Reisen mit dem Hund nach Frankreich

Worauf muss ich achten, wenn ich mit meinem Hund nach Frankreich reise?

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Zuletzt aktualisiert am: 31.5.2024

Goldendoodle Welpen am Strand.jpg

Welche Einreisebestimmungen gelten für Hundehalter, wenn sie in unser Nachbarland Frankreich mit Hund reisen und worauf ist noch zu achten? Hier erfahrt ihr mehr.

Je nachdem von wo in Deutschland ihr eine Reise nach Frankreich plant, seid ihr sehr schnell über die Grenze in das Land mit den wunderbaren Weinen und Käsesorten gefahren. Genau dies ist auch für viele Frankreichliebhaber einer der Gründe, schnell ihre Einkäufe in den großen Einzelhandelsläden von Carrefour oder Leclerc zu erledigen, da die Auswahl an Lebensmitteln das Herz höherschlagen lässt.

Andere planen den nächsten Urlaub in der Bretagne oder am Mittelmeer, besuchen Cannes, Nizza, St. Tropez und den Nachbarstaat Monaco an der Cote d´Azur.

Selbstverständlich besuchen auch viele Deutsche zu ihrem Hochzeitstag oder zum Shopping die Stadt der Liebe, Paris.

Egal welche Gründe euch somit nach Frankreich führen werden, das Land ist für seine Hundefreundlichkeit bekannt, es gibt eine lange Geschichte zu den Canidaen und deren Zuchtgeschehen, wodurch die Hundepopulation hoch ist. Dennoch gelten auch in Frankreich feste Regeln, die ihr als Hundehalter und Gäste einhalten müsst und über die es sich zu informieren gilt.

Wie schaut es also mit eurem Hund aus, wenn ihr diesen mit auf die Reise nach Frankreich nehmen wollt, welche Einreisebestimmung sind zwingend zu beachten, welche Dokumente mitzuführen und wovor sollte man sich tunlichst in Acht nehmen, wenn ihr mit eurem Vierbeiner in Frankreich unterwegs sein wollt? Darf beispielsweise euer Hund überhaupt nach Frankreich einreisen, oder gehört er eventuell zu einer verbotenen Hunderasse?

Wir haben einige Recherche für euch betrieben und die wichtigsten Fakten zusammengestellt, damit ihr immer sicher unterwegs seid. Viel Freude bei der spannenden Lektüre.

Ansicht des Tour Eiffel und der Seine.

Eine eingehende Reisevorbereitung ist das A und O

Vor jeder anstehende Reise ins Ausland steht eine vernünftige Reiseplanung, damit alle Dokumente, nötigen medizinischen Vorkehrungen, rechtlichen Vorschriften bis hin zu den richtigen saisonalen Kleidungsstücken Beachtung geschenkt wurde und mit an Bord sind.

Wenn die Reise dann auch noch mit dem Hund geplant ist, kommen noch einige relevante Themen hinzu, seien es Beschränkung bei der Einfuhr des Hundes, besondere Haltebedingungen oder ungeschriebene Gesetze der Hunde-Etikette, nach der sich jeder verantwortungs- und rücksichtsvolle Hundehalter und/oder verantwortliche Hundeführer beim Halten und Führen seines Hundes im öffentlichen Raum halten sollte, um für ein angenehmes Miteinander mit anderen Menschen und Tieren zu sorgen.

Wichtige Vorabinformationen als Grundlage zum Weiterlesen

Länderspezifische Informationen

EU-Mitgliedsstaat Ja
Gelistetes Drittland Nein
Nicht gelistetes Drittland Nein
Besondere Einreisebestimmungen Ja

Einfuhr und Mitführung von Hunden

Hunde erlaubt Ja
Maximale Anzahl pro Person ohne weitere Erlaubnisbestimmungen 5

Listenhunde und weitere rassenspezifische Einschränkungen

Hunderassen & Kreuzung / Mischlinge aus diesen, die in Frankreich verboten sind bzw. besondere Bedingungen gelten
Pittbull (Typ American Staffordshire Terrier)
Boerbull (Typ Mastiff & Typ Tosa)
Rottweiler

Notwendige Dokumente / Bestimmungen

EU-Heimtierausweis
Mikrochip / Tätowierung

Quarantänebestimmungen

Quarantäne Nein

Welche Impfungen sind zwingend notwendig und welche Zusatzimpfungen / Behandlungen empfohlen

Verpflichtende Impfungen (Core-Impfungen)
Tollwut
Freiwillige und empfohlene Impfungen (Non-Core Impfungen)
Leishmaniose
Zwingerhusten
Borreliose
Staupe (Deutschland Pflicht)
Leptospirose (Deutschland Pflicht)
Hepatitis Contagiosa Canis
Parvovirose (Deutschland Pflicht)
Echinokokken
Anaplasmose
Fuchsräude

Hundekrankheiten, die u.a. in Frankreich auf euren Hund treffen könnten

Leishmaniose
Zwingerhusten
Borreliose
Ehrlichiose
Anaplasmose
Dirofilariose (Herzwurm)
Babesiose
Staupe
Leptospirose
Hepatitis Contagiosa Canis
Parvovirose
Hepatozoonose
Echinokokken

Potentielle Gefahren in der Natur

Pflanzen Von der Ackerbohne bis zur Zimmercalla
Wildtiere Wolf
  Schlange
  Bär
  Wildschwein
  Qualle
  Seeigel
  Bakterien
  Feuersalamander
  Prozessionsspinnerraupe
  Gewöhnliche Petermännchen
Klima Hitze
  Kälte
  Stürme wie Mistral
  Waldbrände
  Unterwasserströmungen
  Wellengang

Allgemeine Reisetipps

Futterbezugsquellen gute flächendeckende Versorgung
Stressfaktor Reisestrapazen niedrig

Wichtige Kontaktdaten

Botschaft Französische Botschaft, Berlin
Behörden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  Ministère de l´Agriculture et de l´Alimentation
Tierärzte Ordre National des Vétérinaires
Notruf/ Kontakt bei Vergiftungen Centre Antipoison

Was sollte für eine Identifizierung des Hundes im Vorfeld getan werden?

Leider Gottes kommt es immer wieder vor, dass Hund entlaufen oder unabsichtlich von ihrem Herrchen und Frauchen getrennt werden.

Damit die Suche sich für alle Beteiligten einfacher gestaltet und eine Zusammenführung beim Auffinden von allein herumlaufenden Hunden sich einfacher gestaltet, sind folgende Vorsichtsmaßnahmen und Ausstattung für die Reise nach Frankreich auf jeden Fall wichtig und sinnvoll, teilweise auch Gegenstand der geltenden Einreisebestimmungen, die bei der Reise innerhalb der Europäischen Union verpflichtend mitzuführen sind:

  • Aktuelles Foto des Hundes
  • Halsband
    • mit Namen des Hundes
    • Name des Besitzers
    • Kontaktdaten von zu Hause (Anschrift, Telefonnummer mit Ländervorwahl)
    • Kontaktdaten des Reiseziels (Anschrift, lokale Telefonnummern des Aufenthaltsortes)
  • Aktueller EU-Heimtierausweis

Welche Einreisebestimmungen sind bei der Reise mit Hund nach Frankreich zu beachten?

Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union und somit gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften für die Einreise, wie es bei der Rückreise nach Deutschland ebenfalls der Fall ist.

Grundlage bilden hier die EU-Verordnung 576/2013 und die Durchführungsverordnung, die seit dem 29. Dezember 2014 geltendes Recht für die Reise innerhalb der Europäischen Union darstellen. Solltet ihr euch diese detailliert durchlesen wollen, so sind über das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft über obigen link im Kurzüberblick, weitere Informationen zu finden.

