Hundehaftpflicht: Versicherung für Hundehalter
Gut versichert, wenn der Hund einen Schaden anrichtet!
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 7.8.2024
Das Wichtigste in Kürze
- Hundehalter haften für alle Schäden ihres Hundes
- Die Hundehaftpflicht kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf
- Jeder Hund muss einzeln versichert werden
- Es gibt keine einheitliche Versicherungspflicht zur Hundehaftpflicht in Deutschland
- Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zusammengestellt werden
- Alle Rassen inklusive Listenhunde können je nach Versicherer versichert werden
- Auf Auslandsschutz der Hundehaftpflicht bei Auslandsreisen achten
Verantwortliche Hundehalter haften für alle Schäden, die der Hund durch sein Verhalten und Handeln Dritten gegenüber verursacht.
Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet Schutz im Schadenfall, für den der Hundehalter verantwortlich gemacht und zur Zahlung einer Entschädigung herangezogen werden kann.
Schnappt der Hund nach einem Menschen, verletzt bei einer Auseinandersetzung einen anderen Hund, beschädigt einen Gegenstand oder läuft in ein Auto und es kommt zu einem folgenschweren Verkehrsunfall, so wird der Hundehalter für das Geschehene zur Verantwortung gezogen.
Eine leistungsstarke Hundehaftpflicht ist demnach nicht nur eine sinnvolle, sondern unverzichtbare Versicherung für Dich als Hundehalter, da diese für die Kosten eines Schadenfalls durch Deinen Hund aufkommt. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt alle berechtigten Schadensersatzansprüche Dritter. Sie schützt also Dich als Hundebesitzer vor finanziellen Sorgen und zahlt den Geschädigten im Ernstfall u.a. medizinische Kosten, Schmerzensgeldforderungen und entstandene Aufwendungen bei Sachbeschädigung.
Hast Du hingegen keine Hundehaftpflicht, dann musst Du alle entstandenen Kosten im Schadenfall aus der Privatschatulle zahlen – dies kann je nach Schadenereignis verursacht durch den Hund, zu einem finanziellen Fiasko werden. Wir empfehlen Dir daher unbedingt, über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung als verantwortlicher Hundehalter im Sinne aller Beteiligten nachzudenken.
In dem nachfolgenden Artikel haben wir alle wichtigen Informationen zusammengetragen und wollen Dir nun einen Überblick verschaffen, worauf es bei der Hundehaftpflicht ankommt und zu achten gilt.
Was ist eine Hundehaftpflicht?
Hundehaftpflicht = Versicherung für Hundehalter gegen Schäden durch den Hund.
Hundehaftpflicht - Bedeutung
Als Hundehaftpflicht wird eine Versicherung weitläufig bezeichnet, die den verantwortlichen Hundebesitzer vor finanziellen Risiken schützt, die der Hund durch sein Verhalten anrichtet.
Die Hundehaftpflicht ist wie die Private Haftpflicht für Menschen, eine Schadenversicherung. Durch den Vertragsabschluss übernimmt der Versicherer die Verpflichtung, unberechtigte Schadenansprüche gegen seinen Versicherungsnehmer (Hundehalter) abzuwehren und berechtigte Schadenersatzforderungen zu begleichen.
Wie wird die Hundehaftpflicht noch genannt?
Die Hundehaftpflicht ist auch als Hundehalterhaftpflicht und Hundehalterhaftpflichtversicherung bekannt.
Dies ist auch naheliegend, da es sich bei der Hundehaftpflicht schließlich um eine Versicherung für Haftpflichtansprüche gegen den verantwortlichen Hundehalter durch den eigenen Hund handelt.
Mitunter stolpert man auch im Zusammenhang mit der Hundehaftpflicht über den Begriff „Hundeversicherung“, der allerdings mehrdeutig ist. Denn damit kann die Hundehalterhaftpflichtversicherung und Hundekrankenversicherung gemeint sein.
Und zu guter Letzt wird auch von der Haftpflicht für Hunde hier und da gesprochen, wenn es um die Hundehalterhaftpflichtversicherung geht.
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Da der Hundehalter mit der Hundehaftpflichtversicherung sein Vermögen gegen finanzielle Risiken durch Schäden des Hundes absichert.
