutet viel Arbeit und Engagement, die aber notwendig sind, um einen funktionierenden Hund auf Sicht zu haben.

Solltet ihr an dieser Stelle tiefer in die Aufgabengebiete der privaten Hundehaltung im Gesamten einsteigen wollen, so habt ihr die Gelegenheit unseren gesonderten Magazinbeitrag „Die private Hundehaltung in Deutschland“ zu lesen und viele hilfreiche Tipps und Ratschläge für euren Alltag mit Hund in Erfahrung zu bringen.

Bindungsaufbau

Um vernünftig mit dem Welpen und Hund perspektivisch arbeiten zu können, einen guten Zugang zu dem Vierbeiner zu haben, das auf einer hohen Vertrauensbasis und einem ausgeprägten Sicherheitsgefühl für den Hund angelegt ist, müsst ihr als Hundeführer und Leittier gute Führungsqualität mitbringen und konsequent im Umgang mit eurem Vierbeiner vorgehen.

Damit dies so funktioniert wie ihr euch das vorstellt, liegt der Schlüssel zum Erfolg u.a. in einer guten Beziehung und engen Bindung, die von Anfang an zum Hund aufgebaut werden sollten. Führt man ein vertrauensvolles Verhältnis, hört das Gegenüber zu und versteht eher was man von ihm erwartet und macht bereitwillig mit. Dies ist bei Kindern und Hunden gleichermaßen der Fall. Ist das Verhältnis hingegen zerrüttet oder es besteht überhaupt gar keine Verbindung, so kann man nicht erwarten, dass das Gegenüber einem folgt, Verständnis aufbringt oder überhaupt Interesse an einem zeigt.

Wie dieser Bindungsaufbau von statten geht, welchen Stellenwert er im Verhältnis Hund und Mensch hat, warum eine enge Bindung so wichtig für den gemeinsamen Lebensweg ist und viele weitere Vorteile erhaltet ihr durch die Lektüre unseres Artikels „Der Bindungsaufbau zwischen dem Welpen und Mensch“.

Kommunikation

Um mit eurem Welpen und Hund interagieren zu können, spielt die Kommunikation eine wesentliche Rolle.

Beim Kommunizieren tauschen zwei Individuen Informationen aus, die Kommunikationsmittel und -werkzeuge sind dabei sehr unterschiedlich.

Ob Mimik, Gestik, Körpersprache, Stimmung, sprachliche Kommunikation, Signale, beide Seiten müssen einander kennenlernen, damit ein Dialog entstehen und der andere jeweils das Anliegen seines Gegenübers interpretieren kann.

Ihr müsst euren Welpen und Hund also verstehen lernen, sprich ihn lesen und die Hundesprache richtig deuten können, damit ihr die Kommunikationssignale des Vierbeiners richtig einschätzen und entsprechend reagieren und handeln könnt.

Aber auch anders herum muss der Welpe bzw. Hund eure Kommunikationsweise kennenlernen. Ihr solltet möglichst durch die Verwendung eines festen „Sprach- und Zeichenschatzes“ für den Vierbeiner kalkulierbar sein, damit er sich an feste Kommunikationswege und -mittel gewöhnen kann. Ist der Hund hingegen durch ständig ändernde Herangehensweise, Wortschatz, Gestik usw. irritiert, wird einiges von der Kommunikation aneinander vorbeigehen und nicht sein Ziel erreichen.

Dies kann dann u.U. eine der Problemfelder sein, warum z.B. vermeintlich einstudierte Trainings in der Realität und dem Ernstfall nicht so funktionieren, wie ihr euch dies vorstellt und der Hund macht was er will.

Es handelt sich hier vielleicht einfach nur um ein Verständnisproblem.

