Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Freiburg/Fribourg in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Freiburg/Fribourg bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2021

Eine Frau mit ihrem schwarzen Hund beim Standuppaddling.jpg

Jeder Hundehalter, der mit seinem Hund in die Schweiz reist, muss wissen, dass jeder Kanton seine Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen in Eigenregie aufstellt. Dies gilt natürlich auch für den Kanton Freiburg/Fribourg.

Demnach steht vor dem Reisestart eine eingehende Informationsbeschaffung und Reisevorbereitung auf dem Plan, um sich über die geltendenen Vorschriften wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen zu erkundigen. Da die Kantone sehr strenge Auflagen für bestimmte Hunde und Hunderassen auferlegen, ist es zudem notwendig, sich über die Bestimmungen zu Listenhunden / Kampfhunden / als potentiell gefährlich eingestufte Hunderassen schlau zu machen.

Zu den gesetzlich verankerten Halterpflichten kommen noch die sogenannten unbeschriebenen Gesetze der Hunde-Etikette hinzu, an denen sich der Hundehalter/Hundeführer im Sinne eines angenehmen Miteinanders mit anderen Menschen und Tieren orientieren sollte, damit nichts und niemand durch das Führen und Halten des Hundes, zu Schaden kommt.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Freiburg/Fribourg in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Freiburg/Fribourg gelten besondere Haltebedingungen wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbote oder besondere Regeln zu Listenhunden/Kampfhunden etc.

Eine Reise mit Hund in den Kanton Freiburg/Fribourg in der Schweiz lohnt sich

Nicht zu verwechseln mit der Stadt Freiburg im Breisgau, ist der Kanton Freiburg bzw. Fribourg in der Schweiz. Der Kanton Freiburg liegt in der Westschweiz, in dem mehr als 300 000 Menschen ihr Zuhause haben. Die dortigen Amtssprachen sind Deutsch und Französisch.

Im südlichen Bereich des Kanton Fribourg sind die Schweizer Voralpen zu finden, mit einem herrlichen Panorama und viel Natur, die sowohl Einheimische, als auch Urlauber zum Wandern und anderen Freizeitaktivitäten im Freien einladen. Eine optimale Region, um mit seinem Vierbeiner einen gemeinsamen Urlaub zu planen, da jeder Hundehalter ausreichend Möglichkeiten finden wird, seinem Hund Auslauf und genügend Auslastung zu bieten.

Solltet ihr also auf die Idee kommen und in die Schweiz mit eurem Hund zu reisen, gelten aber in jedem Kanton unterschiedliche Richtlinien, was die Hundehaltung und weitere relevante Verordnungen rund um den Hund, angehen. Wir werfen einen Blick auf die aktuellen Bedingungen.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Vor der Anschaffung eines Hundes, gilt es im Kanton Freiburg/Fribourg sich genauestens mit der geltenden Rechtslage auseinanderzusetzen. Denn einige Hunderassen dürfen nicht einfach so gekauft und zur Haltung angeschafft werden, da für die Rassen im Vorfeld ein Bewilligungsgesuch, auf Grund der Einstufung als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential zu gelten, zu erfolgen hat.

Andere Hunderasse werden sogar komplett für die Haltung und Anschaffung untersagt und gelten demnach als Verboten.

Ein Dobermann mit blauem Halsband steht auf der Wiese im Feld und schaut den Betrachter an.