Sinn und Zweck einer Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehaftpflicht ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn nicht sogar unerlässlich.
Denn sobald Du Dir einen Hund anschaffst, bist Du für dessen Verhalten und alle Handlungen verantwortlich. Und so musst Du für das Tun Deines Hundes geradestehen, wenn dieser Dritten gegenüber, einen Schaden zufügt. Egal, wie hoch dieser auch immer ausfallen mag und damit im Ernstfall einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten kann.
So will es im Übrigen auch der Gesetzgeber!
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist u.a. folgendes im § 833 „Haftung des Tierhalters“ niedergeschrieben:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Kurzgesprochen: Es besteht eine Ersatzpflicht für entstandene Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden geschädigten Dritten gegenüber.
Um die finanziellen Risiken berechtigter Ansprüche aufzufangen, empfehlen wir Dir den Abschluss einer leistungsstarken Hundehaftpflicht – denn selbst wenn Dein Hund bestens erzogen, führig und gehorsam sein mag, ist dies kein Garantieschein, dass durch einen äußeren Reizeinfluss es nicht doch einmal zu unerwünschtem Verhalten im verursachten Schadensereignis kommt.
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Es gibt keine generelle Versicherungspflicht für die Hundehaftpflicht - Bayern, NRW, Hessen & Co. regeln dies selbst.
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht? Das sagt die Rechtslage!
Auch wenn es der Begriff „Hundehaftpflicht“ erst einmal so vermuten lässt, gibt es hierzulande in Deutschland keine einheitliche allgemeine Pflicht, als Hundehalter eine Hundehaftpflicht abzuschließen.
Da die Hundegesetze nicht Bundessache sind, sondern auf Länderebene geregelt werden, kommt es in Sachen Hundehaftpflicht auf die einzelnen Bundesländer an, ob eine Pflicht zum Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung besteht oder nicht.
Kurz: Die Bundesländer entscheiden selbst, ob für einen Hundehalter eine Versicherungspflicht für eine Hundehaftpflicht beim Halten eines oder mehrerer Hunde besteht.
Und so gibt es von Bundesland zu Bundesland in Sachen Pflichtversicherung für Hundehalter große Unterschiede. Mancherorts wie in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Hundehalter „auf eigenes Risiko“ selber entscheiden, ob sie beim Halten eines Hundes eine Hundehaftpflicht abschließen wollen. Andernorts besteht je nach Hunderasse (z.B. Listenhunde) eine Versicherungspflicht. In manchen Bundesländern wiederum sind Hundehalter allgemein zum Abschluss einer Hundehaftpflicht von Gesetzeswegen verpflichtet und im Freistaat Bayern dürfen die zuständigen Behörden nach eigenem Ermessen den Abschluss einer Hundehaftpflicht im Grunde von Hund zu Hund entscheiden.
Die Pflicht zur Hundehaftpflicht nach Bundesländern auf einen Blick:
Bundesland | Hundehaftpflicht (gesetzliche Vorschriften) |
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Welche Hunde und Rassen müssen in manchen Bundesländern explizit versichert werden?
Rassezugehörigkeit, Listenhunde, gefährliche Hunde, große und schwere Hunde & Co.
Hundehaftpflicht: Hierauf müssen Halter bestimmter Hunde und Rassen achten!
Je nach Bundesland müssen gemäß den länderspezifischen Hundegesetzen und Hundeverordnungen, Halter bestimmter Hunde und Rassen, eine Hundehaftpflicht mit Mindestdeckungssummen abschließen.
In Nordrhein-Westfalen gilt dies beispielsweise für das Halten von großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mehr als 20 kg erreichen. Ferner für Listenhunde wie Alano, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Mastino Napoletano, Rottweiler etc.
In Rheinland-Pfalz besteht für das Halten eines gefährlichen Hundes eine Erlaubnispflicht.
Jeder der einen gefährlichen Hund in Rheinland-Pfalz halten will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Als gefährliche Hunde gelten gemäß dem Landesgesetz, die die u.a. bereits als bissig aufgefallen sind oder den Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier angehören. Jeder potentielle Hundehalter muss vor der Anschaffung eines dieser Hunde, eine Hundehaftpflicht nachweisen – ohne den Versicherungsschutz wird keine Erlaubnis zur Haltung erteilt.