Folgende Kriterien haben wir für euch auf einen Blick zusammengefasst. Diese müssen somit für die Reise innerhalb der EU, also auch nach Frankreich und zurück, eingehalten werden:

  • Der EU-Heimtierausweis muss je Hund mitgeführt werden
  • Mitführen von maximal 5 Heimtiere (also 5 Hunde) pro Person
  • Die Hunde dürfen nicht für einen Besitzerwechsel nach Frankreich verbracht werden (ansonsten gelten andere Gesetze für den Handel mit Hunden!)
  • Ausreichende Tollwutschutzimpfung
  • Ein vom Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis ist mitzuführen, der den Hund mit identifiziert und den entsprechenden Impfschutz nachweist.
  • Der Hund muss mit einem Mikrochip (ab dem 3. Juli 2011) ausgestattet sein oder eine gut leserliche Tätowierung (für alle Hunde die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurden) tragen.
  • Welpen die jünger als 3 Monate sind, dürfen auf Grund fehlender Impfungen in diesem Alter, nicht nach Frankreich eingeführt werden.

Soweit kennt ihr nun die generellen Regelungen zur Einreise mit eurem Hund innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

Was könnt ihr aber tun, wenn ihr Besitzer von mehr als 5 Hunden seid und regelmäßig an Veranstaltungen wie Hundesportwettkämpfen, Hundeausstellungen, Jagdgesellschaften, sonstigen Wettbewerben und dem jeweiligen Training hierzu, teilnehmen wollt?

Hier gibt der Gesetzgeber euch die Möglichkeit, mit allen Hunden, die mindestens 6 Monate alt sein müssen, die Einreise zu erwirken. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines schriftlichen Nachweis, dass die Hunde an der entsprechenden Veranstaltung teilnehmen und hierfür bereits registriert sind.

Solltet ihr vor Reiseantritt dennoch mit der französischen Botschaft oder anderen Behörden zu den Einreisebestimmungen Kontakt aufnehmen wollen, so nutzt die oben zusammengestellten links und Kontaktdaten, die wir für eure weitere Verwendung recherchiert haben. Je nachdem um welchen konkreten Fall es sich handelt, der auf Grund etwaig mitgeführter Rasse oder dem erklärten Reiseziel, eine Besonderheit darstellt, können wir euch nur dazu aufmuntern, um frei nach dem Motto vorzugehen: Sicher ist sicher.

Wie lange darf die Reise nach Frankreich mit Hund maximal dauern, bis sie als Daueraufenthalt gilt?

Die Reise mit eurem Hund nach Frankreich darf maximal 3 Monate gehen. Bei mehr als 3 Monaten Aufenthalt innerhalb des französischen Staates, gilt dieser als Daueraufenthalt und zieht besondere rechtliche Regeln nach sich, die es zu beachten gilt.

Sobald also der Aufenthalt 3 Monate und mehr beträgt, muss der Hund in das staatliche Register certificat d´imporatation ou d´échanges intra communautaires (I-CAD) aufgenommen werden. Die Registrierung wird von einem zugelassenen Veterinär vorgenommen.

Solltet ihr nähere Informationen benötigen, hier haben wir für euch die entsprechende homepage (https://www.i-cad.fr/articles/documents_identification) recherchiert.

Gibt es in Frankreich sogenannte Listenhunde, also verbotene Hunderassen, die nicht einreisen dürfen oder besonderen Haltebedingungen unterliegen?

Frankreich gehört innerhalb der Europäischen Union zu den Staaten, die sowohl für in Frankreich lebende Bürger, als auch Reisende jeglicher Art, besondere rechtliche Bedingungen für das Mitführen und Halten von einzelnen Hunderassen in einem speziellen Gesetz, seit dem 20. Juni 2008 geregelt hat.

Die französische Gesetzgebung hat hiermit eine besondere Richtlinie geschaffen, um die Kampfhundethematik aufzugreifen, die aber bei Weitem nicht so viele Hunderassen einschließt, wie es beispielsweise in den einzelnen Bundesländern in Deutschland, den Bundesländern unseres Nachbarlandes Österreich oder den einzelnen Kantonen in der Schweiz, der Fall ist.

Über den folgenden Link zur französischen Botschaft https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen, gelangt ihr sofort zu den täglich aktuellen Einreisebestimmungen inklusive der geltenden Gesetzeslage zu den Kampfhunden und der entsprechenden Rasseliste.

Ein braun weisser Pitbull Terrier steht im Schnee.

Dennoch wollen wir kurz die wichtigsten Fakten auf einen Blick zusammenstellen:

In Frankreich werden einige Hunderassen in zwei unterschiedliche Kategorien eingestuft, die jeweils besondere Vorschriften und Maßnahmen nach sich ziehen. Die offizielle tabellarische Zusammenstellung der Rasseliste haben wir für euch herausgesucht und ist hier abrufbar (https://de.ambafrance.org/IMG/pdf/HUNDEKATEGORIEN-D-E-F_2013.pdf?18718/5df23fd0a63a0b57b923660df25f3acff48c9f06).

Kategorie 1

Hunderasse Typ Gesetzgebung Haltebedingungen
Pittbull American Staffordshire Terrier Es sind Dokumente bei Einfuhr/Transit mitzuführen, die nachweisen, dass der Hund in einem vom FCI zugelassenen Stammbuch eingetragen ist https://de.ambafrance.org/IMG/pdf/HUNDEKATEGORIEN-D-E-F_2013.pdf?18718/5df23fd0a63a0b57b923660df25f3acff48c9f06
Rottweiler     https://de.ambafrance.org/IMG/pdf/HUNDEKATEGORIEN-D-E-F_2013.pdf?18718/5df23fd0a63a0b57b923660df25f3acff48c9f06
Boerbull Tosa Es sind Dokumente bei Einfuhr/Transit mitzuführen, die nachweisen, dass der Hund in einem vom FCI zugelassenen Stammbuch eingetragen ist https://de.ambafrance.org/IMG/pdf/HUNDEKATEGORIEN-D-E-F_2013.pdf?18718/5df23fd0a63a0b57b923660df25f3acff48c9f06

 

Wichtig:

Ihr seid als Hundehalter für den eindeutigen schriftlichen Nachweis verantwortlich, dass euer Hund keiner der vorherig genannten Hunderassen der Kategorien 1 und 2 zugeordnet werden kann!

Damit es also keine Probleme bei etwaigen Kontrollen in Frankreich gibt, ist eine schriftliche Bescheinigung eines Tierarztes mitzuführen, aus der eindeutig hervorgeht, dass der Hund nicht diesen Kategorien zugeordnet werden kann. Dementsprechend muss auch bei Mischlingshunden vorgegangen werden und besondere Obacht gelten, denn bereits eine weite Ähnlichkeit könnte bei der Mitnahme des Hundes zu größerem Aufwand und etwaigen Nachfragen und Kontrollen führen.

Sollte den Behörden und Kontrollbefugten der Nachweis nicht ausreichen oder dessen Inhalt angezweifelt werden, so kann die Bescheinigung jederzeit von einem französischen Veterinär überprüft werden.

Wird vom Einreisenden mit Hund keine Bescheinigung mitgeführt oder bei einer Überprüfung Falschangaben festgestellt, sind empfindliche Strafen, Sanktionen und große Probleme die Folge. Diese können z.B. bis zur Entziehung bzw. Beschlagnahmung des Hundes reichen und in absolut grausamen Fällen die Tötung des Hundes angeordnet werden!

Unsere Empfehlung:

Abschließend kann man somit nur raten, sehr umsichtig sich für die Einreise mit Hund nach Frankreich vorzubereiten. Sollte in Hinsicht der Hunderasse oder der vermischten Hunderassen (Mischlinge/Hybridhunde) keine eindeutig gesicherten Angaben von Seiten eures Tierarztes getroffen werden können, so solltet ihr überlegen, ob ihr den Vierbeiner nicht besser von vornherein zu Hause lasst oder eine andere Reiseroute, im Falle einer Durchreise durch Frankreich, wählt.

