Das Gesetz zur Hundehaltung in Rheinland-Pfalz
Was muss ich als Halter eines Hundes in Rheinland-Pfalz alles beachten?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 31.5.2024
Rheinland-Pfalz stellt die Regeln und Vorschriften zum Halten und Führen von Hunden eigenständig auf. Wie diese aussehen, erfahrt ihr hier.
Die Bundesländer haben eigene Hundegesetze und Hundeverordnungen, die sie zur Umsetzung an ihre Kommunen und Gemeinden weitergeben. Die Gemeinde sind gleichzeitig berechtigt, weitere Vorschriften und Bedingungen eigenmächtig aufzustellen.
In Rheinland-Pfalz ist dies nicht anders. So müssen Hundehalter mit festem Wohnsitz und Besucher sich frühzeitig über die geltende Gesetzgebung zum Halten und Führen eines Hundes erkundigen, damit ihnen gegenwärtig ist, wie sie sich rechtskonform verhalten.
Jeder Hundehalter übernimmt mit der Anschaffung zahlreiche Aufgaben rund um die Hundehaltung, aber auch einige Pflichten und gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden, damit die öffentliche Sicherheit zu jeder Zeit gewahrt bleibt.
Wisst ihr als Halter ob, wo und wann z.B. eine generelle Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz besteht, wo ihr euren Hund beim Ausführen nicht mitnehmen dürft, ob es eine Verpflichtung für eine Hundehaftpflicht oder Kennzeichnungspflicht gibt, welche Hunde und Hunderassen verboten oder erlaubnispflichtig sind und welche Konsequenzen euch drohen, solltet ihr durch Unwissenheit versehentlich gegen die Vorschriften verstoßen?
Dies sind nur einige relevante Fragen, die wir mit vielen anderen Aspekten in den weiteren Ausführungen beantworten und eingehend beschreiben werden.
Welchen allgemeinen Halterpflichten muss ich als Halter eines Hundes in Rheinland-Pfalz nachkommen?
Grundsatz, Hundegebell, Einfuhrverbot, Hundekot etc.
Grundsatz
Wenn ihr einen Hund besitzt, so seid ihr gesetzlich dazu verpflichtet den Vierbeiner so zu halten und im öffentlichen Raum zu führen, dass von ihm zu keiner Zeit eine Gefahr, Bedrohung oder Belästigung ausgeht, die für Menschen, Tiere, Sachen und die öffentliche Sicherheit von Relevanz wäre.
Damit ist klar, dass ihr alle Maßnahmen unternehmen müsst, um euren Hund stets sicher, sachgerecht, verantwortungsvoll, umsichtig und sorgsam zu führen, damit niemand und nichts zu Schaden kommt.
Hierzu zählen auch die Aufgaben rund um Prägung, Habituation, Sozialisierung, Erziehung und Ausbildung. Denn diese Themenbereiche nehmen großen Einfluss auf das Verhalten und die Ausbildung der Persönlichkeit eines jeden Hundes und wie er sich bei der Interaktion mit Artgenossen und anderen Spezies sowie der sonstigen Umwelt zurechtfindet und angemessen verhält.
Nicht zu vergessen sind auch die artgerechten, rassespezifischen und tierschutzkonformen Haltebedingungen, denn auch diese können bei Versäumnissen starken Einfluss auf das Ausbilden von Verhaltensdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten und Problemverhalten haben, die nicht zu Letzt sich auf das Sozialverhalten, Sozialverträglichkeit und Sozialkompetenz des Hundes auswirken - sprich wie der Vierbeiner Menschen und Tieren gegenüber auftritt.
Um euch die gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmenbedingungen des Tierschutzes bei der Hundehaltung näherzubringen, legen wir euch unseren Magazinartikel mit dem Titel „Tierschutz-Hundeverordnung“ ans Herz. Hier bekommt ihr die notwendigen Informationen, um die Tierschutzbestimmungen im Alltag hundgerecht umzusetzen.
Des Weiteren bilden neben den gesetzlichen Vorschriften weitere allgemeingültige Benimm- und Verhaltensregeln das Grundgerüst für ein rücksichtsvolles Miteinander mit anderen Hundehaltern, Menschen und Tieren. Dieser Halter-Knigge umfasst einen Leitfaden für den gemeinsamen Hundealltag, an dem sich alle Halter beim Führen des Hundes orientieren können. Mehr hierzu findet ihr in unserer Hunde-Etikette.
Hundegebell
Hunde bellen, klar. Hundegebell gehört zum natürlichen Verhalten beim Hund unweigerlich dazu.
Das Bellen des Hundes wird aber noch lange nicht von jedem toleriert und akzeptiert.
Zunächst einmal schreibt der Gesetzgeber vor, dass das Bellen des Hundes nicht zur Gefahr, Bedrohung oder Belästigung für Menschen oder Tiere werden darf.