Alle weiteren Informationen zu den einzelnen länderspezifischen Gesetzen und Haltebedingungen inklusive der Richtlinien zur Hundehaftpflicht, kannst Du in unserem Hundemagazin in der Kategorie „Hund & Recht“ finden.
Was ist bei der Hundehaftplicht versichert?
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden die der Hund verursacht.
Hundehaftpflichtversicherung - Versicherungsschutz (Versicherungsumfang)
Die Hundehaftpflicht-Versicherung zahlt für berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter, die der Hund verursacht.
Nachfolgende Schäden sind durch die Hundehaftpflicht abgedeckt:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Beißt also Dein Hund einen fremden Menschen (Personenschaden) und es entstehen medizinische Behandlungskosten, so werden diese Forderungen durch die Hundehaftpflichtversicherung gezahlt. Läuft Dein Hund auf der Hunderunde in ein Fahrrad und der Radfahrer zieht sich Blessuren beim Sturz zu, so sind auch etwaige Krankenhauskosten, Vierdienstausfall und Schmerzensgeldansprüche über eine Hundehaftpflicht versichert – natürlich neben den Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten fürs Fahrrad, die allerdings den Sachschäden zuzuordnen sind.
Apropos Sachschäden: Mögliche Sachschäden können im Hundealltag zu jeder Zeit passieren. Kommt es bei einer Hundebegegnung zu einem Konflikt zwischen zwei Hunden mit einer Beißerei, so besteht für Schadenersatzforderungen für etwaige Tierarztkosten zur Behandlung einer Bisswunde des verletzten Hundes, Versicherungsschutz über die Hundehaftpflicht. Ebenso leistet die Hundehaftpflichtversicherung, wenn der Hund ausbüxt, dabei in den Verkehr läuft und einen Verkehrsunfall verursacht – seien es die Sachschäden an beteiligten Fahrzeugen und Personenschäden bei verletzten Unfallopfern. Es geht aber auch viel banaler. Du besuchst mit Deinem Hund Freunde. Im Wohnraum macht sich Dein Vierbeiner unbemerkt über ein paar teure Lederschuhe her oder schmeißt bei der freudigen Begrüßung mit dem wedelnden Schwanz eine Vase vom Couchtisch, dann sind die entstandenen Sachschäden eindeutige Fälle für die Hundehaftpflicht.
Vermögensschäden innerhalb der Hundehaftpflicht können zum Beispiel Kosten für Verdienstausfall sein, sollte Dein Hund beim turnusmäßigen Tierarztbesuch, den Tierarzt bei der Kontrolluntersuchung beißen und dieser verletzungsbedingt arbeitsunfähig ausfallen.
Neben den berechtigten Forderungen, wehrt der Versicherer aber auch unberechtigte Ansprüche Dritter gegen den Hundehalter als Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Leistungen bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung ab. Es wird also im Schadenfall geprüft, ob ein gestellter Schadensersatzanspruch durch etwaiges Verhalten des Hundes des Versicherungsnehmers überhaupt besteht. Sodass Du Dir als Hundehalter und Versicherungsnehmer der Rückendeckung des Versicherers im Ernstfall sicher sein kannst. Selbst, wenn Schadensersatzforderungen vor Gericht geklärt werden müssen.
Du als Versicherungsnehmer einer Hundehaftpflicht bekommst also ein Rundum-Versicherungspaket, wo alle Kosten für berechtigte Schadensforderungen inklusive der Schadensabwicklung und etwaiger Rechtsverteidigung bei Abwehr unberechtigter Ansprüche abgesichert ist.
Lesetipp: |
Sollte es zu einem Beißvorfall mit Deinem Hund kommen und dabei Menschen oder Tiere zu Schaden kommen, sichert die Hundehaftpflicht Dich gegen etwaige Schadensersatzansprüche optimal ab. Daneben drohen aber auch neben den zivilrechtlichen Ansprüchen, verwaltungsrechtliche Konsequenzen mit verschiedenen Auflagen und Sanktionen. Damit Du auch hierüber bestens informiert bist, empfehlen wir Dir unseren ergänzenden Artikel "Beißvorfall mit Hunden: Was sind die rechtlichen Folgen bei einem Hundebeißvorfall?" zu lesen. |
Was kann man über die Hundehaftpflicht noch versichern?
