Die private Hundehaltung in Deutschland

Worauf muss ich als privater Halter eines Hundes in Deutschland achten?

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Zuletzt aktualisiert am: 4.8.2021

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Was alles zur privaten Hundehaltung dazu gehört und welche Pflichten ihr mit der Anschaffung eines Hundes eingeht, erfahrt ihr hier.

Grundsätzlich wird in Deutschland unterschieden, ob ihr ein privater oder ein gewerblicher Hundehalter seid.

Wir wollen uns in diesem Artikel ausschließlich um die Belange und Pflichten des privaten Halters seinem Hund und der Öffentlichkeit gegenüber widmen.

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Was heißt überhaupt private Hundehaltung?

Die Hundehaltung umfasst einen ganzen Korb aus to do´s, die in der Verantwortung des Halters seinem Hund und der Öffentlichkeit gegenüber für die gesamte Haltedauer liegen.

Der Kauf und die Anschaffung des Hundes wollen im Vorfeld wohl überlegt sein

Im Grunde müssen noch vor dem eigentlichen Kauf des Hundes und damit der aktiven privaten Hundehaltung, einige wichtige Hausaufgaben gemacht werden, damit alle betroffenen Bereiche mit der persönlichen Lebenssituation des zukünftigen Halters und den Bedürfnissen eines jeden Hundes zusammenpassen.

Die eigentliche Anschaffung ist erst der zweite Schritt, denn jeder potentielle Halter sollte sich und sein Lebensumfeld auf die Eignung der Hundehaltung und der Verantwortung für ein Lebewesen vorab eingehend abklopfen, um nachhaltig den Bedürfnissen eines Hundes tagtäglich und auf eine lange Haltezeit hinweg, gerecht zu werden.

Da es an dieser Stelle sehr weit ausufern würde, wenn wir alle relevanten Punkte inklusive der daraus resultierenden Fragen rund um den Welpenkauf erörtern würden, haben wir für euch einen allumfassenden Artikel mit dem Titel „Was muss ich rund um den Welpenkauf alles beachten?“ in unserem Magazin zur eingehenden Lektüre und Vorbereitung bereitgestellt. Hier erfahrt ihr nicht nur bedeutende Informationen, sondern auch hilfreiche Tipps, Ratschläge und Fragestellungen.

Was gehört alles zur privaten Hundehaltung

Die private Hundehaltung umfasst einige wichtige Kernbereiche, die für die Aufzucht, das Halten und Führen des Hundes und für sein Wohlbefinden eine bedeutende Rolle einnehmen und somit von jedem verantwortungsbewussten Halter zu den täglichen Aufgaben dazu gehören.

Neben dem Sozialkontakt, Bindungsaufbau, der Integration, Zuneigung und Zuwendung, den täglichen artgerechten und rassespezifischen Aktivitäten, sind dies die Bereiche Erziehung und Ausbildung, Hundepflege, Ernährung, Gesundheit und veterinärmedizinische Versorgung sowie die Betreuung.

Daneben entstehen Pflichten, die ein übergeordnetes und öffentliches Interesse haben, so z.B. die Hundesteuer, gesetzliche Haltevorschriften als Eigentümer und zugleich Bewohner eines Hauses und Grundstücks, rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen rund um einen Mietvertrag, Versicherungen, das Mitführen eines Hundes im Auto, Reinigungspflichten beim führen eines Hundes in der Öffentlichkeit, sowie Gefahrenhundeverordnungen und Landeshundegesetze, Tierschutzgesetzgebung und Tierschutz-Hundeverordnung.

Ja, die Anschaffung und der Kauf eines Welpen und Hundes bedeutet nicht nur viel Arbeit und Spaß, sondern auch eine große Portion an Verantwortung für den Hund, Dritte und der Öffentlichkeit.

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Die einzelnen Bereiche der privaten Hundehaltung?

Gesellschaft, Sozialkontakt, Auslastung, Erziehung, Ernährung, Gesundheit etc. sind zentrale Themen und Aufgaben der Hundehaltung.

Die Kernbereiche der privaten Hundehaltung im Detail

Nachfolgend wollen wir auf euch einen tieferen Einblick in die private Hundehaltung geben, was alles zu den Aufgaben eines sorgsamen und verantwortungsbewussten Hundehalters dazugehört, um am Ende des Tages dafür zu sorgen, dass es dem Hund an nichts fehlt, er sich in seiner Haut wohlfühlt und er ein glückliches und artgerechtes Hundeleben, unter Einbeziehung seiner jeweiligen Rassemerkmale und individuellen Voraussetzungen führt. Sei es ein Rassehund, Hybridhund oder Mischlingshund.

Sozialkontakt und Geselligkeit

Der Welpe wächst behütet in den ersten Wochen bei seiner Mutter und den Wurfgeschwistern auf. Zudem ist der Züchter die erste menschliche Bezugsperson. Sobald der Welpe von der Mutter und seinem Rudel getrennt wird, übernehmt ihr als zukünftige Halter die Aufgaben als Rudelführer und Hauptbezugsperson.

Sorgt also für ausreichenden und intensiven Kontakt und Umgang, Kommunikation, Aufmerksamkeit, Zuneigung und Zuwendung, damit durch die gemeinsamen Erlebnisse, Aktivitäten und Zweisamkeit, die Bindung und Beziehung zum Welpen und Hund aufgebaut wird.

Solltet ihr mehr zum Thema Bindungsaufbau und deren Bedeutung erfahren wollen, so steht für euch unser Artikel mit dem Titel „Der Bindungsaufbau zwischen Welpen und Mensch“ in unserem Magazin zur Verfügung. Ihr bekommt ihr allumfassende Informationen und konkrete Tipps und Ratschläge für die Praxis.

Aber auch der Sozialkontakt zu anderen Hunden sollte regelmäßig auf dem Programm stehen, damit der Welpe früh mit Artgenossen sozialisiert wird und die notwendigen Werkzeuge des Sozialverhalten von Hunden erlernt und nicht isoliert aufwächst und somit im Sozialverband mit Hunden schlichtweg überfordert und nicht überlebensfähig wäre. Durch das Interagieren wird seine Sozialkompetenz auf- und ausgebaut, seine Sozialverträglichkeit und die notwendigen angemessenen Umgangsformen unter Hunden geschult.

