Reisen mit dem Hund in die Schweiz

Worauf muss ich achten, wenn ich mit meinem Hund in die Schweiz reise?

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Zuletzt aktualisiert am: 8.8.2021

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Wenn ihr mit dem Hund zu den Eidgenossen in die Schweiz reisen wollt, gibt es einige Punkte, die es zu beachten gilt. Wir nennen euch viele wertvolle Ratschläge und Tipps.

Die Schweiz ist aus vielerlei Gründen immer wieder eine Reise wert. Das kleine Land mitten in Europa, kann mit vielen wunderschönen Seen aufwarten, ihre Bergwelt lädt zum Wandern, zum Mountainbiken und zum Skifahren ein. Hinzu kommen besondere Produkte, die durch Manufakturen in der Schweiz hergestellt werden und viele Anhänger Jahr für Jahr anziehen. Hier müssen zu allererst die Uhrenindustrie, u.a. mit den weltbekannten Marken Rolex, Patek Philippe und Omega, genannt werden. Aber auch die Schokoladenhersteller, wie Lindt & Sprüngli oder Barry Callebaut und jüngst Chocolat Dieter Meier, locken viele Besucher zur Besichtigung und Kauf der Gaumenfreuden in die Schweiz ein.

Ob in den schneereichen Wintermonaten oder in den wärmeren Jahreszeiten, bietet sich die Schweiz für Hundehalter als Reiseziel mit dem Hund idealerweise an. Denn hier können Hundebesitzer die Natur mit ihrem Vierbeiner bestens erkunden und gemeinsame Aktivitäten unternehmen.

Damit die Reise mit dem Hund in die Schweiz zum vollen Erfolg wird, steht am Anfang eine wohlüberlegte Reiseplanung und das Einholen von relevanten Informationen, beispielsweise über Besonderheiten bei den Einreisebestimmungen mit Hund, allgemeine Verhaltensregeln und beachtenswerte Verbote oder gesetzliche Haltebestimmungen.

Hinzu gibt es auch noch gewisse Benimmregeln, die zu jeder Hunde-Etikette gehören, die für ein angenehmes Miteinander von Hundehaltern, Hunden, anderen Menschen und Tieren sorgen soll. Zudem zahlt es sich aus rücksichtsvoll beim Führen des Hundes im öffentlichen Raum vorzugehen, da es sich auf das gesamte Image aller Hundehalter auswirkt.

Wir werden für euch schrittweise die wichtigsten Themenfelder untersuchen und euch die entsprechenden Informationen an die Hand geben. Viel Freude beim Weiterlesen!

Am Anfang steht die Reisevorbereitung

Der Urlaub ist geplant und das Hotel, die Ferienwohnung oder das Appartment gebucht. Bevor es nun mit dem eigenen Auto losgeht, müssen aber unbedingt noch einige Informationen recherchiert , wichtige Dokumente beantragt und etwaige tiermedizinische Behandlungen inklusive der Auffrischung des Tollwutschutz angegangen werden.

Des Weiteren steht auf dem Programm, sich über die gesetzlichen Vorschriften und Haltebedingungen wie geltende Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen kundig zu machen. Hinzu muss überprüft werden, welche Hunde und Hunderassen (Listenhunde) mit besonderen Einreisebestimmungen konfrontiert sind.

Zu guter Letzt kommen noch die unbeschriebenen Gesetze der Hunde-Etikette hinzu, an denen sich ebenfalls jeder Hundehalter im In- und Ausland beim Führen und Halten des eigenen Hundes orientieren sollte, da dies für ein angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander sorgt, um möglichst andere Menschen und Tiere nicht zu belästigen, gefährden oder gar verletzen.

Wichtige Vorabinformationen als Grundlage zum Weiterlesen

Länderspezifische Informationen

EU-Mitgliedsstaat Nein
Gelistetes Drittland Ja
Nicht gelistetes Drittland Nein
Besondere Einreisebestimmungen Ja

Einfuhr und Mitführung von Hunden

Hunde erlaubt Ja
Maximale Anzahl pro Person ohne weitere Erlaubnisbestimmungen 5

Listenhunde und weitere rassenspezifische Einschränkungen

Hunderassen & Kreuzung / Mischlingeaus diesen, für die je nach Kanton besondere Bedingungen gelten
American Bulldog
American Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Anatolischer Hirtenhund
Bandog
Beauceron
Belgischer Schäferhund
Boerboel
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Deutsche Dogge
Deutscher Schäferhund
Dobermann
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Holländischer Schäferhund
Hovawart
Jugoslawischer Hirtenhund
Kaukasischer Schäferhund
Komondor
Kuvasz
Mastiff
Mastin Espagnol
Mastino Napoletano
Miniatur Bullterrier
Presa Canario
Rhodesian Ridgeback
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Südrussischer Ovtscharka
Tatra-Schäferhund
Thai Ridgeback
Tibet-Mastiff
Tosa Inu
Tschechoslowakischer Wolfhund
Zentralasiatischer Owtscharka

Notwendige Dokumente / Bestimmungen

EU-Heimtierausweis
Mikrochip / Tätowierung

Quarantänebestimmungen

Quarantäne Nein

Welche Impfungen sind zwingend notwendig und welche Zusatzimpfungen / Behandlungen empfohlen

Verpflichtende Impfungen (Core-Impfungen)
Tollwut
Freiwillige und empfohlene Impfungen (Non-Core Impfungen)
Leishmaniose
Zwingerhusten
Borreliose
Staupe (Deutschland Pflicht)
Leptospirose (Deutschland Pflicht)
Hepatitis Contagiosa Canis 
Parvovirose (Deutschland Pflicht)
Fuchsräude

Hundekrankheiten, die u.a. in der Schweiz auf euren Hund treffen könnten

Leishmaniose
Zwingerhusten
Borreliose
Ehrlichiose
Dirofilariose (Herzwurm)
Babesiose
Staupe
Leptospirose
Hepatitis Contagiosa Canis
Parvovirose
Echinokokken
Anaplasmose
Fuchsräude

Potentielle Gefahren in der Natur

Pflanzen Von der Ackerbohne bis zur Zimmercalla (link Giftdatenbank)
Wildtiere Wolf
  Fuchs
  Schlange (Kreuzotter, Aspisviper etc.)
  Bär
  Wildschwein
  Bakterien
  Feuersalamander
  Prozessionsspinnerraupe
  Skorpion
  Waldameisen
Klima Hitze
  Kälte
  Sturm
  Schnee
  Lawinen
  Waldbrände

Allgemeine Reisetipps

Futterbezugsquellen gute flächendeckende Versorgung
Stressfaktor Reisestrapazen niedrig

Wichtige Kontaktdaten

Botschaft Schweizerische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Behörden Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
  Eidgenössische Zollverwaltung
  Schweizer Behörden Online
  Schweizer Tiermeldezentrale
Tierkliniken Schweizerische Tiermeldezentrale (stmz)
Tierärzte Schweizerische Tiermeldezentrale (stmz)
Notruf/ Kontakt bei Vergiftungen Institut für Veterinärpharmakologie und -toxikologie
+41 (0) 44 635 89 10
Notruf 145

Was sollte für eine Identifizierung des Hundes im Vorfeld getan werden?

Da ihr bei eurer Reise mit dem Hund in die Schweiz nie sicher sein könnt, dass ihr von eurem Vierbeiner nicht unabsichtlich getrennt werdet, oder der Hund von einem Reiz derart gepackt wird, dass weder die Impulskontrolle ihn vor dem Nachjagen eines gesichteten Tieres zurückhält, noch euer Abrufsignal das erhoffte Mittel zum Stoppen und Zurückkehren eures Hundes bewirkt, sollten einige Vorsichtsmaßnahmen von euch getroffen werden.

Damit die Suche nach eurem Hund bei einer etwaigen Trennung für alle Beteiligten sich einfacher gestaltet und eine Zusammenführung beim Auffinden eines herumstreunenden Vierbeiners leichter wird, raten wir folgende Dinge auf der Reise in die Schweiz mit eurem Hund mitzuführen bzw. dem Hund umzuhängen:

  • Aktuelles Foto des Hundes
  • Halsband
    • mit Namen des Hundes
    • Name des Besitzers
    • Kontaktdaten von zu Hause (Anschrift, Telefonnummer mit Ländervorwahl)
    • Kontaktdaten des Reiseziels (Anschrift, lokale Telefonnummern des Aufenthaltsortes)
  • Aktueller EU-Heimtierausweis
Ein brauner Labrador Retriever mit Halsband, Kontaktdaten und GPS-Tracker

Welche Einreisebestimmungen sind bei der Reise mit Hund in die Schweiz zu beachten?

Die Schweiz liegt mitten in der Europäischen Union, ist aber kein offizieller EU-Mitgliedsstaat.

Die aktuelle Gesetzgebung des Europäischen Parlaments und des Rates, stuft nach der EU-Verordnung 577/2013 (Anhang II, Teil1), die Schweiz als sogenanntes „gelistetes Drittland“ ein. Dies bringt die Auswirkung mit, dass die Wiedereinreise aus der Schweiz in ein EU-Mitgliedsstaat, im Grunde genauso abläuft, wie es der Fall bei Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist.