Je nach Versicherer und Versicherungspaket, können neben den Basisleistungen weitere Leistungsbausteine innerhalb von Premiumtarifen abgeschlossen werden.
Wichtige sinnvolle Ergänzungen in der Hundehaftpflichtversicherung sind:
- Auslandsschutz: Achte auf ausreichenden Schutz für Haftpflichtschäden Deines Hundes im Ausland. Willst Du mit Deinem Hund ins Ausland reisen und es kommt dort zu einem Malheur, dann benötigst Du eine umfassende Auslandsdeckung beim Abschluss einer Hundehaftpflicht. Bestenfalls weltweit.
- Mietsachschäden: Du wohnst mit Deinem Hund in einer Mietswohnung oder in einem gemieteten Ein- oder Zweifamilienhaus? Oder es geht auf gemeinsame Urlaubsreise in ein Hotel oder eine Ferienwohnung? Damit beispielsweise mögliche Schäden durch Kratzspuren am teuren Parkett, den Türen oder der hochwertigen Einbauküche durch die Hundehaftpflicht gezahlt werden, braucht es die Mietsachschadenversicherung als zusätzlichen Baustein in der Hundehaftpflicht.
- Forderungsausfalldeckung: Kommt es zu einem Schadensfall mit Personen oder Sachschaden durch einen fremden „unversicherten“ Hund, so leistet die eigene Hundehaftpflicht dafür, insofern eine Forderungsausfalldeckung im Rahmen des eigenen Versicherungsumfangs der Hundehaftpflicht abgesichert ist.
- Schäden bei ungewolltem Deckakt: Deckt Dein intakter Rüde eine läufige Hündin und es kommt zu einer ungewollten Trächtigkeit, so haftet die Hundehaftpflicht bei entsprechendem Versicherungsschutz für Folgekosten wie einem Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) oder nötigen Versorgungskosten (Futter, Tierarztkosten etc.) bei der Aufzucht der Welpen.
- Leistung bei Fremdbetreuung: Wird Dein Hund hin und wieder von nicht gewerblich tätigen Betreuungspersonen (z.B. Opa und Oma, Freunde, Bekannte etc.) gehütet und betreut, ist es ratsam, auf den Einschluss des Leistungsbausteins bei der Wahl der Hundehaftpflichtversicherung zu achten. Sollte dann Dein Hund einem Dritten in Obhut einen Schaden zufügen, bist Du auf der sicheren Seite.
- Versicherungsschutz beim Führen des Hundes ohne Leine und/oder Maulkorb: Diese Leistung sichert Dich für den Fall ab, dass Du Deinen Hund entgegen der gesetzlichen Vorschrift ohne Leine und/oder Maulkorb im öffentlichen Raum führst und es zu einem Schadensfall durch den Hund kommt. Hier haftet die Hundehalterhaftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme.
- Schäden durch Welpen: Solltest Du eine Hündin halten und diese einen Wurf Welpen zur Welt bringen, sind bei diesem Leistungsbaustein alle Schäden, die durch die Welpen verursacht werden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (i.d.R. bis 12 Monate) mitversichert. Natürlich nur bis zu einer etwaigen Abgabe, also solange sich die Welpen in Deinem Besitz befinden.
- Versicherungsschutz in der Hundeschule und bei Hundeveranstaltungen: Willst Du mit Deinem Hund in die Hundeschule gehen, ihn beim Hundesport wie Agility, Dogdance oder Turnierhundesport physisch und kognitiv beschäftigen, ab und an in der Hundepension während Deiner Abwesenheit beaufsichtigen lassen oder an Hundeausstellungen teilnehmen? Dann sollte Deine Hundehaftpflicht Schutz vor Schäden, die während dieser Veranstaltungen durch Deinen Vierbeiner verursacht werden, mitversichert sein.