Natürlich gibt es immer wieder Situationen in denen Hunde mal mehr oder mal weniger bellen. Genauso gibt es Situationen in denen das Bellen mehr als nur eine Verlautbarung des Hundes darstellt und als bedrohend empfunden werden kann. Dies sind nicht weniger als die unterschiedlichen Eskalationsstufen der Hundesprache, die als Kommunikationsinstrument dienen.
Wichtig ist in diesen Fällen, dass ihr als Halter auf euren Hund einwirkt und versucht die entsprechenden Situationen zu deeskalieren und auf euren Hund einzuwirken.
Des Weiteren gibt es aber häufiger die Problematik, dass das Hundegebell als Lärmbelästigung angesehen und bewertet wird, besonders die Ruhezeiten sind hier zu beachten.
Um euch die rechtlichen Ansichten und Rahmenbedingungen hier näherzubringen und wertvolle Praxistipps und Ratschläge an die Hand zu geben, haben wir für euch unseren Magazinartikel mit dem Titel „Ist Hundegebell Lärmbelästigung?“ bereitgestellt.
Einfuhrverbot für gefährliche Hunde und Listenhunde
Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) ist ein weiteres relevantes Gesetz rund um die Haltung von Hunden.
Die Vorschriften regeln u.a. das Verbot zur Einfuhr von gefährlichen Hunden und bestimmten Hunderassen nach Deutschland und demnach auch nach Rheinland-Pfalz.
Welche Hunderassen dies im Einzelnen betrifft und welche gesetzlichen Bestimmungen weiterhin für euch als Hundehalter hier von Bedeutung sind, erfahrt ihr durch die Lektüre von unserem Artikel "Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)“.
Hundekot entfernen
Ein weiterer Punkt der zwangsläufig zur Hundehaltung dazu gehört, ist die tägliche Gassirunde, um eurem Hund ausreichend Gelegenheit zu geben, sein Geschäft zu erledigen und sich lösen zu können.
Um unterwegs die Hinterlassenschaften eures Hundes zu beseitigen und sachgerecht zu entsorgen, helfen Tüten und Tücher weiter. Steckt also ausreichend Vorrat ein, um die Hundehaufen und den Hundekot zu entfernen, damit ihr aktiv für die Sauberkeit unserer Straßen, Gehwege, Vorgärten, Wiesen, Parks usw. sorgt.
Die Gemeinden und Kommunen achten zudem darauf, dass sich Hundehalter in diesem Bereich auch an ihre Pflichten halten, besonders in Städten sind ausreichend Ordnungshüter mit der Aufgabe von Kontrollen betraut und sprechen bei Zuwiderhandlung entsprechende Geldbußen aus.
Da das Sauberhalten und Entsorgen des Hundekots schlussendlich uns allen dient und gesetzlich in gewissen Bereichen vorgeschrieben ist, haben wir hierzu einen weiteren Artikel mit dem Titel „Hundehaufen entfernen“ mit hilfreichen Tipps und Ratschlägen für euch geschrieben.
Gibt es Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen beim Führen eines Hundes in Rheinland-Pfalz?
Es gibt keinen generellen Leinen- oder Maulkorbzwang, noch Hundeverbotszonen.
Hinweisschilder beachten
Das Bundesland Rheinland-Pfalz ist eines der Länder, dass für Hundehalter mit Wohnsitz oder vorübergehendem Aufenthalt im Hinblick auf das Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit, recht liberal von Seiten seiner Halterpflichten und Vorschriften aufgestellt ist.
Sprich, Halter und Hund haben im Gegensatz zu vielen anderen länderspezifischen Gesetzen viele Freiheiten. Besonders der Hund kann seinen Freiheitsgrad beim Auslauf genießen und muss nicht ständig an die Leine.
Denn es gibt in Rheinland-Pfalz keine generelle Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen.
Dies bedeutet aber zugleich nicht, dass ihr einen Freifahrtsschein vom Gesetzgeber habt und mit eurem Hund einfach überall machen und tun könnt, was ihr wollt.
Unser Rat an dieser Stelle ist es einerseits immer auf die Persönlichkeit eures eigenen Hundes und dessen individuelle Verhaltensweisen zu achten, aktiv auf ihn einzuwirken und situativ zu reagieren. Nehmt euren Hund hier und da vorsorglich vielleicht besser einmal mehr an die Leine und verhindert unter Umstände hiermit einen unerwünschten Zwischenfall, da ihr mehr Kontrolle über ihn habt.
Auf der anderen Seite solltet ihr unbedingt mit offenen Augen durch Rheinland-Pfalz laufen und je nach Aufenthaltsort auf behördliche Hinweisschilder, oder auch direkt an Eingangsbereichen und Türen auf etwaige Beschilderungen achten.
Denkt daran, dass es hier von Gemeinde zu Gemeinde und Privatinhaber zu Privatinhaber deutliche Unterschiede je nach Region geben kann.
