Das Gesetz zur Hundehaltung in Thüringen

Was muss ich als Halter eines Hundes in Thüringen alles beachten?

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Zuletzt aktualisiert am: 22.2.2023

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Jeder Hundehalter sollte die entsprechenden Gesetze zum Halten und Führen eines Hundes in Thüringen kennen. Was gilt wann, wo, wie und weshalb?

Ob Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen, Hundesteuer oder sonstige gesetzliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Hundes und der gesamten Hundehaltung stehen, solltet ihr als einheimische Hundebesitzer mit festem Wohnsitz und als Besucher des Bundeslandes Thüringen kennen.

Wir werden in den weiteren Ausführungen die wichtigsten Aspekte und Details für euch aufbereiten, damit ihr alle notwendigen Informationen zum Halten und Führen des Hundes im Bundesland Thüringen an der Hand habt, um immer rechtskonform mit eurem Vierbeiner unterwegs zu sein.

Ein Kurzhaariger Ungarischer Vorstehhund mit blauer Schwimmweste steht im Bachlauf und schaut aufmerksam nach links.
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Welchen allgemeinen Halterpflichten muss ich als Halter eines Hundes in Thüringen nachkommen?

Grundsatz, Microchip, Haftpflichtversicherung etc.

Grundsatz

Der Halter eines Hundes hat seinen Hund so zu halten und in der Öffentlichkeit zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen weder gefährdet, bedroht, belästigt, verletzt oder beschädigt werden.

Hunde sind insbesondere in einer sicheren Umgebung zu halten, so dass sie jederzeit von ihrem Halter beaufsichtigt sind und nicht gegen seinen Willen entlaufen oder abhandenkommen.

Achtet darauf, dass ihr den Bedürfnissen eures Hundes auch unter dem Aspekt des Tierschutzes zur Genüge nachkommt, denn auch dies hat Auswirkungen auf dessen Verhaltensweisen. Die Haltebedingungen müssen art- und rassespezifisch sein, der Umgang respektvoll und fachgerecht erfolgen. 

Ferner gehören zur Aufzucht eine umfassende Prägung, Habituation und Sozialisierung dazu, damit der junge Vierbeiner an seine Umwelt herangeführt und gewöhnt wird, um sich anzupassen und die entsprechenden Werkzeuge für sein Hundeleben zu erlernen. Ausreichender Sozialkontakt mit Artgenossen, Menschen und anderen Tieren ist essentiell, um die Lerninhalte und Elemente des Sozialverhalten inklusive Sozialkompetenz und Sozialverträglichkeit zu schulen, auf- und auszubauen. Denn so bekommt der Vierbeiner die Regeln und üblichen Umgangsformen beigebracht und lernt sich intuitiv und durch entsprechende Erfahrungswerte korrekt  und angemessen zu verhalten. Zudem ist der Hund so zu erziehen und auszubilden, dass er stets unter Kontrolle gehalten werden kann und der Halter mit sachgerechter Führungsarbeit seinen Hund im Alltag steuert und leitet - der Hundeführer muss in der Lage sein, auf seinen Hund situativ einwirken zu können.

Wie sehen nun aber die rechtlichen Bestimmungen in Sachen Tierschutz für die artgerechte Hundehaltung aus?

Um den Vorschriften und Bedingungen der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) nachkommen zu können, habt ihr nun die Möglichkeit unseren entsprechenden Artikel in Ruhe zu lesen und wichtige Praxistipps zu erhalten.

Kennzeichnung des Hundes

Jeder Hund, der von einem Halter in Thüringen gehalten wird, ist dauerhaft mit einem Microchip für dessen unverwechselbare Identifizierung, zu kennzeichnen.

Nach erfolgter Kennzeichnung durch einen Tierarzt, hat der Halter die Pflicht, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Hundehalterhaftpflicht

Der Hundehalter ist verpflichtet, ab dem Tag der Haltung eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und ununterbrochen zu führen.

Die Deckungssumme hat für Personenschäden 500.000 EUR und sonstige Schäden 250.000 EUR zu betragen.

Der Abschluss und das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung muss der Behörde mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.

Hundegebell

Ein Hund darf bellen, denn das Bellen gehört zu seinem natürlichen Verhalten unweigerlich dazu, klar! Aber….

Denn das Bellen und Bellverhalten darf nicht zu einer Belästigung, Bedrohung oder Gefährdung für Menschen oder Tiere führen.

Gesetzlich gibt es besonders auch auf etwaige Ruhezeiten zu achten, denn ansonsten kann das Bellen schnell zu rechtlichen Problemen führen.

Ihr glaubt nicht, dass Hundegebell als Lärmbelästigung eingestuft werden kann? Lest unbedingt unseren Artikel mit dem Titel „Ist Hundegebell Lärmbelästigung?“, denn hier erfahrt ihr die entscheidenden rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen, sowie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Einfuhrverbot für gefährliche Hunde und Listenhunde

Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) regelt die Vorschriften zur Einfuhr von Hunden nach Deutschland und dementsprechend auch für das Einführen in das Bundesland Thüringen.

Es ist laut dem aktuellen Gesetz verboten, gefährliche Hunde und bestimmte Hunderassen, die den Listenhunden/Kampfhunden zugerechnet werden, nach Deutschland und Thüringen zu verbringen.

Solltet ihr weitere Details in Erfahrung bringen wollen, welche Hunderassen nicht importiert werden dürfen, so habt ihr die Möglichkeit unseren Artikel „Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)“ zu lesen.

