Hundeverbotszonen

Was sind sogenannte Hundeverbotszonen?

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Zuletzt aktualisiert am: 28.4.2021

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Synonyme
  • Hundeverbot

Spricht man von Hundeverbotszonen, so sind dies gesetzlich und behördlich ausgewiesene Flächen, Bereiche, Gebiete, Zonen, öffentliche Anlagen und Gebäude, in denen das Mitführen des Hundes generell verboten ist.

Auf folgende Hundeverbotszonen müssen sich Hundehalter je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde u.a. einstellen:

  • Kinderspielplätze
  • Schulen und Kindergärten
  • Jugendeinrichtungen
  • Schwimmbäder
  • Badeseen
  • Strände
  • Fußgängerzonen
  • öffentlich frequentierte Plätze wie Marktplätze etc.
  • Bahnhöfe
  • Flughäfen
  • öffentliche Gebäude
  • Museen, Kinos, Theater etc.
  • Kirchen
  • Sportstätten
  • Feste und sonstige Menschenansammlungen
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Friedhöfe
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Gastätten, Bars, Bistros, Cafés und Eisdielen
  • Lebensmittelgeschäfte
  • Waldgebiete, bestimmte Bereiche in Wäldern und Flur
  • Parkanlagen, Grünflächen und angelegte Flächen
  • Naturschutzgebiete
  • Zoos
  • Privatwege und Privatgrundstücke

Die Bundesländer sind auf Grund des Föderalismus in Deutschland für ihre Hundegesetze und Hundeverordnungen eigenverantwortlich, wodurch bis auf Städte- und Gemeindeebene sehr unterschiedliche Bestimmungen gelten.

Neben den gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen, ist jeder Hundehalter angehalten, auf zusätzliche Hinweisschilder in Sachen Hundeverbotszonen und Hundeverbote zu achten.

Dies macht die Sache für den einzelnen Hundehalter beim Führen des Hundes im öffentlichen Raum recht schwer, denn er ist verpflichtet sich je nach Aufenthaltsort genauestens über das geltende Recht im Hinblick auf die aktuell geltenden Hundeverbotszonen zu informieren.

Wir haben daher in unserem Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" alle Gesetze der Bundesländer recherchiert und für euch zusammengefasst. Dennoch raten wir mit offenen Augen am jeweiligen Aufenthaltsort zusätzlich auf die behördlichen Beschilderungen zu achten und vor Eintritt in ein Geschäft, öffentliches Gebäude oder sonstige eingefriedete Flächen explizit nach Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes zu fragen.

Dasselbe gilt für etwaige Auslandsreisen mit Hund. In unserem Artikel "An was muss ich für das Reisen mit meinem Hund alles denken?" thematisieren wir alle relevanten Punkte. Nutzt die Gelegenheit, damit ihr vor Reiseantritt richtig informiert, denn es geht auch nicht zu Letzt um die Sicherheit eures Hundes.

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