Die Hundesteuer - Pflicht, Kosten, Berechnung, Ausnahmen, Tipps & To-dos

Private Hundehalter müssen ihren Hund steuerlich bei der Gemeinde anmelden

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Zuletzt aktualisiert am: 1.2.2024

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die von den Gemeinden und Städten erhoben wird
  • Es besteht für jeden Hund eine Hundesteuerpflicht
  • Die Hundesteuer wird wie die KFZ-Steuer einmal im Jahr erhoben 
  • Der Hund muss bei der Gemeinde- / Stadtverwaltung angemeldet werden
  • Die Kosten für die Hundesteuer variiert regional und je nach Hund (Kampfhund/Anzahl etc.)
  • Ist die Hundesteuer vom Steuerschuldner (Hundehalter) bezahlt, gibt es eine Steuermarke für den Hund
  • In Ausnahmefällen (z.B. Rettungshunde/Assistenzhunde) gibt es eine Steuerbefreiung
  • Einzelne Gemeinden verzichten auf die Zahlung einer Hundesteuer
  • Die Hundesteuer kann nicht steuerlich abgesetzt und geltend gemacht werden

Die Hundesteuer wird vom Staat erhoben - in Deutschland besteht für alle Hundebesitzer laut dem Hundesteuergesetz bzw. Kommunalabgabengesesetz des jeweiligen Bundeslandes eine Steuerpflicht.

Jeder privat gehaltene Hund ist hundesteuerpflichtig, kann aber in Ausnahmefällen von der Hundesteuer befreit werden (z.B. Blindenführhunde/Rettungshunde).

Grundsätzlich ist jeder private Hundehalter demnach verpflichtet, seinen Hund bei seiner zuständigen Gemeinde oder Stadt anzumelden, sobald dieser angeschafft wurde. Die Hundesteuer wird pro Hund fällig.

Demnach muss bei einer Mehrhundehaltung auch für jeden weiteren Hund nach erfolgter Anmeldung zur Hundesteuer, die Gebühr auf kommunaler Ebene entrichtet werden.

Folglich handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Gemeindeaufwandssteuer. Dadurch kann es durchaus regionale Unterschiede über die generelle Erhebung einer Gebühr geben, denn die eine oder andere Gemeinde verzichtet sogar gänzlich auf die Zahlungsverpflichtung.

Die Höhe der Hundesteuer ist also je nach Wohnort unterschiedlich hoch.

Ferner gibt es Hunderassen und Kreuzungen, die zu den sogenannten Listenhunden/Kampfhunden/Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential gehören. Auch hier gibt es von Gemeinde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Höhe der anfallenden Hundesteuer. Was es in Bezug zu Listenhunden (Kampfhunden) alles zu wissen gibt, haben wir daher in einem gesonderten Leitartikel mit dem Titel "Die private Hundehaltung in Deutschland" beleuchtet.

Nun lasst uns aber gemeinsam in den weiteren Ausführungen alle wissenswerten Informationen rund um die Hundesteuer in Deutschland besprechen. Zudem halten wir einige wichtige Ratschläge und To-dos für euch bereit. Viel Freude beim Weiterlesen!

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In Deutschland besteht eine Hundesteuer-Pflicht!

Sobald der Hund einzieht, muss der Hund bei der Gemeinde angemeldet und Hundesteuer gezahlt werden.

Kurz und knapp: In Deutschland ist jeder Hund hundesteuerpflichtig

Vor dem Einzug eines Welpen oder Hundes steht idealerweise eine umfassende Vorbereitung und Planung, um prinzipiell alle erforderlichen Punkte, die mit dem Hundekauf und der Hundehaltung einhergehen, seriös zu beleuchten.

Denn die Hundehaltung ist eine langfristig angelegte Entscheidung, mit der viel Verantwortung für den zukünftigen Hundepartner und durch das Halten und Führen, Dritten gegenüber, übernommen wird.

Der Hund wünscht sich eine art- und tierschutzgerechte sowie bedürfnisorientierte Haltung, sei es in Sachen sozialen Umgang, Ernährung, Pflege, Bewegung, Beschäftigung etc. Gleichzeitig muss der Hund erzogen und das sichere Führen trainiert werden, um situativ den Hund unter Kontrolle halten oder bringen zu können - dies wünscht laut den geltenden Hundegesetzen und -verordnungen wiederum der Gesetzgeber.

