Ein Schutzhund ist ein Hund, sei es ein Rassehund, Hybridhund oder Mischlingshund, der eine spezielle Ausbildung mit diversen Tests und abschließender Prüfung durchlaufen muss. So gibt es Hunde, die eine Schutzhundausbildung als Diensthund bei Polizei, Zoll oder Armee absolvieren, für den privaten oder öffentlichen Objekt- und Personenschutz ausgebildet und verwendet werden oder im Hundesport im Vielseitigkeitssport (VPG) ihre natürlichen Triebe und Instinkte in der Disziplin Schutzhundesport unter Beweis stellen können.
Allerdings muss hier zwischen dem Einsatz im Schutzdienst bei Behörden sowie im privaten und öffentlichen Objekt- und Personenschutz und dem Schutzdienst im Hundesport differenziert werden, da bei den beiden erstgenannten Tätigkeitsbereichen eine etwaige Mannschärfe (Zivilschärfe) beim Hund angestrebt und Gegenstand der Ausbildung ist, um den Hund in bestimmten Situationen gezielt gegen Menschen einzusetzen, wohingegen beim Hundesport im Vielseitigkeitssport, der Beute- und Jagdtrieb (Beutefangverhalten) innerhalb bestimmter Übungen und Prüfungen zweckgerichtet angesprochen wird und der Hund seine angeborenen Triebe kontrolliert ausleben darf. Wie dies im Schutzhundesport im Einzelnen funktioniert, könnt ihr in unseren Ausführungen zum Vielseitigkeitssport nachlesen.
Ein Schutzhund ist in der Lage selbständig oder auf Kommando des Schutzhundeführers, etwaige Personen nicht nur abzuschrecken, sondern zu stellen und wenn nötig mit allen Maßnahmen das zu schützende Objekt, Grundstück oder Person zu verteidigen und im äußersten Notfall in den Angriffsmodus zu schalten. Grundlage sind seine Instinkte, das Territorialverhalten und eben die in Ausbildung erlernten Trainingsinhalte.
Ein Schutzhund ist von seinen Aufgaben und dem Verwendungszweck nicht mit einem Wachhund im herkömmlichen Sinn zu vergleichen.
Um als Schutzhund in Frage zu kommen, muss der entsprechende Hund bestimmte Charakter- und Wesensmerkmale mitbringen, zudem ist es natürlich wichtig, eine bestimmte Größe aufzuweisen, um mit dem entsprechenden Erscheinungsbild Eindruck zu erwecken und körperlich in allen Bereichen, in denen ein Hund eine Schutzhundeausbildung durchläuft, anforderungsseitig gewappnet zu sein.
Eine stabile Gesundheit, robuste Konstitution und beste Fitness sind Grundvoraussetzung. Hinzu ist eine ausgeprägte Agilität, Wendigkeit, Schnelligkeit, Sprungkraft, Antrittsschnelligkeit etc. ebenfalls angebracht, um situativ schnell angemessen handeln zu können.
Vom Charakter muss der Hund wesensfest, mutig und selbstbewusst sein, aber von Haus aus keinen Hang zur Aggressivität haben. Beim Einsatz als behördlicher Diensthund und als Objekt- und Personenschützer ist Schussfestigkeit von Nöten. Gehorsam, Unterordnungsbereitschaft und gute Führigkeit sind weitere Attribute, um als Schutzhundeführer, ob beim Hundesport oder in den beiden vorgenannten Bereichen, kontrolliert den Hund führen zu können. Eine umfassende Sozialisierung und Prägung in der frühen Welpenentwicklung sind als Fundament für die weitere Ausbildung unerlässlich, damit der Hund sozialverträglich und umweltsicher ist. Ausgeglichenheit, eine gute Impulskontrolle und Nervenstärke sind je nach Einsatzbereich durch die externen Belastungen und Reize ebenfalls angebracht.
In allen vorgenannten Bereichen, wo ein Schutzhund zum Einsatz kommt, trifft man immer wieder auf bestimmte Hunderassen, die auf Grund ihrer Anlagen und Eigenschaften besonders für die Funktion des Schutzdienstes geeignet sind.
Dies sind u.a. folgende Rassen:
- Airedale Terrier
- Belgischer Schäferhund
- Deutscher Boxer
- Deutsche Dogge
- Deutscher Schäferhund
- Dobermann
- Hovawart
- Riesenschnauzer
- Rottweiler
Welche Hunderassen sich generell auf Grund ihrer Rassemerkmale für die Ausbildung als Schutzhunde in allen Bereichen, ob dem behördlichen, privaten oder sportlichen Schutzdienst eignen, könnt ihr gerne beim Durchforsten unserer Rassebeschreibungen herausfinden.
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