Auch hierzu könnt ihr gerne weitere Informationen in unserem Artikel „Das Sozialverhalten von Hunden“ nachlesen.

Die Integration in den neuen Rudel zu Hause liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich des neuen Halters. Der Welpe muss in eine bestehende Familienstruktur integriert werden, im besten Fall kümmern sich alle Familienmitglieder zukünftig um die Bedürfnisse des Hundes und sollten gemeinsam an einem Strang ziehen.

Schenkt dem Welpen und Hund ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit, denn er will je nach Rasse mehr oder minder, bei seinen neuen Rudelmitgliedern verweilen und genießt deren Umgebung. Dies sorgt für Sicherheit und Vertrauen.

Hierzu zählt auch das etwaige Alleinsein, das behutsam dem Neuankömmling schrittweise beigebracht werden muss, damit er sich frühzeitig daran gewöhnen kann und nicht durch das abrupte Zurücklassen vor den Kopf gestoßen wird und überhaupt nicht versteht was ihm gerade geschieht. Dies kann zu enormen psychischen Stress, Problemverhalten und Trennungsangst führen.

Denkt immer daran: Hunde sind Rudeltiere, die Geselligkeit, Gesellschaft und Sozialkontakt dringend benötigen.

Artgerechte und rassenspezifische Auslastung

Jede Hunderasse und jedes Hundeindividuum bringt seine eigenen Bedürfnisse, Wesensmerkmale, Temperament und körperlichen Voraussetzungen mit.

Es gibt Jagdhunde, Hütehunde, Windhunde, Gesellschaftshunde, die alle für eine sehr unterschiedliche Verwendung gezüchtet wurden, entsprechend auch sehr stark unterschiedliche Ansprüche an ihre körperliche und geistige Auslastung stellen.

So fordern sehr sportliche Hunde ein enormes tägliches Pensum an Beschäftigung, Auslauf und Bewegung, andererseits gibt es auch Hunderassen, denen ein kurzer Spaziergang und die notwendigen Gassirunden vollkommen ausreichen, um zufrieden und glücklich ihr Hundeleben zu genießen.

Dennoch sollte vor der Anschaffung eines Welpen oder Hund klar sein, dass bei Wind und Wetter der Hund nach draußen muss, denn alleine sein natürliches Bedürfnis sein Geschäft zu verrichten, muss mehrmals täglich nachgekommen werden. Früh morgens, mittags und spät abends.

Hinzu muss sich der potentielle Halter je nach Hunderasse und Hund Gedanken machen, wie das zukünftige Beschäftigungsprogramm u.a. aus Jagd, Hundesport und Freizeitaktivitäten aussehen soll, damit die Instinkte, körperlichen und geistigen Anlagen, gezielt gereizt und angesprochen werden, um am Ende des Tages ausgelastet und befriedigt zu sein. Denn nur so funktioniert die artgerechte und rassespezifische Auslastung.

Damit ihr mehr Informationen zu den einzelnen Hunderassen und deren Rassemerkmale nachlesen könnt, stehen euch die einzelnen Rassebeschreibungen zur Verfügung.

Gerne könnt ihr auch vorab unseren Artikel „Welche Hunderasse ist die richtige für mich?“ lesen, in dem wir ein paar allgemeine Informationen abhandeln, die euch bei der Suche nach dem richtigen Hund weiterhelfen werden.

Erziehung und Ausbildung

Prägung, Habituation, Sozialisierung, Welpenschule, Junghundekurs, Grunderziehung und Grundgehorsam, weiterführende Ausbildung, Hundeführerschein, Begleithundeprüfung, spezialisierte Ausbildung zum Jagdgebrauchshund, Hundesport uvm. sind einige der möglichen und teils notwendigen Schritte, die zu den Aufgaben der Hundehaltung dazu gehören, um den Welpen und Hund auf das zukünftige Hundeleben richtig vorzubereiten, ihm seine Auslastung zu ermöglichen und das notwendige Rüstzeug zum Führen und Halten im Alltag beizubringen.

Dieser Bereich der Hundehaltung sollte mit viel Konsequenz, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein angegangen werden, damit ihr mit eurem Welpen und Hund gemeinsam die erwünschten Ziele erfolgreich erreicht und möglichst konfliktfrei als eingespieltes Team Hund-Mensch die Aufgaben und Aktivitäten im Alltag meistern könnt.

Das oberste Gebot ist alles dafür zu tun, dass durch das Führen und Halten eines Hundes keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Menschen und andere Tiere, ausgeht.

Rund um das Thema Erziehung und Ausbildung steht für euch ein weiterführender Artikel mit dem Titel „Die richtige Grundausbildung für Mensch & Hund“ zur Verfügung. Viel Freude beim Lesen.

Pflege

Die regelmäßige Hundepflege dient der Hygiene und Sauberkeit, unterstützt damit die Gesundheit und Konstitution des Hundes, sorgt für ein gepflegtes und schönes Äußeres und zahlt auf die Karte der Bindung und Beziehung von Halter und Hund ein, da ihr euch während der Pflegemaßnahmen intensiv mit eurem Hund beschäftigt, ihn berührt und körperliche Zuwendung schenkt und damit für ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Vertrauensbildung sorgt.

Die Hundepflege muss von der Intensität und vom Umfang je nach Hunderasse angepasst sein, denn nicht jedes Fell benötigt beispielsweise dieselbe Pflege. Manche Hunde müssen nur gebürstet werden, andere müssen auf Grund ihrer Fellbeschaffenheit getrimmt und wiederum andere geschoren werden.

Aber nicht nur das Fell, sondern auch alle anderen Körperregionen, angefangen bei der Haut, über die Ohren, Augen, Zähne und Maul, Pfoten, Krallen, Ballen bis hin zum Genital- und Afterbereich wollen gesäubert und regelmäßig gepflegt und auf Verletzungen überprüft werden.

