Der EU-Heimtierausweis erleichtert das Reisen für Hund & Halter

Fährt der Hund mit in die Ferien, ist der EU-Heimtierausweis mitzunehmen

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Zuletzt aktualisiert am: 8.8.2021

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Durch die Anschaffung eines Hundewelpen bzw. Hundes übernimmt man als Hundehalter viel Verantwortung und etliche Halterpflichten, die in den verschiedenen Hundegesetzen, Hundeverordnungen und sonstigen Vorschriften niedergeschrieben sind.

Zu den schriftlichen Regeln, die wir in unserem Magazinartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" sehr detailliert für euch ausgearbeitet haben, gibt es noch unbeschriebene Verhaltens- und Benimmregeln, die als Grundlage einer vorbildlichen Hunde-Etikette dienen, wonach sich jeder Halter beim Führen und Halten eines Hundes orientieren sollte, um für ein angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander zu sorgen.

Dies umfasst nicht nur die heimatlichen Gefilden, sondern auch alle Reisen in ein anderes Bundesland, zu unseren europäischen Nachbarn und verbündeten der gesamten Europäischen Union.

Steht die nächste Urlaubsreise in den Ferien an, so ist u.a. das Mitnehmen des Personalausweises oder gar Reisepass eine Selbstverständlichkeit. Für den Hund gibt es den EU-Heimtierpass, der ebenfalls mit ins Reisegepäck gehört.

Um eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene zu erreichen, damit das Verreisen im Urlaub innerhalb der Europäischen Union, für den jeweiligen Halter sich einfacher und bequemer angehen ließ, wurde zum 01. Oktober 2004 der EU-Heimtierausweis eingeführt.

EU-Heimtierausweis: Der Identifikationsnachweis für Hund, Katze und Frettchen innerhalb der EU

Um das Reisen für den Halter von Heimtieren / Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der Europäischen Union auf Grund bestehender Reisevorschriften zu erleichtern, wurde bereits zum 01. Oktober 2004 der EU-Heimtierausweis eingeführt. Dieses Dokument ist ein Identifikationsnachweis zu dem jeweiligen Haustier und beinhaltet weiterhin Angaben zu Impfungen und Gesundheitszeugnissen.

Der Tierhalter ist gesetzlich verpflichtet, beim Übertritt in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, den Nachweis mitzuführen, dass sein Hund, Katze oder Frettchen, über alle erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen verfügt, insbesondere zu den Bestimmungen des Impfschutzes gegen Tollwut.

Hintergrund ist, dass bei Verbringen von Heimtieren (Hund, Katze und Frettchen), außer zu Handelszwecken, besondere Vorschriften und Verordnungen gelten, die davor schützen sollen, dass in das jeweilige Einreiseland, kein Tier mit Tollwut eingeführt werden kann. Kurzum, es dient dem Seuchenschutz und der Sicherung von Tierseuchengesetzen.

Die bisherige Verordnung aus 2004 sollte überarbeitet werden, damit zukünftig die Regelungen eindeutiger, strukturierter und sicherer in der täglichen Umsetzung und Praxis, angewendet werden könne. Eine klarere und eindeutigere Trennung zwischen dem Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen und dem sonstigen Verbringen der Tiere in ein anderes EU-Land, musste her, da die Grundlage der bisherigen Gesetzgebung, der Manipulation an einigen Stellen Tür und Tor öffnete. Oftmals wurden die einfacheren Reiseverkehrsregelungen, statt den Handelsregelungen, von gewieften Händlern genutzt, um die Tiere leichter ins Ausland zu bekommen. Beispielsweise konnte bisher in der Praxis der Tierhalter einfacher gewechselt werden, was die Verbringung durch Drittpersonen ermöglichte. Ein Delikt, der häufiger zu beobachten war, ist die Tatsache von Dokumentenfälschungen, sprich es wurde Angaben im Heimtierpass manipuliert. Dies und weitere Punkte, sollten durch die Überarbeitung der bisherigen Gesetzeslage erschwert werden.

Zu guter Letzt war die EU-Kommission verträglich ebenso dazu verpflichtet, die Verordnung auf die Umsetzungsgrundlage der Europäischen Union, maßgebend gilt der Lissabon-Vertrag, auf ihre Arbeitsweise anzupassen.