Es kann ansonsten in uneindeutigen Fällen zu ernsthaften Problemen und bürokratischem Aufwand für den Halter und insbesondere den Hund kommen. Oft steckt der Teufel im Detail und bei Diskussionen mit Behörden sind die eigenen Karten immer schwieriger zu spielen. Selbst wenn ihr einen sogenannten Listenhund aus deutscher Sicht haltet, dieser aber nicht der Kategorie 1 oder 2 der französischen Hundeverordnung zuzuordnen ist, solltet ihr vorab den direkten Kontakt zu den zuständigen französischen Behörden suchen, um den Hund bei einer Reise nach oder durch Frankreich nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Denn auf strittige Auseinandersetzungen bezüglich einer etwaigen Ähnlichkeit oder Mutmaßung, dass der mitgebrachte Hund vielleicht doch einer der verbotenen oder eingeschränkt zu führenden Rassen angehört, sollte es Herrchen oder Frauchen nicht ankommen lassen, denn dieser Kampf wird zwangsläufig auf dem Rücken des Hundes ausgetragen. Und wie soll sich bei einer Kontrolle ein Ordnungshüter oder Polizist verhalten, der sicherlich kein ausgebildeter Hundefachmann und Kynologe ist?

Eine grau-schwarz gepunktete Deutsche Dogge läuft auf den Betrachter zu.

Die französische Botschaft weist weiterhin für die Rassen Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier darauf hin, dass diese nicht zu den vorgenannten Kategorien 1 und 2 gehören, damit keinerlei besondere Einreisebestimmungen gelten, aber das Führen und Halten von einer volljährigen Person empfohlen wird und der jeweilige Hund der Rasse besser an der Leine zu führen ist und dabei einen Maulkorb tragen sollte. Den Umgang mit dieser Anmerkung muss somit jeder von euch Haltern im Einzelfall für sich entscheiden.

In Fällen von Fragen oder Unsicherheiten solltet ihr euch nicht davor scheuen, die Botschaft zu konsultieren und um Unterstützung bei der Klärung etwaiger Reisevorbereitungen hinsichtlich eures Hundes zu bitten. Jeder der der französischen Sprache mächtig ist, kann es ebenfalls in Erwägung ziehen und das französische Landwirtschaftsministerium (https://agriculture.gouv.fr/) kontaktieren, das für alle Fragen rund um die Einreise und dem Führen des Hundes in Frankreich zuständig ist.

Mitzuführende Dokumente bei der Einreise mit Hund nach Frankreich

Wenn ihr mit eurem Hund auf eine Reise innerhalb Europäischen Union geht, ist es eure Verpflichtung einen EU-Heimtierausweis zur Identifikation eures Hundes und dem Nachweis entsprechend notwendiger tiermedizinischer Vorkehrungen, mit euch zu führen.

Alle Einzelheiten rund um den EU-Heimtierausweis und wie ihr ihn bekommt, haben wir ausführlich in einer weiteren Lektüre für euch zusammengestellt. Der Titel des Artikels lautet „Der EU-Heimtierausweis erleichtert das Reisen für Hund und Halter“ und liefert euch wertvolle Tipps, damit ihr richtig vorbereitet auf die Reise mit Hund nach Frankreich gehen könnt. Also unbedingt lesen!

Des Weiteren muss unbedingt die Kampfhundeliste beachtet werden und wenn nötig eine schriftliche Rassezuordnung des Tierarztes aus Deutschland mitgeführt werden.

Welche Impfungen sind bei der Einreise nach Frankreich verpflichtend?

Verpflichtend bei einer Reise mit Hund nach Frankreich ist einzig und allein eine aktuelle Tollwutschutzimpfung. Die Tollwut wird durch bereits infizierte Tiere durch den Biss des gesunden Lebewesens übertragen.

Der Impfwirkstoff gegen Tollwut darf dabei nicht vor der Implantierung eines Microchips erfolgen, der ebenfalls verpflichtend bei einer Reise innerhalb der EU ist. Damit soll die eindeutige Identifikation und Zuordnung zwischen Hundeindividuum und entsprechendem Impfstoff gewährleistet werden.

Auf Grund der Karenz für die Ausbildung der Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung, die 21 Tage benötigt, muss der Wirkstoff dem Hund mindestens 21 Tage vor Reiseantritt verabreicht worden sein. Dies gilt für Erstimpfungen und Auffrischungen, bei denen die Gültigkeitsdauer für die Wiederholen überschritten wurde.

Da Hundewelpen ebenfalls einen ausreichenden Tollwutschutz bei einer Reise nach oder durch Frankreich haben müssen und diese frühestens im Welpenalter von 12. Lebenswochen verabreicht werden darf, die Karenzzeit für die Ausbildung des geimpften Wirkstoffs hinzukommt, ist der Welpe frühestens in der 15. Lebenswoche reisefähig.

Sollte allerdings der Welpe mitsamt dem Muttertier die Einreise nach Frankreich antreten, so darf der Welpe auch ohne den Tollwutimpfschutz mit, wenn ein Tierarzt schriftlich belegt, dass der Welpe nur am Geburtsort bis dato gelebt hat und niemals mit Wildtieren in Kontakt geraten ist, die u.U. mit dem Tollwutvirus infiziert sein könnten.

Welche Impfungen und Behandlungen sind weiterhin für die Reise nach Frankreich für den Hund sinnig?

Da wir davon ausgehen, dass jeder Hundehalter von euch so verantwortungsbewusst ist und die von der Ständigen Impfkommission angeratenen Core-Impfungen gegen Staupe, Parvovirose und Leptospirose grundsätzlich bei seinem Hund durchführen und im entsprechend notwendigen Zeitraum auffrischen lässt, so habt ihr bereits einiges an potentiellen Gefahrenquellen erschlagen.

Um einen tieferen Einblick in die Welt der Impfungen für den Hund zu bekommen, haben wir für euch eine Zusammenfassung mit dem Titel Impfung geschrieben, der fachlich von einer Veterinärin ausgearbeitet wurde und für euch die wichtigsten Informationen in den Vordergrund gestellt hat.

Weiterhin macht es sicherlich je nach Region in die ihr mit eurem Hund in Frankreich reist Sinn, den Vierbeiner gegen Borreliose zu impfen. Solltet ihr Waldgebiete aufsuchen, vielleicht gar mit eurem Vierbeiner an einer Jagd im Ausland teilnehmen oder in ein Gebiet fahren, dass für das Aufkommen der Zecken bekannt ist, geht ihr mit dem Wirkstoff auf Nummer sicher.

Jagdhunde bei der Parforcejagd.

Da auch in Frankreich der Zwingerhusten vorkommt, sollte diese Schutzimpfung ebenfalls in Betracht gezogen werden, vor allen Dingen, wenn ihr mit eurem Hund sicher auf viele andere und fremde Hunde trefft. Dies kann z.B. bei einer Jagdveranstaltung, einem Hundesportevent oder einer Hundeausstellung bzw. Hundeshow sein. Plant ihr euren Hund im Urlaub vor Ort in eine Hundepension zu geben, um Freiraum für einen Museumsbesuch oder eine Theatervorstellung zu bekommen, ist diese sicherlich auch von großem Vorteil. Bekommt euer Hund so oder so eine regelmäßige Auffrischung gegen den Zwingerhusten, dann ist euer Vierbeiner auf alle Fälle immer gut geschützt, auch wenn er mit einem einzelnen Hund in Kontakt kommt, bei dem die Krankheit gesichert ist. Man weiß ja nie.

Die Leishmaniose ist eine weitere sehr gefährliche Hundekrankheit, gegen die es immer ratsam ist, den Hund zu impfen und die notwendigen Auffrischungsimpfungen durchführen zu lassen. Bestimmt hat euer Hund ebenfalls den Wirkstoff verabreicht bekommen, denn dieser Schutz ist für die Frankreichreise ratsam.

Weiterhin raten wir den Tierarzt auf die Aktualisierung und entsprechende Behandlung gegen Parasiten aller Art vorzunehmen, angefangen von Spot-Ons gegen Zecken und Entwurmungen. Krankheiten, die durch Parasiten übertragen werden und auch in Frankreich vorkommen, sind die Ehrlichiose, Dirofilariose (Herzwurm) und Babesiose

Der Veterinär eures Vertrauens ist der richtige Ansprechpartner, um den Hund optimal für die Reise nach Frankreich tiermedizinisch vorzubereiten und damit die Risiken so klein wie möglich zu halten.