Auch der Gesundheitszustand und die gesamte Konstitution je nach Lebensalter, sind Faktoren, die den Umfang der Pflegetätigkeiten beeinflussen. Befindet sich der Hund beispielsweise im hohen Seniorenalter und die Beweglichkeit seines Körpers lässt nach, so braucht er noch mehr eure Unterstützung.

Wie umfangreich der Pflegeaufwand der einzelnen Rassehunde ist, könnt ihr beim Durchsuchen der einzelnen Hunderassen in den Rasseporträts erfahren.

Zudem könnt ihr weitere detaillierte Informationen zu den verschiedenen Pflegemaßnahmen in unserem ergänzenden Magazinbeitrag "Körperpflege - nicht nur für Show-Pudel Daisy, sondern auch für Hofhund Rambo wichtig!" entdecken und unter tiermedizinischen Aspekten einen umfangreichen Eindruck gewinnen.

Ernährung

Durch die jeweiligen Aktivitäten und Beschäftigungen, die ihr rassespezifisch mit eurem Welpen und Hund unternehmt, wird der Kalorien- und Energieverbrauch ausfallen.

Aber auch das jeweilige Alter bzw. die Lebensphase spielen eine starke Rolle, wie hoch die Energiezufuhr und die jeweiligen Inhaltsstoffe sein müssen, denn ein vor Kraft strotzender und regelmäßig sportlich eingesetzter Junghund hat einen größeren Eiweißbedarf, als der Hund im hohen Seniorenalter, der auf Grund seiner körperlichen Verfassung nur ein paar Gassirunden drehen kann. Dieser wiederum benötigt vermutlich andere Zusatzstoffe, damit keine Unterversorgung in irgendeiner Weise auftritt.

Ziel ist es also, je nach Lebensphase, Gesundheitszustand, Unverträglichkeiten, Aktivitätsgrad und sonstiger individueller Merkmale, das Hundefutter entsprechend zusammenzustellen und an veränderte Bedingungen immer anzupassen.

Ziel ist eine ausgewogene Ernährung, die möglichst alle wichtigen Inhaltsstoffe und Nahrungsbestandteile in ausreichendem Maß beinhaltet, so dass keine Unterversorgung eintritt und auch möglichst der Hund nicht gemästet wird, da dies perspektivisch gesundheitliche Probleme nach sich zieht.

Ob ihr nun allerdings herkömmliches Nass- und Trockenfutter eurem Hund reicht oder Anhänger des Barfens bzw. der Rohfütterung seid, bleibt jedem selbst überlassen.

Um euch einen gesamten Überblick zum Thema Futter und Hundeernährung zu versschaffen, haben wir für euch einen Artikel mit dem Titel „Was gibt es für den Hund an Hundefutter?“ geschrieben.

Nicht zu vergessen ist eine ausreichende Zufuhr von Wasser, platziert zu Hause mindestens 2 Näpfe mit immer frischem Wasser an denselben Stellen, damit der Vierbeiner stets Zugang zur eigenen Wasserversorgung hat. Auch unterwegs liegt es in euerem Verantwortungsbereich, den Hund regelmäßig mit Trinken und frischem Wasser zu versorgen.

Wenn ihr also auf Nummer sicher gehen wollt, nehmt einfach eine kleine Flasche mit Wasser und einen kleinen Napf mit und reicht ihm ab und an daraus. Scheut notfalls auch nicht davor zurück, in einer Gaststätte oder einem Hundeladen nach Wasser zu fragen. Denkt daran, dass eine Unterversorgung hier gefährlich sein kann und sicher für ein abfallen der Leistungsfähigkeit sorgt.

Nicht umsonst weist auch die Tierschutz-Hundeverordnung darauf hin, dass die jeweilige Betreuungsperson dafür sorgen muss, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen muss.

Solltet ihr an dieser Stelle mehr über die Tierschutz-Hundeverordnung erfahren wollen, so habt ihr die Möglichkeit dies durch die Lektüre unseres Magazinartikels mit dem Titel „Tierschutz-Hundeverordnung“ jederzeit zu machen.

Da man natürlich das ein oder andere bei der Fütterung und Versorgung des Vierbeiners falsch machen kann, haben wir unsere kooperierende Veterinärmedizinerin gebeten, einige Tipps und Ratschläge in Sachen Hundefütterung zusammenzutragen. Mehr findet ihr hier.

Gesundheit

Die Kernbereiche Pflege, Ernährung und Auslastungsaktivitäten haben wir bereits abgehandelt, alle zusammen nehmen mit den gesundheitlichen Maßnahmen, starken Einfluss auf die körperliche Stabilität und die Gesundheit des Hundes.

Der gesamte Themenkomplex der Gesundheit und der tiermedizinischen Versorgung ist ein Bestandteil der zur privaten Hundehaltung dazu gehört und dem der Halter in ausreichendem Maß und in einer gewissen Regelmäßigkeit nachkommen muss. Hinzu kommt eine gewisse Umgangsform mit dem Vierbeiner, die den eigenen Wünschen einer Partnerschaft entsprechen sollten.

Damit ist einerseits gemeint, dass der Halter mit seinem Hund nach allen Facetten der tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen umzugehen hat, sprich sorgsam, mit Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl auf die Wesensmerkmale und körperlichen Bedingungen seines Hundes eingehen und Rücksicht nehmen sollte. Vor körperlichen und psychischen Repressalien ist unbedingt Abstand zu wahren. Denn körperlicher und seelischer Druck erzeugt Unwohlsein und kann der Persönlichkeit des Vierbeiners nachhaltig schaden.

Ruhepausen, frische Luft, viel Auslauf und geistige/mentale Beschäftigung sind weitere Faktoren, die für den Gesundheitszustand wichtig sind.

Aber auch umweltseitige Stressfaktoren und die psychische Belastung im Umgang mit dem Vierbeiner sollten möglichst dauerhaft vermieden werden, da sie das Wesen auf Sicht stark verändern können, Problemverhalten ausbilden und zu einer Gesundheitsbelastung ausarten können. 