Da wir an dieser Stelle dieses wichtige Thema nicht tiefer abhandeln wollen, habt ihr die Möglichkeit unseren gesonderten Magazinartikel mit dem Titel „Die Kommunikation zwischen Hund und Mensch“ zu lesen, um die Komplexität und Bedeutung einer funktionierenden Kommunikation noch besser nachvollziehen zu können und hilfreiche Praxistipps zu erhalten.

Hundesprache und das Ausdrucksverhalten von Hunden lesen können

Wenn ihr euch mit der Hundesprache beschäftigt habt und das Ausdrucksverhalten der Vierbeiner richtig lesen und einschätzen könnt, so habt ihr einen ganz wesentlichen Vorsprung vor eurem Hund, denn damit seid ihr in der Lage sein Verhalten zu antizipieren und entsprechend auf ihn einzuwirken.

Kurzum: Versteht ihr seine Ausdrucksweise und Körpersprache, warum er z.B. gerade die Ohren anlegt, den Schwanz einzieht oder die Mundwinkel und Lefzen zurückzieht, dann habt ihr die Möglichkeit frühzeitig zu reagieren und mit entsprechenden Maßnahmen eine Situation zu entspannen und entgegenzuwirken.

So lassen sich durch die entsprechende Aufmerksamkeit dem eigenen Hund gegenüber, einer gewissen Weitsichtigkeit und Beobachtungen der Umwelt vielleicht die eine oder andere Situation vermeiden, in der der Vierbeiner wieder eine Wildspur gewittert hat oder ein Stück Wild auf dem freien Feld entdeckt hat und kurz davor ist Reißaus zu nehmen, um die Verfolgung aufzunehmen.

Sicherlich wollt ihr nun noch mehr über die Hundesprache und das Ausdrucksverhalten erfahren. Hier habt ihr nun die Gelegenheit durch die Lektüre unseres weiterführenden Magazinbeitrags „Die Hundesprache und deren Ausdrucksverhalten lesen können“ alles Wissenswertes zu dem Thema eingehend lesen zu können. Es lohnt sich.

Erziehung, Hundetraining, Ausbildung

Ein wesentliches Augenmerk gilt der Erziehung und Ausbildung des Hundes.

Das Training mit dem Hund muss dergestalt aussehen, dass auf die jeweiligen Veranlagungen und Bedürfnisse des Hundeindividuums eingegangen wird, die Trainingsinhalte entsprechend daran angepasst sind, sprich rassespezifisch und artgerecht auf ihn und seine Motivationen zugeschnitten wird.

Wer hier ausreichend Geduld, Zeit, Ausdauer und die notwendige Disziplin und Konsequenz mitbringt, wird die bestmöglichen Erfolge und Ausbildungsziele erreichen.

Eine vernünftige Basiserziehung mit Grundgehorsam, wie Sitz, Platz, Komm, Hier, Fuß usw. sind Grundvoraussetzung, um mit dem Hund im Alltag zurechtzukommen.

Denn funktionieren bereits die einfachen und unkritischen Kommandos nicht, wie will man dann erst in kritischen Situationen bei Sichtkontakt mit Wild oder Aufnahme eine Fährte den Hund unter Ablenkung kontrollieren?

Daneben gehören aber auch weiterführende Trainingsinhalte wie die Leinenführigkeit, Freifolge, sichere Rückruf , ein funktionierendes Abbruchsignal und das Training der Impulskontrolle unbedingt mit ins Trainingsprogramm, um als Hund-Mensch-Team gewappnet zu sein und Ablenkungen, Reizen und anderen Einflüssen widerstehen zu können, andernfalls aber die notwendigen Werkzeuge trainiert zu haben, um als Halter auf seinen Hund situativ einwirken und ihn kontrollieren zu können.

Ohne diese notwendigen Ausbildungswerkzeuge kann es durchaus problematisch werden, wenn ihr mit eurem Hund im Wald unterwegs seid, er freiläuft und ein Reh entdeckt. Ziel ist es doch in einem solchen Moment, dass er dem Reiz widersteht und bei Fuß bleibt oder aber bei etwaigem Verfolgungsversuch, durch das Abrufen bzw. den Rückruf sein Vorhaben abbricht und zu euch zurückkehrt.