Muss der Hund bei einer Reise nach Frankreich in Quarantäne?

Nein, wenn ihr mit eurem Hund nach Frankreich reist, sei es mit dem Auto, Flugzeug, der Bahn, dem Bus, dem Schiff oder einem anderen Transportmittel, sind neben den beschriebenen Einreisebestimmungen generell keine Aufenthalte in Quarantäne zu befürchten.

Ausnahme können hier folgende Fälle sein:

  • Ihr habt keinen EU-Heimtierpass bei der Grenzkontrolle oder einer sonstigen Überprüfung während des Aufenthaltes bei euch. Hier können die Behörden euch entweder an der Grenze zurückweisen oder während des Aufenthaltes den Hund einziehen und in Quarantäne stecken.
  • Fehlt die Tollwutschutzimpfung, kann der Halter mit seinem Hund bei Einreise zurückgeschickt werden oder während des Aufenthaltes den Hund bei einer Kontrolle entzogen bekommen, der dann sofort in Quarantäne kommt und über die weitere Vorgehensweise behördlich entschieden wird.
  • Hunde, die gesundheitliche Probleme zeigen, die nicht eindeutig zu definieren sind oder aggressives Verhalten aufweisen, können beschlagnahmt werden und werden in Quarantäne verbracht.

Gefahren in der Umwelt durch Tiere, Pflanzen, Klima etc.

Frankreich ist ein sehr vielfältiges Land, was seine Kultur, sein Klima und die Pflanzen- und Tierwelt angeht. Doch nicht nur den schönen Dingen sollten wir bei einer Frankreichreise Beachtung schenken, sondern auch die potentiellen Gefahren und Risiken im Auge halten.

Wenn ich mit eurem Hund Frankreich bereist, so kommt es immer sehr stark auf die regionalen Begebenheiten an, auf die ihr als verantwortungsvolle Hundehalter vorbereitet und informiert sein solltet, damit ihr und euer Hund einen schönen und entspannten Aufenthalt genießen könnt und nicht mit etwaigen Unfällen oder sonstigen Unannehmlichkeiten euch auseinandersetzen müsst, die negative Folgen für den Vierbeiner nach sich ziehen können.

Straßenverkehr

Einer der Hauptrisiken in dicht besiedelten Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen, sind immer noch die motorisierten Fahrzeuge. Schnell läuft der Hund durch einen schreckhaften Moment auf die Straße und wird von einem Fahrzeug erwischt. Oder sein Jagdtrieb wird derart angesprochen und die Abläufe des Beutefangverhalten gestartet, dass er einem flüchtenden Reh oder Hase hinterherhetzt, dabei eine Landstraße überquert und einen folgenschweren Verkehrsunfall verursacht.

Genau deshalb sind die Hundehalter u.a. in Städten angehalten, ihren Hund an der Leine zu halten, damit sie mehr Kontrolle haben. Im ländlichen Bereich sieht dies leicht anders aus und umso umsichtiger muss der Halter sein und auf das Funktionieren einstudierter Ausbildungsmaßnahmen setzen.

Klima

In Teilen Frankreichs erreichen die Thermometer schnell die 35-40 Grad Celsius in der Sonne.

Unter der Hitze leiden natürlich auch Hunde, insbesondere alte und kranke Vierbeiner. Aber unter den heißen klimatischen Bedingungen können auch topfitte Hunde mit körperlichen Problemen kämpfen, daher ist immer für einen Schattenplatz und ausreichend regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme zu sorgen. Besonders am Strand fällt durch die Meeresbrise die Hitze oftmals nicht auf und kann zu brenzlichen Situationen sorgen.

Ein absolutes No-Go ist das Zurücklassen des Hundes im aufgewärmten Fahrzeug, sei es das Auto, der Wohnwagen auf dem Campingplatz oder das Wohnmobil. Steigt ihr aus und wollt etwas unternehmen, so nehmt den Hund immer mit.

Für alle die einen Urlaub mit viel Aktivitäten und Sport planen, sind zudem ausreichende Pausen einzuplanen, damit der Hund grundsätzlich nicht überfordert wird und durch Überlastung Schäden davonträgt. Dies gilt natürlich an warmen Tagen mit viel Sonne, umso mehr.

Auf der anderen Seite können ebenso Kälte, eisige Winde, Brände, Überschwemmungen und Stürme wie der Mistral im Süden Frankreichs zu großen Risiken für den Hund werden. Schlägt das Wetter in den Bergen rasch um und es muss eine Notunterkunft gesucht werden, gilt es auch für ausreichend Schutz und Wärme für den Hund zu sorgen. Waldbrände und extreme Stürme mit umstürzenden Bäumen sind ebenso regional Gang und Gäbe.

Setzt euch also nicht unnötig irgendwelchen klimatischen Gefahren aus, manchmal ist es eben sinnvoller, einen Tag in der Ferienwohnung, dem Hotel oder dem Wohnmobil zu verbringen und auf bessere Voraussetzungen zu warten.

Berge, Meer und andere regionale Bedingungen

Bergtouren sind schon für uns Menschen nicht ungefährlich, gleiches gilt natürlich für euren Hund, sollte dieser bei einer größeren Wander- oder Bergtour mit dabei sein. Manche Wege sind von Mutter Natur vom Untergrund sehr rutschig, so dass immer die Gefahr des Abrutschens anwesend ist. Der Hund rechnet nicht damit, wodurch ihr als sein Leittier hier mit Sorgfalt vorgehen solltet. Schnell ist ein Unglück passiert, dass zu schwersten Verletzungen und gar Todesfällen führen kann.

Die allermeisten Hunde, die mit ihren Herrchen und Frauchen am Strand unterwegs sind, genießen es ins Wasser zu gehen. An manchen Meeresstellen zieht die Unterwasserströmung jeden nach und nach ins offene Meer und ehe man sich versieht, befindet man sich in einer prekären Lage. Hier kann es jederzeit zu einer lebensgefährlichen Bedrohungssituation kommen, auch für eure Hunde, egal wie gut sie schwimmen können. Also Vorsicht.

Gefahren durch einheimische Tierwelt (Fauna)

Angefangen von jagenden Hunden, die einer Wildschweinrotte nachstellen, über Wölfe und Bären. All diese Gefahren kennen wir Halter mit Abstrichen auch in Deutschland und sind demnach mehr oder weniger auf diese tierischen Gefahren eingestellt.

Weiterhin sind in Frankreich durch die klimatischen Voraussetzungen und teilweise sehr warmen Gebiete, deutlich mehr giftige Schlangenarten unterwegs, als in Deutschland. Da Hunde gern beim Herumschnüffeln und Erkunden an entlegeneren Stellen, im Unterholz, in den Dünen und im Gras unterwegs sind, sind sie natürlich schnell der Gefahr ausgesetzt, mit einer  giftigen Schlange in Kontakt zu kommen und wer weiß wie das Verhalten des Hundes mit dem ihm unbekannten Tier aussieht.

So ist im gesamten Mittelraum die Eidechsennatter zu Hause, ebenfalls in südlichen Gefilden Frankreichs findet man die Aspisviper, die zudem in den Pyrenäen, in den südlicheren Teilen der Aquitaine und im Zentralmassiv ihr Dasein fristet. Beide Schlangenarten müssen unbedingt bei einem Biss, sowohl bei Mensch und Tier, unbedingt medizinisch versorgt werden. Ebenfalls in den Pyrenäen ist die Stülpnasenotter und die Nordiberische Kreuzotter beheimatet, die weiterhin im französischen Teil des Baskenlandes vorkommt. Bei etwaigen Alpentouren und in etwas kühleren klimatischen Gebieten im Norden Frankreichs, wie der Normandie, findet man die Kreuzotter.