Nähere Einzelheiten findet ihr zum Nachlesen in unserem Leitartikel „Informationen und Leitfaden zur Einreise mit Hunden in die europäische Union“. Nehmt euch die Zeit, um die wichtigsten Fakten für die Wiedereinreise zu kennen und somit problemlos in die Heimat zurückreisen zu können.

Andersherum, nämlich bei der Reise mit Hund in die Schweiz, passen sich die Eidgenossen bei ihrer Rechtsgrundlage für das Verbringen von Heimtieren in die Schweiz aus einem EU-Mitgliedstaat, in einem Großteil an die Europäische Union an. Sprich, die Einreisebestimmungen für die Einreise/Transit mit Hunden in die Schweiz, bringt nur in Nuancen noch weitere länderspezifische Vorschriften mit, die ihr als Hundehalter im Vorfeld bei den Reiseplanungen beachten solltet, um keinen Ärger beim Mitführen eures Hundes/eurer Hunde mit den Schweizer Ordnungshütern zu bekommen.   

Ausdrücklich weisen die Eidgenossen auf ihrer Homepage darauf hin, dass die Einfuhr von Haustieren zwingend über einen besetzten Grenzübergang zu erfolgen hat und dies zu den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr. 
                                                                               
Die Rahmenbedingungen für Privatleute haben wir für euch auf einen Blick zusammengefasst, denn Personen die mit Hunden züchten/handeln unterliegen anderen gesetzlichen Vorschriften für Gewerbetreibende. (https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/tiere-und-pflanzen/hunde--katzen--haustiere.html)

Folgende Einreisebestimmungen müssen für die Reise in die Schweiz zwingend eingehalten werden:

  • Mitführen von maximal 5 Heimtiere (also 5 Hunde) pro Person (Ausnahmegesuche für das Mitführen von Hunden zu Hundesport-Wettbewerben/Hundeshows/Jagdveranstaltungen u.ä. muss frühzeitig im Vorfeld beantragt werden)
  • Die Hunde dürfen nicht für einen Besitzerwechsel in die Schweiz verbracht werden (ansonsten gelten andere Gesetze für den Handel mit Hunden!)
  • Ausreichende Tollwutschutzimpfung
  • Ein vom Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis ist mitzuführen, der den Hund mit identifiziert und den entsprechenden Impfschutz nachweist.
  • Der Hund muss mit einem Mikrochip (ab dem 3. Juli 2011) ausgestattet sein oder eine gut leserliche Tätowierung (für alle Hunde die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurden) tragen.
  • Welpen die jünger als 3 Monate sind, dürfen unter einer Bedingung in die Schweiz ohne Tollwutschutzimpfung eingeführt werden: Der aktuelle oder neue Welpenbesitzer hat eine schriftliche Bescheinigung mitzuführen, in der bestätigt wird, dass die Jungtiere seit ihrer Geburt keinerlei Kontakt zu Wildtieren hatten. Die Nachweispflicht entfällt in den Fällen, in denen die abhängigen Welpen zusammen mit dem Muttertier in die Schweiz einreisen.
  • Grundsätzlich dürfen Welpen bis zum Alter von 8 Wochen nur gemeinsam mit dem Muttertier in die Schweiz einreisen.
  • Die Einfuhr/Einreise/Transit mit einem oder mehreren Hunden, die kupierte/beschnittene Ohren und/oder Ruten/Schwanz haben ist grundsätzlich verboten (Mehr hierzu in unserem Artikel "Kupieren von Ohren und Rute beim Hund - wie sieht die Rechtslage aus?"). Um etwaige Ausnahmeregelungen für eine Urlaubsreise/Teilnahme an Jagdveranstaltung u.ä. zu erhalten, muss beim Schweizer Zoll ein Ausnahmegesuch beantragt werden, das von Einzelfall zu Einzelfall entschieden wird. Der Hund muss auf jeden Fall beim Zoll gemeldet werden und es wird bei Bewilligung zur Einreise für den Urlaub oder Kurzaufenthalt eine Kaution fällig.

Sollten die obigen Bestimmungen der Einreisebedingungen nicht vollends von euch erfüllt werden können, dann müsst ihr im Vorfeld der geplanten Einreise, mit ausreichend Vorlaufzeit, Ausnahmegesuche an die entsprechenden Behörden stellen.

Kann beispielsweise einer eurer Hunde aus medizinischen Gründen keine Tollwutschutzimpfung erhalten, muss dies bei Antragstellung des Ausnahmegesuchs, mit einem tierärztlichen Attest schriftlich begründet werden. Die Bewilligung ist dann nicht automatisch erreicht, sondern wird von Fall zu Fall beurteilt.

Alle notwendigen Formulare für Ausnahmefälle und die geltenden Einreisebestimmungen für die Schweiz bei kurz- und längerfristigen Aufenthalten, findet ihr auf der offiziellen Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html)

Jede Reise mit eurem Hund erfordert eine umfangreiche Vorbereitung und das Einholen von Informationen zu länderspezifischen Gesetzen, damit es bei der Ein- oder Durchreise durch das entsprechende Land, keine Komplikationen gibt. Dies gilt auch innerhalb Europas und demnach für die Reise mit Hund in die Schweiz.

Warum?

Ganz einfach, denn nicht jedes Land hat dieselben Ansichten und damit Rahmenbedingungen für das Mitführen von Hunden. Im Besonderen gilt dies für alle veterinärmedizinischen Schutzmaßnahmen und dem Verbringen von einigen Hunderassen, die je nach Land besondere Hundeverordnungen nach sich ziehen. Hier gehen wir für die Schweiz weiter unten im Artikel noch näher auf sogenannte Listenhunde ein, da es hier für die Schweiz zu Überraschungen bei einigen Rassehunden kommt.

Hinzu kommt hier eine unterschiedliche Umsetzung und weitere strengere Regelungen in einigen Kantonen und sogar auf kommunaler und gemeindespezifischer Ebene.

Um vollkommen auf Nummer Sicher zu gehen, könnt ihr auch euer Anliegen an die Eidgenössische Botschaft in Berlin, ein Generalkonsulat, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin oder direkt bei der Gemeinde in die eure Reise führt, richten. Dies raten wir für alle Fälle, die ab von der Norm sind und sich nicht einfach pauschal beantworten lassen.

Abschließend wollen wir darauf hinweisen, dass es aktuell keine besonderen Schutzmaßnahmen bezüglich etwaiger Seuchenregelungen bei der Einreise mit einem Hund in die Schweiz gibt. Dies kann sich allerdings immer auf Grund einer Bedrohungslage ändern und sollte ebenso bei den Reiseplanungen beachtet werden. Hierzu haben wir für euch die entsprechende Stelle des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin der Schweiz, zur weiteren Recherche herausgesucht. (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/geltende-schutzmassnahmen/eu.html)

Wie lange darf die Reise in die Schweiz mit Hund maximal dauern, bis sie als Daueraufenthalt gilt?

In der Schweiz müssen Hundehalter für ihren Hund Hundesteuern zahlen. Da es hier kantonale und kommunale Unterschiede gibt, solltet ihr euch bei einem länger geplanten Aufenthalt in der Schweiz vor Ort wo ihr wohnen werdet erkundigen, wie es sich bei einem längerfristigen Besuch mit eurem Hund verhält.

Um den Hund für einen Daueraufenthalt zu melden, haben wir für euch den Onlineauftritt der Schweizer Behörden herausgesucht, über deren Suche ihr direkt auf die jeweiligen örtlichen Bestimmungen, Fragestellungen und Kontakte kommt. Hier erfahrt ihr mehr (https://www.ch.ch/de/hundesteuer/)

Grundsätzlich müssen Personen, die sich länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts besorgen, was dann die weitere Klärung und eine etwaige Anmeldung des miteingeführten Hundes einschließen wird.

Gelistetes Drittland

Die Schweiz ist kein offizielles Mitglied der Europäischen Union und wird von Seiten der EU in der Durchführungsverordnung als Gelistetes Drittland eingestuft.

Die Einreise aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten kann somit besondere Einreisebestimmungen für die Einreise-/Rückreise oder den Transit nach bzw. durch Deutschland nach sich ziehen.

Was alles zu beachten ist, wenn ihr aus einem Nicht-EU-Staat somit nach Deutschland von einer Reise mit dem Hund zurückreisen solltet und alles beim Grenzübertritt in die EU zu beachten ist, haben wir für euch zum Nachlesen in unserem Magazinartikel „Informationen und Leitfaden zur Einreise mit Hunden in die europäische Union“ festgehalten.

Gibt es in der Schweiz sogenannte Listenhunde, also verbotene Hunderassen, die nicht einreisen dürfen oder besonderen Haltebedingungen unterliegen?

Wenn ihr mit eurem Hund in die Schweiz reisen werdet, so verhält es sich dort ähnlich wie hier in Deutschland, was die Kampfhundediskussion und Listenhundeproblematik betreffen.

Die Eidgenossen führen bestimmte Hunderassen und Kreuzungen bzw. Mischlinge, die mit gelisteten Hunderassen vermischt sind, als Listenhunde. Das entsprechende Schweizer Hundegesetz und die Verordnung regeln das Halten von Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotential aus Sicht der Schweizer Behörden.