Es kommt zudem darauf an, dass die Erziehungs- und Ausbildungsmaßnahmen an die Persönlichkeit des Hundeindividuums angelegt werden und die rassespezifischen Merkmale, wie etwa die Ausprägung des Jagdtriebs bei einem Jagdhund, besondere Aufmerksamkeit finden.

Daher macht es mehr wie Sinn, prophylaktisch bei Hunden mit Jagdtrieb ein Antijagdtraining zu absolvieren.

Hierbei wird dem Halter u.a. beigebracht, das Jagdverhalten seines Hundes frühzeitig zu bemerken, zu identifizieren und durch den Einsatz entsprechender Mittel zu kontrollieren, beeinflussen und gezielt zu steuern.

Dabei kommt es darauf an, den Vierbeiner als Hundeführer richtig zu lesen, was verrät er gerade mit seiner oben beschriebenen Hunde- und Körpersprache an.

Wichtige Trainingsinhalte, wie der Gehorsam im direkten Nahbereich und auf Entfernung, sprich den Hund zu lenken und auf Distanz im Griff (Distanzkontrolle) zu haben, werden dabei praxisnah geübt.

Wiederum sollten bei einem guten Antijagdtraining auch reelle Bedingungen vorherrschen, z.B. in dem der Hund Übungen des Grundgehorsam (u.a. Sitz, Platz, Fuß) trotz Ablenkung durch andere Tiere (u.a. Schafe, Ziegen, Pferde, Kühe, Hunde) oder gar im Wald oder Feld anhand von Wildfährten (zum Erkennen wie sich das Aufnehmen einer Wildspur beim Hund äußert und entsprechende Gegenmaßnahmen zum Kontrollieren einstudieren) absolvieren muss.

Dabei wird auch eine gut funktionierende Impulskontrolle und hohe Frustrationstoleranz abverlangt, der Hund muss beweisen, dass er sich trotz der Versuchungen und Reize im Zaum halten und widerstehen kann.

Ist dem nicht so, müssen Mittel wie ein funktionierendes Abbruchsignal (sicherer Rückruf), z.B. durch Hundepfeife oder ein einstudiertes Abbruchswort, den Hund von seinem Tun abbringen, stoppen und zum Hundeführer zurückbeordern.

Nicht zu Letzt ist auch die richtige Führung durch den Halter und Hundeführer beim Hundetraining und der Umsetzung im Praxisalltag von großer Relevanz.

Befehle und Kommandos werden schließlich nicht umsonst trainiert und einstudiert, damit will der Hundeführer seinen Hund führen und erwartet ein ganz bestimmtes situatives Verhalten. Dies ist natürlich auch der Fall im Umgang mit dem Jagdtrieb, wenn es unterwegs bei der Hunderunde zu auffälligem Verhalten kommt oder ihr als Halter etwas bemerkt, das u.U. zu einer kritischen Situation führen könnte. Weitsichtiges und vorausschauendes Handeln und Antizipieren des Verhaltens des Vierbeiners sind wichtige Eckpfeiler, um frühzeitig angemessene Maßnahmen als Hundeführer effektiv einzuleiten und damit den Vierbeiner zu kontrollieren.

Trifft der Hund allerdings eigenständig seine Entscheidungen, so gibt es Nachholbedarf von Seiten seiner Führigkeit und der Erziehung. Dabei ist es ein wesentlicher Faktor nicht allzu lange mit etwaigem unerwünschten Verhalten herumzudoktern und das Fehlverhalten weiter ausbilden und festigen zu lassen, sondern im Frühstadium bereits mit Anpassungen und Nachjustieren zu reagieren. Und hier ist der Hundprofi gerade bei Haltern mit wenig Hundeerfahrung oder gar Hundeneuligen der richtige Ansprechpartner, um schnell wieder mit seinem Vierbeiner in die gewünschte Spur zu kommen.

