Hundehaufen entfernen

Muss ich die Hundehaufen meines Hundes beseitigen und entsorgen?

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Zuletzt aktualisiert am: 21.6.2021

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Wird der Hundekot nicht entfernt, dann drohen hohe Geldbußen. Daher sollten Hundehalter ihrer Verantwortung nachkommen und den Hundehaufen beseitigen. Wie ist die gesetzliche Regelung?

Zur Hundehaltung gehören neben den schönen Dingen auch Pflichten.

Eine dieser Pflichten ist es, dafür zu sorgen, dass Hundekot und Hundehaufen von dem eigenen Hund nicht einfach auf der Straße, dem Gehweg oder Feldweg liegen bleiben. Sondern es gehört zu unseren Aufgaben als Hundehalter, die Ausscheidungen unseres Hundes zu entfernen und zu entsorgen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

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Hundehaufen im eigenen Garten, dem fremden Grundstück oder öffentlichen Raum gehören entsorgt

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, den Hundekot zu beseitigen, oder?

Der Hund muss sich lösen und sein Geschäft machen. Wir Halter sind für das Entsorgen da.

Ist das Entfernen und Entsorgen des Hundehaufens Pflicht oder nicht? Muss der Besitzer den Haufen Kot seines Hundes entfernen? Wie sieht die Sachlage aus?

Mit dem Tag an dem ihr zum Hundebesitzer werdet, übernehmt ihr einige Pflichten und Verantwortung für euren Hund. Der Halter ist der rechtmäßige Verantwortliche in allen Belangen.

Da der Hund natürlich das Bedürfnis hat, sein Geschäft zu erledigen, ist es sehr angenehm, wenn ihr mitten auf dem Land lebt und die Möglichkeit besteht, dass euer Hund die weiten Flächen der Natur für seinen Hundehaufen nutzen kann.

Solltet ihr in der Stadt wohnen, wird dies allerdings nicht möglich sein und der Hund wird bei Bedarf in die Hocke gehen und seinen Hundehaufen machen.

Was und wo der Hund hinmachen darf, wo auf besondere Vorsicht zu achten ist und wie man sich als verantwortungsvoller Hundehalter verhalten sollte, werdet ihr hier erfahren.

Der eigene Garten bleibt euer Reich

Wenn ihr euch mit eurem Hund auf dem eigenen Grund und Boden aufhaltet, bleibt es natürlich euch selbst überlassen, ob ihr nach Vollendung seines Geschäftes den Hundehaufen entfernt, oder ihr es bevorzugt den Hundekot auf der Wiese liegen zu lassen.

Aber sicherlich werdet ihr es vorziehen, den Garten frei von den Tretminen zu lassen und nicht ständig der Gefahr ausgesetzt seid, hineinzutreten und die stinkenden Exkremente mit ins Haus zu tragen.

Euer Eigentum verpflichtet zwar, aber jeder ist seines eigens Glückes Schmied.

Ein Tipp:

Sollte die Verunreinigung durch die Hinterlassenschaften des Hundes Überhand nehmen, so könnten auch Hundehaufen auf dem eigenen Grund und Boden zu einem Problem für den Eigentümer und Hundebesitzer erwachsen.

Denn angrenzende Nachbarn könnten durch den stinken Kotgeruch sich in belästigt fühlen und dagegen vorgehen. Auch Ungeziefer wie Ratten, Mäuse und Insekten sind sowohl für den Eigentümer und dessen Angehörige, wie auch die Nachbarschaft als Risiko zu bewerten.

Zusammenfassend wird hierdurch klar, dass ihr im eigenen Interesse für das Entfernen des Hundehaufens bzw. Kot auf dem eigenen Grundstück sorgen solltet. Es ist in jeder Hinsicht einfach angenehmer.

Gemeinsame Grundstücke und Gärten

Besonders gelten die Vorsichtsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Gärten von Hauseigentümergemeinschaften oder Mietverhältnissen.

Hier unterliegt jeder Miteigentümer oder Mieter seiner Sorgfaltspflicht dem anderen gegenüber und dies gilt insbesondere für diejenigen, denen das Führen eines Hundes zugesagt und explizit erlaubt ist.

Sowohl jeglicher Nachbarschafts- und Miteigentümerstreit gilt es aus dem Weg zu gehen, denn in der Regel sind die Streitigkeiten langwierig, nervenaufreibend und am Ende teuer.

Rechtsstreitigkeiten auf Grund eines liegengelassenen Hundehaufens sind einfach Schwachsinn. Entfernt daher sofort im Sinne aller den Hundekot und alles wird gut.

Fremde Grundstücke

Mit der Anschaffung eures Hundes geht ihr automatisch die Verpflichtung ein, auf ihn aufzupassen und jederzeit auf ihn und sein Verhalten einwirken zu können. Sprich, wie bei Kindern übernehmt ihr als Hundebesitzer die Aufsichtspflicht für euren Hund.