Dabei setzt jeder Kanton, vergleichbar mit den Länderverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Behandlung der jeweiligen Hunderassen, unterschiedlich um. Hinzu kommt, dass die Kantone ihre Gemeinden und Kommunen dazu ermächtigen, eigene Hundeverordnungen bei der Umsetzung der Gesetzeslage zusätzlich zu schaffen und verschärftere Regelungen z.B. hinsichtlich Leinenzwang oder Hundeverbotszonen zu deklarieren. Entsprechend schwierig gestaltet es sich für den Halter bzw. verantwortlichen Hundeführer, denn er muss stets unterwegs beim Ausführen des Hundes die Augen auf halten und schauen was er und sein Hund dürfen oder nicht.

Pauschal gilt also festzuhalten, dass es grundsätzlich in der Schweiz, je nach Aufenthaltsort ein Verbot zum Halten und Einführen bestimmter Hunderassen gibt. Weiterhin sind für andere Hunderassen besondere Halterbedingungen einzuhalten und eine behördliche Bewilligung zum Halten und Führen ebendieser einzuholen.

Wie unterschiedlich und damit undurchsichtig für einen Laien die Rechtslage in den Kantonen aussieht, wollen wir nur am Beispiel Kanton Genf festmachen.

Als einziger Kanton der Schweiz, muss bei Hunden von mehr als 25 Kilo Körpergewicht und einer Widerristhöhe ab 56 cm, gilt grundsätzlich eine Prüfungs- und Bewilligungspflicht. Hierbei muss der Halter mit einer Sachkundeprüfung nachweisen, dass er den Hund stets unter Kontrolle hat und der Vierbeiner für die gesamte Öffentlichkeit keine Gefahr darstellt. Die weiteren Hunderassen, die im Kanton Genf nicht gehalten werden dürfen, sind beispielsweise der American Staffordshire Terrier, Pitbull, Thai Ridgeback und Rottweiler. Viele weitere Rassen gesellen sich noch hinzu, wie wir in der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung aufzeigen werden.

Ein schwarzer Thai Ridgeback liegt auf dem Asphalt und ruht.

Bevor wir die aktuelle Rechtslage versuchen abzubilden, wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Inhalte sich stetig verändern können, wir dennoch versuchen immer die Bestimmungen und Richtlinien in unseren jeweiligen kantonalen Artikeln aktuell zu halten. Um eine 100%ige Sicherheit zu haben oder unbeantwortete Fragen persönlich abzuklären, haben wir am Ende der einzelnen Artikel aller Kantone, die entsprechenden Kontaktdaten zu den Behörden vor Ort recherchiert und für eure weitere Verwendung notiert.

Des Weiteren ist je nach Reiseziel zu bedenken, dass ihr ggf. durch einen Kanton in der Schweiz mit eurem Hund reisen werdet, der besondere Auflagen hinsichtlich mancher Hunderassen hat und somit für euren Transit eure Hunderasse als Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential einstuft, aber am eigentlichen Reiseziel überhaupt keine besondere Relevanz von Seiten der dort geltenden Hundegesetzgebung spielt. Will heißen, dass ihr genau eure Reiseroute planen und alle geltenden Bestimmungen unterwegs beachten müsst, um nicht versehentlich bei einer Pause auf der Raststätte mit geltendem Recht zu kollidieren.

In der folgenden Auflistung findet ihr alle 26 Kantone der Schweiz und habt nun die Möglichkeit, die jeweiligen Daten, Fakten sowie wertvolle Tipps und Ratschläge in den einzelnen Artikeln des jeweiligen KANTON zu erfahren. Viel Freude beim Lesen:

Kantone
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
Basel Landschaft
Basel Stadt
Bern
Freiburg/Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich

Mitzuführende Dokumente bei der Einreise mit Hund in die Schweiz

Wie bereits erwähnt, gehört die Schweiz bekanntlich nicht der Europäischen Union an. Und dennoch schließt sie sich den allgemein gültigen Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren an.

Zunächst einmal muss somit der auf aktuellem Stand befindliche EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem u.a. der ausreichende Tollwut-Impfschutz nachgewiesen werden kann, der bei der Einreise in die Schweiz verpflichtend ist.

Des Weiteren geht aus dem EU-Heimtierausweis die Kennzeichnung durch den Mikrochip oder der Tätowierung hervor, da die Kennnummer im Ausweis dokumentiert ist.

Die weiteren Fakten und Details zum EU-Heimtierausweis, wo und wie ihr diesen beantragen könnt, erfahrt ihr in unserem Magazinartikel mit dem Titel „Der EU-Heimtierausweis erleichtert das Reisen für Hund und Halter“. Mit der Lektüre erhaltet ihr wertvolle Tipps, damit ihr für die Reise in die Schweiz bestens aufgestellt seid.

Da die Mitnahme von Heimtieren und demnach auch von Hunden auf maximal 5 Tiere begrenzt ist, kann es an dieser Stelle notwendig werden, dass ihr eine schriftliche Bewilligung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Schweizerischen Eidgenossenschaften (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html) beantragen müsst. Dies kommt insbesondere für Personen in Frage, die in der Schweiz mit ihren Hunden an Hundesportwettkämpfen, Hundeausstellungen oder -shows mit einer größeren Anzahl an Vierbeinern teilnehmen wollen.

Da es in jedem Kanton der Schweiz unterschiedliche Hundegesetze gibt, die die Auflistung bestimmter Hunderassen und Mischlingshunde mit einem gewissen Anteil aus diesen beinhalten, ist es von großem Vorteil einen Stammbuchauszug als Kopie oder eine sonstige schriftliche Bestätigung mitzuführen, die die genaue Zuordnung der Rasse dokumentiert, damit es bei etwaigen Kontrollen vor Ort keine Diskussion über die Rassezugehörigkeit und etwaiger daraus ergebender Mitnahmeverbote oder reglementierter Haltebedingungen, wie dem Tragen eines Maulkorbes oder einem Leinenzwang, gibt. Diese Bestätigung kann durchaus auch ein zugelassener Veterinär ausstellen.

Solltet ihr Welpen mit der Mutterhündin in die Schweiz mitnehmen, die jünger als 12 Wochen sind, so habt ihr eine schriftliche eigenerstellte Bestätigung mitzuführen, dass die Hundewelpen nie mit Wildtieren in Kontakt gekommen sind, da die jungen Nachzöglinge i.d.R. keine Tollwutimpfung haben. Gleiches gilt für Welpen zwischen der 12. Und 16. Lebenswoche, die zwar eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber die Karenzzeit von 21 Tagen vor Reiseantritt nicht einhalten. Das entsprechende Formular findet ihr auf der Internetseite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Führt euer Weg in die Schweiz über ein nichtgelistetes Drittland, so ist in diesem Fall eine Selbsterklärung mitzuführen, dass euer Hund in diesem spezifischen Land, keinen Kontakt zu Tieren, die an Tollwut erkranken können, hatte. Solltet ihr beispielsweise einen Jagdgebrauchshund haben und mit diesem in einem gelisteten Drittland an einer Jagdveranstaltung teilgenommen haben, könnte dies bei Wildkontakt zu einem Problem führen. In diesen Fällen können wir nur anraten, Kontakt mit den Behörden vor Einreise aufzunehmen, um die entsprechenden Erkundigungen einzuholen oder gar den spezifischen Fall konkret zu klären.

Welche Impfungen sind bei der Einreise in die Schweiz verpflichtend?

Ohne Tollwut-Impfung darf euer Hund nicht in die Schweiz reisen.

Die Aktualität und Gültigkeit wird bei Einreise oder etwaiger Kontrolle durch das Vorlegen des EU-Heimtierausweis dokumentiert, den ihr zu jeder Zeit bei Reisen im Ausland dabei müsst.

Also checkt frühzeitig bei den Reiseplanungen, ob der Tollwut-Impfschutz noch aktuell und ausreichend ist, oder es noch vor dem Reiseantritt zu einer Auffrischungsimpfung zum Tierarzt bedarf. Denkt dabei immer an die Karenzzeit von 21 Tagen zwischen Impftag und Einreise.

Welche Impfungen und Behandlungen sind weiterhin für die Reise in die Schweiz für den Hund sinnig?

In aller Regel werdet ihr mit eurem Hund vermutlich regelmäßig den Tierarzt zu den üblichen Intervallen für die Kontrolluntersuchungen aufsuchen, dabei dem Veterinär entsprechend seiner Empfehlung Folge leisten und euren Hund die von der ständigen Impfkommission angeratenen Schutzimpfungen durchführen lassen.

Die Gruppe der Experten dieser Impfkommission rät in diesem Fall zu den sogenannten Core-Impfungen, die den Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose und Leptospirose einschießen. Hiergegen sollte jeder Hund zu jeder Zeit geimpft sein. Alle weiteren freiwilligen Impfmaßnahmen werden als Non-Core-Impfungen bezeichnet und sollten je nach Hundeindividuum, Verwendung, Seuchenlage, individuellem Ereignis wie eine Reise etc. injiziert werden.

Dies ist auch im Falle der Schweiz ratsam und gut, denn auch hier treten diverse Hundekrankheiten durchaus auf, gegen die der Vierbeiner vorab präventiv behandelt werden sollte. Somit ist euer Hund für die Reise gut gerüstet.

Solltet ihr noch weitere Informationen zum Thema Impfungen im Allgemeinen lesen wollen, so steht euch hierzu ein kurzer, knackiger und sehr informativer Artikel zur Verfügung.