Zum 29.12.2014 ist eine überarbeitete Version der Verordnung (VO (EU) 576/2013)

Wer darf das Ausstellen und Aushändigen des EU-Heimtierausweises vornehmen?

Das Ausstellen des EU-Heimtierausweis darf nur von Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen, die hierzu rechtlich befugt sind.

Welche Angaben werden im EU-Heimtierausweis festgehalten und wie geht der Tierarzt vor?

In dem EU-weit einheitlichen Dokument bzw. Pass, werden spezifische Daten und Angaben zu dem jeweiligen Heimtier, also Hund, Katze oder Frettchen eingetragen, die dem Ausweis einen individualisierten und typisierten Charakter verleihen.

Der erste entscheidende Schritt des Veterinärmediziners ist die genaue Identifikation des jeweiligen Hundes anhand der bestehenden Microchip-Kennzeichnung (RFID-Chip) oder der vorliegenden Tätowierung. Sollte beides nicht vorhanden sein, muss der Tierarzt den Hund mit einem Microchip ausstatten, da ohne kein EU-Heimtierausweis ausgestellt würde.

Anschließend stehen die entsprechenden Impfungen an, die mit einigen weiteren Daten zum Hund, in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Jede Seite, inklusive dem Einband, sieht den ISO-Ländercode und die Nummer der Kennzeichnung des jeweiligen Hundes, Katze oder Frettchen zwingend vor.

Zudem steht auf der Vorderseite des Ausweises, der jeweilige EU-Mitgliedsstaat, in dem die Ausstellung und Aushändigung des Pass erfolgt.

Der EU-Heimtierauswweis, exemplarisch Teil III und IV

Folgenden Inhalt muss der Tierarzt im Pass ausfüllen:

  • Teil I Angaben des/der Besitzer (Nachname, Vorname, Anschrift und Unterschrift des Besitzers)
  • Teil II Beschreibung des Tieres (Foto, Name, Art, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe, erkennbare Besonderheiten oder Merkmale, falls vorhanden). Die Angaben werden vom Besitzer in Anwesenheit des Tierarztes gemacht.
  • Teil III Kennzeichnung des Tieres (Alphanumerischer Transponder-Code, Datum der Implantierung oder der Ablesung durch den Tierarzt, Implantierungsstelle, Alphanumerischer Tätowierungscode, Datum der Tätowierung oder Ablesung des Codes durch den Tierarzt, Tätowierungsstelle).
  • Teil IV Name des ermächtigten Tierarztes, dessen Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Ausstellungsdatum, sowie Stempel und Unterschrift.
  • Teil V Tollwutimpfung (Hersteller und Name des Impfstoffs, Chargennummer, Impfdatum mit gültig ab / gültig bis, ermächtigter Tierarzt

Wie sieht es bei Hundezüchtern aus, die den EU-Heimtierausweis für ihre Welpen beziehen wollen?

Hier wird der Züchter als erster Besitzer in den Heimtierausweis eingetragen und der Käufer des jeweiligen Welpen als neuer und aktueller Besitzer bei der Übergabe ergänzt. Die Gesetzgebung sieht vor, dass immer der aktuelle Besitzer des Hundes im Heimtierausweis eingetragen und vermerkt ist.

Vielfach werden in der Praxis nach wie vor aber die gelben Impfausweise erstellt und erst bei Übernahme des Welpen vom Züchter im Nachgang ein EU-Heimtierausweis bei einem Tierarzt erworben.

Tipp:

Beim Kauf eines Hundewelpen jeglicher Rasse, den Züchter konkret auf den EU-Heimtierausweis ansprechen und fragen, welche Dokumente beim Kauf ausgehändigt werden. Dies gilt auch im Hinblick auf den Bezug eines Hundewelpen von einer Hobbyzucht oder jeglicher sonstigen Bezugsquelle.

Was es sonst noch im Hinblick auf die Anschaffung eines Welpen beim Züchter zu beachten gilt, erfahrt ihr in unserem Artikel "Was muss ich rund um den Welpenkauf alles beachten?".

Reicht der Impfpass nicht für das Reisen in ein EU-Mitgliedsstaat?

