Listenhunde

Was sind Listenhunde?

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Zuletzt aktualisiert am: 22.8.2024

Ein American Staffordshire Terrier mit Geschirr sitzt auf dem Gehweg und schaut in die Kamera.jpg
Synonyme
  • Gefährliche Hunde
  • Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential
  • Potentiell gefährliche Hunde
  • Rasseliste
  • Rassenliste

Listenhunde sind Hunde, Hunderassen und Kreuzungen, die laut deutscher Gesetzgebung einer definierten Rasseliste angehören, behördlich als gefährlich eingestuft sind oder als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten. Hunde, die zu bestimmten Rassen gehören oder durch Kreuzungen, Gene dieser Hunderassen in sich tragen, werden also vom Gesetzgeber kategorisch als gefährlich eingestuft.

Mitunter stolpert man bei der Suche des Begriffs auch über das Wording, Kampfhund. Allerdings ist dies eine historische Bezeichnung für Hunde, die zu Hundekämpfen eingesetzt wurden. Mehr hierzu findet ihr hier.

Zu den gesetzlich definierten Listenhunden gehören u.a. folgende Hunderassen und Kreuzungen mit diesen Rassen:

Für die vorgenannten Hunderassen gelten je nach Bundesland besondere gesetzliche Vorschriften über das Halten und Führen eines solchen Hundes. Dies fängt bei generellen Halteverboten an, geht über behördliche Genehmigungsverfahren vor Anschaffung bis hin zu unterschiedlichen Leinenpflichten und Maulkorbzwängen.

Um die detaillierten Einzelheiten der Hundegesetze und -verordnungen über das Halten von Listenhunden, Kampfhunden und gefährlichen Hunden auf länderspezifischer Ebene zu erfahren, habt ihr die Möglichkeit unseren Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" zu lesen. Hier findet ihr die entsprechenden Bestimmungen, viele weitere gesetzliche Vorschriften und hilfreiche Informationen z.B. zu Hundesteuer und Hundehalterhaftpflichtversicherung für Listenhunde, die jeder Hundehalter kennen muss oder sollte, um stets rechtskonform zu handeln.

Darüber hinaus gibt es in den weiteren Staaten der EU und den Nicht-EU-Staaten weitere Hunde und Hunderassen, die laut den dortigen Gesetzen ebenfalls verboten sind oder ebenfalls strengen Halteauflagen ausgesetzt sind. Sprich, die Einfuhr und Reise mit Hund ins Ausland muss gut geplant sein, damit ihr nicht einen Hund einführt, der generell einem Einfuhrverbot unterliegt. Des Weiteren müsst ihr die besonderen Haltebedingungen kennen, die in den Aufenthaltsregionen gelten, auch für einen etwaigen Transit bzw. Durchreise.

Ihr wollt mehr hierüber in Erfahrung bringen? Nutzt unsere spezifischen Länder-Artikel im Magazin unter der Rubrik Reise & Urlaub. Hier findet ihr z.B. die nötigen Informationen zu Listenhunden in der Schweiz, Frankreich, Holland etc.

Wir wollen euch einen kurzen Überblick über weitere Rassen und Kreuzungen mit diesen Hunden geben, die neben den bereits oben aufgeführten Hunden u.a. im Ausland als Listenhunde geführt werden:

Egal ob ihr also nun im Vorfeld des Welpenkaufs mit der Anschaffung eines Welpen vom Züchter aus obigen Rassen liebäugelt, ihr euch in einen erwachsenen Hund im Tierheim verguckt habt der zu den Listenhunden gehört, oder aber euer Hund durch sein Verhalten von den zuständigen Behörden als gefährlich eingestuft wurde und ihr daher mit besonderen Haltebedingungen leben müsst, raten wir eingehend die aktuelle Rechtslage zu studieren, damit ihr für alle Fälle gut gewappnet seid, wisst wie und ob ihr generell in dem Bundesland, in dem ihr lebt und euch aufhaltet, einen Listenhund halten und führen dürft. Alle notwendigen Informationen findet ihr hier

Denn die Haltung eines Hundes der auf den Rasselisten steht, kann mit sehr einschränkenden Bestimmungen beschränkt sein, die im normalen Hundealltag ein unkompliziertes, freies und unbeschwertes Führen und Ausleben verschiedener Aktivitäten mit dem Vierbeiner schwierig bis unmöglich darstellen lassen. Besteht z.B. eine Leinenpflicht und Maulkorbzwang für das Führen des Hundes außerhalb der Wohnung und dem eingefriedeten Grundstück, sprich überall im öffentlichen Raum, dann besteht auch keinerlei Möglichkeit, mit dem Hund auf einer weitläufigen Wiese Stöckchen zu werfen und es apportieren, oder ihn mit Artgenossen auf der Hundewiese herumtoben zu lassen. Sprich, auch der Sozialkontakt wird deutlich schwerer umzusetzen sein, was sicherlich Auswirkungen auf sein Sozialverhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung haben wird. Darunter leiden dann u.U. Hundebesitzer und Hunde gleichermaßen.

Sind nun aber Listenhunde von Haus aus gefährlicher als andere Rassehunde, Hybridhunde oder Mischlingshunde?

Prinzipiell kann aus (nahezu) jedem Hund durch unsachgemäßes Einwirken des Menschen oder anderer Faktoren, das Wesen und Verhalten derart beeinflusst werden, dass aus einem vermeintlich "ungefährlichen" Hund, sich ein potentiell gefährlicher entwickelt. So muss beispielsweise ein Hund nur an der Cockerwut leiden und durch entsprechendes krankheitsbedingtes Verhalten, seine Bezugsmenschen oder das direkte Umfeld bedrohen, attackieren und beißen. Wir ein friedfertiger Labrador Retriever von klein auf isoliert und misshandelt, seine Persönlichkeit auf widerwertigste Weise gebrochen, so wird sich auch dieses Individuum vielleicht offensiv zur Wehr setzen.

Es spielen also viele unterschiedliche Einflussfaktoren eine Rolle, die die Persönlichkeitsentwicklung des jeweiligen Hundes prägen und beeinflussen. Und häufig sind wir Menschen mit unserem Handeln ein maßgeblicher Faktor und verantwortlich für das entsprechende Interagieren und Kommunizieren der Hunde mit ihrer gesamten Umwelt.

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