Durch den Kontakt mit giftigen Quallen kann es ebenfalls zu körperlichen Problemen kommen. Befindet sich also der Vierbeiner im Meer und eine vorbeischwimmende Qualle trifft ihn mit ihren Tentakeln, so sind die Folgen brennende und juckende Hautreizungen, Übelkeit mit Erbrechen, Kreislaufproblem bis zu allergischen Schocks. Auch das Verzehren des Hundes von toten Quallen am Strand, solltet ihr versuchen zu vermeiden, denn üble Magen-Darm-Probleme mit Erbrechen und Durchfällen und Vergiftungen können die Folge sein.

Regional gibt es die Prozessionsspinnerraupe, die gerne sich auf den Pinien befinden. Durch Kontakt mit diesen kann der Hund Hautreizungen, Atemprobleme und in schlimmen Verläufen bis hin zu Allergieschocks davontragen.

Der Feuersalamander ist eine weitere giftige Tierart, dessen Kontakt gefährlich werden kann. Hunde die neugierig mit ihrer Nase an dem Tier Schnüffeln und im schlimmsten Fall durch ihre Fressgier ins Maul nehmen, werden u.U. schlimme Folgen erleiden. Das gesamte Herz-Kreislauf-System wird angegriffen, Herzrasen, hoher Blutdruck und schwere Atemproblem, die in Krämpfen münden, sind Auswirkungen.

Manch ein Vierbeiner der sich im seichten Meereswasser herumtreibt und der von vielen unbekannten Eindrücken gefangen ist, tritt versehentlich auf einen Seeigel oder neigt sogar dieses unbekannte Lebewesen mit der Schnauze aufzunehmen. Beides kann zu schlimmen Verletzungen führen.

In unserer Giftdatenbank könnt ihr jederzeit nach den entsprechenden giftigen Tierarten suchen und die Symptomatik bei einem Biss oder Stich bei eurem Hund herausfinden. So habt ihr einen Überblick, wenn der Hund auffälliges verhalten zeigt und könnt etwaige Gegenmaßnahmen frühzeitig einleiten.

Bakterielle Verseuchung von Stehgewässern, Pfützen und sonstigen Wasserstellen sind ebenso für den Hund gefährlich, wodurch wir wärmstens vom Trinken warnen. Hierzu haben wir einen ausführlichen Artikel mit dem Titel „Der Hund trinkt das Wasser aus der Pfütze, ist das gesund?“ für euch geschrieben, der detailliert auf die Gefahrenquellen unterwegs eingeht.

Trinken von Salzwasser

Das Trinken des Salzwassers durch den Hund kann zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfällen führen. In extremen Fällen von überproportionalem Verzehr sind gar Vergiftungen möglich.

Gegen den Durst des Hundes solltet ihr so oder so am besten immer eine Flasche mit frischem Trinkwasser dabei haben und einen kleinen Napf, damit ihr ihm regelmäßig genug Flüssigkeitszufuhr ermöglicht. Somit dämmt ihr die Gefahr ein, dass er Plan B wählt und direkt aus dem Meer das Wasser aufnimmt.

Giftige Pflanzen und Pilze (Flora)

Grasfressen gehört bei Hunden oftmals dazu. Hierüber haben wir einen interessanten Magazinartikel mit dem Titel „Hunde fressen Gras, warum?“ geschrieben, der mehr Einblick über die Hintergründe liefert.

Aber manche Hunde gehen soweit, dass sie sich über Pflanzen und Pilze hermachen, deren Verzehr böse Folgen haben kann und zu tödlichen Vergiftungen führen kann.

Was das Thema Pilze angeht, raten wir euch unbedingt die Lektüre „Vorsicht, Pilze können für Hunde extrem giftig sein“ zu lesen, da wir hier eine Liste mit giftigen Pilzen zusammengestellt haben und Tipps und Ratschläge an die Hand geben, wie ihr euch grundsätzlich mit eurem Hund im Umgang mit diesen „Lebewesen“ situativ verhalten solltet.

Was die giftigen Pflanzen betrifft, so wachsen einerseits etliche Sorten in der französischen Umwelt, ähnlich denen in Deutschland. Anderseits gibt es natürlich auch Zimmerpflanzen, die je nach Sorte mehr oder weniger giftig beim Kontakt oder Verzehr für den Vierbeiner sind. Hier kann es durchaus ratsam sein, je nachdem in welcher Region Frankreichs ihr mit eurem Hund unterwegs sein werdet, in den Touristeninformationen oder örtlichen Tierärzten direkt nachzufragen, worauf hier konkret zu achten ist. Sicher wachsen in der Provence ganz andere Pflanzenarten, als in der Bretagne oder in der Normandie, so dass ihr euch regional einstimmen und anpassen solltet.

Da ihr nur schwer alle giftigen Pilze und Pflanzen kennen könnt, ist es am allerbesten dafür zu sorgen, dass der Hund unterwegs grundsätzlich nichts frisst. Dies kann einerseits mit einer hohen Aufmerksamkeit und Vorsicht in Teilen erreicht werden, die beste Methode besteht aber darin, den Hund entsprechend auszubilden und ihm beizubringen, erst etwas zu sich zu nehmen, wenn Herrchen oder Frauchen ihm ein Zeichen der Freigabe geben. Diese Trainingsmaßnahmen werden bei Antigiftködertrainings geschult oder sucht euch einen erfahrenen Hundetrainer, der die entsprechenden Ausbildungsschritte in einem Einzeltraining Schritt für Schritt mit euch übt und trainiert, bis ihr als Team bestens funktioniert.

Tipp: Bei Übelkeit und Unwohlsein, Verhaltensauffälligkeiten wie Erbrechen, Durchfall, Fieber, Lethargie und Benommenheit, unbedingt einen Tierarzt vor Ort aufsuchen oder nach dem Verzehr von spezifischen Pflanzen, Pilzen, Chemikalien und sonstigen Substanzen, die zu Vergiftungen führen, sofort Kontakt zu den Centre Antipoison en France aufnehmen. (https://www.veterinaire.fr/annuaires/contacter-un-centre-antipoison.html)

Alle giftigen Pflanzen und Pilze haben wir in unserer Giftdatenbank gespeichert, so dass ihr die einzelnen Arten heraussuchen und bei Verzehr dieser durch den Hund, die Symptome schneller erkennen und zuordnen könnt.

Zu guter Letzt wollen wir noch unbedingt auf die Lektüre unseres Leitartikels mit dem Titel „Vergiftung beim Hund: Gefahrenquellen, Ratschläge & notwendige Hilfsmaßnahmen“ hinweisen, da hier ganz entscheidende Schritte im Falle einer Vergiftung aufgezeigt sind und wichtige Ratschläge für den Ernstfall zu finden sind.

Welche Tierkliniken und Tierärzte können im Ernstfall weiterhelfen?

Frankreich ist ein relativ großer Staat in Europa mit ca. 67 Millionen Einwohnern und annähernd 550.000 Quadratkilometer Fläche. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2017, gehört Frankreich in die Top 5 der europäischen Staaten mit der höchsten Hundepopulation. Die Statistik basiert auf Schätzungen der verschiedenen Mitgliedsverbänden und zeigt damit erneut die hohe Hundebegeisterung in Frankreich.

Da der Anteil der Bevölkerung mit Hund somit hoch ist, ist die flächendeckende veterinärmedizinische Abdeckung ebenso hoch. Sowohl niedergelassene und akkreditierte Tierärzte, als auch Tierkliniken stehen für die Versorgung der heimischen Hunde und Gasthunde zur Verfügung.

Sollte also euer Hund sich eine Hundekrankheit einheimsen, eine Verletzung seines Bewegungsapparats zuziehen oder bei einer Auseinandersetzung zu einer Bissverletzung kommen, so steht ausreichend tierärztliche Hilfe zur Verfügung.

Damit ihr schnell eine entsprechende Anlaufstelle findet, haben wir für euch folgende offizielle regionale Suche (link https://www.veterinaire.fr/annuaires/trouver-un-veterinaire-pour-soigner-mon-animal.html) gefunden. Hier könnt ihr in dem entsprechenden Department, der Region und der Stadt in der ihr euch mit eurem Hund befindet, nach einem Tiermediziner suchen.