Kurz, mit der Hundehaltung muss man als Hundebesitzer diversen Interessen gerecht werden und ganz bestimmten Pflichten nachkommen - so auch in Sachen Hundesteuer!

Denn sobald ihr euren Hund vom Züchter oder aus dem Tierheim abgeholt habt und rechtmäßiger Eigentümer seid, besteht in Deutschland die Pficht, den Vierbeiner bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzumelden, registrieren zu lassen und eine etwaige Steuerschuld zur Hundesteuer zu begleichen.

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Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine Gemeinde- und damit Aufwandssteuer.

Jede Gemeinde in Deutschland hat eine Hundesteuersatzung

Die Hundesteuer wird fällig, sobald ihr einen Hund anschafft und damit der verantwortliche Eigentümer und Hundebesitzer des Hundes seid. Der Gesetzgeber spricht hier von dem sogenannten Steuertatbestand.

Mit dem Einzug des Hundes wird der Halter rechtmäßig zum Steuerschuldner. Folge dessen seid ihr gesetzlich dazu verpflichtet, den Hund bei eurer zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung anzumelden. Die Anmeldung für den Hund zur Hundesteuer kann persönlich vor Ort und online erfolgen.

Ist der Hund bei der zuständigen Behörde gemeldet und damit registriert, wird eine öffentliche Abgabe fällig.

Hierbei handelt es sich um die bereits erwähnte Hundesteuer, die zu den sogenannten Gemeindesteuern zählt.

Damit ist die Hundesteuer eine örtliche Aufwandssteuer. Genaugenommen gehören die Hundesteuern zu den herkömmlichen Aufwandsteuern.

Dafür gibt es eine Hundesteuersatzung, die von Gemeinde zu Gemeinde auf Grund des föderalistischen Systems in Deutschland, unterschiedlich sein kann. Die Hundesteuersatzung ist das Regelwerk zur Erhebung der Hundesteuer.

Die fälligen Gebühren beispielsweise sind in einer Großstadt wie Berlin oftmals höher wie in einer Kreisstadt wir Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Steuersatz ist von Gemeinde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt damit unterschiedlich hoch.

Es gibt in Deutschland auch ganz vereinzelt Gemeinden, die vollständig auf die Erhebung der Hundesteuer verzichten.

Also sobald ihr einen Hund anschafft, erkundigt euch vor Ort bei eurer zuständigen Gemeindeverwaltung, sie werden euch bestens aufklären.

Die Gemeinde, in der ihr wohnt, ist für die Erhebung der Hundesteuer zuständig und wird diese für das Allgemeinwohl der Anwohner eintreiben.

Der fällige Abgabenbetrag fließt direkt in die Kasse der Gemeinde und wird dem Gemeindehaushalt zugerechnet. Verwendet werden die Einnahmen für verschiedene kommunale Aufgaben. Zum Beispiel kann die Gemeinde damit Kinderspielplätze, Gehwege, sonstige öffentliche Plätze, aber auch Hundekotbeutelspender finanzieren.

Aber nicht, wie fälschlicherweise angenommen, wird die Hundesteuer für die Beseitigung von Hundekot und den Hinterlassenschaften der Hunde abverlangt.

Dennoch ist jeder Hundehalter gesetzlich angehalten, den Hundehaufen zu entfernen und entsprechend zu entsorgen. Daher haben wir hier einen ergänzenden Artikel mit dem Titel "Hundehaufen entfernen" mit allen wissenswerten Informationen bereitgestellt.

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Wer unterliegt der Hundesteuerpflicht?

Privat genutzte und gehaltene Hunde sind hundesteuerpflichtig.

Hundehalter = Steuerschulder (Steuerpflichtiger) für Hundesteuer

Jeder private Hundehalter und Hundebesitzer unterliegt der Steuerpflicht für seinen Hund.

Als Hundehalter gilt diejenige Person, die im eigenen Interesse oder im Interesse der mitlebenden Haushaltsangehörigen einen oder mehrere Hunde aufgenommen hat. Diese Person übernimmt von Amts wegen damit die Haftung für die Hundesteuer und ist folglich der bereits erwähnte Steuerschuldner.