Aus dieser Tatsache resultiert, dass ihr dafür sorgen müsst, dass euer Hund fremdes Eigentum und das fremde Grundstück nicht ohne Erlaubnis betritt und schon gar nicht verdreckt. Dies schließt natürlich auch seine Hinterlassenschaften ein.

Der Gesetzgeber regelt in diesem Zusammenhang die Vorschriften für das Führen und Halten eines Hundes, das wir sehr dezidiert in unserem Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" thematisiert haben. Hier erhaltet ihr alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen und viele wichtige Praxistipps.

Kurzum: Der Hund hat nicht auf fremden Grund und Boden sein Geschäft zu verrichten, sollte dies dennoch versehentlich passieren, so seid ihr als Halter in der Verantwortung und zum Beseitigen des Hundekots verpflichtet.

Welches rechtliche Nachspiel ansonsten auf euch zukommen kann, schildert ein Fall, dass vom Landgericht Berlin in der Vergangenheit bereits geurteilt wurde:

Wenn ein Hundehalter, trotz Verbots seinen Hund auf einem fremden Grundstück herumlaufen lässt und dieser auch noch einen Hundehaufen hinterlässt, hat der Grundstückeigentümer einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung des Hundekots nach §823 Abs. 1 BGB. Hinzu kommt ein Anspruch auf Unterlassung nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. (Urteil LG Berlin vom 07.12.2016 – Zeichen 35 O 251/16)

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Bin ich als Hundehalter verpflichtet, den Hundehaufen weg zu machen und zu entsorgen?

Das Entfernen von Hundekot und Hundehaufen ist unsere Pflicht.

Einfach die Ausscheidungen unseres Vierbeiners entsorgen

Zunächst ist es doch so, dass ihr als rücksichtsvolle Bürger und verantwortungsbewusste Hundehalter, einen gewissen Anspruch mitbringt und es daher doch eine Selbstverständlichkeit sein sollte, den Hundehaufen zu entfernen.

Recht hin oder her. Der Hundehaufen muss weg.

Auch die Benimmregeln unserer weitreichenden Hunde-Etikette sieht dies so vor, deren Verhaltensregeln als Orientierung für ein angenehmes Miteinander von Hundehaltern, anderen Menschen und Tieren dienen soll - ein Halter-Knigge eben.

Sprich, nicht nur die gesetzlich verankerten Vorschriften sehen das Beseitigen des Hundekots vor, sondern auch das Gebot der Höflichkeit und Rücksichtnahme, denn keiner will schließlich beim Spazieren in die Tretminen der Hunde laufen.

Und da spielt es keine Rolle, ob es in der Großstadt wie Berlin, München oder Hamburg ist, den ländlicheren Gebieten wie Eifel, Hunsrück oder Lüneburger Heide, oder in der Kleinstadt Werne, Bad Kreuznach oder Heiligendamm. Es ist ekelhaft den Hundehaufen bzw. Kot der Hunde liegenzulassen, damit den öffentlichen Raum zu beschmutzen und sich nicht um das Wohl der Gemeinschaft zu scheren.

Wenn ihr unterwegs seid und selbst die Erfahrung macht, wie es ist, in einen frisch gemachten Hundehaufen zu treten, wird keiner in Abrede stellen können, dass es selbsterklärend ist, den Hundehaufen des eigenen Hundes zu beseitigen. Dies gilt insbesondere an Stellen, die von Menschen frequentiert sind.

Also jegliche Gehwege, auch die im Feld, sollten von den Hundehaufen frei bleiben. Dasselbe gilt für Gärten und Vorgärten. Kinderspielplätze sollen von Grund auf ein Tabubereich für den Hund bleiben, erst recht für seine Hundehaufen. Die Plätze und öffentlichen, wie auch privaten Bereiche, die vom Hundehaufen befreit werden sollten, könnten wir beliebig weiter ausführen.

Und es geht so einfach:

Bei jedem Ausgang mit dem Hund einfach ein paar Beutel und Plastiktüten einstecken und sobald der Hund seinen Haufen verrichtet, diesen mit dem Beutel aufheben und in den nächsten öffentlichen Mülleimer schmeißen. Ist auf der Hunderunde kein Mülleimer zu finden, dann muss man Wohl oder Übel den mit Kot befüllten Beutel mit nach Hause nehmen und in den eigenen Mülleimer entsorgen.

Weiterhin kann man einfach die Augen aufhalten, da viele Städte und Gemeinden, spezielle Hundestationen aufgestellt haben, an denen man jederzeit Mülltüten kostenfrei entnehmen kann und gleichzeitig für die gefüllte Tüte einen Mülleimer vorsieht.