Je nachdem aus welchem Grund ihr den Weg in die Schweiz mit eurem Hund findet, macht es sicherlich auch Sinn, über eine Impfung gegen Borreliose nachzudenken. Wenn ihr euch viel mit eurem Hund im Wald und der Natur aufhaltet, oder eventuell an einer Jagdgesellschaft teilnehmen solltet, ist der Schutz gegen die Zecken mehr als angebracht. Sobald sich euer Hund irgendwo im Dickicht, im Unterholz, auf den Wiesen aufhält und bei es bei der Jagd eventuell zu Wildkontakt kommt, wird sicherlich das Thema Zecken aufkommen.

Eine weitere Erkrankung, die auch bei Hunden in der Schweiz immer wieder anzutreffen ist, ist der Zwingerhusten. Diese Atemwegserkrankung wird schnell verbreitet, wenn mehrere Hunde sich zusammen in Gesellschaft befinden und einer dieser bereits mit den Erregern infiziert ist. Grundsätzlich macht es daher Sinn, den eigenen Hund hiergegen zu impfen, insbesondere wenn er garantiert mit anderen Hunden in der Gruppe zusammenkommt und verweilt. An dieser Stelle ist es sicherer bei der Teilnahme an Jagdveranstaltungen, Hundesportevents, Hundeshows und -ausstellungen oder bei zwischenzeitlicher Betreuung in einer Hundepension, auf den Impfschutz zurückzugreifen.

Gegen die Leishmaniose solltet ihr euren Hund auf jeden Fall impfen lassen und auf die Auffrischungsimpfungen regelmäßig achten.

Da es in der Schweiz auch Füchse gibt, die u.U. mit der hochansteckenden Fuchsräude infiziert sind, raten Fachleute besonders bei Jagd- und Erdhunden, die gezielt bei der Jagd in Fuchsbauten eindringen, vorbeugende Medikamente gegen die Erkrankung zu verabreichen.

Welche Schutzmaßnahmen für die Gesundheit des Hundes, sollten noch auf dem Plan stehen, wenn es auf die Reise in die Schweiz geht?

Eine vollumfängliche parasitäte Behandlung durch den Tierarzt oder durch euch selbst ist immer angesagt. Verabreicht eurem Hund Spot-Ons gegen Zecken und führt noch aktuell eine Entwurmung durch. Für weitere parasitenbekämpfende Maßnahmen könnt ihr euren Tierarz ansprechen, um euren Vierbeiner gegen Hundekrankheiten wie die Ehrlichiose und die Babesiose zu schützen.

Abschließend wollen wir einen grundsätzlichen Rat an dieser Stelle abgeben:

Wenn es mit dem Hund auf Reisen geht, ist es immer sinnvoll frühzeitig Kontakt zum Tiermediziner aufzunehmen und einerseits den Hund durchchecken zu lassen, ob diese auch reisefähig ist und andererseits, die notwendigen medizinischen Maßnahmen für das jeweilige Reiseziel zu besprechen.

Muss der Hund bei einer Reise in die Schweiz in Quarantäne?

Normalerweise muss euer Hund bei der Einreise aus Deutschland in die Schweiz niemals in Quarantäne.

Egal welches Reisemittel ihr wählt, ob Bahn, Bus, Auto oder Flug, sind beim Übertritt der Grenze, neben den bisher beschriebenen Einreisebestimmungen, keine Besonderheit zu befürchten.

Ist das Verhalten oder Aussehen eures Hundes aber auffällig und könnte auf eine bedrohliche Erkrankung hinweisen, so können der Zoll und die verantwortlichen sonstigen Staatsdiener, den Hund vorsichtshalber direkt an der Grenze abweisen oder zur weiteren medizinischen Abklärung aus dem Verkehr ziehen.

Kommt ihr über einen Umweg aus einem nichtgelisteten Drittstaat kann die Sachlage wieder sehr unterschiedlich aussehen. Hier solltet ihr auf jeden Fall vor Reisebeginn bzw. vor der geplanten Einreise in die Schweiz, mit den Behörden Kontakt aufnehmen, um die dann gültigen formalen und medizinischen Einreisebestimmungen zu erfragen. Fehlen Unterlagen und Nachweise, so kann der Hund z.B. bei einer Flugreise am Flughafen zurückgehalten werden, bis alle Unklarheiten zur Zufriedenheit der Eidgenossen aus dem Weg geräumt sind.

Weitere Fälle in denen die Behörden den Hund beschlagnahmen und in Quarantäne nehmen können, sind etwaig bei einer fehlenden Tollwutschutzimpfung, wenn ihr während des Aufenthaltes durch Verantwortliche kontrolliert werdet. Passiert dies direkt an der Grenze so ist die Alternative einer Beschlagnahme, die Abweisung bei der Einreise. Selbiges Verfahren kann eintreten, wenn ihr keinen EU-Heimtierpass bei einer Kontrolle bei euch führt und somit den Hund weder identifizieren, noch die zwingende Schutzimpfung gegen Tollwut, nachweisen könnt.

Gefahren in der Umwelt durch Tiere, Pflanzen, Klima etc.

Natur, Natur, und nochmals Natur. Egal wohin der Besucher in die Schweiz reist, er wird von der vielfältigen Landschaft, Flora und Fauna begeistert sein.

Ob ihr nun im Jura unterwegs seid, in der Region Zürich euch aufhalten werdet, oder doch eher die Bergwelt der Alpen fußläufig erkundet, im Schweizer Naturschutzgebiet die Pflanzen- und Tierwelt in den Sommermonaten besuchen wollt oder es euch an den Vierwaldstättersee zum Wandern und Radfahren zieht, das Land hat dermaßen viele Attraktionen und sehenswerte Hotspots zu bieten, dass ihr oftmals nur noch Staunen und Begeisterung zeigen könnt.

Und für alle Hundehalter ist die Schweiz aus unseren heimatlichen Gefilden gut und relativ zügig mit den verschiedenen Transportmitteln zu erreichen. Zudem bieten sich die verschiedenen Kantone prima für den Urlaub mit dem Hund an, da ihr täglich mit ihm in der Natur unterwegs sein könnt und die eigenen Bedürfnisse nach Erholung und Aktivität, mit den Bedürfnissen eines Hundes und dessen artgerechter Haltung, gut miteinander verbinden könnt.

Und trotz der wunderbaren Vielfältigkeit und Schönheit des eidgenössischen Landes, treten immer wieder Gefahren in der Umwelt für Mensch und Tier auf. So sind auch eure Hunde von dem einen oder anderen klimatischen Naturereignis, vom unbedachten Verzehr giftiger Pflanzen oder dem Injizieren toxischen Giftes durch den Stich bzw. Biss eines Tieres bedroht.

Je intensiver ihr euch aber vor der Reise mit den örtlichen Verhältnissen und möglichen Gefahren auseinandersetzt, desto besser seid ihr und euer Hund für einen entspannten und möglichst unfallfreien Urlaub gerüstet. So lassen sich dann die entsprechenden Vorkehrungsmaßnahmen frühzeitig treffen, gewisse Risiken stark reduzieren und das eine oder andere gezielt meiden.

Schauen wir uns die potentiellen Gefahrenherde näher an:

Straßenverkehr

Einige Kantone, Gemeinden und Kommunen in der Schweiz, haben in ihren Hundegesetzen und Hundeverordnungen ausdrücklich den Halter dazu verpflichtet, den Hund beim Führen an verkehrsreichen Land-, Orts- und Stadtstraßen an der Leine zu führen. Sprich, hier gilt nicht umsonst Leinenzwang, denn schnell kann ein Hund durch Unachtsamkeit, Schreckhaftigkeit oder gar zu niedriger Impulskontrolle hinsichtlich seinem Jagdtrieb, auf die Straße laufen und für sich als auch alle anderen Verkehrsteilnehmer zu einer großen Gefahr werden.

Wenn ihr also mit eurem Hund zum Wandern, Spazieren oder Radfahren unterwegs seid, agiert sehr umsichtig, meidet es eventuell entlang der verkehrsreichen Straßen die Hunderunde zu absolvieren und nehmt lieber den Hund einmal mehr an die Leine, als dass ihm etwas zustößt.

Berge, Seen und andere regionale Bedingungen

Da sich die Schweiz für den Urlaub zum Wandern, Mountainbiken, Bergsteigen, Skifahren und Spazieren in den Bergen anbietet und Hundehalter verständlicherweise ihre Hunde auf den Touren gerne mitnehmen, muss hier genauestens auf etwaige Gefahren bei den unterschiedlichen Aktivitäten in der steinigen Bergwelt geachtet werden. Denn je nach kleinem Pfad, den ihr auf der Route belauft, befahrt oder besteigt, geht es sehr knapp an den Abhängen der Felsen und Berge tief herab. Der Untergrund ist steinig und teilweise sehr locker, wodurch auch geübte und erfahrene Bergtouristen schnell ins Rutschen und Trudeln kommen können.

Nicht anders ergeht es dabei euren Hunden. Auch sie sind in aller Regel nicht täglich in dieser Umwelt unterwegs und können ebenso durch Unachtsamkeit, Ungeschicklichkeit, zu großer Gewagtheit oder aus purem Pech am Berghang durch die glitschigen Steine oder dem lockereren Geröll wegrutschen und abstürzen.