Halten mehrere Personen gemeinsam einen (Einhundehaltung) oder mehrere Hunde (Mehrhundehaltung), so sind alle verantwortlichen Personen Gesamtschuldner für die anfallende Hundesteuerpflicht.

Der Halter ist verpflichtet jeden einzelnen seiner Hunde bei der Behörde als Eigentum anzuzeigen.

Es wird daraufhin die Hundesteuer erhoben.

Hundesteuermarke - gut sichtbar am Halsband anbringen

Sobald die Hundesteuer bezahlt ist, erhält man als Hundehalter eine Hundesteuermarke.

Diese Hundesteuermarke sollte man gut sichtbar am Halsband des Hundes befestigen, denn die Hundesteuermarke weist bei einer etwaigen Kontrolle, sowohl die Anmeldung des jeweiligen Hundes, als auch die erfolgte Zahlung der Hundesteuer nach.

Sprich, die Hundemarke sollte als Nachweis stets am Hund mitgeführt werden!

Ab wann muss Hundesteuer gezahlt werden?

Auch diese Frage hängt erneut von der regional geltenden Hundesteuersatzung der Kommunen und Städte ab.

Mancherorts bittet die zuständige Behörde ab dem ersten Tag des Einzugs und Haltung des neuen Familienmitglieds zur Kasse. Sprich, mit der Übernahme des Hundes muss sofort die Anmeldung erfolgen und es wird die fällige Hundesteuer erhoben.

Andererorts lässt man dem Hundehalter eine Meldefrist, sodass die Anmeldung des Hundes binnen 1 Monats nach Welpenkauf oder Anschaffung eines ausgewachsenen Hundes zu erfolgen hat.

Hier und da gibt es auch Regelungen, dass Hundewelpen erst mit Vollendung des 3. Lebensmonats bei der Gemeinde- / Stadtverwaltung angemeldet und damit Hundesteuer gezahlt werden muss.

Je nach Hund und Gemeinde wird die jährliche Gebühr für die Hundesteuer berechnet

Die Hundesteuer wird je Hund berechnet. Sollte also ein Hundehalter mehrere Hunde halten, so werden für jeden einzelnen Hund Steuern fällig und von der zuständigen Behörde erhoben.

Die Höhe und damit Kosten für die Hundesteuer nach der steuerlichen Anmeldung, fallen je nach Gemeinde und Stadt unterschiedlich aus. Von Bundesland zu Bundesland, Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde können die Verwaltungen autark ihre Hundesteuer festlegen.

So sind die Gebühren in ländlichen Gebieten in aller Regel preisgünstiger als in Städten.

Es gibt allerdings auch vereinzelt Gemeinden, die grundsätzlich auf die Zahlung einer Hundesteuer verzichten.

Die Höhe variiert demnach zwischen 0 bis zu ca. 200 Euro für den Ersthund. Zudem kann bei der erwähnten Mehrhundehaltung, die Gebühr für den zweiten, dritten und x-ten Hund, regional günstiger oder gar teurer sein.

Es handelt sich bei der Hundesteuer um eine Jahresabgabe, die dem Hundehalter jährlich zur Zahlung zugestellt wird.

Hundebesitzer, die sich einen Hund anschaffen, der den sogenannten Listenhunden / Kampfhunden (z.B. American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Bull TerrierArgentinische Dogge, Kangal, Bordeauxdogge etc.)  angehört, werden in der Regel mit deutlich höheren Steuern rechnen müssen, wie Halter von Hunderassen, die nicht als Listenhund eingestuft sind.

Solltet ihr euch tatsächlich mit dem Gedanken tragen, einen Kampfhund bzw. eine Hunderasse, die als Listenhund geführt wird, anzuschaffen, so kalkuliert von vornherein deutlich höhere Kosten für die Hundesteuer und euer Budget ein. Denn die Höhe der Hundesteuer für "Kampfhunde" (Listenhunde) kann es regional in sich haben - damit beabsichtigen die Gemeinden vermutlich, mögliche Hundekäufer vom Kauf eines Listenhundes abzuhalten...

Um einen Überblick über die entsprechenden Hunderassen und Kreuzungen zu erhalten, die den Kampfhunden/Listenhunden in den einzelnen Bundesländern zugerechnet werden, haben wir für euch in unserem bereits im Intro erwähnten Magazinbeitrag "Die private Hundehaltung in Deutschland" beschrieben.