Rassespezifische Auslastung

Wie wir bereits Eingangs des Artikels geschrieben haben, verfügen Hunde über einen mehr oder minder ausgeprägten Jagdtrieb, der je nach Zucht und Auslese bei einigen Hunderassen auf Grund des gewünschten Verwendungszwecks sehr stark vorhanden ist oder nur in geringem Maße als Anlage mitgebracht wird.

Kurzum, Jagdhunde haben einen deutlich stärkeren Jagdtrieb als Gesellschaftshunde, aber beide Hundegruppen weisen ihn grundsätzlich auf. Schließlich gehört das Jagen zu den ursprünglichsten Verhaltensweisen bei Caniden dazu.

Was kann man nun aber als Halter eines Hundes aktiv tun, damit der Jagdtrieb nicht zum alltäglichen Problem wird und der Hund ausbüchst und selbst jagen und wildern geht, oder unterwegs ständig beim Sichtkontakt mit Vögeln oder Hasen regelrecht an der Leine abgeht und zerrt wie ein Verrückter?

Die Zauberformel lautet: Das jeweilige Hundeindividuum idealerweise so einzusetzen, wofür er eigentlich geschaffen und gezüchtet wurde. Sprich den Hund rassespezifisch verwenden und im Falle von Jagdhunderassen diese zum Jagdhund abzurichten und im Revier zu führen. Ist dem nicht so, muss unbedingt der jeweilige Vierbeiner im Alltag ausreichend Gelegenheit bekommen, seine Triebe und Instinkte kontrolliert einzubringen, sich zu entfalten und anhand spezifischer Aufgaben auszupowern. Der Hund muss seinen Anlagen entsprechend gefordert und gefördert werden, damit er sich körperlich und geistig/mental beschäftigen und im Hinblick seines individuellen Jagdtriebs innerhalb jagdähnlicher Aktivitäten und Ersatzbeschäftigungen auslasten kann. Neben der Jagd eignen sich diesbezüglich sowohl der Hundesport, aber auch verschiedene Tätigkeiten in der Freizeit, seien es durch das gezielte Legen von Fährten, Suchspielen mit Futter, dem Einsatz der Reizangel oder etwaiger Wasserarbeit mit einem Dummy, den der Vierbeiner apportieren soll. Es kommt je nach gewählter Aktivität eine "Ersatzbeute" zum Einsatz, auf die das Interesse des Hundes geschickt umgeleitet wird, der Jagdtrieb stimuliert und bei der Beschäftigung auf kontrollierte Weise ausgelebt wird.

Kommt man den Veranlagungen und Bedürfnissen des jeweiligen Hundeindividuums auch in Sachen Jagdtrieb nicht ausreichend nach, setzt bewusst gezielte Reizpunkte, damit er sich im Alltag kontrolliert daran abarbeiten kann, so wird es dem Vierbeiner früher oder später langweilig, er wird unterfordert sein und sich Frust aufstauen, was schließlich häufig in unerwünschtem Verhalten mündet und im Falle etwaiger Jagdambitionen zu unkontrolliertem Jagdverhalten an falscher Stelle mit möglichen unabsehbaren Konsequenzen führt.

Speziell Jagdhunderassen, die in aller Regel über einen starken Jagdtrieb verfügen, aber häufig auf Grund ihres attraktiven und facettenreichen Aussehens als reine Familien- und Begleithunde angeschafft werden, sprich nie das Jagdrevier als offiziell für tauglich befundener Jagdgebrauchshund zu Gesicht bekommen, fallen immer wieder mit dem hemmungslosen Ausleben ihres Beutefangverhaltens auf, da sie nicht rassespezifisch gehalten und beschäftigt werden.