Sollte euer Hund sich eine Vergiftung zuziehen, sei es durch einen Giftköder, durch Chemikalien, Pflanzen oder Pilze, so greift auf die folgenden Giftnotkontakte (https://www.veterinaire.fr/annuaires/contacter-un-centre-antipoison.html) zurück.

Frankreich bietet für Reisende mit Hund einen enormen Freizeitwert

Mont Saint Michel vom Wasser aus

Es gibt bekanntlich viele gute Gründe unser Nachbarland Frankreich zu besuchen. Viele kulturelle Entdeckungen können Besucher machen, da Frankreich gespickt ist mit einer Großzahl an Sehenswürdigkeiten, wie das weltbekannte Schloss von Versailles, dem Eiffelturm in Paris, dem Mont Saint Michel in der Normandie, den Hospices de Beaune oder die Schlösser der Loire.

Genauso reizend sind die klimatischen Bedingungen an der Cote d`Azur, mit wunderschönen Sandstränden, tollen Buchten und sehenswerten Städten wie Cannes oder Nizza. Das Bordeauxgebiet wartet im Médoc mit weltbekannten Weinen und ihren Weindynastien auf. Von hier aus nutzen viele Besucher die kurze Anfahrtstrecke, um die höchste Wanderdüne Europas zu besteigen, die Düne von Pilat.

Aber auch weitere Regionen und Gebiete Frankreichs laden regelrecht zu Erkundungen per Auto oder Wohnmobil, sowie Wander- und Mountainbiketouren ein, seien es die französischen Alpen, die Vogesen oder Frankreichs Waldgebiete, wie beispielsweise der weitläufige Wald von Fontainebleau.

Kurzum: Für jeden Urlauber und Frankreichliebhaber steht eine große Vielfalt zur freien Auswahl und wird sicherlich einen geeigneten Grund für die nächste Reise ins Mutterland von Wein und Käse finden. Und sehr häufig eignet sich die Fahrt auch dazu, den Hund als Begleiter mitzunehmen und die vielen Aktivitäten gemeinsam zu erleben.

Wie auch in Deutschland gibt es für alle Hundehalter bzw. verantwortliche Hundeführer und ihre Vierbeiner offizielle und inoffizielle Verhaltensregeln, auf die wir folgend näher eingehen wollen, damit der Aufenthalt Freude und Spaß bereitet und nicht Kummer und Ärger mit sich bringt.

Vorsicht vor Hitze und Sonne im Fahrzeug

Da in Teilen von Frankreich sehr viel Sonne scheint und die Temperaturen schnell weit über die 20 Grad Celsius steigen, solltet ihr immer auf der Hut sein, wenn ihr euch mit einem Fahrzeug von einem Ort zum anderen bewegt.

Dies gilt umso mehr, wenn ihr euren Hund mit an Bord habt, da die Tiere auf Wärme schnell reagieren.

Es sind also immer ausreichend Pausen unterwegs einzuplanen, die dem Hund einerseits die Möglichkeit bieten sich die Beine zu vertreten, sein Geschäft zu machen und frische Luft zu schnappen.

Des Weiteren muss für stetig frische Wasserzufuhr gesorgt sein, damit der Hund eine Flüssigkeitsdefizite während der Reiseroute durch Frankreich erleidet.

Ein absolutes No-Go ist das Zurücklassen des Hundes im abgeschlossenen KFZ, denn nur wenige Minuten in der prallen Hitze können zu Schädigungen und Todesfällen durch Hitzschlag führen.

Es gelten eine bedingte Leinenpflicht und Verbotszonen

Jeder Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich und entsprechend muss er sich derart verhalten, dass das Führen des Hundes in der Öffentlichkeit einerseits nach Recht und Ordnung praktiziert wird, andererseits jeder durch die genaue Einschätzung seines Vierbeiners etwaig zu weiteren Vorsichtsmaßnahmen selber greift und sich an die unbeschriebenen Gesetze der Hunde-Etikette hält.

Dabei stellt eine der wichtigsten Eigenschaften eines Hundes das Erlernen und gesicherte Umsetzen der Grunderziehung bzw. Basisausbildung mit den wichtigsten Kommandos und Befehlen. Der Hund muss das Grundgehorsam beherrschen und das Abrufen muss aus Sicherheitsgründen sitzen.

Weshalb wir dies an dieser Stelle nochmals explizit erwähnen?

In Frankreich gelten wie oben bereits beschrieben, für einige wenige Hunderassen spezielle und konkret niedergeschriebene Gesetze für das Einführen, Halten und Führen dieser Vierbeiner.

Für alle weiteren Hunderassen werden nicht explizit weitere Bestimmungen genannt, wodurch Halter unter Umständen schnell eine falsche Schlussfolgerung ziehen können. Solltet ihr mit eurem Hund Frankreich bereisen, heißt dies noch lange nicht, dass ihr ihn ständig und überall freilaufen lassen dürft. Denn trotz, dass es keine konkrete Anleinpflicht bzw. Leinenpflicht auf den Seiten der offiziellen Einreisebestimmungen und Rassethematik zu lesen gibt, bedeutet dies keinen Freifahrtschein beim Spazierengehen mit dem Hund.

In Frankreich gelten hier ein paar besondere Regeln, denn die gesetzlichen Regelungen sehen es vor, dass bis zu den Bürgermeistern herunter, die Gemeinden über die Leinenpflicht selbst entscheiden können. Sprich nicht nur in den Städten kann somit eine Leinenpflicht gelten, sondern kleine Gemeinden und Dörfer sind ebenfalls in der Lage, eigenmächtig besondere Haltebedingungen aufzustellen.

So herrscht oftmals in manchen Waldabschnitten zu festgelegten Jahreszeiten, eine Verpflichtung den Hund an der Leine zu führen. Auf offiziellen Waldwegen hingegen können wiederum die Bestimmungen laxer aussehen und dem Halter die Möglichkeit mit der Verantwortung übertragen, ihren Hund frei laufen zu lassen, sofern dieser den Hund im Griff hat und ein sicherer Abruf garantiert funktioniert.

Da die Franzosen eine Nation von leidenschaftlichen Jägern stellt und somit viele regelmäßig dem Jagdsport nachgehen, birgt der Wald und freie Felder grundsätzlich die Gefahr, dass herumstreunende und herrenlose Hunde versehentlich zum Opfer fallen. Hier können wir daher nur raten, höchste Aufmerksamkeit walten zu lassen und jegliche Handlung im Sinne des Schutzes eures Hundes vorzunehmen.

In den Nationalparks, in Naturschutzgebieten und Regionen der Camargue mit ihren Wildpferden, solltet ihr tunlichst euren Hund angeleint lassen, damit kein Flurschaden entsteht und der Hund sich durch Umwelteinflüsse gereizt sieht und etwaige Triebe mit ihm durchgehen. Weder besondere Landschaftsgebiete, noch andere Tiere sollten gefährdet werden, als auch potentielle Gefahrenherde durch das Führen an der Leine reduziert werden. Ihr wollt schließlich nicht, dass der Vierbeiner in einem Sumpfgebiet verschwindet oder entläuft und ihr in einer unbesiedelten Gegend getrennt werdet.

An öffentlichen Plätzen, in Städten, Bahnhöfen, Flughäfen, Parks, Sehenswürdigkeiten, auf offener Straße, auf Campingplätzen, in Hotels, in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Metro und Zügen und vielen weiteren Orten mit einer hohen Menschenfrequenz, herrscht absolute Leinenpflicht, sollten die Vierbeiner überhaupt erlaubt sein, um die Risiken für alle Teilnehmer zu reduzieren.

Teilweise werden aber auch von vornherein die Hunde ausgeschlossen (Hundeverbotszonen), bei der Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel ist dies je nach Anbieter größenabhängig der Fall. Kleine Hunde können in der Regel problemlos in der Tasche kostenfrei mitgenommen werden, große Hunde sind anzuleinen und je nach Anbieter muss dem Vierbeiner ein Maulkorb angezogen werden oder werden direkt von der Mitfahrt ausgeschlossen. Hinzu kommen natürlich Gebühren für die Mitfahrt, i.d.R. hälftiger Fahrpreis.