Tipp: Bei Umzug den Hund in Sachen Hundesteuer ummelden!

Es ist sehr löblich, wenn der Hund rechtskonform bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt des Wohnorts ab Beginn der Haltung angemeldet wurde und damit ein Hundesteuerbescheid durch die zuständige Behörde zugestellt werden kann und der verantwortliche Halter der Zahlungsverpflichtung des ortsüblichen Hundesteuersatz nachkommt. 

Nun kann berufsbedingt oder auf Grund einer neuen Partnerschaft ein Umzug ins Haus stehen. Wird der Wohnsitz verlegt, muss jeder Bundesbürger sich bei der alten Gemeinde abmelden und am neuen Wohnort als zukünftiger Mitbürger anmelden.

Auch der Hund / die Hunde des Haushaltes müssen ebenso bei Umzug bezüglich der Hundesteuer, umgemeldet werden.

Bei Tod oder Abgabe des Hundes von der Hundesteuer abmelden

Nun kommen abschließend auch noch einige situative Fälle in betracht, wo der verantwortliche Hundehalter als Steuerschuldner, von Amts wegen etwas in Bezug auf die Hundesteuerpflicht aktiv unternehmen muss.

Verstirbt der geliebte Vierbeiner und tritt den Weg über die Regenbogenbrücke an, so ist eine Abmeldung bei der entsprechenden "Finanzbehörde" notwendig, damit die Hundesteuer entfällt.

Gleiches gilt für Hunde, die aus irgendwelchen Gründen dauerhaft abgegeben werden.

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Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer?

Dies hängt vom Hund, der Hundeanzahl, Rassezugehörigkeit und Region ab.

Das ist an Hundesteuer für den Hund zu zahlen!

Wie wir in unserem Artikel bis hierhin bereits beschrieben haben, kann pauschal eine allgemeingültige Aussage zur Höhe der fälligen Hundesteuer nicht seriös und verlässlich getroffen werden.

Denn wieviel Hundesteuer nun für den jeweiligen Hund zu bezahlen ist, hängt von diversen Faktoren ab:

  • Hund (etwaige Rassezugehörigkeit zu sogenannten Listenhunden / Kampfhunden)
  • Ersthund, Zweithund bzw. x-ter Hund bei einer Mehrhundehaltung
  • Regionaler Wohnsitz, da Unterschiede je nach zuständiger Gemeinde und Stadt

Wir wollen dennoch einige regionale Beispiele nennen, um einen besseren Überblick zu schaffen:

Gemeinde / Stadt Hundesteuer Kosten Ersthund Hundesteuer Kosten Zweithund Hundesteuer Kosten für jeden weiteren Hund Hundesteuer Kosten Listenhund
Berlin 120 € 180 € 180 € keine erhöhte Steuer
München 100 € 100 € 100 € 800 €
Köln 156 € 156 € 156 € keine erhöhte Steuer
Dresden 108 € 144 € 144 € k. A. gefunden
Mainz 186 € 216 € 216 € 600 €
Grafschaft (RP) 102 € 102 € 102 € 602 €
Wadgassen (SL) 96 € 120 € 144 € der jeweilige Steuersatz wird je Hund mit Faktor 5 multipliziert (Ersthund 480 €, Zweithund 600 €, jeder weitere Hund 720 €)
Heidenheim (BW) 120 € 240 € 240 € erster gefährlicher Hund 480 €, für jeden weiteren 960 €
Wentdorf (SH) 100 € 150 € 175 € erster gefährlicher Hund 550 €, für jeden weiteren 825 €
Missen-Wilhams (BY) 75 € 135 € 195 € 1.000 €


Wer es als zukünftiger Hundehalter also vor dem Hundekauf ganz genau wissen möchte, muss sich vort Ort bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung nach den aktuell gültigen Hundesteuersätzen erkundigen. Denn besonders im Zusammenhang mit der geplanten Haltung einer Hunderasse, die zu den Listenhunden gehört, kann ansonsten im Nachgang der Anschaffung, das Staunen über die Höhe der fälligen Hundesteuer groß sein.

