Hundehalter

Wer und was ist der Hundehalter?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2024

Frau mit roter Bommelmuetze auf dem Kopf und Hund im Arm.jpg
Synonyme
  • Halter
  • Hundebesitzer
  • Hundeeigentümer

Der Hundehalter ist der rechtmäßige Besitzer des Hundes. Dieser haftet laut Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 vollumfänglich für seinen Hund. Es heißt sinngemäß, dass der Halter eines Hundes verpflichtet ist, einen entstandenen Schaden, der durch das Verhalten des Hundes entstanden ist, zu ersetzen. Sei es dass ein Mensch verletzt oder gar getötet, oder aber eine Sache beschädigt oder beschmutzt wird.

Daraus folgt, dass es ratsam ist, als Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, da die Haftung beim Tierhalter liegt und etwaige ersatzpflichtige Schadensereignisse sogar existenzbedrohend sein können.

Die Begrifflichkeit Hundehalter ist ein sogenanntes Schachtelwort. Sprich, es handelt sich um einen zusammengesetzten Begriff aus zwei Worten: "Hunde" + "halter". Auch wenn man immer wieder auf Hund-Mensch-Gespanne stößt, wo der Mensch seinen Hund via Hundeleine "festhält", hat die Bedeutung des Begriffs "Hundehalter" nichts mit dem Halten der Leine und folglich Hundepartners zu tun - es ist vielmehr die Person als Hundehalter gemeint, die von Rechts wegen der Besitzer der Verfügungsgewalt über einen Hund ist.

Damit verbunden geht auch die rechtliche Verpflichtung einher, als rechtmäßiger Hundehalter seinen Hund bei der örtlichen Gemeinde oder Stadt im Hinblick auf die Hundesteuer anzumelden.

Der Hundehalter ist nicht immer automatisch Hundeführer, denn der Hund kann sich außerhalb der Aufsicht und Obhut des Halters befinden und für etwaige Aktivitäten, Beschäftigungen oder Betreuung an eine andere Person vertrauensvoll übergeben worden sein.

Neben den angeschnittenen rechtlichen Haftungsfragen im "Außenverhältnis" Dritten gegenüber, ist der Hundehalter auch seinem eigenen Hund im "Innenverhältnis" gegenüber aus diversen Blickwinkeln verpflichtet. Dies schließt u.a. einen respektvollen Umgang und eine art- und tierschutzgerechte Haltung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Hundepersönlichkeit ein.

Einige PFlichten des Hundehalters im Kurzüberblick:
Artgerechte Haltung
Tierschutzkonforme Haltebedingungen

Respektvoller Umgang mit dem Hund

Rücksichtsvolle Führen des Hundes im öffentlichen Bereich (Hundeetikette)

Gesetzliche Haltevorschriften (Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen etc.) einhalten -> hierbei Regelungen auf Bundeslandebene und im Ausland achten!

Hund anmelden (Hundesteuer)

Hinterlassenschaften (Hundekot/Hundehaufen) beseitigen

Ernsthaft über den Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht nachzudenken


Welche Aufgaben rund um die artgerechte und rassespezifische Haltung auf den Hundehalter zukommen, könnt ihr gerne detailliert in unserem gesonderten Magazinartikel "Checkliste zur artgerechten Hundehaltung" nachlesen.

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