Ein anderes Thema sind die Bergseen, Flüsse und die zahlreichen Seen in den einzelnen Kantonen der Schweiz. Ob ihr nun zum Rafting den Hund mit ins Boot nehmen sollte, ist wahrscheinlich keine so gute Idee, da die Flüsschen teilweise zu reißenden Wasserschauspielen mutieren und beim Kentern auch der Vierbeiner in den Stromschnellen ein größeres Problem bekommen kann, auch wenn er ein guter und geschickter Schwimmer ist.

An Flüssen und größeren Seen mit Schifffahrt, ist zudem die Gefahr vorhanden, dass der Hund beim Schwimmen von einem Boot oder Schiffe gerammt werden könnte. Ansonsten kann der Vierbeiner natürlich das kühle Nass mit Freude genießen.

Abschließend zurück zu kleinen Bächen und Flüssen. Manche Gewässer haben in ihrem Verlauf wunderbare Attraktionen zu bieten. So sind der Rheinfall, der Rümmelbachfäll, der Reichenbachfall, der Staubbachfall, die Giessbachfälle, der Foroglio Wasserfall und weitere herabstürzende Wassermassen, eine große Bedrohung, die der Hund beim Schwimmen in diesen Flüssen nicht abschätzen kann oder plötzlich nicht ausreichend Kraft gegen die Stromschnellen und Unterwasserströmung aufbringen kann, um zum rettenden Ufer zurückzuschwimmen. Haltet euren Hund hier idealerweise aus dem Wasser raus.

Tiere (Fauna)

Das Klima in der Schweiz ist durch die mitteleuropäische Klimazone in Teilen ähnlich wie in Deutschland. Somit leben auch einige Tierarten, auf die wir bei unseren Spaziergängen und Aktivitäten im Freien mit unserem Hund treffen können, sowohl in Deutschland als auch in den eidgenössischen Gebieten. Und nicht alle Wildtiere sind bei einem etwaigen Aufeinandertreffen für Mensch und Hund ungefährlich.

Angefangen bei den Waldspaziergängen könnte der Hund auf Wildschweine treffen, Füchse leben zahlreich in den eidgenössischen Regionen, hier und da leben Wölfe, deren Bestand in der Schweiz kontinuierlich wächst. Beispielsweise solltet ihr bei einem Urlaub im Wallis und auch im Kanton Graubünden, das Thema Wolf im Hinterkopf behalten. Ganz vereinzelt leben auch Bären im Schweizerischen Nationalpark und in Teilen des Bündnerlands, im Tessin und sogar der Zentralschweiz finden die braunen Kolosse geeigneten Lebensraum. Wir wollen an dieser Stelle auch anmerken, dass die Wahrscheinlichkeit auf einen dieser Exemplare zu treffen gen 0 geht, aber dennoch Erwähnung finden sollte.

Kommen wir nun zu deutlich unbequemeren Begegnungen und einer Spezies, die einerseits schmerzhaft, höchst giftig und andererseits für euch und euren Hund gefährlich werden kann. Wenn ihr euch in der Schweiz in der Bergwelt ab einer Höhe von ca. 1500 Metern aufhaltet, so seid ihr im Lebensraum der Kreuzotter, einer dort lebenden Giftschlange unterwegs. Und wenn ihr hier beim Wandern, Bergsteigen oder Rasten der Schlange zu nahekommt, euer Hund vielleicht neugierig mit seiner Schnüffelnase das unbekannte Tier erkunden will, so kann der Biss durch das toxische Gift euch in eine prekäre Lage bringen.

Kreuzotter

Haltet ihr euch für den Urlaub im Tessin, dem Jura, in der westlichen Alpenregion oder im Wallis auf, so lebt dort eine weitere hochgiftige Schlangenart, die Aspisviper. Auch vor ihr solltet ihr euch und euren Hund unbedingt fernhalten.

Was für giftige Tiere leben weiterhin in den verschiedenen Regionen der Schweiz?

Natürlich haben Insekten wie Hornissen, Wespen und Bienen ihren Lebensraum in den einzelnen Kantonen. Vereinzelte Exemplare machen in aller Regel selbst bei einem Stich kein Problem, haltet aber möglichst euren Hund von den Nestern der gelbschwarzen Insekten zurück, denn wenn sie sich dort bedroht fühlen, könnte eine Attacken von zig-Wespen oder Hornissen, eine große gesundheitliche Bedrohung darstellen.

Bei den Spinnenarten verhält es sich so, dass deren Biss unangenehme Rötungen und Jucken verursachen, sie aber außer bei einem allergischen Schock, keine größere Gefahr bedeuten. In der Schweiz sind z.B. die Dornfingerspinne und Kreuzspinne zuhause.

Im Wald und den Waldgebieten finden sich immer wieder Ameisenhügel. Hier solltet der Hund aus Naturschutzgründen die Pfoten und Schnauze davonlassen. Die roten Waldameisen können durch ihr Sekret sehr sehr unangenehmes Brennen und Jucken erzeugen.

Der Feuersalamander ist ebenfalls nicht als Spielpartner geeignet, denn der Kontakt erzeugt immenses Brennen im Maul und dem gesamten Gesichtsbereich inkl. schlimmer Verätzungen bei Augenkontakt.

Wenn ihr nähere Details erfahren wollt, wir haben für euch eine Giftdatenbank zusammengestellt, in denen ihr die giftigen Tiere und die Symptome bei einem Stich oder Biss heraussuchen könnt. So seid ihr für die Not bestens informiert und könnt anhand des Verhaltens eures Hundes weitere Schritte einleiten.

Pflanzen (Flora)

Viele Pflanzen und Pilzarten sind für Hunde mehr oder minder gefährlich. Wir können hier nur anraten, den Hund von etwaigen Gewächsen der Flora fernzuhalten, besonders Hundewelpen sind durch ihre Unerfahrenheit und Neugier schnell beim Anknabbern und Lecken dabei. Alles interessante wird erkundet, mit Schnüffeln, Kauen und Schlucken. Hieraus kann der Verzehr aber zu einer tödlichen Gefahr werden und schlimme Vergiftungssymptome wie Atemnot, Herzrasen oder Schock und Koma auslösen.

Mit einer Pilzvergiftung ist generell nicht zu spaßen und es gibt eine Vielzahl von diesen ungenießbaren Arten in unseren Breitengraden, damit auch in der Natur in der Schweiz. So sind Knollenblätterpilze und Fliegenpilze für den Verzehr völlig ungeeignet, viele weitere Pilzarten sollten ebenfalls gemieden werden. Wenn ihr also mit eurem Hund im Wald, in Waldgebieten, Wiesen und Feldern in der Schweiz unterwegs seid, so seid aufmerksam, versucht den Vierbeiner im Auge zu halten und wenn er grundsätzlich dazu neigt, gefundene Dinge zu fressen, könnten auch ein entsprechendes Antigiftködertraining und Trainingsmaßnahmen zur Impulskontrolle Wunder wirken. Durch diese Maßnahmen erlangt ihr nie eine 100%ige Sicherheit, schult dennoch den Hund, so dass er der Versuchung sicherlich eher zukünftig widerstehen wird, da bei optimalem Trainingsergebnis, der Hund nur noch nach Freigabe durch euch und einen bestimmten Befehl, fressen wird. Näheres erfahrt ihr durch die Lektüre unseres Leitartikels „Das Anti-Gift-Ködertraining ist ratsam für die Erziehung des Hundes“.

Was die Pflanzenwelt angeht so finden sich auch in der Schweiz jede Menge Pflanzen, die durch den etwaigen Verzehr Vergiftungen für den Hund hervorrufen.  So muss der Halter wachsam sein, denn sowohl Zimmerpflanzen, als auch Außenpflanzen, bis hin zu Nahrungspflanzen wie Tomaten und rohe Kartoffeln, sind bei einem Aufenthalt in der Schweiz potentielle Gefahrenquellen.

Um nur ein paar wenige an dieser Stelle zu nennen:

Um einen genauen Überblick über die giftigen Pflanzen und Pilze für Hunde zu bekommen und welche Symptome bei eurem Vierbeiner durch den Verzehr oder Kontakt mit diesen auftreten, haben wir unsere Giftdatenbank zusammengestellt. Hier erfahrt ihr die wichtigsten Informationen, um je nach Verhaltensauffälligkeit eine erste Einschätzung zu erhalten.

Klima

Die klimatischen Voraussetzungen können je nach Region in der Schweiz stark unterschiedlich sein und stark variieren. Hält man sich in den kantonalen Gebieten nördlich der Alpen auf, wie z.B. im Kanton Zürich, Neuenburg oder Solothurn, so findet man dort ein typisch mitteleuropäisches Klima vor, wohin hingegen südlich der Alpenregion, beispielsweise im Kanton Tessin oder Teilen des kantonalen Gebietes Wallis, die Klimaverhältnisse eher mediterraner und damit wärmer sind.

Es kommt zudem auf die Jahreszeit an, in der der Aufenthalt stattfindet und je nachdem auf welcher Höhe der Besucher unterwegs ist. So können in den Alpen die Temperaturen durchaus sehr tief sinken und das Wetter schnell umschlagen. Im Sommer lassen sich hier hitzige Gewitter nieder, im Winter können schnell eisige Stürme mit extrem starken Schneefällen die Lage sehr unangenehm machen. In solchen Phasen will man als Besucher sicher nicht in den Bergen zum Wandern, Bergsteigen oder Skifahren unterwegs sein. Auch für euren Hund bedeuten derartige Wetterverhältnisse u.U. starke Gefahren und je nach Rassezugehörigkeit, eine körperliche und damit gesundheitliche Bedrohung. Um es plakativer auszudrücken: Einen Peruanischer Nackthund im Winter mit in die Alpenregion zu nehmen, mit den eisigen Temperaturen und dem Schnee, ist sicher überhaupt keine gute Idee, wohingegen sich ein Bernhardiner dort pudelwohl fühlen wird.