Kurz: Ein Jagdhund ist für die Jagd geschaffen und sollte er hierbei nicht regelmäßig zum Einsatz kommen, sich bei den Jagdaktivitäten abschaffen und austoben können, so müssen Jagdersatzmaßnahmen her, damit der Jagdtrieb gezielt in etwaige Ersatzbeschäftigungen umgeleitet und anhand alternativer Aufgaben eingesetzt und ausgelastet wird.

Natürlich gilt das bisher Geschriebene auch für alle anderen Hunde, die einen ausgeprägten Jagdtrieb mitbringen, seien es andere Rassehunde, Hybridhunde oder Mischlinge.   

Welche Beschäftigungen eignen sich nun konkret zum Ansprechen und Auslasten des Jagdinstinkts/Jagddrangs?

Dies können verschiedene Hundesportarten, wie beispielsweise Mantrailing, Jagility, Zielobjektsuche (ZOS), Fährten- und Nasenarbeit, Dummyarbeit, Windhundesport oder Wasserarbeit sein.

Des Weiteren bieten sich neben den Hundespaziergängen, Such- und Apportierspiele als Alternative an, damit der Vierbeiner geistig/mental und körperlich gefordert wird, um auch hierbei den Effekt der Auslastung zu erzielen.

Ferner ist das Verstecken von Leckerlies oder Futter im Wald, Feld oder im eigenen Garten eine beliebte Variante, die der Vierbeiner durch Aufstöbern und aktives Suchen finden muss. Dabei kann man ruhig kreativ sein, Futter in der Baumrinde befestigen, im Moos ablegen oder gar unter einer Schicht Erde vergraben. Alternativ kann auf einen Futterbeutel ausgewichen werden, um ab und an andere Spielvarianten und Aufgaben einzubauen, damit für Abwechslung und andere Schwierigkeitsgrade gesorgt wird.

Auch der Einsatz einer Reizangel kann Wunder wirken, wenn ihr einen Gegenstand hin und her bewegt, euer Hund seinen Jagdtrieb durch das hinterherhetzen bis zur Erschöpfung ausleben kann.

Weiters greifen aktive Jäger außerhalb der Jagdsaison auf eine weitere Methode zurück, um mit ihrem Jagdhund ganzjährig sich zu betätigen und üben zu können. Sie legen Fährten mit Teilen von geschossenem/verendeten Wild und lassen diese im Anschluss durch ihren Vierbeiner an einer Schleppleine abarbeiten. Hierbei ist der Hund dann voll in seinem Element, schnuppert sicher und konzentriert auf der Spur, kann sich im Feld, Wald oder einer weitläufigen Wiese abrackern, bis die Beute gefunden ist.

Ähnlich kann man dies dann auch im Garten mit Futter/Hundeknochen mit Fleisch für den eigenen Hund machen, damit er seine hervorragende Nase einsetzen und seinen Finderwillen voll ausleben kann. Und seid sicher, es wird ihn anstrengen und hundgerecht auslasten, da vor allen Dingen die Kopfarbeit gefordert und voll im Einsatz ist. Zudem wird es durch die gemeinsame Interaktion für viele Pluspunkte in Sachen Bindung sorgen und euch noch enger zusammenschweißen.

Ein Labrador Retriever wird vor Glück Luftsprünge machen, wenn ihr regelmäßig mit ihm ans Wasser geht und Stock oder Ball werft, die er durch das Schwimmen apportieren kann. Sicherlich kann dies auch auf einer großen Wiese mit Ball oder Frisbee erfolgen. Um die Verletzungsgefahr zu mindern, bieten sich auch spezielle Dummys und Apportel an.

Wenn es das Wetter mal nicht zulässt, den Hund im Freien wie gewohnt zu beschäftigen, gibt es weitere Beschäftigungsformen/Hundespiele, die ihr Drinnen mit ihm durchführen könnt, um dennoch auf etwas physische und psychische Auslastung zu kommen. Mehr erfahrt ihr hier.