Museen, Theater, Schlösser, Kinos, Sportstadien und viele andere Veranstaltungen sind im Regelfall hundefreie Zonen. Gleiches gilt für die Krankenhäuser, viele Arztpraxen, Geschäfte, Märkte.

Unser Rat:

Augen auf, Beschilderungen beachten, Erkundigungen in den Touristeninformationen vorab einholen und im Zweifelsfall freundlich nach der gelebten Praxis fragen.

Trotz aller Regeln und Richtlinien wollen wir euch nicht entmutigen, mit eurem Hund eine Frankreichreise zu planen. Denn vielfach wird besonders auf dem Land, das Anleinen des Hundes viel lockerer gesehen und viele Vierbeiner beim Spazieren freilaufen gelassen. Solange ihr euren Hund durch die entsprechenden Trainingsmaßnahmen, ob Freifolge, Leinenführigkeit, Impulskontrolle oder sicherer Rückruf stets unter Kontrolle habt und er aufs Wort gehorcht, könnt ihr für euch selbst einschätzen, wie ihr den Urlaub verleben wollt. Es darf nur nichts und niemand zu Schaden kommen und besonders in Städten und Stadtgebieten ist auf die Einhaltung der gewünschten Bestimmungen zu achten.

Gerne wollen wir euch passend zum Thema auf unseren Magazinartikel "Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?" aufmerksam machen, der viele Tipps für die Praxis bereithält.

Menschen, die auf Assistenzhunde / Blindenhunde angewiesen sind genießen Sonderrechte

Alle Verbote und Einschränkungen, die gesetzlich und / oder anbieterseitig Hundehaltern für das Mitführen des Hundes auferlegt werden, sind im Fall von Menschen mit Behinderung, die im Alltag auf einen Hund als Helfer angewiesen sind, normalerweise ad absurdum. Sprich hier gelten Ausnahmen.

Seien es Hotels, die öffentlichen Verkehrsmittel, oder andere Plätze die normalerweise für den Zugang eines Hundes verwehrt bleiben, sind für Blinden- und sonstige Assistenzhunde im Normalfall geöffnet bzw. für die Mitnahme gestattet, da ansonsten der hilfsbedürftige Mensch nicht zurechtkommt.

Wichtig: Die notwendigen Nachweise wie ein Behindertenausweis sind mitzuführen und für etwaige Kontrollen bereitzuhalten.

Strandbesuch, Bagger- und Badeseen, Flüsse

Natürlich ist es der Wunsch eines jeden Halters mit seinem Hund am Meer spazieren zu gehen, den Vierbeiner von der Leine zu lassen und ihm zuzusehen, wie er sich im Sand und dem Meereswasser vergnügt.

Doch in Frankreich gelten bei Strandbesuchen strenge Regeln, wenn es darum geht, mit dem Hund an den Strand zu gehen. Die allermeisten Strände sind für Hunde gesperrt, sprich die Mitnahme ist verboten.

Vereinzelte Strände gestatten in den Zeiten, in denen kein Betrieb herrscht, zu festen Uhrzeiten die Mitnahme, teilweise nur in angeleinter Form, hier und da aber darf der Hund von der Leine zum Toben, Erkunden und Laufen. Auch in Jahreszeiten, in denen kein Strandurlauber sich an den wagen würde, wird das Mitnehmen des Vierbeiners in aller Regel toleriert. Auch regional kann natürlich hier eine unterschiedliche Philosophie herrschen, so dass es grundsätzlich ratsam ist, sich vor Ort genau kundig zu machen. Eine gute Anlaufstelle stellen die Touristeninformationen direkt am Urlaubsdomizil dar.

Sollte euer Hund tatsächlich mit an den Strand dürfen, entsorgt die Hinterlassenschaften, sofern er sich löst und sein Hundehaufen im Sand landet. Dies ist sicherlich für alle von euch selbstverständlich, dennoch wollen wir es nicht unerwähnt lassen. Also immer ausreichend Tüten am Mann haben.

Für alle Hundehalter, die gerne einen Badeurlaub mit ihrem Hund in Frankreich organisieren möchten, haben wir noch ein weiteres Bonbon recherchiert. Denn es gibt in Frankreich auch Strände, die ausdrücklich die Mitnahme des Hundes an den Strand gestatten. Sollte dies für euch ein wichtiges Argument für die Reise nach Frankreich mit Hund sein, so erfahrt ihr hier (https://www.plages.tv/chiens/liste-france) mehr.

Noch einen Hinweis wollen wir auch zu Ausflügen an Seen und Flüsse geben. Hier sollte die Sicherheit des Hundes und anderer Besucher im Vordergrund stehen. Natürlich möchte man einerseits dem Hund viel Freiraum gewähren, dennoch gilt es die sonstigen Menschen und andere Tiere vor Ort nicht zu belästigen und Rücksicht auf deren etwaigen Bedürfnisse zu nehmen. Ist in eurer Nähe ein Angler, Kajakfahrer oder Schwimmer, so fragt ob der Hund stört, sollte er ins Nass zum Schwimmen wollen.

Viele Badeseen, die einer Vielzahl von Familien und Badebesuchern als Ausflugsziel dienen und offiziell organisiert und betrieben werden, sind für den Hund in der Regel gesperrt. Findet ihr hingegen frei zugängliche Seen, so meidet die frequentierten Badestellen und sucht euch ein stilles Plätzchen, an dem der Hund seinem Badevergnügen ungestört nachgehen kann. Hier könnt ihr dann getrost ein Stöckchen, Ball oder Frisbee in den See werfen, den der Vierbeiner mit großer Freude schwimmend holt und euch apportiert.

Aber auch potentielle Gefahren solltet ihr im Auge haben, beginnend von Stromschnellen, Wasserfällen, Schiffsverkehr, gefährliche Sandbänke, Schleusenverkehr und viele andere Einflüsse können den Hund schnell in eine bedrohliche Situation bringen.

Hotels, Restaurants, Campingplätzen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Bars

Hunde dürfen in aller Regel mitgenommen werden, sind aber teilweise an der Leine zu halten. Vor Buchung, Reservierung oder Eintritt auf jeden Fall abklären, ob der Hund willkommen ist.

Hundekot entsorgen, sonst wird es teuer

Gesetzlich verlangt der französische Staat, dass Halter von Hunden ihrer Verantwortung und Sorgfaltspflicht auch in Sachen Kot und Hinterlassenschaften ihrer Hunde nachkommen.

Der Hundehalter ist verpflichtet den Kot zu entfernen, ansonsten sind ca. 70 EUR Strafe fällig.

Wie bei uns in Deutschland fallen natürlich die Kontrollen von ihrer Intensität sehr unterschiedlich aus, Städte versuchen mit vielen Kontrollmaßnahmen dem Hundekot den Kampf anzusagen, so dass es in Großstädten wie beispielsweise Paris, Lyon, Straßburg und Bordeaux, aber auch überall wo sich viele Touristen und Besucher aufhalten, verstärkt kontrolliert wird.