Also passt die Urlaubsregion und die Jahreszeit beim Reisen mit Hund, den rassespezifischen Voraussetzungen eures Vierbeiners an. Hunde die auf Grund ihrer körperlichen Beschaffenheit schnell frieren und die Kälte nicht ertragen, sollten eher in den Sommermonaten mit in die Schweiz reisen, Hunde deren Rassemerkmale durchaus bei der Zucht gezielt für widrigere und kältere Jahreszeiten gestärkt wurden, sind hingegen eher bei milde und kälteren Temperaturen, als in den hitzigen Sommermonaten für den Urlaub oder den Kurztrip in die Schweiz geeignet. Welche Rassen sich für die eine Variante oder die andere eher eigene, welche physischen Merkmale die Rassehunde mitbringen, haben wir in unseren Rassebeschreibungen ausführlich abgehandelt.

Trinken aus Pfützen und abgestandenen Gewässern

Hochgradige bakterielle Infektionen können sich Hunde durch das Trinken von Pfützen und allen abgestandenen Gewässern zuziehen, die lebensbedrohlich verlaufen können.

Hierzu haben wir einen ausführlichen Artikel mit dem Titel „Der Hund trinkt das Wasser aus der Pfütze, ist das gesund?“ geschrieben, der hier wichtige Tipps und Ratschläge liefert.

Haltet eure Hunde einfach von diesen äußerst gefährlichen Wasserstellen möglichst zurück und nehmt immer eine Flasche stilles Wasser und einen kleinen Napf für euren Hund mit. Reicht ihm in gewissen Abständen und je nach äußeren Temperaturen unterwegs ausreichend von dem Wasser, damit sein Wasserhaushalt stabil bleibt und er seinen Durst ausreichend löschen kann. Weiterhin bieten sich ideale Möglichkeiten beim Einkehren in den Gasthöfen zur Rast, um dem Vierbeiner mit Wasser zu versorgen. Die Angestellten sind in aller Regel in diesem Zusammenhang sehr gerne behilflich.

Fazit

Seid unterwegs immer aufmerksam und haltet euren Hund stets im Auge. So könnt ihr situativ antizipieren und immer auf das Verhalten eures Hundes einwirken. So lassen sich viele Situationen durch frühzeitige Gegenmaßnahmen abwenden oder abmildern.

Habt ihr aber dennoch irgendein Verhalten nicht mitbekommen und euer Hund zeigt ungewohnte und auffällige Verhaltenszüge, oder hat er sich mehrfach erbrochen, hat Fieber und Durchfall oder liegt apathisch in der Ecke, so sucht unbedingt einen Tierarzt vor Ort auf. Die Tierarztdichte ist in der Schweiz bestens aufgestellt.

Im Falle einer etwaigen Vergiftung spielt die Zeit eine große Rolle. Es kommt auf vielen wichtige Schritte an, die wir in unserem Artikel „Vergiftung beim Hund: Gefahrenquellen, Ratschläge & notwendige Hilfsmaßnahmen“ für euch detailliert zusammengestellt haben.

Die Lektüre kann im Ernstfall das Leben eures Hundes retten.

Das Institut für Veterinärpharmakologie und -toxikologie hilft bei Bissen und Stichen ebenfalls weiter, die entsprechenden Kontaktdaten und Notrufnummern, findet ihr ganz am Anfang des Artikels und auf der Homepage des Institutes.

Welche Tierkliniken und Tierärzte können im Ernstfall weiterhelfen?

Die Schweiz zählt derzeit ca. 8,5 Mio. Einwohner, die auf einer Gesamtfläche von ca. 41 000 qkm leben.

Die eidgenössischen Einwohner gehören zu den Menschen, die den Haus- und Heimtieren sehr zugetan sind. Immerhin leben ca. 1,6 Mio. Katzen, über 500 000 Hunde und viele weitere Tiere, wie Kaninchen, sonstige Nager, Reptilien und Vögel in den schweizer Haushalten.

Damit ist der Bedarf an Tierfutter, Heimtierbedarf und tiermedizinischer Versorgung groß.

Die Tierarztdichte unter den selbstständigen Tierärzten und Tierarztpraxen ist sehr gut, das Hauptbeschäftigungsfeld ist inzwischen zu Lasten der Nutztiere, den Heimtieren zu Gute gekommen. Die Praxen legen ihren Schwerpunkt also auf die Behandlung von Hund, Katze, Maus & Co.

Hinzu kommen die Tierkliniken, die sich über alle Kantone der Schweiz verteilen.

Kurzum: Für eine sehr gute tiermedizinische Versorgung ist in allen Kantonen der Schweiz gesorgt, natürlich ist die Dichte in bevölkerungsreichen Gegenden größer. Sprich, in Zürich Stadt wird es schneller gehen, um den nächsten Tierarzt oder Tierklinik zu erreichen, als in einem kleinen Alpenbergdorf.

Über die Schweizerische Tiermeldezentrale (stmz) könnt ihr schnell einen Tierarzt in eurer Nähe finden.

Sollte es sich um eine Vergiftung handeln, oder wurde euer Hund von einem Skorpion, einer Spinne oder Schlange gestochen bzw. gebissen, so stehen die Mitarbeiter des Institut für Veterinärpharmakologie und -toxikologie ebenfalls zur Verfügung.

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Allgemeine Ratschläge zum täglichen Leben mit Hund während der Schweiz Reise

Wenn der Weg mit Hund in die Schweiz führt, müssen auf jeden Fall vor Reisebeginn einige Hausaufgaben gemacht werden, da jeder Kanton andere Hundegesetze und Verordnungen hat. Demnach gehört es zu den Pflichten eines Hundehalters, sich über die jeweiligen Vorschriften und Haltebedingungen, wie Leinenpflicht, Hundeverbotszonen oder Einfuhrverbot für bestimmte Hunderassen zu erkundigen. Wir helfen euch hier weiter.

Die Schweiz punktet mit seiner großen Vielfalt

Die Schweiz lädt viele Einheimische und Besucher in die unterschiedlichen Regionen der Kantone durch ihre Sehenswürdigkeiten und Attraktionen ein.  Für jeden Geschmack gibt es etwas zu entdecken, sei es in einer der Städte wie Zürich, Basel, Bern oder Genf, kulturelle Einrichtungen wie die zahlreichen Kunstmuseen auf Weltniveau, oder die atemberaubende Natur mit ihren Bergen und Seen, sowie die gesamten Alpenregion mit ihren historischen und romantischen Bergdörfern und dem weltbekannten Matterhorn.

Wir könnten an dieser Stelle eine Menge an Sehenswürdigkeiten und unbedingt zu besichtigenden Ausflugszielen nennen, schaut euch einfach die Artikel der einzelnen Kantone an und ihr werdet eine große Auswahl an möglichen Reisezielen ausmachen. Es lohnt sich.

So wird sich sicherlich für jeden Geschmack eine tolle Reiseroute finden, um die Schweiz zu erkunden, sei es nun mit dem Auto von einem festen Urlaubstandort, oder bei einem Trip von Hotel zu Hotel. Andere Besucher wählen den Urlaub mit dem eigenen Wohnwagen oder Wohnmobil, was sich besonders für Hundehalter anbietet.

Damit ihr auf jeden Fall einen schönen und erholsamen Urlaub, mit vielen tollen Eindrücken und wunderbaren Erlebnisse genießen könnt, solltet ihr auf ein paar grundlegende Dinge achten, insbesondere in Verbindung mit eurem tierischen Begleiter, eurem Hund.

Wir wollen euch somit ein paar allgemeingültige Regeln, Hinweise, Ratschläge und Tipps geben, viele weitere und deutlich detaillierte Fakten, findet ihr in unseren einzelnen Artikeln der 26 Schweizer Kantone.

Vorsicht vor Hitze und Sonne im Fahrzeug

Auch in der Schweiz kann es in den Sommermonaten sehr heiß werden. Im Auto lässt es sich ohne Klimaanlage oftmals kaum aushalten.

Steht das Fahrzeug zudem an einer Stelle in der prallenden Sonne, so erreichen die Innentemperaturen durch das extreme Aufheizen des Stahls unzumutbare Verhältnisse.

In dieser Phase kann weder ein Mensch, noch ein Tier im Wageninneren ohne gesundheitlich Schaden zu nehmen, verbleiben.

Und dennoch erwischen Passanten immer wieder verantwortungslose Fahrzeugbesitzer, die Hunde und teilweise Kleinkinder im Auto zurücklassen. Dies kann für die Insassen schlimme Folgen haben, angefangen vom Hitzschlag bis zum qualvollen Kampf gegen den möglichen Hitzetod.

Hier haben Menschen und Hunde nichts im Auto verloren, auch die Schweizer Behörden sehen dies in ihrer Verantwortung so. Mehrfach mussten sich in der Vergangenheit herbeigerufene Polizisten mit der Rettung durch das Einschlagen von Autofenstern beschäftigen, in der Folge wurden dann die Besitzer der Fahrzeuge und Verantwortlichen der Insassen vor Gericht gezogen, wo sie sich strafrechtlich verantworten mussten. Richtig so.