Auch das gehört zu einer vernünftigen und sachgerechten Hundehaltung dazu. Eine Pflicht des Hundehalters eben.

Denn sonst droht berechtigterweise eine Strafe für das Liegenlassen der Hinterlassenschaften, was mit einem nicht unerheblichen Bußgeld geahndet wird.

Mit den richtigen Hundeutensilien losziehen

Steckt euch ausreichend Hundetüten ein, sobald ihr euer Heim zwecks des Spaziergangs, der Hunderunde oder dem Gassigehen verlasst. Sorgt für Sauberkeit und Ordnung. Tut euch und euren Mitmenschen den Gefallen. Wenn jeder einzelne Hundebesitzer so denken und handeln würde, hätten wir mit den Hundehaufen auch keinerlei Probleme und Diskussionen.

Wenn ihr auf Nummer Sicher gehen wollt, dann bestückt eure Tasche mit einem Päckchen Tempo und für den Fall der Fälle ein paar Feuchtetücher. Sollte ihr beim Entsorgen des Hundehaufens versehentlich reingreifen, seid ihr gut gerüstet und könnt eure Finger direkt säubern. Dies ist allein von der Hygiene ratsam.

Wenn es euch aber auch selbst schon anwidert, dann ist auch eine kleine Hundeschaufel geeignet, damit ihr überhaupt keine Gefahr lauft, mit dem Hundehaufen eures Hundes in Kontakt zu kommen.

Hygiene, Gesundheit und Umwelt lassen grüßen

Bevor wir den rechtlichen Aspekt betrachten, möchten wir darauf hinweisen, dass die Entsorgung von Hundehaufen aus mehreren Blickwinkeln vernünftig und dringend angeraten ist.

Wir sind uns alle einig, ob Hundehalter oder nicht, dass der Hundekot des Hundes nicht einfach liegengelassen werden sollte, da es aus hygienischen Gesichtspunkten unangenehm für die Bevölkerung und Mitmenschen ist.

Aber auch der gesundheitliche Aspekt spielt eine sehr große Rolle. Stellt euch nur einmal vor, ihr seid mit eurem Hund unterwegs und ihn überkommt es, so dass er seinen Hundehaufen mitten in den Sandkasten des örtlichen Spielplatzes absetzt. Sollte im Anschluss ein Kleinkind im Sand spielen und die Exkremente berühren und die Finger in den Mund nehmen, werden schnell Bakterien übertragen, die zu bösen Infektionen und Krankheiten führen können.

Weiterhin gibt es öffentliche Bereiche, die aus Sicht des allgemeinen Volkes ein höheres Interesse seitens des Umweltaspektes darstellen. Wenn euer Hund in einem solchen Gebiet seinen Hundehaufen platziert und ihr diesen nicht sofort entfernt, kann es schlimme Folgen für euch Hundebesitzer nach sich ziehen.

Auch der Geruch des Hundehaufens, kann unter Umständen als Geruchsbelästigung angesehen werden. Dass der Hundekot nicht gut riecht ist doch jedem klar, ihr solltet nur im Hinterkopf behalten, dass jeder Mensch unterschiedliche Auffassungen und Reizschwellen hat, die bei dem einen oder anderen schneller zu Belästigungsempfindungen führen. Da man nicht im Vorfeld die Reaktion einschätzen kann, sollte man sich in diese Gefahrenzone überhaupt nicht erst hereinbegeben.

Hundehaufen entfernen um rechtlich sauber zu sein

Rechtlich verhält es sich mit dem Hundehaufenentfernen folgendermaßen:

Als Hundebesitzer hat man die Pflicht, den Hundekot seines Hundes zu entsorgen. Sollte ihr euren Hund an eine andere Person zum Ausführen abgeben, weist auch diese Person auf die Verpflichtung hin.

Sobald man einen Hund in Funktion des Hundebesitzers, Hundehalters oder Hundeführers im öffentlich Bereich ausführt, schreiben kommunalen Satzungen vor, dass der Hundekot des Hundes zu entfernen ist.

Sollte also euer Hund einen Hundehaufen auf den Boden absetzen, raten wir euch dringend an, auch aus dem rechtlichen Blickwinkel, diesen zu beseitigen.

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Welche Strafen drohen, wenn ich den Hundehaufen nicht entferne?

Je nach Gemeinde fällt die Höhe der Bußgelder aus.

Hohe Ordnungsgelder drohen

Wenn euer Bello einen Hundehaufen absetzt und ihr diesen nicht entfernt, handelt ihr gegen die Regeln und müsst zwangsläufig mit einer Strafe rechnen, sofern ihr dabei erwischt werdet oder man den Verursacher seitens der Ordnungsämter ermittelt.

Es handelt sich bei dem Vergehen um eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit wird dann mit einem Bußgeld bestraft. Es lohnt sich also nicht, den Hundehaufen liegen zu lassen.

