Leinenpflicht beim Hund

Was bedeutet eine Leinenpflicht beim Hund?

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Zuletzt aktualisiert am: 21.8.2024

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Synonyme
  • Anleinpflicht
  • Anleinzwang
  • Leinenzwang

Wenn man beim Hund von einer Leinenpflicht spricht, geht es um eine gesetzliche Vorschrift, den Hund beim Führen im öffentlichen Raum angeleint zu haben. Sprich, ihr seid dann per Hundegesetz oder Hundeverordnung dazu verpflichtet, euren Hund an der Leine zu führen.

Die Leinenpflicht wird auch als Leinenzwang, Anleinpflicht oder Anleinzwang bezeichnet.

Deutschland hat ein förderalistisches Staatssystem, wodurch alle Bundesländer autark und in Eigenregie ihre Hundegesetze und -verordnungen aufstellen dürfen. So gibt es auch in Sachen Leinenpflicht von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedliche Vorschriften, was das Anleinen des Hundes beim Führen in der Öffentlichkeit betriftt.

Ferner ermächtigen die einzelnen Bundesländer zudem ihre Gemeinden und Städte, weitere Einschränkungen bzw. rechtliche Rahmenbedingungen zum Führen des Hundes aufzustellen.

Hierdurch ist es also für den einzelnen Hundehalter sehr schwierig und mühsam, je nach Aufenthaltsort explizit die gültigen Gesetze zur Leinenpflicht in Erfahrung zu bringen, um stets rechtskonform sich zu verhalten.

Die Einschränkungen sind in ihrer Tragweite von Bundesland zu Bundesland, Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde sehr different und können u.a. wie folgt aussehen:

  • Anleinzwang in bebauten Gegenden
  • generelle Leinenpflicht innerorts
  • Anleinpflicht in Fussgängerzonen und öffentlich dicht frequentierten Plätze
  • Leinenzwang in Parks, Wald und Naturschutzgebieten
  • Grundsätzlicher Anleinzwang für läufige Hündinnen
  • Leinenpflicht in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Anleinzwang für Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sie sonst in irgendeiner Art und Weise belästigt haben

Des Weiteren gibt es je Hundeverordnung auch eine unterschiedliche Auffassung, wie die Beschaffenheit der Leine von Fall zu Fall auszusehen hat. Dies kann z.B. von einer reißfesten Leine von höchsten 1 bis 2 Meter tendieren.

Zu den festen Hundegesetzen und -verordnungen, können die Stadt- und Gemeindeverwaltungen weitere Zonen durch das Aufstellen von Hinweisschildern mit einer Leinenpflicht kennzeichnen. Sprich es reicht nicht nur, sich über die aktuell jeweilige Gesetzeslage am Aufenthaltsort kundig zu machen, sondern es gilt zudem eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Ausführen des Hundes, damit die Beschilderungen wahrgenommen und korrekt umgesetzt werden.

Weiters kann eine Leinenpflicht im öffentlichen Raum beim Spazieren und der Hunderunde generell für alle Hunde gelten, wie es z.B. das Bundesland Hamburg vorsieht. Hier dürfen Hundehalter ihren Hund erst ab dem Zeitpunkt von der Leine lassen, ab dem sie den Nachweis über den Hundeführerschein erbringen können.

Zu den bis hierher geschilderten rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachen Leinenzwang für den Hund, gelten für sogenannten Listenhunde, Kampfhunde und von den Behörden im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde besondere Haltervorschriften. So gibt es in fast allen deutschen Bundesländern, Einschränkungen für das Halten und Führen eines dieser Hunde. Häufig gilt hier ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang.

Um euch einen besseren Überblick über die jeweils geltenden länderspezifischen Hundegesetze und Hundeverordnungen im Hinblick auf die Leinenpflicht zu verschaffen, haben wir alle Gesetze für euch recherchiert und in unserem Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" detailliert beschrieben.

Abschließend wollen wir euch aber auch darauf hinweisen, dass ihr für geplante Auslandsreisen mit Hund euch ebenfalls über die gültigen Gesetze des Bestimmungslandes informieren müsst, da auch hier sehr strikte Vorschriften für die Einfuhr eines Hundes und das Führen an der Leine gelten. Auch hier haben wir alle wissenswerten Informationen in unserem Artikel "An was muss ich für das Reisen mit meinem Hund alles denken?" ausführlich abgehandelt und für euch bereitgestellt.

Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit bis auf Gemeindeebene ändern, aber auch im Ausland von Heute auf Morgen Anpassungen ergeben können, ist es zu allen bisher abgehandelten Auskünfte immer ratsam, mit offenen Augen mit seinem Hund spazieren zu gehen und auf alle behördlich aufgestellten Hinweisschilder zu achten und sich ggf. vor Ort bei den zuständigen Behörden oder Polzei über Leinenpflicht und alle weiteren Haltebedingungen zu erkundigen. Denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Zu guter Letzt wollen wir noch einen weiteren Rat mit auf den Weg geben, wenn ihr euch als Hundeführer im öffentlichen Raum mit eurem Hund aufhaltet. Die gesetzlichen Vorschriften sind nämlich das eine, hinzu kommen noch die sogenannten unbeschriebenen Benimm- und Verhaltensregeln für das Führen des Hundes. Diese sollen für ein angenehmenes und rücksichtsvolles Miteinander aller Hundehalter, Menschen und Tiere sorgen, damit zu keiner Zeit ein Mensch, Tier oder eine Sache durch das Verhalten des Hundes belästigt, bedroht, gefährdet, beschmutzt, beschädigt oder verletzt wird.

Nehmt also Rücksicht beim Ausführen auf Passanten mit oder ohne Hund und leint euren Vierbeiner aus Rücksichtsnahme frühzeitig an, wenn ihr beispielsweise spielende Kinder seht, einem Jogger auf der Hunderunde begegnet oder im Feld von Weitem bereits einen anderen Hundehalter mit seinem angeleinten Hund wahrnehmt.

Gerne könnt ihr diesbezüglich alle relevanten Maßnahmen, die als Orientierungshilfe für das weitsichtige, vorsichtige und rücksichtsvolle Führen gelten, in unserer Hunde-Etikette nachlesen. So könnt auch ihr euren Beitrag für ein positives Image aller Hundehalter leisten.

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