Zudem ist es auch immer ein guter Weg, etwaige Mitarbeiter oder Bedienstete vorm Betreten eines Gebäudes, eines Ladens oder Gaststätte um Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes zu befragen.
Folgende Orte und Bereiche sind besonders auf Leinenpflicht oder Hundeverbot zu überprüfen:
- Kinderspielplätzen Kindergärten und Schulen
- Bahnhöfen, Haltestellen und öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fußgängerzonen, Marktplätzen
- Geschäften und Gaststätten
- Kirchen, Krankenhäusern, Schwimmbädern
- Wäldern, Naturschutzgebieten, Öffentlichen Parks und Liegewiesen
- Öffentlichen Einrichtungen, Museen, Zoos, Theater
- Friedhöfe
- Bürogebäude und Verwaltungsgebäude
- Öffentliche Versammlungen, Volksfeste oder Menschenansammlungen
- Campingplätze und Zeltplätze
- Sportanlangen
- Strände und Badeseen
Ausnahme und besondere Vorschriften bei gefährlichen Hunden
Als Halter und Besitzer eines gefährlichen Hundes oder Listenhundes sieht die Sachlage natürlich deutlich anders und verschärfter aus.
Es ist unbedingt notwendig, dass ihr euch im Vorfeld einer Anschaffung mit den länderspezifischen Vorschriften und Hundegesetzen im Hinblick auf das Halten und Führen eines Hundes in Rheinland-Pfalz auseinandersetzt, damit ihr wisst, wie ihr einen solchen Hund in der Öffentlichkeit halten und führen dürft.
Denn gefährliche Hunde und Listenhunde müssen stets an der Leine geführt werden und einen beißsicheren Maulkorb tragen.
Welche Hunde und Hunderassen genau davon betroffen sind, welche weiteren Vorschriften und besonderen Bedingungen für Halter dieser Hunde in Rheinland-Pfalz gelten und was passiert, solltet ihr euch nicht rechtskonform verhalten, solltet ihr unbedingt in unserem weiterführenden Artikel mit dem Titel „Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) für das Bundesland Rheinland-Pfalz“ in Erfahrung bringen.
Welche Hunderassen & Hunde gehören in Rheinland-Pfalz zu den Listenhunden oder gelten als gefährlich?
Bissige Hunde, Staffordshire Bullterrier u.a. gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich.
Gefährliche Hunde im Sinne der Gesetzgebung in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz stellt mit dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) die Vorschriften und Richtlinien zum Halten und Führen von gefährlichen Hunden und Hunderassen, die auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit, den sogenannten Listenhunden zugerechnet werden, auf.
Hiernach gibt es Hunde, die bereits aktiv durch ihr Verhalten auffällig wurden und beispielsweise einen Menschen gebissen haben. Diese gelten demnach als gefährlich und sind somit nur unter erschwerten Bedingungen zu halten.
Des Weiteren gibt es Hunderassen wie den Staffordshire Bullterrier oder Kreuzungen mit diesen, die als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten und ebenfalls folglich von besonderen Vorschriften zum Halten und Führen in der Öffentlichkeit, betroffen sind.
Wenn ihr wissen wollt, welche Hunderassen und Hunde explizit zu den gefährlichen Hunden laut Rheinland-Pfälzischem Hundegesetz zählen, welche Vorschriften ihr unbedingt zu beachten und umzusetzen habt, welche Halterpflichten daran geknüpft sind und welche Strafen drohen, solltet ihr euch widersetzen oder versehentlich dagegen verstoßen, könnt ihr in unserem Artikel „ Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) für das Bundesland Rheinland-Pfalz“ nachlesen.
Muss ich für meinen Hund in Rheinland-Pfalz Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, daher kommt es auf die Gemeinde an ob und wieviel Hundesteuer für den Hund fällig wird.
Ab zur Gemeinde vor Ort
Wenn ihr euch einen Welpen oder Hund anschafft, so seid ihr rechtlich verpflichtet, diesen bei eurer jeweiligen Gemeinde, wo ihr euren Wohnsitz habt, diesen anzumelden.
Damit werde ihr zwangsläufig mit der Hundesteuer konfrontiert werden, die eine sogenannte Gemeindeaufwandssteuer ist, sprich sich die Gemeinden hierfür eigenverantwortlich zeigen und diese erhoben wird.
Die Höhe der Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In aller Regel ist die Steuer in Städten wie Mainz, Koblenz oder Ludwigshafen höher als im ländlichen Bereich.
Des Weiteren wird für das Halten von gefährlichen Hunden und Listenhunden eine erhöhte Hundesteuer erhoben.
Um also mehr über die Modalitäten vor Ort zu erfahren, solltet ihr direkt bei eurer Gemeinde nachfragen.
Damit ihr aber gut gerüstet seid und etwaige Tipps parat habt, haben wir für euch unseren Artikel „Die Hundesteuer ist Pflicht“ zur Lektüre bereitgestellt.
Mehr Infos unter:
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
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