Egal wie kurz ihr euer Fahrzeug abstellt, sorgt dafür das Kind und Kegel, Hund und andere Menschen mitgehen und nicht im Auto warten müssen. Schützt sie durch sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Handeln vor der Hitze im Auto.

Es gelten eine bedingte Leinenpflicht und Verbotszonen

Hunde brauchen Auslauf, wollen körperlich und geistig gefordert werden und damit ihre rassespezifische Auslastung durch gemeinsame Aktivitäten und Unternehmungen erhalten. Ihr seid als Halter in dessen Verantwortung, damit seine Bedürfnisse befriedigt werden.

Dies bedeutet, dass euer Hund täglich Freilaufen können muss, hierzu bedarf es natürlich der entsprechenden Freiflächen und Zonen, wo das freie Umherlaufen, Schnüffeln und Erkunden erlaubt ist. Diese Bereiche gibt es aber auch in der Schweiz in jedem Kanton, denn die Leinenpflicht, generelle gesetzlich festgeschriebene und zusätzlich ausgewiesene gemeindeseitige Hundeverbotszonen, gelten schließlich nicht überall.

Hier gilt es sich am jeweiligen Standort aufmerksam mit dem Hund im öffentlichen Raum zu bewegen und beim Ausführen des Hundes auf Hinweisschilder zu achten, als auch die jeweiligen Hundegesetze und -verordnungen im Vorfeld zu lesen. Diese haben wir in unseren Artikeln zu den jeweiligen Kantonen ausführlich für euch recherchiert und dokumentiert. Weiter oben gelangt ihr zu den einzelnen Kantonen der Schweiz.

Seid ihr hier und da unsicher, wenn ihr euch auf dem kantonalen Gebiet befindet und beispielsweise ein öffentliches Gebäude, eine Gaststätte oder ein Ladengeschäft mit dem Hund betreten wollt, so fragt bei den Verantwortlichen sicherheitshalber nochmals nach.

Wenn ihr mit eurem Hund in der freien Natur unterwegs seid und euch in den Bergen zum Wandern, in Naturschutzgebieten bzw. Nationalparks oder in Waldgebieten aufhaltet, so sind die Möglichkeiten, dass euer Vierbeiner mit Wildtieren zusammenzustößt, Sichtkontakt bekommt oder deren Duftmarken aufnimmt, groß. In solchen Momenten reagieren Hunde teils sehr unterschiedlich, aber bei manchen Kalibern wird der Jagdinstinkt voll angesprochen, die Reize überfluten ihn und seine Impulskontrolle reagiert nicht mehr. Die Konsequenz ist, dass der Hund Gas geben wird und das Wildtier verfolgt, jagt und hetzt, sprich die verschiedenen Sequenzen des Beutefangverhalten abgespult werden. Und dieses Verhalten, das als Wilderei bezeichnet wird, ist in der Schweiz grundsätzlich gesetzlich untersagt und strafbar.

Wichtig an dieser Stelle ist grundsätzlich, dass ihr euren Hund stets unter Kontrolle habt und dieser niemals unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit umherstreunert. Dies ist generell in der Schweiz verboten.

Da die Kontrolle über den Hund bei den Schweizer Behörden einen derartigen Stellenwert hat, was die verschiedenen Erziehungs- und Ausbildungsmaßnahmen des eigenen Hundes einschießt, raten wir euch unseren sehr informativen Artikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ zu lesen, hieraus wird ersichtlich was mit einer guten Führigkeit und Kontrolle des Hundes gemeint ist und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben.

Menschen, die auf Assistenzhunde / Blindenhunde angewiesen sind genießen Sonderrechte

Solltet ihr zu den Menschen gehören, die auf Grund einer Behinderung auf die Hilfe eines Assistenzhundes angewiesen seid, so gelten oftmals Sonderbedingungen beim Betreten etwaiger Hundeverbotszonen.

Wollt ihr demnach mit eurem Hund beispielsweise mit dem öffentlichen Verkehrsmittel fahren, ein Museum besuchen, im Lebensmittelmarkt einkaufen gehen, im Hotel eine Reservierung buchen oder schlichtweg im Restaurant essen gehen, so fragt die Verantwortlichen nach der jeweils gültigen Regelung für das Mitführen und Betreten mitsamt eures Hundes. Schließlich seid ihr auf dessen Hilfe angewiesen und in den allermeisten Fällen solltet aus diesem Grund alle Barrieren auf die Seite geschoben werden.

Strandbesuch, Bagger- und Badeseen, Flüsse

Ein Urlaub mit dem Hund in der Schweiz ist eine gute Idee.

Die Schweizer sind generell Hunden sehr aufgeschlossen gegenüber. Zwar stehen die Interessen und der Schutz der Menschen bei  ihren Hundegesetzen und -verordnungen zunächst im Mittelpunkt, hierbei geht es dem Staat einfach darum gewisse Regeln beim Führen und Halten der Hunde mitzugeben, um möglichst wenig Unfälle und Schäden durch Halter und Hund im Alltag beim Zusammenleben der beiden Lebewesen zu haben. Daher sollten sich alle Hundehalter in der Öffentlichkeit an gewisse Regeln der allgemeingültigen Hunde-Etikette halten.

Auf der anderen Seite ist die Schweiz dennoch sehr hundefreundlich eingestellt und bietet den Vierbeinern viel Raum für ihren täglichen Auslauf und den Aktivitäten in der wunderbaren Natur.

So könnt ihr auch mit eurem Hund die Uferlandschaften der zahlreichen Seen gemeinsam erkunden. Hier hat der Vierbeiner die Möglichkeit umherzuschnüffeln, die Umgebung zu erkunden und sich frei zu bewegen.

Wichtig hierbei ist nur, dass ihr stets den Hund unter Kontrolle halten könnt, situativ auf ihn einwirkt und potentielle Gefahren oder prekäre Situationen antizipiert und frühzeitig mit Gegenmaßnahmen reagiert. So ist es oft sinnvoll den eigenen Hund zu sich zu rufen, sollte in der Ferne ein andere Halter mit seinem Vierbeiner entgegenkommen, da ihr nie genau einschätzen könnt, wie die beiden Hunde aufeinander reagieren und wie die Einstellung des anderen Halters in Sachen Freilauf ist. Man muss schließlich nichts heraufprovozieren.

Selbiges gilt für Menschen, die am Badesee ihre Decken oder Handtücher ausgelegt haben, womöglich ihre Tasche oder Picknickkorb mit Esswaren bestückt dort liegen haben und natürlich bei den allermeisten Hunden durch die Aufnahme des Dufts, das Interesse wecken. Die Badegäste und Besucher der Seen dürfen durch die Anwesenheit und dem Verhalten eures Hundes nicht gestört oder sich gar belästigt fühlen.

Unter anderem aus diesen Gründen, gibt es allerorts auch ausgewiesene Hundeverbotszonen, oftmals dort wo Strandbäder und Schwimmplätze für Menschen sind. Denn Schwimmer, ob alt oder jung, könnten sich vor den Hunden fürchten und schnell in Panik geraten, wodurch sie im Wasser schnell in eine lebensbedrohliche Situation geraten könnten. Hier gibt es allerdings sehr große Unterschiede von Kanton zu Kanton und Gemeinde zu Gemeinde, wodurch ihr am besten die detaillierte Einzelartikel unsere jeweiligen Kantone lest und euch zusätzlich vor Ort am See erkundigt.

Einen Hinweis: Viele Badeseen und sonstige Gewässer weisen spezielle Hundestrände und Hundeschwimmbereiche aus. Hier sieht man wieder die äußerst große Hundeliebe der Schweizer und ihre Gründlichkeit, da sie an alles denken.

Was das Baden in den Flüssen angeht, so sollte ihr immer an die Gefahren der Fließgewässer denken. Manche beschaulich fließenden Flüsschen, entwickeln sich zu reißenden Gewässern, die auch den geübtesten Schwimmer, wie die Labradore, abtreiben und so schnell in eine sehr prekäre Lage geraten lässt. Hinzu kommen der Bootsverkehr und die Wassersportler, die mit ihren Jetskis, Kanus oder Wasserskiern über die Wasseroberfläche brettern und keine Chance haben, dem Hund eventuell vor eine Kollision auszuweichen. Diese Gefahr muss man seinem Hund ja nicht aussetzen, er will schließlich Spaß haben und im Wasser seiner Schwimmleidenschaft nachgehen. In diesen Fällen ist es eher ratsam, ein paar Kilometer mehr auf sich zu nehmen und ein anderes Gewässer aufzusuchen, als ihn direkt in der Bootsrinne im Rhein schwimmen zu lassen.

Hotels, Restaurants, Campingplätzen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Bars

Der Urlaub mit Wohnwagen und Wohnmobil boomt, die Campingplätze werden allerorts stetig erweitert und unzählige Urlauber nutzen diese Urlaubsart auf Grund der Naturverbundenheit und äußersten Flexibilität.

Da sich diese Form der Urlaubsreise vor allen Dingen auch für Hundebesitzer lohnt, da der Lebensraum des Hundes während der Reise bei weitem ausgedehnter und hundefreundlicher ausgerichtet ist, als im Hotel, greifen immer mehr Hundehalter auf den Campingurlaub zurück.

