Blindenhund

Was ist eine Blindenhund?

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Zuletzt aktualisiert am: 4.9.2023

Golden Retriever mit Geschirr liegt auf dem Boden und schaut nach rechts.jpg
Synonyme
  • Blindenführhund
  • Sehbehindertenführhund
  • Sehbehindertenhund

Ein Blindenhund ist ein speziell ausgebildeter Assistenzhund, der als Unterstützung für die Bewältigung des Alltags eines sehbehinderten oder gar blinden Menschen eingesetzt wird.

Der Blindenführhund, wie der Blindenhund auch genannt wird, erleichtert mit seinen Aufgaben und Tätigkeiten das Leben der betroffenen Person, ist ständiger Begleiter und lebt mit seinem Bezugsmenschen und Sozialpartner 24 h fest in einem Haushalt zusammen. Der Blindenhund soll seinem eingeschränkten Partner durch dessen Verhalten Orientierung in gewohnter und bekannter Umgebung, wie auf neuem Terrain verleihen, damit sich beide als Team möglichst ohne Gefahr fortbewegen und zurechtfinden können. Um dies zu ermöglichen, führt der Blindenhund seinen Bezugsmensch mit Hilfe eines Führhundgeschirr, das in Deutschland stets an der weißen Ausführung zu erkennen ist.

Daher stammt folglich auch die Bezeichnung Blindenführhund, da der abgerichtete Spezial-Hund seinen blinden Menschen durch dessen Alltag führt - demzufolge, Blinden-führ-Hund...

Durch das Leiten und Führen des blinden oder sehbehinderten Menschen, macht der Blindenhund auf Hindernisse, Unregelmäßigkeiten in der Gehsteig- oder Straßenoberfläche und unpassierbare Wege durch Absperrungen und Baustellen, parkenden KFZ, Trottoirs, Pfützen, Treppen und Rolltreppen, Aufzüge, Ein- und Ausgänge, Straßen, Haltestellen etc. aufmerksam bzw. weicht diesen aus und helfen damit der Person sicher durch den öffentlichen Raum. Gleiches gilt natürlich auch für die gewohnte heimische Umgebung.

Wegen der ständigen Anwesenheit und tatkräftigen Unterstützung des Blindenführhundes erreicht der behinderte und hilfsbedürftige Mensch Sicherheit, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit durch eigenständige Mobilität, sprich einen gewissen Grad der Normalität in seinem Leben.

Aufgrund der speziellen Ausbildung ist der Blindenhund am Ende der "Lehre" in der Lage, seinen sehbehinderten oder blinden Partner sicher in jeglichen Umgebungen, ob Dorf oder Stadt, zu führen. Ihm wird während der Ausbildung ein großer Fundus an Befehlen und Signalen beigebracht, um im Zusammenspiel mit seinem Bezugspartner in allen Alltagssituationen zu harmonieren. Geht es beispielsweise darum, unterwegs einen Fußgängerüberweg anzusteuern, so sucht er auf Hörzeichen die nächste Möglichkeit auf und bleibt zum Anzeigen dort vor dem Übertreten stehen. Gleiches gilt z.B. auch für Ampeln, Treppen, Aufzüge, Türen, Schaltvorrichtungen etc., die der Blindenhund durch sein Repertoire an beherrschenden Kommandos zuverlässig auf Wunsch ausfindig macht und seinen Partner gefahrlos hinführt. Dort wird er ein eigens einstudierte Position einnehmen, die es dem behinderten Menschen ermöglicht, schnell und zielsicher einen notwendigen Betätigungsknopf oder Griff zu erspüren, in dem der Hund z.B. seine Schnauze zur Markierung an entsprechenden Schalter begibt und die betroffene Personen durch Berührung des Kopfes punktgenau das Bedienelement erreicht.

Der Blindenhund ist durch seine Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage stets frühzeitig Gefahren zu erkennen und seinen Partner davor zu bewahren. So wird der Hund sicherlich einen etwaigen Gehbefehl verweigern, wenn dieser an einer dichtbefahrenen Straße oder vor einem Abgrund von seinem Bezugsmenschen erfolgen sollte. Auch dies sind Schutzmechanismen, die bei der Ausbildung des Blindenführhundes durch das Training erlernt und beigebracht werden.

Um als Team eingespielt und sicher arbeiten zu können, sind eine starke und feste Bindung mit beiderseitigem Vertrauen und reibungslos funktionierende Kommunikation Hund/Mensch unabdingbare Eckpfeiler.

Als Blindenhund können im Prinzip sehr viele Hunde, ob Rassenhund, Hybridhund oder Mischlingshund fungieren, allerdings müssen sie einige Voraussetzungen mitbringen und erfüllen, wodurch der ein oder andere Hund nicht qualifiziert genug ist.

Zunächst muss ein Blindenhund gesundheitlich bestens aufgestellt sein, eine stabile und robuste Konstitution mitbringen und fit sein. Hier wird vor Beginn der Ausbildung der in Frage kommende Hund durch eine Untersuchung auf Herz und Nieren geprüft.

Ferner gibt es Wesens- und Charaktermerkmale, die der entsprechende Hund von Haus aus mitbringen sollte, z.B. muss er belastbar, wesensfest, arbeitswillig und -eifrig sein, eine schnelle Auffassungsgabe und ausgeprägte Intelligenz haben, kommunikativ und herrchenbezogen sein. Die weiteren Merkmale findet ihr in unseren Ausführungen über den Assistenzhund. 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialbesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), das für die Gesetzliche Krankenversicherung bindend ist, gilt der Blindenhund durch die medizinische Notwendigkeit zum Zurechtfinden im Alltag als sogenanntes Hilfsmittel, wodurch der betroffenen Person weitere Vorteile wie die Eintrittsgewähr und Mitnahme des Hundes in Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln etc. zugestanden wird.

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