Was gehört aber noch zu den Aufgaben im Hinblick auf die Wahrung oder Wiederherstellung der Gesundheit des Hundes?

Regelmäßige Tierarztbesuche stehen auf dem Programm, damit einerseits wichtige Kontrolluntersuchungen und Check-ups mit dem Vierbeiner erfolgen, da oftmals Verletzungen oder Krankheiten ansonsten unentdeckt bleiben, die aber bei einer frühzeitigen Diagnostik gut zu heilen wären.

Mehr Einblick gewährt an dieser Stelle unser Artikel „Nur mit dem kranken Hund zum Tierarzt?“.

Zur Hundegesundheit gehört natürlich auch dazu, dass er die gesetzlich vorgeschriebenen und medizinisch notwendigen Impfungen erhält. Durch den richtigen Impfschutz wird einerseits der Hund gegen gefährliche Krankheiten und Infektionen geschützt, anderseits bewahrt es auch sein direktes Umfeld davor, ggf. in Mitleidenschaft gezogen zu werden, sollte der Vierbeiner durch den fehlenden Impfschutz erkranken.

Welche Impfungen nach zu den Pflicht- und Wahlimpfungen zählen, erfahrt ihr durch die Lektüre unseres Beitrags „Impfungen“.

Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben, den Hund mit Entwurmungen und Parasitenschutz zu versorgen, da je nach Verwendung das Risiko mit Infektionen wie Borreliose oder Babesiose stark steigen kann. Wird der Hund z.B. jagdlich verwendet und es kommt regelmäßig zu Wildkontakt, wird er sicherlich spätestens dann von Zecken befallen sein und/oder sich Würmer einfangen.

Aber auch vor etwaigen Reisen mit dem Hund, gehört es zu den Reisevorbereitungen und den Pflichtaufgaben, sich ein Bild über etwaige prophylaktische Gesundheitsmaßnahmen zu machen. Denn je nach Reisegebiet ist die Gefahr an einer Reisekrankheit zu erkranken groß bzw. je nach Reiseziel zwingend vorgeschrieben, etwaige Schutzimpfungen wie die Tollwut aktualisiert zu wissen.

An was ihr alles so denken müsst, wenn ihr mit eurem Hund auf Reisen geht, könnt ihr in unserem Leitartikel „An was muss ich für das Reisen mit meinem Hund alles denken?“ nachlesen. Sicherlich seid ihr dann gut vorbereitet und wisst was alles im Vorfeld der Reisevorbereitungen noch zu erledigen ist.

Zu guter Letzt wollen wir noch einen weiteren Hinweis zur möglichen Verwendung des Hundes geben, der im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand stehen kann.

Je nachdem wie ihr euren Vierbeiner einsetzen wollt, solltet ihr euren Hund vorab auf die gesundheitliche und körperliche Eignung beim Tierarzt einschätzen lassen und mit ihm etwaige Auswirkungen besprechen. Nicht jeder Hund ist auf Grund seiner körperlichen und gesundheitlichen Verfassung z.B. in der Lage Agility mit den Sprüngen und Hindernisläufen oder Turnierhundesport mit den Ausdauerdisziplinen zu absolvieren.

Die Aktivität soll den Vierbeiner schließlich ansprechen, Spaß bereiten und rassespezifisch und artgerecht auslasten, aber nicht überfordert und für Herzschäden oder Überbelastungen an Hüfte und Knien sorgen.

Betreuung und Haltebedingungen

Wenn man A sagt, muss man auch B sagen.

Die Betreuung des Hundes muss stets gewährleistet sein, sprich entweder sorgt ihr selber mit eurer Familie dafür, dass der Hund richtig bei euch zu Hause untergebracht und betreut ist oder durch die Hilfe von Bekannten und Freunden oder von fremden Dienstleistern wie einer Hundepension oder Hundetagesstätte für die Zeit eurer Abwesenheit in Obhut genommen wird.

Den Hund hin und wieder eine kurze Verweildauer zu Hause alleine lassen, stellt nach den entsprechenden frühzeitigen Trainingsübungen und der Gewöhnung kein Problem dar, solltet ihr aber den ganzen Tag außer Haus sein und der Hund stets für diesen Zeitraum alleine im Haus auf eure Rückkehr warten müssen, so ist dies sicherlich nicht die richtige Voraussetzung für eine artgerechte Haltung eines Rudeltieres.

Was durch das Alleinsein alles mit dem Hund u.U. geschieht und wie sich etwaige Trennungsangst und Verlustängste auswirken, solltet ihr unbedingt in unserem lesenswerten Artikel „Trennungsangst – das zentrale Trauma für Hunde“ nachlesen.

Auch nicht jede Hunderasse und jeder Hund ist für eine Zwingerhaltung geeignet, auch hier gilt es sich im Vorfeld nach den entsprechenden Vorgaben für jede Rasse Gedanken zu machen und möglichst ausreichend Erkundigungen einzuholen, denn der Vierbeiner soll schließlich nicht isoliert sein Dasein erleben, sondern gemäß seinem natürlichen Bedürfnis nach sozialem Kontakt und enger Gemeinsamkeit im Zusammenleben mit seinem Rudel, sprich in der Familie und Gemeinschaft, gehalten werden. Sprich, Hunde wollen in aller Regel bei ihren Menschen und Vertrauenspersonen sein.

Des Weiteren ist für artgerechte und rassespezifische Haltebedingungen zu sorgen, die den Bedürfnissen und den Eigenschaften des Hundes entsprechen.

Achtet dabei auch auf so profane Dinge wie rassengemäßes Wohnumfeld und Lebensbedingungen (Stadteignung/Land), ausreichende Platzverhältnisse, größengerechte Schlaf- und Ruhezonen, eigenes Körbchen/Bett, Vorhandensein eines Aufzugs, wenn sich die Wohnung im Obergeschoss befindet, Sauberkeit und die weiteren bereits beschriebenen Themenbereiche der privaten Hundehaltung.

Checkliste für die artgerechte Hundehaltung

Im Magazin haben wir für euch noch einen weiteren interessanten Beitrag „Checkliste für die artgerechte Hundehaltung“ aufbereitet, der die abhandelten Punkte nochmals etwas tiefer abhandelt.