Hundehaftpflichtversicherung - Schadenbeispiele
Wir wollen Dir mit typischen Schadensfällen, die von Hunden im Hundealltag Dritten gegenüber verursacht werden können, einen besseren Eindruck über die Wichtigkeit einer Hundehaftpflicht machen. Denn bereits mit einem kleinen Beitrag kannst Du Dich gegen die finanziellen Risiken durch Schadensersatzforderungen Dritter schützen!
In allen nachfolgenden Schadensbeispielen bist Du mit einer leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung bestens versichert:
Schadenbeispiele |
Bello wird im Eiskaffee an der Leine gehalten und am Tisch festgemacht. Plötzlich rennt ein anderer Hund vorbei und Bello reagiert forsch, bellt und versucht dem Hund nachzulaufen. Dabei zieht er den Tisch mit und mehrere Gläser und Tassen gehen zu Bruch, wodurch ferner die Jacke einer Person am Nachbartisch mit Kaffeeflecken versaut wird. Es entsteht ein Sachschäden für den Neukauf von Gläsern und Tassen sowie die Reinigungskosten für die Jacke - alle Kosten werden von der Hundehaftpflicht gezahlt. |
Der Hund geht mit euch abends seine Gassirunde machen und ein Fahrradfahrer fährt an euch vorbei. Arco erschrickt und reißt an der Leine, stellt sich auf die Hinterbeine und bellt los. Dabei verliert der Fahrradfahrer die Kontrolle über sein Fahrrad, stürzt und bricht sich das Bein. Das Fahrrad ist ebenfalls beschädigt. Der Geschädigte stellt Schadensersatzansprüche über entstandene Arztkosten, Reparaturkosten und fordert Schmerzensgeld - die Hundehaftpflichtversicherung prüft, ob die Forderungen berechtigt sind, wehrt die gestellten Ansprüche ab oder zahlt. |
Der Postbote kommt wie jeden Morgen durch das Gartentor aufs Grundstück. Er übersieht Sam und tritt ihm versehentlich auf die Pfote. Sam jault und schnappt nach dem Mann. Er erwischt ihn Gott sein Dank nur leicht, aber die Hose ist gerissen und er trägt eine leichte Bisswunde davon. Wiederum ein Fall für die Hundehaftpflicht (Personen- und Sachschaden). |
Dein Sohn Klaus spielt mit Jan und Peter Fußball im Garten. Dein Hund ist hin und weg und versucht mit rumzutoben. Dabei schnappt er sich den Ball, den Jan eigentlich als Torwart aufnehmen wollte. Im Eifer des Gefechts knappt er Jan in die Hand. Er muss zum Arzt und bekommt eine Tetanusspritze. Auch hier leistet die Hundehaftpflichtversicherung Rückendeckung. |
Du gehst mit Deinem Vierbeiner im Wald spazieren. Der Hund darf von der Leine, da weit und breit niemand zu sehen ist. Die Schnüffelnase schnuppert eingehend am Boden, hebt den Kopf uns hat Sichtkontakt mit einem Reh. Trotz bester Erziehung, gibt es kein Halten mehr. Dein Hund verfolgt das Wild. Er jagt wie von Sinnen hinterher. Du nimmst aufgeregt die Verfolgung auf, da in der Nähe auch Straßen sind. Aber zu spät und das Wild wechselt die Straße. Dein Hund hinterher und dabei weicht ein Auto glücklicherweise aus und rammt die Leitplanke. Gott sei Dank begrenzt sich der Schaden auf das KFZ (Sachschaden) - die Hundehaftpflicht zahlt dem Geschädigten die Reparaturkosten für seinen PKW und die Kosten für den Leihwagen. |
Arco zerkratzt beim täglichen Laufen das Parkett der Mietswohnung, so dass beim Auszug der Vermieter Mietsachschäden geltend macht. Diese sind über die Hundehaftpflicht je nach Versicherungstarif mitversichert. |
Der Hund darf im Leihwagen auf der Rücksitzbank für einen gemeinsamen Ausflug mit dem geliehenen PKW Platz nehmen. Dabei entstehen Flecken auf dem Stoff der Polsterung. Die Leihwagenfirma meldet Dir den Schaden und stellt Schadensersatzforderungen für die Reinigung. Diese entstandenen Kosten sind über die mitversicherten Mietsachschäden der Hundehaftpflichtversicherung (je nach Tarif) versichert. Glück gehabt. |
Du gehst mit Deinem geliebten Vierbeiner wie gewohnt eine ausgiebige Hunderunde. Dabei begegnest Du einem anderen Hundehalter mit dessen Vierbeiner. Da beide Hunde abgeleint sind, stürmen sie gezielt aufeinander los und beschnuppern sich. Plötzlich kommt es zu einem unerwünschten Zwischenfall. Dein Hund beißt den fremden Hund und verletzt ihn. Dieser muss tierärztlich versorgt werden. Die entstandenen Tierarztkosten werden Dir in Rechung gestellt. Deine Hundehaftpflicht erkennt den Schadensfall an und zahlt dem geschädigten Halter, die entstandenen Behandlungskosten. |
Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Hundehaftpflicht sein?