Apropos Hundesteuer-Kosten: Die Hundesteuer kann nicht abgesetzt werden

Die Hundesteuer ist eine private Ausgabe im Rahmen der privaten Hundehaltung und kann folglich nicht von der Steuer abgesetzt werden - sprich, die fällige Gebühr für die Steuer für den Hund ist nicht steuerlich abzugsfähig.

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Wofür zahlen Hundehalter Hundesteuer?

Mit der Hundessteuer fließt Geld in den Gesamthaushalt der jeweiligen Gemeinde, zur Finanzierung von Ausgaben.

Die Einnahmen durch die Hundessteuer, kommen allen Bürgern der Gemeinde zu Gute

Die Hundesteuer gehört zu den allgemeinen Steuern, die eine Gemeinde in ihren Gesamthaushalt einfließen lässt und damit jegliche Ausgaben finanziert. Beispielsweise das Sauberhalten der Gemeindeplätze oder allgemeiner Gehwege, gemeindeseitige Neuanschaffungen für den Spielplatz, Bänke für den Stadtpark, Anschaffung von Mülleimern etc.

Des Weiteren versucht der Gesetzgeber durch die Veranlagung der Hundesteuer, unmittelbar Einfluss auf die Gesamtpopulation von Hunden in einer Gemeinde zu nehmen und indirekt zu steuern. Der Gesetzgeber versucht hiermit die Anzahl der Hunde nicht ausufern zu lassen und geht davon aus, dass viele potentielle Hundeinteressierte Abstand von einer Anschaffung nehmen, da eine Gemeindegebühr fällig wird. Oft ein Trugschluss, da die Dunkelziffer von nicht gemeldeten Hunden hoch ist.

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Gibt es Ausnahmen bei der Hundesteuer?

Sobald ein Hund gewerbsmäßig angeschafft, gehalten & genutzt wird, ist dieser von der Hundesteuer befreit.

Gewerblich gehaltene Hunde sind nicht hundesteuerpflichtig

Es gibt in Sachen Hundesteuerpflicht Ausnahmeregelungen!

Denn die Hundesteuer ist grundsätzlich für die Besteuerung von privaten Personen, die in Funktion als Hundehalter einer oder mehrerer Hunde auftreten, eingeführt worden.

Sollte eine Person aus gewerblichen Gründen (z.B. Hundezüchter, Schäfer, Hirten, Personen- und Objektsschutz etc.) einen Hund anschaffen und halten, so ist der jeweilige Hundebesitzer von der Hundesteuer befreit.

So wird beispielsweise für den Border Collie, der beim gewerbsmäßigen Hüten von Schafen als Hüte- und Hirtenhund eingesetzt wird, keine Hundesteuer erhoben.

Gleiches gilt auch für den Rottweiler oder Deutschen Schäferhund, der gewerbsmäßig als Wach- und Schutzhund auf dem Firmengelände gehalten wird.

Aber auch die Rassehunde, die für die gewerbsmäßige Zucht bzw. Nachzucht von zugelassenen Züchtern als Zuchttiere gehalten und eingesetzt werden, sind hundesteuerfrei.

Weiterhin gibt es je nach Gemeinde Ausnahmerichtlinien und Befreiungsmöglichkeiten für Hunde, die verschiedene Aufgaben erfüllen und im weitesten Sinn eine Tätigkeit zum Allgemeinwohl übernehmen.

Generell gilt für alle Regionen bundesweit beispielsweise für sogenannte Assistenzhunde eine Befreiung von der Hundesteuerpflicht.

Sprich, sind Menschen durch eine Behinderung z.B. auf einen Blindenführhund oder Asthmawarnhund, Diabtetikerwarnhund, Schlaganfallwarnhund oder Mobilitätswarnhund angewiesen, so ist dieser steuerbefreit. Bedeutet, dass hilfsbedürftige Personen, die einen speziell ausgebildeten hündischen Partner an ihrer Seite zur Bewältigung ihres erschwerten Alltags halten, keine Hundesteuer für ihren Hund zu zahlen haben.

Für Therapiehunde und Rettungshunde gelten je nach Gemeinde und Stadt ebenfalls Sonderbestimmungen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Denn auch diese Gruppe von Hunden kann von der Hundesteuer befreit sein.