Wenn ihr also euren Hund aktiv und regelmäßig, rassespezifisch körperlich und geistig beschäftigt, seine Triebe ansprecht und für Auslastung sorgt, vermeidet ihr, dass er durch Unterforderung seiner ureigenen Instinkte und Rassemerkmale, an falscher Stelle und zur falschen Zeit ausbricht.

Im Grunde kann man dies durchaus mit einem brodelnden Vulkan vergleichen, denn es staut sich ansonsten einiges im Innern des Hundes an, was früher oder später explosionsartig herausbrechen wird und der Hund ungehemmt seiner Jagdleidenschaft an ungewünschter Stelle nachgehen wird.

Solltet ihr Interesse haben und je nach Hunderasse mehr Informationen zu etwaigen Beschäftigungen beim Hundesport oder der Freizeitaktivität erhalten wollen, so habt ihr die Möglichkeit dies in unseren Rassebeschreibungen ausführlich zu tun.

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Was kann ich gegen den Jagdtrieb & das gezeigte Fehlverhalten meines Hundes tun, wenn dieser bereits auffällig wurde?

Einige direkte Vorsichtsmaßnahmen einleiten und einen erfahrenen/kompetenten Hundetrainer hinzuziehen.

Reagieren und Maßnahmen einleiten

Egal welche Ursachen und Gründe nun für das Entlaufen des Hundes verantwortlich sind, wichtig ist an diesem Punkt aktiv als Halter etwas zu tun, bevor es zu einem Unglück für den eigenen Hund, beispielsweise durch Maßnahmen von Jagdschutzberechtigten oder Überfahren durch einen PKW kommt.

Aber auch andere Menschen und Tiere müssen durch entsprechende Vorkehrungen des Halters geschützt werden, denn auch ihnen könnte Gefahr durch den streunenden Hund drohen, ob sie nun wildern, Spuren verfolgen, oder mit entgegenkommenden Menschen spielen und einfach nur kommunizieren wollen.

Anleinen

Ist es in der Vergangenheit bereits zu unerwünschtem und unkontrollierten Jagdverhalten durch euren Hund gekommen, oder hin und wieder reagiert er trotz bester Erziehung auf abgerufenes Verhalten nicht so wie gewünscht und/oder ihr seid schlichtweg etwas unsicher was seinen möglichen Beutetrieb anbelangt, sollte er unterwegs etwas wittern, dann nehmt auf der Hunderunde den Hund konsequent an die Leine, denn damit habt ihr ihn zu einem hohen Maß unter Kontrolle.

Dies schützt zwar nicht zu 100% vor dem abrupten losreißen, besonders in Momenten der eigenen Unaufmerksamkeit wenn der Vierbeiner z.B. ein Stück Wild in unmittelbarer Nähe sieht, ist aber präventiv betrachtet dennoch eine der sichersten Methoden, um Herr des Geschehens zu sein.

Wenn ihr dem Vierbeiner etwas mehr Bewegungsfreiheit unterwegs zugestehen und gönnen wollt, so bietet sich eine Schleppleine oder Flexi-/Langlaufleine an, da sein Bewegungsradius deutlich höher ist als bei einer Führ-/Kurzleine, er somit die direkte Umgebung nach wie vor erkunden und erschnüffeln, aber nicht aus eurem direkten Einwirkungskreis entwichen kann und ihr somit den Zugriff und die direkte Kontrolle je nach Erfordernis und Situation halten könnt.

Maulkorb

Hat euer Vierbeiner bei seiner eigenmächtigen Tour in Freiheit bereits Menschen oder Tiere bedroht oder gar zugeschnappt, oder ist er mit Artgenossen aus verschiedenen Gründen mehrfach aneinandergeraten, so solltet ihr bei euren Ausflügen vielleicht über das Tragen eines Maulkorbs zur eigenen Sicherheit nachdenken, solange nicht die wahrhaftigen Gründe für das Problemverhalten mit Hilfe eines Hundetrainers oder Verhaltenstherapeuten analysiert und mit den entsprechenden Gegenmaßnahmen begonnen und erfolgreich behandelt wurde, so dass der Hundetrainer guten Gewissens den Verzicht des Maulkorbs anrät.