Warnhinweise und Schilder beachten

An vielen Orten, die der Reisende in Frankreich erkundet, werden Hinweisschilder auf die richtige Verhaltensweise mit Hund aufmerksam machen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, ein paar Hinweise vorab zu kennen:

Französisch Meme tenus en laisse (Schild mit durchgestrichenem Hund)
Deutsch Der Hund ist trotz Leine in diesem Bereich verboten

 

Schild Schild mit Person und Leine
Deutsch Hund muss in diesem Bereich an die Leine

 

Schild Hund mit Person an Leine aber durchgestrichen
Deutsch Verbotszone für Hunde trotz Leine

 

Französisch Interdit aux animaux meme tenus en laisse (Schild mit Hund an Leine aber durchgestrichen)
Deutsch Verbotszone für Hunde auch / trotz Leine

 

Französisch Interdit aux animaux meme tenus en laisse und konkreter Zeitangabe bsp. Du 1. juin auch 30. septembre (Schild mit Hund an Leine aber durchgestrichen)
Deutsch Verbotszone für angeleinte Hunde im Zeitraum 1 Juni bis 30 September

 

Französisch Chien tenus en laisse
Deutsch Hunde ausschließlich an der Leine erlaubt

 

Schild Hunde beim Haufen machen mit rotem Balken durchgestrichen
Deutsch Hunde dürfen hier kein Geschäft verrichten – wenn dann sofort entfernen

 

Französisch Attention auch chien
Deutsch Achtung / Vorsicht Hund

 

Französisch Du 15. juin au 15. septembre (Schild mit durchgestrichenem Hund) sur galets et plage
Deutsch Vom 15. Juni bis 15. September – Hunde verboten am Kiesel- und Sandstrand

 

Französisch Interdit sur plage (Schild mit durchgestrichenem Hund)
Deutsch Hunde am Strand verboten

 

Französisch L´accès est interdit aux chiens
Deutsch Zugang ist Hunden verboten

 

Französisch Nos amis les chiens sont interdits sur les plages meme tenus en laisse
Deutsch Unseren Freunden den Hunden ist der Zugang zu den Stränden verboten auch selbst an der Leine

Wie sind die Einkaufsmöglichkeiten für Futter des Hundes in Frankreich?

Grundsätzlich sind die Versorgungssituation und Einkaufsmöglichkeiten für Hundefutter aller Art in Frankreich sehr gut.

Natürlich gibt es Regionen, in denen die Auswahl geringer ausfällt oder die Anfahrt zum nächstgelegenen Tiermarkt größer ausfällt. Sollte ihr euch in einem kleinen Bergdorf in den Alpen oder Pyrenäen zum Wandern oder Bergsteigen aufhalten, so wird die gesamte Infrastruktur und das Angebot an Einzelhändler sicherlich begrenzt sein und anders aussehen, als im Großraum Paris oder Lyon.

Hierauf gilt es sich bereits vorab Gedanken zu machen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen bei einer Reise mit dem Hund frühzeitig zu unternehmen.

Der junge Golden Retriever frisst mit Leidenschaft sein getrocknetes Schweinsohr.

Gängige Nass- und Trockenfuttersorten werdet ihr beispielsweise bei den großen Lebensmittelketten und Supermärkten von Carrefour, Leclerc und Champion finden.

Sollte euer Hund Unverträglichkeiten haben, oder eine bestimmte Diät aus gesundheitlichen Aspekten machen müssen, die die Notwendigkeit auf ganz spezielles Futter nach sich zieht, dann ist einerseits die Mitnahme von notwendigen Futtermittel und Nahrungsergänzungen in Erwägung zu ziehen oder gar zu überlegen, ob es nichts mehr Sinn macht, den Hund auf Grund bestimmter Umstände zu Hause zu lassen.

Wird euer Vierbeiner sogar gebarft und mit Rohfütterung versorgt, müsst ihr überlegen, ob sich dies während der Reise nach Frankreich praktizieren lässt oder ihr über eine Futterumstellung nachdenken solltet. Hier ist es immer ratsam, den Hund bereist früh vor Reiseantritt mit der ungewohnten Fütterung vertraut zu machen und sich an dieses verdauungsseitig zu gewöhnen.

Die Mitnahme von Nass – und Trockenfutter im Auto ist kein Problem, solltet ihr mit dem Flugzeug z.B. in den Süden an die Cote d´Azur fliegen, so erkundigt euch bei den Airlines hinsichtlich verbotener Futtermittel im Gepäck.

Worauf muss ich bei meinen Versicherungen für die Frankreich Reise achten?

Jeder Hundehalter, der sich einen Hund anschafft, sollte sich auch über etwaige Risiken, die von seinem Hund ausgehen bewusst sein. Ob es nun potentielle Personen- oder Sachschäden sind, allesamt werden einem Dritten gegenüber u.U. ersatzpflichtig und kosten dementsprechend mehr oder weniger Geld. In extremen Situationen können z.B. durch einen vom Hund verursachten Verkehrsunfall, sehr hohe und existenzbedrohende Zahlungsverpflichtungen entstehen.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist generell somit mehr als eine Überlegung wert, denn jeder Halter sollte sich seiner Verantwortung, die durch das Halten und Führen eines Hundes anderen Menschen gegenüber besteht, klar sein und Sorge dafür tragen, dass er für den Ernstfall über leistungsfähigen Versicherungsschutz verfügt.

Weitere wichtige Informationen haben wir für euch in unserem Artikel „Hundehalterhaftpflicht: Wichtig für Hund & Halter“ eingehend erörtert und die wichtigsten Fakten, Tipps und Empfehlungen zusammengefasst.

Da in anderen Ländern auch andere Gesetze gelten und somit die Rechtslage zu anderen Folgen führen kann, muss unbedingt vor der Reise nach Frankreich, der bestehende Versicherungsschutz der Hundehaftpflichtversicherung gecheckt werden, damit zunächst ein grundsätzlicher Auslandsschutz besteht und keine Ausschlüsse während er Frankreichreise zu unerwarteten Versicherungslücken im Ernstfall führt.

Schnell hat der Hund beispielsweise Kratzspuren auf dem Holzboden, Schmutzflecken an Sofa oder Teppichboden oder versehentlich eine Lache Pipi auf dem Parkett hinterlassen, deren Reinigung, Reparatur und Ausbesserung zu Kosten beim Reiseanbieter führen, die durch eine Hundehalterhaftpflicht ggf. erstattungsfähig wären. Vielleicht beschwert sich auch der Ferienhausvermieter, da euer Hund den Garten durch sein Graben derart in Mitleidenschaft gezogen hat, dass dieser neue Pflanzen oder frischen Rasen benötigt oder ein Gärtner ein paar Stunden Arbeit investieren muss, damit der „Flurschaden“ wieder Instand gesetzt ist. Andere Hunde neigen aus Langeweile zum Knabbern und Zerstörung von Mobiliar, auch dies stellt sich bestimmt nicht ab, wenn er plötzlich in einer Ferienwohnung statt zu Hause verweilt. Vielleicht sind es auch die französischen Hühner beim morgendlichen Spaziergang, die Bello reizen, er Reißaus nimmt und eines hetzt, jagt und erbeutet. Ihr seht, die Gefahr für einen Schadenfall ist allgegenwärtig.

Weiterhin schließen etliche Herrchen und Frauchen eine Hundekrankenversicherung für ihren Vierbeiner ab, auch deren Leistungsumfang und die entsprechende Abwicklung solltet ihr für die Reise ins Ausland bzw. nach Frankreich vorab abfragen und überprüfen, damit ihr wisst wie ihr euch unterwegs im Ernstfall zu verhalten habt. Schnell handelt man in kritischen Situationen unbedacht und hektisch und verliert u.U. den Versicherungsschutz, da man nicht die Vorgehensweise laut Versicherungsbedingungen beachtet hat.

Welche allgemeinen Reisetipps sind für mich und meinen Hund noch hilfreich?

Da einerseits die nun abgehandelten Reiseinformationen wertvolle und wichtige Fakten für eine To-do-Liste für eure Reise nach Frankreich mit Hund liefern, wollen wir andererseits unbedingt auch noch auf unseren Leitartikel zum Reisen mit Hund hinweisen, der den Titel „An was muss ich für das Reisen mit meinem Hund alles denken?“ hinweisen.

In dieser Lektüre haben wir etliche hilfreiche Allgemeinthemen zum Verreisen mit dem Vierbeiner aufgegriffen, beispielsweise die Besonderheiten beim Reisen mit den unterschiedlichsten Transportmitteln wie Auto, Bahn oder Flugzeug und die damit verbundenen Reiseplanungen, Reiserichtlinien, gesundheitliche Aspekte uvm. thematisiert und konkrete Tipps und Ratschläge zusammengefasst. Das Lesen des spannenden Lesestoffs wird euch begeistern und einen hohen Nutzen liefern!

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