Nein. Der deutschsprachige Impfpass hat seine Gültigkeit nur in Deutschland. Sollte eine Ferienreise, Urlaubsreise oder auch Tagestour in den EU-Nachbarstaat anstehen, so ist der Halter von Hunden, Katzen und Frettchen dazu verpflichtet, für sein Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis, der auf der jeweiligen Landessprache und Englisch ausgestellt ist, mitzuführen.

Was kostet der EU-Heimtierausweis?

Die Kosten für den EU-Heimtierausweis halten sich absolut in Grenzen, bringen sie doch einen großen Vorteil und Erleichterung bei etwaigen Einreisen in ein EU-Mitgliedsstaat.

Bei der Ausstellung und Aushändigung des Pass, verlangen die Veterinärmediziner nach ihrer Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), je nach zu vollbringenden Leistungen Gebühren für ihre anfallende Tätigkeit.

In aller Regel sind Hunde in unserem konkreten Fall, oftmals gechipt oder tätowiert. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss der Tierarzt für die Aushändigung des EU-Heimtierausweises dem Hund einen Microchip implantieren, der bereits ca.15 EUR für die veterinärärztliche Tätigkeit, kostet. Hinzu kommt dann der RFID-Chip von den Kosten, eine tierärztliche Untersuchung, etwaige Tollwutimpfung, das Eintragen der medizinischen Daten im EU-Heimtierpass und der Grundpreis für den Ausweis.

Um also die genauen Kosten zu erfahren, ist der einfachste und sinnvollste Weg, die Kontaktaufnahme zu einem Tierarzt oder bestenfalls zu dem Veterinär seines Vertrauens. Dieser wird sicherlich mit weiteren Informationen beratend zur Seite stehen.

Muss ich einen neuen EU-Heimtierausweis besorgen oder gilt der alte weiterhin?

Jeder Halter, der vor dem 29. Dezember 2014, also vor Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung bereits für seinen Hund, Katze oder Frettchen einen EU-Heimtierausweis hat, kann diesen auch weiterhin uneingeschränkt nutzen.

Alle neubeantragten Pässe, erhalten logischerweise den überarbeiteten und aktuell gültigen Ausweis.

Gibt es einen Impfintervall für die Tollwutimpfung, die ich als Halter bei meinem Hund einhalten muss?

Es kommt auf den Impfstoff an, der bei der Tollwutimpfung zum Einsatz kommt. Eine genaue Auskunft kann nur der jeweilige Tierarzt geben.

Allerdings sollte der Halter frühzeitig vor Antritt einer Auslandreise abchecken, ob der Impfschutz gegen Tollwut aktuell und zu dem Zeitpunkt der Auslandsreise ausreichend ist.

Hier raten wir unbedingt regelmäßig als Halter seiner Verantwortung nachzukommen und jeglichen Impfschutz zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Bei einer geplanten Urlaubsreise oder Kurzreise ins Ausland, frühzeitig an die Überprüfung des Ausweises und der Tollwutimpfung denken, ggf. Kontakt zum Tierarzt aufnehmen und sich beraten lassen.

Ein Tipp:

Zwischen einer vollkommen neuen Tollwutimpfung und dem Antritt der Auslandsreise, muss eine Wartezeit von 21 Tagen liegen. Diese Wartezeit entfällt bei Auffrischungsimpfungen.

Am besten sprecht ihr direkt bei Bedarf euren Tierarzt an und kontrolliert beim nächsten Tierarztbesuch den Status der Impfungen, sei es der Tollwutschutz oder sonstige Core- und Non-Core-Impfungen, sprich Pflichtimpfungen und freiwillige Impfungen.

Sind andere Impfungen bei der Reise in einen EU-Mitgliedsstaat notwendig?

Fährt der Halter mit seinem Hund oder seinen Hunden in einen EU-Mitgliedstaat, so ist nur die Impfung gegen Tollwut zwingend vorgeschrieben und muss mit dem EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden können.

Dennoch sollte jeder Hundebesitzer seiner Verantwortung für den Hund nachkommen und diesen gegen alle notwendigen Krankheiten laut den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und den draus resultierenden Impfprogrammen impfen lassen. Hierzu zählen beispielsweise das Hundestaupevirus (Staupe), das Canine Parvovirus, das Hepatitis contagiosa canis (HCC) und die Leptospirose.