Hundekot entfernen

Gebt eurem Hund ausreichend Gelegenheit, mehrmals am Tag beim Gassigang sein Geschäft verrichten zu können und sich zu lösen.

Die Hinterlassenschaften eures Hundes müsst ihr aber bitte entfernen und entsorgen.

Dies gilt vor allem innerorts und in der Stadt, auf den Wiesen von Parkanlagen, Badeseen, am Flussufer und überall dort, wo Menschen in den Hundehaufen treten könnten.

Dass Entfernen und Entsorgen der Tretminen dient schlussendlich uns allen und ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Näheres erfahrt ihr in unserem Magazinartikel „Hundehaufen entfernen“.

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Gibt es Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen beim Führen eines Hundes in Thüringen?

Es gibt keinen generellen Leinen- oder Maulkorbzwang, noch Hundeverbotszonen.

Hinweisschilder beachten

Das Bundesland Thüringen schreibt Haltern von Hunden keine generelle Leinenpflicht oder das Tragen eines Maulkorbes vor, wenn diese sich mit ihrem Hund im öffentlichen Raum bewegen.

Es gibt auch keine gesetzlich vorgeschriebenen Hundeverbotszonen, bei denen das Mitführen eines Hundes grundsätzlich untersagt ist.

Dennoch ist dies auch im Bundesland Thüringen kein Freifahrtschein, um seinen Hund überall ohne Leine umherlaufen zu lassen.

Achtet immer und überall auf Hinweisschilder, die von den Kommunen und Gemeinden in Eigenregie aufgestellt und daher von Landkreis zu Landkreis und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können.

Besondere Aufmerksamkeit gilt es in folgenden Bereichen zu halten und ggf. Mitarbeiter oder Bedienstete vor Eintreten mit dem Hund zu befragen:

  • Kinderspielplätzen Kindergärten und Schulen
  • Bahnhöfen, Haltestellen und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Fußgängerzonen, Marktplätzen
  • Geschäften und Gaststätten
  • Kirchen, Krankenhäusern, Schwimmbädern
  • Wäldern, Naturschutzgebieten, Öffentlichen Parks und Liegewiesen
  • Öffentlichen Einrichtungen, Museen, Zoos, Theater
  • Friedhöfe
  • Bürogebäude und Verwaltungsgebäude
  • Öffentliche Versammlungen, Volksfeste oder Menschenansammlungen
  • Campingplätze und Zeltplätze
  • Sportanlangen
  • Strände und Badeseen

Ausnahme und besondere Vorschriften bei gefährlichen Hunden

Solltet ihr Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des Thüringer Gesetzes oder eines anderen Bundeslandes sein und dauerhaft in Thüringen wohnen oder euch vorübergehend zu Besuch oder auf der Durchreise befinden, so gelten für das Führen des gefährlichen Hundes eine generelle Leinenpflicht und Maulkorbzwang.

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Welche Hunderassen & Hunde gehören in Thüringen zu den Listenhunden oder gelten als gefährlich?

Bissige Hunde gelten z.B. als gefährlich. Es gibt aber keine Listenhunde.

Gefährliche Hunde im Sinne der Thüringer Gesetzgebung

Das Bundesland Thüringen stuft im Einzelfall einen Hund, der verhaltensauffällig wurde (z.B. durch Beißvorfall) als gefährlichen Hund ein, was für dessen Halter einige sehr entscheidende Folgen nach sich zieht.

Eine bloße Einstufung von Hunden und Hunderassen auf Grund einer Rassezugehörigkeit als Listenhund / Kampfhund oder gefährlicher Hund gibt es von Rechtswegen aber nicht.

Solltet ihr mehr zum Thema gefährliche Hunde in Thüringen erfahren wollen, so steht euch unser Artikel „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)“ zur Verfügung.

Hier erfahrt ihr alle wichtigen Fakten, besonders welcher Hund unter welchen Umständen laut der Gesetzgebung als gefährlich gilt und wie ihr euch im Umgang mit einem gefährlichen Hund zu verhalten habt, welche Gesetze unbedingt beachtet werden müssen und was ihr in diesem Zusammenhang alles erledigen müsst.

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Muss ich für meinen Hund in Thüringen Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, daher kommt es auf die Gemeinde an ob und wieviel Hundesteuer für den Hund fällig wird.

Ab zur Gemeinde vor Ort

Wenn ihr euch einen Hund anschafft, so zählt unter anderem die Anmeldung des Hundes auf der örtlichen Gemeindeverwaltung als eine der nötigen Pflichtaufgaben.

Es kommt dann von Gemeinde zu Gemeinde drauf an, ob und wieviel Hundesteuer für euren Hund fällig wird. Denn die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die in den Verantwortungsbereich der Gemeinde fällt und von dieser erhoben wird.

So gibt es in Thüringen schon deutliche Unterschiede, ob ihr euren Wohnsitz in Gera, Erfurt oder Jena habt.

Des Weiteren gibt es auch Unterschiede, ob ihr einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund haltet, denn oft wird in diesem Fall eine deutlich höhere Gebühr fällig.

Solltet ihr weitere Informationen zum Thema Hundesteuer erfahren wollen, so steht euch unser Magazinartikel „Die Hundesteuer ist Pflicht“ zur freien Verfügung. Hier erhaltet ihr weitere Details und Tipps für die Praxis.

Weitere Infos unter:

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)

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