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Rechtliche Rahmenbedingungen der privaten Hundehaltung?

Wer sich einen Hund anschafft steht für diesen in der Verantwortung, damit alle Menschen, Tiere und Sachen durch dessen Verhalten und Umgang im öffentlichen Raum nicht negativ beeinträchtigt werden. Hinzu stehen auch das Leben und die Bedürfnisse des jeweiligen Hundeindividuum im Mittelpunkt. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind in den nachfolgenden Themenkomplexen eingehend beschrieben: Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung, Landeshundegesetze, Hundesteuer, Versicherungen, Straßenverkehrsordnung, Mietverträge, Lärmbelästigung, Wilderei uvm.

Pflichten und Gesetze der privaten Hundehaltung

Im ersten Teil haben wir bis hierhin die verschiedenen Themenbereiche der privaten Hundehaltung abgehandelt, die sich im Verantwortungsbereich des Hundehalters befinden. Dies sind alles Themen, die aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit darstellen sollten, wenn man sich für den Kauf eines Welpen oder die Anschaffung eines Hundes entscheidet und damit für dessen Wohl und Wehe zuständig ist.

Nichts desto Trotz gibt es natürlich auch Gesetze und rechtliche Vorgaben, denn nicht für jeden Halter ist es die angesprochene Selbstverständlichkeit sich um die Bedürfnisse des Tieres und Lebewesens artgerecht zu kümmern, des Weiteren dafür zu sorgen, dass es so erzogen und ausgebildet wird, dass das Führen des Hundes weder für das öffentliche Interesse, noch für Menschen und andere Tiere, eine Gefahr oder Bedrohung darstellt.

Aus diesem Grund gibt es gesonderte und spezielle Gesetze, die das Wohlbefinden des Hundes im Fokus haben, als auch besondere Rahmenbedingungen für das Führen und Halten des Vierbeiners aufstellen, damit keine Menschen, Tiere und Sachen verletzt oder beschädigt werden und für den Fall der Fälle eine Rechtsgrundlage zur Haftung des Halters geschaffen ist.

Tierschutzgesetz

Verantwortlich für das Tierschutzgesetz zeichnet sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die Vorschriften zum Schutz der Tiere und die Anforderungen an die Haltung, zu erlassen und näher zu bestimmen.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) von 1972 hat als oberstes Ziel, dass der Mensch aus dessen Verantwortung heraus für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen hat.

Dabei darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Derjenige der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat muss das Tier gemäß seiner Art und seinen Bedürfnissen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, im Grunde ist hiermit gesetzlich das geregelt, was wir bereits im vorangegangenen Block als Selbstverständlichkeit bei den Kernthemen der privaten Hundehaltung erörtert haben.

Des Weiteren sagt das Tierschutzgesetz, dass der Halter oder Betreuer der das Tier in Obhut hat, dessen artgerechte Bewegung nicht in der Art einschränken darf, dass das Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden hiermit zugefügt werden.

Auch die Fachkenntnis und die Fähigkeiten für die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres, muss derjenige mitbringen. Sprich auf den Hund reduziert, müssen kynologische Grundkenntnisse vorhanden sein.

Hier können wir nur an jeden Hundehalter appellieren, sich bereits im Vorfeld der Anschaffung bzw. des Kaufs eines Welpen und Hundes, umfassend zu belesen, zu informieren und Wissen aufzubauen. Unerfahrenheit als Halter ist das eine, komplette Wissenslücke über die Bedürfnisse und wichtigsten Kernthemen der Hundehaltung, das andere.

U.a. regelt der § 6 des Tierschutzgesetzes die Grundlage für das Kupieren bzw. teilweise oder vollständige Amputieren von Körperteilen, dass im Hinblick auf das Kupieren von Ohren und Rute bei manchen Hunderassen, immer wieder im Blickpunkt stand und Gegenstand von Diskussionen war.

Auf Grund der Brisanz des Kupierens von Hunden, haben wir hierzu einen sehr detaillierten und lesenswerten Magazinartikel mit dem Titel „Kupieren von Ohren und Rute beim Hund - wie sieht die Rechtslage aus?“ geschrieben.

Solltet ihr das Tierschutzgesetz in all seinen Details lesen wollen, so habt ihr die Möglichkeit dies hier (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html) zu tun.

Damit habt ihr dann einen guten Rundumblick, was als Halter und Betreuer eines Tieres und in unserem Fall Welpen bzw. Hundes alles rechtlich zu beachten und am Ende des Tages zum Schutz und Wohle des Hundes geregelt ist.

Tierschutz-Hundeverordnung

Auch die Tierschutz-Hundeverordnung liegt konsequenterweise im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.

Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) regelt alle gesetzlichen Pflichten zum Halten und Züchten von Hunden.

Sprich, hier werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das private Halten und gewebsmäßige Züchten aufgestellt, wie u.a. Anforderungen an das Halten von Hunden, allgemeine Haltebedingungen (Platzverhältnisse, Zwingerhaltung, Anbindehaltung, Halten in Räumen und im Freien usw.), Verpflegung und der Umgang mit den Hunden auszusehen haben.

Rundum geht es bei der Tierschutz-Hundeverordnung darum, dem Hund artgerecht und rassespezifisch die richtigen Lebensbedingungen und das richtige Lebensumfeld zu bieten, damit es ihm grundlegend an nichts fehlt und sein Dasein hundgerecht ausschaut.

Um euch einen Gesamtüberblick über eure Pflichten als Hundehalter oder gewerbsmäßiger Züchter zu verschaffen, haben wir in einem gesonderten Magazinartikel mit dem Titel „Die Tierschutz-Hundeverordnung“ die Inhalte der einzelnen Paragraphen beschrieben. Sicherlich eine gute Gelegenheit, um das notwendige Grundwissen zur privaten Hundehaltung zu vertiefen und rechtlich ab dem Tag des Einzugs des Welpen oder Hundes, richtig aufgestellt zu sein und ordnungsgemäß zu handeln.