Damit im Ernstfall berechtigte Ansprüche aus Schadensfällen durch den Hund voll abgesichert sind, sollte beim Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung auf eine hohe Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, geachtet werden.
Gerade Schadensereignisse mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden können Unsummen an Forderungen nach sich ziehen.
Ein Beispiel:
Wird ein Verkehrsunfall durch das Verhalten des Hundes verursacht, bei dem mehrere Fahrzeuge kollidieren und es neben einem erheblichen Sachschaden, zu mehreren Personenschäden und damit Vermögensschäden durch Krankenhauskosten, Reha, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Umschulungskosten und mögliche Erwerbsunfähigkeitsrenten kommt, kann es ruckzuck zu Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe kommen.
Die abgesicherte Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung kann im Ernstfall demnach eine große Rolle spielen. Um folglich für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, empfehlen wir nach einer Hundehaftpflicht Ausschau zu halten, die bis zu einer Deckungssumme im hochstelligen Millionenbereich leistet. Zumal die Beitragsunterschiede von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und Versicherungstarif zu Versicherungstarif nicht mehrere hundert Euro jährlich betragen – hier sollte man als Hundehalter im Sinne der eigenen Vermögenssicherung nicht an der falschen Stelle sparen.
Die Versicherer bieten im Rahmen der Hundehaftpflicht verschiedene Deckungskonzepte mit unterschiedlichen Versicherungssummen an. Diese sehen Deckungssummen von 5 Mio., über 15 Mio., 30 Mio., 50 Mio. bis hin zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch den Hund vor. Je nach Wahl lässt sich dann als verantwortlicher Hundebesitzer sicherlich gut schlafen.
Tipp: Vorm Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung mehrere Angebote unterschiedlicher Versicherer wie Allianz, Agila, Axa, Ergo, Gothaer, Hanse-Merkur & Co. einholen und die Versicherungssummen und sonstigen Leistungen sorgfältig miteinander vergleichen.
Was kostet die Hundehaftpflicht?
Das kommt auf verschiedene Faktoren an.
So berechnet sich der Beitrag für die Hundehaftpflicht
Wie hoch die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung sind, hängt von diversen Faktoren ab:
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungstarif (gewähltes Versicherungspaket)
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Gewählte Leistungsbausteine
- Hunderasse
- Mitunter wird auch nach Größen (kleiner Hund bis Widerrist X cm / großer Hund ab Widerrist X) differenziert
Preisgünstige Hundehaftpflichtversicherungen können bereits für rund 30 Euro Jahresprämie abgeschlossen werden. Exklusivere Versicherungspakete kosten hingegen bis zu 100 Euro. Wie Du siehst, kann sich ein Vergleich durchaus lohnen. Allerdings gilt es genau auf den Inhalt der Versicherungspolice zu achten. Frei nach dem Motto: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Besseres findet.
Sind die Kosten für die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Ja. Die Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.
Hundehaftpflicht - steuerlich absetzbar!
Die gezahlten Beiträge für die Hundehaftpflichtversicherung können von der Steuer im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden.
Allerdings müssen die maximalen Höchstbeträge beachtet werden, denn neben der Hundehaftpflicht können bei der Einkommensteuer auch sonstige Versicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung etc. als Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden.