Da die Regelungen auf kommunaler Ebene niedergeschrieben und umgesetzt werden, gibt es bei der Höhe der Ordnungswidrigkeit starke Unterschiede. Je nach Bundesland und Kommune kann das Bußgeld bis 150 EUR betragen.

Bei wiederholtem Vergehen, sind die Strafen deutlich empfindlicher und bei vorsätzlichem Handeln, kann eine ursprünglich relativ geringe Ordnungswidrigkeit auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Hohe Geldbußen und Odnungsgelder sind dann selbstverständlich und können ohne weiteres mehrere Tausend Euro betragen. Und die dann zu erwartenden Strafen sollte sich jeder Hundehalter tunlichst ersparen.

Dass die Länder und Gemeinden immer sensibler werden ist nicht verwunderlich. Muss man als normaler Bürger doch nur einen Spaziergang unternehmen und jeden Haufen Kot eines Hundes ausweichen, so weiß man am Ende der Runde was man getan hat. Es liegen derart viele Hundehaufen herum, dass beispielsweise die Stadt Werne just in 2018 ihre Bußgelder für nicht entfernte Hundehaufen auf 200 EURO erhöht hat.

Besondere Vorsicht wo sich Kinder aufhalten

In Bereichen in denen Kinder überwiegend verkehren, also Spielplätze, Turnhallen, Schulhöfe, Kindergärten, Schwimmbäder u.a. bestehen in den allermeisten länderspezifischen Hundegesetzen und -verordnungen, die ihr in unserem bereits erwähnten Artikel über die sachgerechte Hundehaltung eingehend in Erfahrung bringen könnt, häufig laut Gesetzgebung eine Leinenpflicht oder gar Hundeverbotszonen.

Da allerdings immer wieder Hunde freilaufend in und um diese Bereiche herum zu sehen sind, wollen wir nochmals gesondert darauf hinweisen, denn es dient zum Schutz und der Sicherheit der dort anwesenden Kinder und im Hinblick auf etwaige Schäden und Haftungsansprüche, auch gegenüber des betreffenden Halters.

Daher ist in den vorgenannten öffentlichen Bereichen, das Führen des Hundes noch sorgsamer zu vollziehen, da Kinder durch das hektische Treiben schnell einen vorbeigehenden Hund zum Spielen animieren können, oder schlimmstenfalls diesen erschrecken und verängstigen, wodurch dieser ein Verhalten zeigen könnte, das zur Gefahr und Bedrohung der Kinder wird.

Des Weiteren vermeidet der rücksichtsvolle Halter durch das Anleinen des Hundes in diesen öffentlichen Bereichen, dass der Hund dort Parkbänke, Mülleimer oder Spielgeräte mit seinem Urin markiert oder gar den Sandkasten für sein Geschäft benutzt.

Kurzum: Hunde haben in den oben genannten Bereichen idealerweise nichts zu suchen und schon gar nicht ihr Geschäft dort zu verrichten!

Sollte es dennoch einmal passieren, dann sorgt sofort für das Entfernen und Säubern des Hundehaufens und entschuldigt euch bei Anwesenden für das Verhalten des Vierbeiners.

Denn an dieser Stelle sollte man sich dann besser defensiv und geläutert und nicht unbelehrbar oder konfrontativ verhalten, damit etwaige Streitfälle und Anzeigen vermieden werden. Anwälte und Richter sind hier angehalten klare Fronten zu beziehen und die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern unmissverständlich zu schützen und verteidigen. Dies hat klar oberste Priorität, sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen.

Aber seid beruhigt, mit dem entsprechenden Verhalten kann dies alles vermieden werden.

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Müssen die Gemeinden mit der Hundesteuer nicht den Kot entfernen?

Die Hundesteuer ist zwar eine Gemeindesteuer, aber nicht für das Entsorgen von Hundekot gedacht.

Wir Halter sind für den Kot unserer Hunde verantwortlich und nicht die Gemeinde

Nein. Ein absoluter Trugschluss ist es, davon auszugehen, dass die Gemeinden durch die Erhebung der Hundesteuer, automatisch für das Beseitigen und Säubern von Hundekot und Hundehaufen aufkommen müssen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die von jedem Hundehalter zu entrichten ist.  Vorausgesetzt der Hund ist bei der Gemeinde von seinem Besitzer angemeldet und es wird eine Hundesteuer grundsätzlich erhoben.

Die Einnahmen werden keiner definierten Leistung entgegengestellt, sondern fließen in den Gesamthaushalt der jeweiligen Gemeinde. Somit dienen die Einnahmen der Finanzierung aller etwaigen Ausgaben einer Gemeinde. Und nicht dem Entfernen des Hundekots im speziellen.

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