Landeshundegesetze, Hundegesetze und Hundeverordnungen der Bundesländer

Die einzelnen Bundesländer sind angehalten, ihre Landeshundegesetze und Hundeverordnungen in Eigenregie aufzustellen und umzusetzen.

Daher differenzieren sich die einzelnen Gesetzgebungen in Teilen sehr stark, was es für den Hundehalter nicht leichter macht, wenn er von A nach B zieht und bisher in einem relativ liberalen Bundesland seinen Wohnort hatte und nun erstmalig mit Themen wie Hundeführerschein oder Anleinpflicht und Maulkorbpflicht konfrontiert ist. Oder aber er hält einen Hund der in dem einen Bundesland ohne Probleme gehalten werden darf, in einem anderen aber als Problemhund geführt wird und daher mit speziellen und besonderen Haltevorschriften belegt ist.

So dürfen die Bundeländer beispielsweise eigene Hunderassenlisten aufstellen, die sie als potentiell gefährlich einstufen, die sogenannten Listenhunde. Vielfach werden die betroffenen Hunde im breiten Volksmund auch unter dem Begriff Kampfhunde bezeichnet, wobei die Rasseliste je nach Bundesland sehr breitgefächert ist und auch FCI-Rassenhunde wie den Dobermann und Rottweiler einschließen.

Im Ausland geht diese Kategorisierung sogar noch viel weiter, hier betrifft es sogar u.U. den Deutschen Schäferhund und Rhodesian Ridgeback. Allen voran sind hier die Kantone der Schweiz zu nennen, die ebenfalls alle eigenständig die Umsetzung ihrer Hundegesetze vornehmen. Bei Interesse könnt ihr gerne exemplarisch oder für eine anstehende Schweiz-Reise unseren Artikel „Reisen mit dem Hund in die Schweiz“ lesen und deren rechtlichen Vorschriften im Einzelnen in Erfahrung bringen.

Steht also euer zukünftiger oder aktueller Hund, durch seine Rassezugehörigkeit auf der Liste eines der Bundesländer in dem ihr euch aufhaltet, so kann die Haltung der Rasse u.U. komplett verboten sein, oder beispielsweise nur durch Nachweis einer Sachkunde geführt werden, der Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung notwendig oder eine Anlein- und Maulkorbpflicht behördlich angeordnet sein.

Um nun zu den länderspezifischen Hundegesetzen und -verordnungen zu gelangen, habt ihr die Möglichkeit dies über das jeweilige Bundesland in der folgenden Tabelle zu erreichen:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)

Ihr wollt euch einen Hundewelpen oder ausgewachsenen Hund im Ausland kaufen, vielleicht auch von einer Tierauffangstation vor dem Einschläfern retten und adoptieren, dann müssen unbedingt die Vorschriften des Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hundes in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz – HundVerbrEinfG) beachtet werden.

Für das Gesetz zeichnet sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verantwortlich.

Die Rechtslage besagt, dass folgende Hunderassen, sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen bzw. Mischlingen, grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen:

Zudem sind die jeweiligen Landesgesetze zu beachten, da Hunde weiterer Rassen, sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden, die nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes als gefährlich (Listenhunde/Kampfunde) eingestuft sind und für einen Daueraufenthalt nach Deutschland verbracht werden sollen, nicht aus dem Ausland eingeführt werden dürfen.

Die entsprechenden Landesgesetze und Hundeverordnungen könnt ihr über die einzelnen Bundesländer in der obigen Tabelle erreichen.

Um die einzelnen Paragraphen des HundVerbrEinfG lesen zu können, habt ihr jederzeit die Möglichkeit, das Gesetz hier (link: https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/BJNR053010001.html) abzurufen.

Ferner habt ihr auch die Möglichkeit ergänzend unseren Artikel zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz direkt anzuklicken und alles Wissenwertes dort nachzulesen.

Hunde im Ausland kaufen, adoptieren oder anschaffen und nach Deutschland einführen

Auch für den Fall, dass ihr einen Welpen oder Hund aus dem Ausland in die Europäische Union einführt und dieser nicht den oben genannten Rassen und den jeweiligen als gefährlich eingestuften Rassen der einzelnen Bundesländer angehört, müssen dennoch einige wichtige Dinge im Vorfeld der Einreise nach Deutschland beachtet werden.

Um die Einreisebedingungen in die Europäische Union mit einem Hund im Einzelnen zu kennen, haben wir für euch einen umfangreichen Artikel mit dem Titel „Informationen und Leitfaden zur Einreise mit Hunden in die Europäische Union“ geschrieben. Hier erfahrt ihr welche Dokumente ihr bei euch tragen müsst, welche gesundheitlichen Voraussetzungen beim Hund vor Reiseantritt getroffen werden müssen und welche sonstigen Einreisebestimmungen zwingend zu erfüllen sind, damit der Hund überhaupt in die EU einreisen darf.

Wird der Welpe oder Hund in einem EU-Mitgliedsstaat gekauft und soll die Einreise nach Deutschland mit antreten, so sind auch hier einige Vorschriften zu beachten, die ihr durch die Lektüre unseres Magazinbeitrags „Der EU-Heimtierausweis erleichtert das Reisen für Hund und Halter“ in Erfahrung bringen könnt.

Hundesteuer

Sobald ihr euch einen Welpen oder Hund zur privaten Hundehaltung anschafft, seid ihr gesetzlich verpflichtet, den Hund bei eurer örtlichen Gemeindeverwaltung anzumelden.

Hintergrund ist dessen Hundesteuerpflicht, sprich ihr bekommt eine Hundemarke, sobald der Hund bei der Gemeinde registriert ist und seid zur Zahlung einer jährlichen Hundesteuer, je nach Gemeinde, verpflichtet.

Ob ihr für euren Welpen und Hund auf Grund der regionalen Unterschiede Hundesteuer zahlen müsst und wie hoch diese ist, könnt ihr durch die weitere Lektüre unseres Magazinartikels „Die Hundesteuer ist Pflicht!“ in Erfahrung bringen, damit ihr rechtssicher mit eurem Hund unterwegs seid. Ihr erhaltet wichtige Informationen rund um die Hundesteuer und praktische Tipps für die weitere Vorgehensweise.

