Mannschärfe beim Hund

Was bedeutet Mannschärfe bei einem Hund?

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Zuletzt aktualisiert am: 22.8.2024

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Synonyme
  • Mannscharf
  • Zivilschärfe

Mit Mannschärfe beschreibt man bei einem Hund die Eigenschaft, dass dieser eine stetige Bereitschaft mitbringt, gegen Menschen und einzelne Personen scharf vorzugehen, sprich bereit ist in die offene Konfrontation und Auseinandersetzung mit dem menschlichen Individuum zu treten. Bringt der Hund Mannschärfe mit, so wird er sich jederzeit einem Menschen gegenüberstellen und einer etwaigen Bedrohung durch eine Person entschlossen entgegentreten, wenn nötig wehrhaft und offensiv Menschen oder Sachen unter Einsatz seines gesamten Potentials inklusive Beißverhalten, beschützen und verteidigen.

Manche Hunderassen bringen Mannschärfe als Rassemerkmal mit, ist also von Hund zu Hund und Rasse zu Rasse unterschiedlich vorhanden und ausgeprägt. Die Eigenschaft der Mannschärfe kann durch gezielte Trainingsmaßnahmen gefördert und ausgebaut werden. Sprich man kann den Hund durch Hundetraining so abrichten, dass er situativ bedingt auf Menschen losgeht, zupackt und beißt. Er wird dann gezielt scharfgemacht.

Hunde, die als Wach- und Schutzhunde oder Hirtenhunde, zur Verteidigung eines Reviers oder ihnen anvertraute Nutztiere eingesetzt werden, benötigen Mannschärfe, um die ihnen übertragene Aufgabe gegen menschliche Eindringlinge oder Wilderer erfolgreich umsetzen zu können.

Ferner werden Diensthunde so ausgebildet, dass sie hinsichtlich einer kontrollierten Mannschärfe ausgebildet werden, um je nach Einsatz durch die Kontrolle des Hundeführers ihre Mannschärfe wenn nötig aktiv einzusetzen und gegen Personen vorzugehen.

Leider darf auch der Missbrauch von Hunden mit Mannschärfe nicht außer Acht gelassen werden, denn immer wieder nutzen manche Hundebesitzer auch diese natürliche Anlage des Hundes, um eigene Interessen unerlaubterweise umzusetzen, worauf wir an dieser Stelle aber nicht näher eingehen wollen.

Schaut man sich die Hundegesetze und Hundeverordnungen an, die wir unter anderem ausführlich in unserem Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" beschrieben haben, so dürfen private Hundehalter keine Hunde mit dem Ziel eines gesteigerten Aggressionspotential züchten, noch Hunde dahingehend abrichten und ausbilden. Dienstbehörden wird dies z.B. im Hinblick auf Polizei, Zoll oder Militär ausdrücklich zugestanden. Mit der Ausbildung von Hunden zur Steigerung des Aggressionspotentials ist auch die Mannschärfe gemeint. Diese wird bei manchen Behörden, je nach Verwendung des Diensthundes verlangt.

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