Grundstück sichern

Da es von Gesetzeswegen verboten ist, dass ein Hund unbeaufsichtigt in der Weltgeschichte umherlaufen kann, solltet ihr euer Grundstück ausbruchssicher machen.

Bedenkt dabei, dass die Hunde clever sind und sich ausreichend Zeit für etwaige Ausbruchsgelegenheiten nehmen können, frei nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“.

Je nach Rasse können Hunde hohe Hürden (Zäune, Mauer usw.) leicht überwinden, andere sind Weltmeister im Graben und buddeln sich einfach unter dem Jägerzaun ein Loch, bis es für die Flucht groß genug ist.

Verspätetes Tadeln und Schimpfen vermeiden

Vermeidet dem Hund möglichst eure verärgerte Stimmung zu zeigen, wenn er nach einem eigenmächtigen Ausflug wieder von selbst nach Hause kommt oder ihr ihn nach stundenlangem Suchen, im Wald wiederfindet.

Warum?

Tadeln, Schimpfen und Rügen bringt nun gar nichts, denn der Hund wird eure Maßregelung nicht mit seinem Fehlverhalten in Verbindung bringen, da der Zeitpunkt vorbei ist und damit nicht mehr in den Zusammenhang gesetzt werden kann. Sprich eine mögliche Bestrafung kann nicht kausal mit dem Ereignis verknüpft werden und verfehlt damit vollends die Wirkung.

Dies ist bei positiver Verstärkung bekanntlich dasselbe. Hat der Hund eine Aufgabe korrekt gemeistert und ihr wollt das Verhalten verstärken, wird das gezeigte Verhalten z.B. durch die Gabe eines Leckerchen belohnt. Dies muss unbedingt unmittelbar nach der korrekten Handlung punktgenau erfolgen, damit die Belohnung eine verstärkende Wirkung hat und mit seinem soeben erfolgten Tun/Verhalten verknüpft wird. Dies hat dann zur Folge, dass die Wahrscheinlichkeit bei erneutem Abrufen desselben Verhaltens durch die verstärkende Maßnahme erhöht wird, da der Vierbeiner neuerlich auf die Belohnung aus ist.

Ursachenforschung und Hundetrainer hinzuziehen

Ist euer Hund zum wiederholten Mal unterwegs beim Freilaufen oder vom eigenen Grundstück abgehauen, hat sich losgerissen und ist einem Wildtier hinterher, so müsst ihr unbedingt die Gründe und Motivation herausfinden und an dem Kern der Ursache arbeiten.

Wie bereits weiter oben beschrieben sind die Möglichkeiten, warum der Vierbeiner ausbüchst und anderen Tieren nachstellt, vielfältig.

So können die Gründe in seinem ausgeprägtem Jagdtrieb und der gleichzeitigen Unterforderung liegen, da er einfach nicht ausreichend körperlich und geistig, gemäß seiner Rasse- und Wesensmerkmale, ausgelastet ist.

Zieht am besten einen erfahrenen und kompetenten Hundetrainer oder Verhaltenstherapeuten hinzu. Denn bei einem solchen Problemverhalten mit derartigem Potential für schlimme Zwischenfälle, bei denen Menschen oder Tiere gefährdet, bedroht, verletzt oder getötet werden könnten, sollte man nicht eigenbrötlerisch herumdoktern, in der Hoffnung das sich das Fehlverhalten verflüchtigt oder gar davon ausgehen, dass es nicht wieder passiert. Zumal in letzter Konsequenz auch der eigene Vierbeiner im Hinblick auf potentielle Wilderei, im wahrsten Sinne des Wortes, ins Visier von Jagdschutzbeauftragten geraten könnte. 

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