Versicherungen

Da jeder Hundehalter für seinen Hund und dessen Verhalten verantwortlich ist, besteht folgerichtig eine Haftung seitens des Hundehalters für Schäden, die durch den Hund unmittelbar und mittelbar passieren.

Je nachdem um welche Schäden, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden es sich dabei handelt, können die Schadenforderungen immens und existenzbedrohend sein. Wenn es somit richtig schlecht läuft, können die Schadenaufwendungen sogar das eigene Vermögen übersteigen und sich hieraus der Schadenfall für alle Beteiligten zu einem Fiasko werden lassen.

Da immer Dritte von etwaigen Schadensfällen durch das Verhalten des Hundes betroffen sind, sollte jeder Hundehalter in sich gehen und über den Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachdenken.

Da das Thema so brisant ist, haben wir eigens einen eigenen Magazinartikel mit dem Titel „Hundehalterhaftpflicht: Wichtig für und & Halter“ geschrieben, um euch über die Einzelheiten zu informieren und sensibilisieren. Nehmt euch die Zeit und erhaltet wichtige Tipps für eine sichere Zukunft mit eurem Hund.

Des Weiteren gibt es zwischenzeitlich auch die Möglichkeit, etwaig anfallende Krankheitskosten (Tierarztkosten/Tierklinikkosten/Physiotherapie etc.) für euren Vierbeiner über eine Hundekrankenversicherung abzusichern. Mehr hierzu findet ihr hier.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Auch mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommt ihr als Hundehalter beim Führen des Hundes im öffentlichen Raum, zwangsläufig früher oder später in Berührung.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist für die StVO zuständig.

In § 28 der StVO ist zum Thema Haustiere (also auch Hunde) u.a. geregelt, dass diese im Falle, dass sie eine Gefährdung für den Verkehr darstellen, von der Straße fernzuhalten sind. Die Hunde müssen von einer geeigneten Person begleitet sein, die in der Lage sind ausreichend auf den Hund einwirken zu können. Sprich das Ausführen des Hundes durch ein gerade schulpflichtiges Kind ist hier sicherlich nicht rechtmäßig.

Des Weiteren untersagt die StVO klipp und klar das Führen des Hundes von einem Kraftfahrzeug aus. Also weder aus dem Auto noch vom Mofa oder Motorrad, darf die Leine beim Ausführen gehalten werden.

Fahrradfahrer obliegt hier hingegen eine Erlaubnis, denn sie dürfen ausdrücklich Hunde während ihrer Fahrt führen.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist aber das Mitführen des Hundes im eigenen Auto, denn die Voraussetzungen sind gesetzlich eindeutig geregelt und leider, trotz des enormen Risikos für den Hund, vielfach zu lax oder überhaupt nicht korrekt umgesetzt.

Was wir damit meinen? Der Hund muss im Auto richtig gesichert werden! Dies dient dem Schutz des Hundes, aller Insassen und aller sonstigen Verkehrsteilnehmer.

Damit ihr zukünftig richtig mit eurem Hund im Straßenverkehr unterwegs seid und rechtlich einwandfrei den Vierbeiner gesichert habt und mitführt, haben wir alle Einzelheiten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Mitführen des Hundes im PKW, in unserem Leitartikel „Mit dem Hund im Auto unterwegs“ eingehend beschrieben.

Ihr habt darüber hinaus Interesse die Straßenverkehrsordnung in ihren Details kennenzulernen, dann könnt ihr dies jederzeit hier (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/) tun.

Lärmbelästigung und Ruhestörung

Solange ihr euch mit euren Nachbarn und den Menschen in eurem Umfeld gut versteht, ist die Welt in Ordnung und rosarot.

Ziehen aber dunkle Wolken im zwischenmenschlichen Bereich auf und es kommt zum Nachbarschaftsstreit oder sonstigen Auseinandersetzungen mit dem Umfeld, kann der bis dahin doch so lieb gewonnene Hund, plötzlich nicht mehr so geduldet sein und zum Gegenstand des nächsten Streits und rechtlicher Konfrontation werden.

Denn lange wurde bis dahin über das Bellen des Hundes hinweggeschaut bzw. es hat keinem vermeintlich etwas ausgemacht. Doch von einem Tag zum anderen wird das Hundegebell als Lärmbelästigung eingestuft und muss für die Zwistigkeiten untereinander herhalten.

Ist denn das Gebell des Hundes tatsächlich in gewissem Maß Ruhestörung und Lärmbelästigung?

Die Rechtsprechung spricht hier eine eindeutige Sprache. Ja, u.U. ist das Hundegebell als Ruhestörung und Lärmbelästigung zu sehen.

Wir haben daher auch diesen Bereich unter den gesetzlichen Vorschriften ausgearbeitet. Ihr könnt alle relevanten Punkte mit den entsprechenden Ratschlägen für die alltägliche Praxis in unserem Magazinartikel „Ist Hundegebell Lärmbelästigung“ gerne nachlesen. Damit solltet ihr präventiv und in einer konkreten Streitereignis wichtige Informationen an der Hand haben.

Mietvertrag

Bevor ihr euch endgültig euren Welpen oder Hund zulegt, müsst ihr als Mieter eines Hauses oder Wohnung dringend um den gültigen Mietvertrag kümmern, ob hier die Anschaffung eines Haustieres und Hundes explizit geregelt ist.

Ansonsten solltet ihr vorsichtshalber immer den Weg einschlagen, dass ihr zunächst den Vermieter mit eurem Anliegen konsultiert und ihm euer Vorhaben mitteilt. Denn nichts ist schlimmer als dass ihr im Nachgang euch herumstreiten müsst und nicht eindeutig klar ist, wie der Vermieter und die anderen Anwohner zu einem Hund im Haus stehen.

Besonders in kleineren Wohneinheiten, in denen jeder jeden kennt und man sich tagtäglich begegnet, kann dies sehr schnell zu einer vergifteten Atmosphäre führen, auch wenn der Mietvertrag nichts Gegenteiliges aussagt.