Gleiches betrifft Halter von aktiv geführten Jagdhunden. Hier gehen immer mehr Gemeinden dazu über, auch diese Hunde von der Hundesteuer ganz oder zumindest teilweise zu befreien. Die Argumente, die aufgeführt werden, klingen plausibel und sind durchaus berechtigt. Denn Jäger tragen durch die Hege des Wildes zum einen aktiv zum Artenschutz und Erhalt der landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnisse mit einem artenreichen und gesunden Wildbestand durch ihre Jagdtätigkeiten in den deutschen Jagdrevieren bei. Ferner unterstützen sie die Gemeinden dadruch, dass sie Fallwild in ihren Revieren beseitigen. Und ein für die Jagd angeschaffter und abgerichteter Jagdgebrauchshund kostet im Hinblick auf die jagdliche Ausbildung inkl. Tauglichkeitsprüfung sowie die artgerechte Haltung viel Geld - und letztlich helfen Jäger und ihre hündischen Jagdbegleiter bei der Umsetzung der vorgenannten Jagdarbeiten nicht nur den Gemeinden selber, sondern tragen zum Gemeinwohl und dem Allgemeininteresse bei. 

Weiter geht es rund um mögliche Ausnahmefälle in Bezug auf eine gänzliche oder teilweise Befreiung oder Reduzierung der Hundesteuer. 

Wird ein Hund aus dem Tierheim bzw. Tierschutz adoptiert, so werden die zukünftigen Halter u.U. ebenfalls zu dem Kreis der Steuerbegünstigten gehören. Denn viele Kommunen befreien Halter von Tierheimhunden für eine bestimmte Zeit von der Hundesteuer. In aller Regel wird dies für 1-5 Kalenderjahre gelten.

Menschen mit geringem Einkommen (z.B. Sozialhilfeempfänger/Sozialgeldempfänger, Menschen mit Einkommen unter dem Existenzminimum, Arbeitslose, Grundsicherung im Alter etc.), die sich dennoch einen Hund anschaffen und zur Bereicherung ihres Alltags halten wollen, bekommen je nach Gemeindesatzung, Ermäßigungen im Hinblick auf die Gebührenhöhe der Hundesteuer - hier und da brauchen sie sogar gar keine Hundesteuer zu zahlen. Damit will der Gesetzgeber zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen...Denn durch eine etwaige Reduzierung der Hundesteuer bei einkommenschwachen Haushalten, will man diesen Personenkreis monetär in Sachen Hundekauf unterstützen, da erwiesenermaßen ein Hund als Lebensbegleiter positiven Einfluss auf seine Bezugsmenschen hat. Der Zugang zum Hund als Familienmitglied wird damit alos erleichtert. Andererseits möchte der Gesetzgeber ferner durch die ermäßigte Hundesteuer die Motivation zur Anmeldung anregen. Denn trotz geltender genereller Gebührenpflicht hält sich die tatsächliche Bereitschaft für das Nachkommen zur Anmeldepflicht eines angeschafften Hundes eher in Grenzen.

Rentner mit Hund sind eine weitere Personengruppe, die je nach Bundesland von der Zahlung zur Hundesteuer befreit sind.

Menschen mit Erwerbsminderung, die laufende Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) erhalten, können eine Ermäßigung je nach Gemeinde und Stadt für die Hundesteuer beantragen.

Ferner gibt es in Duisburg in Nordrhein-Westfalen eine weitere Sondersituation: Denn Binnenschiffer mit Hund, sind von der Stadt zur Zahlung einer Hundesteuer befreit, da aus Sicht der Stadtverwaltung die Hunde durch die ständigen Reisen, kaum ins Gewicht bei der Nutzung der städtischen Infrastruktur fallen. Auch dies ist ein Stück weit nachvollziehbar.

Abschließend möchten wir jeden Hundebesitzer animieren, seinen Hund auf direktem Weg, nach dem Anschaffen bzw. Kauf, bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden - so wie es der Gesetzgeber in Sachen Meldepflicht zur Hundesteuer vorsieht.

Ein Hinauszögern lohnt sich in keinem Fall, da die Kontrollen der Behörden, auch im Außendienst, berechtigterweise immer mehr zunehmen.

Eine Ordnungswidrigkeit mangels Hundesteuer-Anmeldung zu verursachen, macht keinen Sinn, bringt Ärger und kostet unnötig Geld. Investiert diesen Betrag lieber in eine gute Mahlzeit für euren Vierbeiner.

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