Worauf bei der Hundehaftpflicht achten?
Wichtige Fragen, die bei Abschluss einer Hundehaftpflicht zu klären sind.
Tipps zur Hundehaftpflicht
Neben einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis der Hundehaftpflichtversicherung spielen weitere Faktoren eine Rolle, auf die es sich lohnt, zu achten:
- Ausreichend hohe Deckungssumme (Versicherungssumme)
- Mitversicherte Leistungen (z.B. Mitsachschäden, Forderungsausfalldeckung, Auslandsschutz etc.)
- Ausgeschlossene Schäden (nicht versicherte Leistungen z.B. Eigenschäden, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Leinenpflicht, gewerblich oder zu beruflichen Zwecken gehaltene Hunde etc.)
- Bestehen etwaige Selbstbeteiligungen im Schadenfall?
- Sind alle Personen im Haushalt beim Führen des Hundes mitversichert?
- Gibt es Rabatte, wenn ich eine Hundehaftpflicht dort abschließe, wo ich eine private Haftpflichtversicherung habe?
- Bewertungen und Erfahrungswerte anderer Versicherungsnehmer im Schadenfall (Kundenzufriedenheit)
Hundehaftpflicht: Ist der Hund für Hundeschule, Hundepension, Hundesport & Hundeausstellung versichert?
Schäden durch den Hund auf dem Hundeplatz, in der Hundebetreuung und im Ausstellungsring sollten unbedingt mitversichert sein.
Hundehaftpflicht: Mitversicherung von Hundepension, Hundeschule, Hundesport & Co. prüfen!
Nimmt Dein Hund an Kursen in der Hundeschule teil, wird mitunter in der Hundepension mit anderen Hunden betreut, darf an Hundesportveranstaltungen sein Können zeigen oder wird bei einer Hundeausstellung im Wettbewerb mit anderen Hunden präsentiert, so können auch hierbei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Verhalten des Hundes passieren.
Daher ist es wichtig, vor Abschluss einer Hundehaftpflicht darauf zu achten, ob im Ernstfall Versicherungsschutz besteht, sollte Dein Hund einen anderen Hund oder Menschen verletzen oder ein Sachschaden durch das Tun des Hundes entstehen.
Es gibt zahlreiche Versicherungstarife bei verschiedenen Hundehaftpflicht-Versicherern, die private „Veranstaltungen“ im Hundesport inklusive Wettkampf und Training, sowie der Teilnahme an Erziehungskursen in der Hundeschule, an Hundeshows und im Rahmen der Obhut in einer Hundepension mitversichern. Kommt es also beispielsweise in einem Junghundekurs in der Hundeschule oder beim Agilitytraining zu einer Beißerei und Dein Hund verletzt seinen hündischen Kontrahenten, so kommt die Hundehaftpflicht für den entstandenen Schaden für die Tierarztkosten auf, insofern es sich im ein „schuldhaftes“ Vergehen Deines Hundes gehandelt hat und die abgeschlossene Hundehaftpflicht-Police diese Art von Leistungen eingeschlossen hat.
Legst Du also großen Wert darauf, für alle Risiken bestmöglich abgesichert zu sein, die durch das Verhalten Deines Hundes passieren können, dann prüfe im Vorfeld des Abschlusses einer Hundehaftpflicht ganz genau, ob die vorgenannten „Veranstaltungen“ im Schadensfall mitversichert sind.
Gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass Du bereits eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung für Deinen Hund abgeschlossen hast und nun der Zeitpunkt gekommen ist, mit dem Hund auf den Hundeplatz in der Hundeschule oder dem Hundesportverein zu gehen.
Apropos: Bei vielen Veranstaltungen rund um den Hundesport und Hundeausstellungen, Zuchtschauen, bei der Abgabe des Hundes in die Obhut von Hundepensionen, Hundetagesstätten, Hundehotels und bei der Teilnahme an Erziehungskurse beim Hundetraining in Hundeschulen wird als Teilnahmevoraussetzung eine Hundehaftpflichtversicherung zwingend verlangt!
Weitere Fragen und Antworten zur Hundehaftpflicht
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