In aller Konsequenz können die Folgen für den Hund extrem negativ sein, denn es könnte im schlimmsten Fall die Abgabe drohen, ein Umzug anstehen und Mietermobbing ausgeübt werden.

Eigentümer und Bewohner eines Hauses mit Grundstück

Als Eigentümer eines eigengenutzten Einfamilienhauses mit Grundstück habt ihr zunächst einmal kein Problem, was das Halten eines Hundes im eigenen Wohnraum angeht.

Euren Garten solltet ihr dennoch gut absichern und einzäunen, damit der Vierbeiner nicht abhaut, sich zum Nachbarn aufs Grundstück begibt und dort Unfug anstellt oder gar die pure Anwesenheit den Nachbarn in Angst und Schrecken versetzt, ihn also belästigt.

Des Weiteren solltet ihr natürlich auch die weiter oben beschriebene Ruhestörungs- und Lärmbelästigungsproblematik beachten, diese gilt auch für Eigentümer eines Einfamilienhauses.

Sprich, der Vierbeiner ist zwar eine Ersatzalarmanlage und schreckt bestimmt den einen oder anderen ungebetenen Gast ab, er darf aber nicht permanent Bellen und andere Anwohner damit belästigen.

Eigentümer und Bewohner einer Eigentumswohnung

Im Grunde befindet ihr euch als Eigentümer und Bewohner einer Eigentumswohnung in einer ähnlichen Lage, wie der Mieter mit Hund.

Denn in Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen ist in aller Regel das Halten von Haustieren ebenfalls geregelt und Gegenstand der Eigentümerversammlung. Hier werden im Normalfall Regelungen zur Tierhaltung getroffen, denn durchaus kann diese beschränkt werden. Dies kann sogar im Nachhinein passieren, so dass es verpflichtende nachträgliche Abschaffung bei Haltung von mehreren Hunden, zulässig sein kann.

Bei der Anschaffung kann es somit geregelt sein, dass entweder der Hausverwalter oder Miteigentümer direkt zustimmen müssen.

Sollte also im konkreten Fall als Eigentümer einer Eigentumswohnung der Wunsch bestehen, einen Welpen oder Hund zu kaufen und in der besagen Eigentumswohnung zu halten, ist auf alle Fälle der Hausverwalter und die Miteigentümer zu informieren und sich eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Alternativ ist es vielleicht ratsam, eine Beratung bei einem Fachanwalt einzuholen.

Hundehaufen

Was unweigerlich zum Kauf eines Welpen und Hundes tagtäglich dazu gehört, sind die Gassirunden, um dem Vierbeiner mehrmals die Möglichkeit zu geben, sich zu lösen und sein Geschäft zu verrichten.

Leider ist es an dieser Stelle aber immer noch nicht für jeden Hundehalter selbstverständlich, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nach dem Toilettengang aufzuheben und zu entsorgen. Nein, immer wieder muss man im Park, dem Gehweg und im eigenen Garten Tretminen bzw. Hundehaufen fremder Hunde finden.

Genau aus diesem Grund ist inzwischen der Gesetzgeber dazu übergegangen und hat das Entfernen des Hundehaufens gesetzlich geregelt. Der Hundehalter ist auch hier für seinen Hund vollumfänglich verantwortlich und gesetzlich dazu angehalten, den Kot des Vierbeiners zu beseitigen.

Ansonsten drohen euch empfindliche Strafen, Ärger mit Behörden und Mitmenschen. Da ihr dies sicher nicht wollt, informieren wir euch diesbezüglich noch umfassender.

Wo und wann ihr wie handeln müsst, haben wir deshalb eingehend in unserem Artikel „Hundehaufen entfernen“ ausgearbeitet und euch die Rechtslage und die praxisnahe Vorgehensweise aufgezeigt.

In diesem Zusammenhang, sollte ihr euch auch unbedingt vor der Einreise ins Ausland erkundigen, wie dort die jeweilige Rechtslage ausschaut, denn in vielen Ländern herrscht eine noch rigidere Auflage und drastische Strafen. Je nachdem wo die Reise hingehen soll, könnt ihr euch gerne in unserem Magazin in der Rubrik Hund & Recht bedienen.

Wilderei

Das Hetzen, Jagen und Reißen von anderen Tieren und Wild ist strengstens untersagt und verboten.

Verantwortlich sind an dieser Stelle jeder Hundehalter und Besitzer für seinen Hund, denn dieser darf nicht unbeaufsichtigt einfach umherstreunen.

Des Weiteren ist der Halter verpflichtet, seinen Hund so im öffentlichen Raum zu führen, dass von ihm keine Gefährdung, Bedrohung oder Belästigung für Menschen oder Tiere ausgeht.

Die Wilderei wird laut dem Landesjagdgesetz, bei Ermittlung der verantwortlichen Hundehalter, behördlich verfolgt und bestraft.

Die Strafen können von Ordnungswidrigkeiten bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen ausfallen. Denkbar sind zudem die Einstufung als „gefährlicher Hund“ durch eine zuständige Behörde und als Folge eine Anlein- und Maulkorbpflicht.

Das Bundesjagdgesetz besagt unter dem § 23 Inhalt des Jagdschutzes, dass die jeweiligen Bundesländer die weitere und ausdefinierte Vorgehensweise zum Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften, eigenständig umzusetzen haben.

Dies kann dann je nach Landesjagdgesetz dazu führen, dass die Jägerschaft dazu befugt ist, einen wildernden Hund gezielt zu töten.

Damit ihr alle rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften des Bundesjagdgesetz, der Jagdgesetze aller Bundesländer und wichtige Tipps und Ratschläge im Kontext Wilderei eines Hundes an der Hand habt, haben wir einen ausführlichen Magazinartikel mit dem Titel „Wildernde Hunde – kein Kavaliersdelikt“ für euch bereitgestellt.

Hier erfahrt ihr auch, ab wann ein Hund als wildernder Hund gilt, da es nicht erst der Prozess der Hetze eines Wildtieres ist. Die Gefahr für einen herumstreunenden und herrenlosen Hund im Jagdbezirk ist immens!

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