Um euch einen Überblick verschaffen zu können, welche Hunderassen im Kanton Freiburg/Fribourg als problematisch eingestuft sind und eine behördliche Bewilligung für die Haltung benötigen und damit auch für etwaige Reisen mit Hund in die Schweiz bzw. den betreffenden Kanton vorherige Abklärung bedarf, erfahrt ihr folgend:

Ein generelles Verbot jeglicher Haltung und Führung gilt für folgende Hunderassen:

  • Pitbull
  • Kreuzung / Mischlinge mit Anteil Pittbull

Für Reisende und Personen, die sich maximal bis 90 Tage im Kanton Freiburg/Fribourg aufhalten, dürfen die vorgenannten Hunde einführen müssen aber dabei folgende Bedingungen konsequent einhalten:

Dennoch raten wir an dieser Stelle vor Ort oder via Kontaktaufnahme die aktuellen Bestimmungen nochmals zu überprüfen oder abzufragen. Es sollte im Vorfeld der Reise mit dem Hund alles unternommen werden, um die geforderten Rechtsvorschriften einzuhalten und damit den Hund oder Mitmenschen nicht in Gefahr zu bringen.

Für die genannten Hunderassen, die ein Bewilligungsverfahren vorweg vorsehen, müssen folgende weitere Voraussetzungen des zukünftigen Halters einschließen:

  • Der Halter muss einen sauberen und guten Leumund mitbringen.
  • Der Halter muss ein Strafregisterauszug vorlegen. Sollten in den letzten 10 Jahren rückwärts ab Bewilligungsgesuch keine Einträge auf.

Konflikte mit der eidgenössischen Rechtslage vorhanden sein und daraus keine Verfahren wegen Körperverletzung hervorgehen, so beeinflusst dies bei der Antragsstellung positiv.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Ein brauner Cocker Spaniel an der Leine.

Die Gemeinden dürfen in Eigenregie Hundeverbotszonen und Leinenzwangszonen im Kanton Freiburg/Fribourg selbst festlegen. Sind demnach manche Gebiete mit entsprechender Beschilderung gekennzeichnet, so müsst ihr euren Hund entsprechend dort führen und halten.

Solltet ihr einen Assistenzhund haben und auf die Hilfe eines Hundes durch eine Behinderung angewiesen sein, so entfallen diese Vorschriften.

Die geltenden Gesetze schreiben weiterhin vor, dass ihr alles dafür tun müsst, um den Hund stets unter Kontrolle zu haben. Dies schließt einerseits eine gute und funktionierende Erziehung und Ausbildung ein, anderseits sollte somit jedem Hundeführer die Verantwortung die er mit dem Halten und Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit hat, klar sein. Dies schließt auch jegliche Belästigung von anderen Personen und Tieren ein. Also, Obacht und Sorgsamkeit im Umgang mit dem Hund und den sonstigen Mitmenschen.

Was das Lösen und Vollrichten des Geschäfts des Hundes angeht, so seid ihr verpflichtet die Hinterlassenschaften aufzunehmen und zu entsorgen. Dies setzen wir als Selbstverständlichkeit eines jeden verantwortungsvollen Hundehalters voraus, egal wo er sich gerade auf dieser Welt aufhält.

In Ergänzung zu den bisherigen Ausführungen, wollen wir euch noch zum Lesen unseres Artikels "Reisen mit dem Hund in die Schweiz" sensibilisieren, denn hier bringt ihr weitere relevante Informationen für das Bereisen der Schweiz mit Hund in Erfahrung, die allgemein für die gesamte Schweiz gültig sind. Zudem habt ihr die Möglichkeit, die einzelnen Bestimmungen der andere Kantone zu finden, für den Fall dass ihr auf dem Weg in den Kanton Freiburg/Fribourg einen anderen Kanton durchquert oder sogar besucht und somit die dortigen Rechtsvorschriften zum Halten und Führen eines Hundes kennen müsst.

Wenn es euer Wunsch ist, vor Reiseantritt nochmals einige Punkte anlässlich eures Aufenthaltes im Kanton Freiburg/Fribourg mit den Behörden abzuklären, so tut dies unter folgenden Kontaktdaten.

Kontakt:
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Impasse de la Colline 4
1762 Givisiez
Tel. +41 (0) 26 305 80 00
Email saav-vc@fr.ch

Hundegesetz zum Nachlesen
https://bdlf.fr.ch/app/de/texts_of_law/725.3
https://bdlf.fr.ch/app/de/texts_of_law/725.31

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