Die Campingplätze in der Schweiz sind sehr hundefreundlich und offen für alle Halter, die mit ihrem Vierbeiner im Schlepptau den Aufenthalt in den Regionen der Schweiz genießen wollen.

Natürlich gelten aber auch auf den Campingplätze Regeln und Vorschriften, was das Mitbringen und Halten des Hundes auf dem Gelände angeht. Auch hier gilt als oberste Regel, dass der Halter stets seinen Hund kontrollieren können muss und er nicht unbeaufsichtigt auf dem Geländer herumlaufen darf. Es dürfen weder Menschen noch andere Tiere von der Anwesenheit und dem Verhalten gestört, bedroht, gefährdet oder belästigt werden.

Verschiedentlich ist der Hund an der Leine zu halten, bedeutet eine feste Anbindung am eigenen Stellplatz und Leinenzwang beim Führen des Vierbeiners auf der sonstigen Campinganlage.

Wenn ihr mit eurem Hund eine Gassirunde für sein Geschäft machen wollt, so haben eigens die Campingplätze gesonderte Hunde-Toiletten eingerichtet. Sollten ansonsten ein Missgeschick passieren, so sammelt den Hundehaufen auf und entsorgt ihn.

Unser Tipp: Fragt bei der Buchung eines Stellplatzes nach der „Hausordnung“ bzw. den Platzvorschriften und schaut wie man auf die Fragen nach dem Vierbeiner reagiert.

Ähnlich sieht es mit den verschiedenen Einrichtungen der Gastronomie aus. Restaurant, Gastwirtschaften, Cafés, Berghöfe und allen anderen Betreiber, werden in der Regel entweder kategorisch Hunde in ihren Lokalitäten ausschließen oder aber den Zugang erlauben unter der Maßgabe, dass der Hund angeleint ist und die sonstigen Gäste nicht stört. Fragt direkt vor Ort nach und achtet auf etwaige Hinweisschilder am Eingang.

Solltet ihr mit eurem Hund in die Schweiz reisen und ein Hotel, Ferienwohnung oder Ferienhaus buchen wollen, so erkundigt euch auch hier im Vorfeld über die Bedingungen. Dürfen Hunde mit und an welche Vorschriften gilt es sich zu halten? Sicherlich finden sich auch hier sehr hundefreundliche Anbieter.

Hundekot entsorgen, sonst wird es teuer

Fast alle Kantone in der Schweiz weisen ausdrücklich in ihren Hundegesetzen und den weiteren kommunalen Hundeverordnungen darauf hin, dass ihr als Hundehalter dafür Sorge tragen müsst, dass die Hinterlassenschaften eurer Hunde aufgehoben und entsorgt werden müssen.

Dies versteht sich im Grunde ganz von selbst, dass weder fremde private Grundstücke zum verrichten des Geschäfts genutzt werden sollen, noch öffentliche Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen und viele weitere Freiflächen mit dem Hundehaufen und Kot der Hunde verdreckt werden soll.

Wenn es also an die Reiseplanungen und das Packen geht, denkt an einen Vorrat Tüten für das Aufsammeln des Hundekots im Freien.

Die Schweizer Behörden bestrafen, je nach Kanton, den Hundebesitzer mit Ordnungswidrigkeiten von bis zu 200 Schweizer Franken. Wir denken die solltet ihr euch allemal sparen und lieber gediegen Essen gehen oder ein Erinnerungskauf tätigen.

Wie sind die Einkaufsmöglichkeiten für Futter des Hundes in der Schweiz?

Sehr gut. Die Schweiz ist generell in den dichtbesiedelten Regionen der Kantone sehr breit von Seiten der Einkaufsmöglichkeiten für die Versorgung des eigenen Hundes während des Aufenthaltes aufgestellt.

Viele Hundehalter bringen dennoch einen Großteil des für die Urlaubszeit eingeplanten Hundefutters mit, damit sie das Futter nicht umstellen müssen und auf die gewohnten Produkte und Futterzusammenstellungen für ihre Vierbeiner zurückgreifen können.

Vor Ort werdet ihr in allen gut sortierten Ladenketten wie MIGROS, Aldi, Coop, Denner uvm. gut zurechtkommen und für euren Hund alternative Hundefutterprodukte finden.

Sollte ihr aber in Regionen der Schweiz wohnen, die nicht so sehr besiedelt sind, beispielweise in einem kleinen Bergdorf in den Alpen, so ist es sicherlich sinnvoll, einen guten Vorrat an Futter für den Hund mitzubringen.

Für alle Hundebesitzer, die generell ihren Hund Barfen, ist die Praktikabilität während der Schweizreise zu überprüfen, da ansonsten sinnigerweise bereits eine Futterumstellung einige Zeit vor der Reise vorgenommen werden sollte, um den Hund und des Verdauungstraktes an die veränderte Fütterung zu gewöhnen.

Worauf muss ich bei meinen Versicherungen für die Schweiz Reise achten?

Hundehalter, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, sind laut der Hundegesetzgebung zu einer ausreichend hohen Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtet.

Dies ist auch gut so, denn keine Halter kann sich davon freisprechen, dass der eigene Hund durch sein Verhalten einem Dritten keinen Schaden zufügt. Da hier Sach- und Personenschäden im Raum stehen können die Schadensforderungen ins unermessliche gehen, die schnell den Schadenverursacher vor existenzielle Probleme stellt und der Geschädigte ohne einen starken Leistungsträger u.U. auf den Kosten sitzen bleiben könnte.

In Deutschland hingegen ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht nach wie vor freiwillig, wobei man hier durch dieselbe Problematik nur an die Vernunft eines jeden Hundehalters appellieren kann. Schützt auch ihr euch, euren Hund und etwaige Geschädigte durch den Abschluss einer derartigen Versicherung. Achtet dabei, dass die Deckungssummen ausreichend hoch sind, dass der Versicherungsschutz weltweite Deckung zusagt und informiert euch ganz genau über etwaige Ausschlussklauseln.

Wie schnell ein Schadenfall passiert ist, wollen wir kurz aufzeigen:

Ihr mietet eine Ferienwohnung mit einem schönen Teppichboden und euer Hund hat sich den Magen-Darm-Trakt verdorben, kann nicht mehr einhalten und der Durchfall verursacht einen riesigen Flecken. Hinzu übergibt er sich auf dem Weg nach Draußen und das zweite Malheur ist passiert.

Bei einem Spaziergang am Ufer des Zürichsees, fährt ein Fahrradfahrer von hinten an euch heran, euer Hund zuckt schreckhaft zusammen und verursacht den Sturz des Fahrradfahrers, der sich den Arm bricht und für 3 Monate beruflich außer Gefecht gesetzt ist.

Bei einer Hunderunde seid ihr mit dem Vierbeiner unterwegs, er sieht auf der anderen Straßenseite eine Katze und rennt von seinem Jagdinstinkt angetrieben der Katze hinterher. Dabei muss ein Fahrzeug ausweichen und rammt ein anderen geparkten PKW.

Alleine durch die se drei Beispiele wird schnell greifbar, wie sich die Welt von einem Moment zum anderen, durch das Verhalten des Hundes für euch und andere Beteiligte verändern kann.

Um die Sensibilität für das Thema Hundehaftpflichtversicherung noch stärker zu schärfen und anhand von alltäglichen Vorkommnissen und Schadensbeispielen näher zu veranschaulichen, haben wir einen sehr informativen Artikel mit dem Titel „Hundehalterhaftpflicht: Wichtig für Hund & Halter“ geschrieben. Er erfahrt ihr wichtige Details und viele Tipps und Ratschläge.

Was etwaige medizinische Kosten angeht, greifen heute auch immer mehr Halter auf eine Hundekrankenversicherung zurück, die ambulante und operative Kosten, je nach Leistungsspektrum, abdeckt. Solltet auch ihr eine solche abgeschlossen haben, fragt bei der Versicherungsgesellschaft vor Reiseantritt nach, ob der Schutz auch im Ausland gilt und wenn unter welchen Voraussetzungen. Oftmals muss vor Behandlungsbeginn bei einem operativen Eingriff eine Leistungszusage eingeholt werden, da die Kosten im Ausland oftmals erheblich teurer sind, als in Deutschland.

Welche allgemeinen Reisetipps sind für mich und meinen Hund noch hilfreich?

Zu guter Letzt wollen wir an dieser Stelle für die Umsetzung der Reiseplanungen und der To-do-Liste für die Reise mit dem Hund in die Schweiz, euch auf die Lektüre unseres Artikels „An was muss ich für das Reisen mit meinem Hund alles denken?“ hinweisen.

Hier erfahrt ihr viele weitere wichtige Tipps und Ratschläge, die euch sicherlich weiterhelfen werden und insbesondere eurem Hund zu Gute kommen. Beispielsweise thematisieren wir die unterschiedlichen Transportmittel wie Flug, Bahn und Auto, an was dabei jeweils zu denen und im Sinne des eigenen Hundes zu achten ist.

Aber auch die gesundheitlichen Aspekte einer Reise im generellen beleuchten wir und geben Hinweise, was alles in den Koffer und die Reisetasche gehört. Wir sind sicher, dass auch ihr hier dankbar für die Hinweise sein werdet. Viel Freude beim Lesen.

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