Aber je nach Land, das ihr mit eurem Hund bereist, sind auf Grund etwaiger örtlicher Reisekrankheiten weitere Behandlungsmaßnahmen oder Impfungen sinnvoll. Dies ist daher unbedingt eine der zentralen Themen jedweder Reisevorbereitung, die wir in unserem ergänzenden Artikel eingehend zusammengefasst haben.

Gelten für einige EU-Länder verschärfte Anforderungen bei der Einreise bzw. Durchreise mit Hund?

Ja. In manchen EU-Ländern gelten besondere Bestimmungen im Hinblick von antiparasitären Behandlungen, die beim Betreten des etwaigen Staates mit Hund, nachgewiesen werden müssen. Im besonderen Maße gilt dies für die Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung).

Folgende Länder führen besondere Vorschriften, über die sich der Halter im Vorfeld seiner Reise erkundigen sollte:

  • Großbritannien
  • Irland
  • Finnland
  • Malta

Gibt es eine Begrenzung, wie viele Hunde ich ins EU-Ausland mitnehmen darf?

Ja. Bis maximal 5 Hunde, Katzen oder Frettchen darf der jeweilige Tierhalter mit ins Ausland verbringen. Denn ansonsten gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Tieren.

Sollte der Halter allerdings mit seinen Hunden an Wettbewerben im Ausland teilnehmen, beispielsweise bei Hundeausstellungen, Hundeshows, Hundesportveranstaltungen und Training für solche Veranstaltungen, so wird diese Beschränkung durch Nachweis der Registrierung der Tiere, aufgehoben. Voraussetzung ist, das die Hunde, Katzen oder Frettchen älter als 6 Monate sind.

Kann ich mit dem EU-Heimtierausweis auch nicht EU-Länder problemlos bereisen?

Nein. Hier ist jeder Hundehalter angeraten, frühzeitig vor Reiseantritt, sich über die genauen Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates zu informieren.

Hinzu gilt es zwingend sich auch EU-seitig schlau zu machen, unter welchen Voraussetzungen der Halter seinen Hund wieder zurück in die EU einführen darf, wenn er mit seinem Tier einen nicht EU-Staat bereist hat. (etwaige Blutuntersuchungen, Quarantäne uvm.)

Tipp:

Steht eine Reiseplanung an, gleichzeitig die Voraussetzungen für die Reise mit Hund überprüfen, da teilweise lange Vorlaufzeiten je nach Bestimmungsland notwendig sind, um die dortigen Anforderungen seitens des Hundes zu erfüllen.

Des Weiteren raten wir eindringlich zur Lektüre unseres Artikels "Informationen und Leitfaden zur Einreise mit Hunden in die Europäische Union", da es einige Besonderheiten bei Ausreise aus der EU mit Hund und späteren Wiedereinreise zu bedenken gilt.

Welche Auswirkungen drohen, wenn ich mich als Halter nicht an die Reisebestimmungen halte?

Es droht der Entzug des Hundes und die Verbringung in die Quarantäne. Die Kosten hat der jeweilige Hundehalter zu tragen.

Weiterhin kann bei einer Kontrolle und das Fehlen der jeweiligen Dokumente, die Einreise verweigert werden.

Im äußersten Fall, behalten sich die betreffenden Staaten die Möglichkeit vor, das Tier (Hund, Katze, Frettchen) auf Anordnung einzuschläfern.

Zu guter Letzt stehen hohe Strafen im Raum, die empfindlich den Geldbeutel schmälern und viel unnötigen Ärger und Verwaltungskram verursachen.

An dieser Stelle nochmals: Bei jeder anstehenden Auslandsreise, ob EU oder außerhalb der Europäischen Union, sollte der Halter sorgsam und verantwortungsbewusst mit den Einreisebestimmungen umgehen, sich informieren und im Sinne des Hundes agieren.

Wo kann ich weitere Details der EU-Bestimmungen zum Reisen mit Haustieren erhalten?

Entweder kann sich jeder Halter weitergehend über die Reisebestimmungen innerhalb der Europäischen Union informieren und deren hompepage (link https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement_en) nutzen, oder aber weitere Auskünfte direkt auf der homepage des Bundeministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (link https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/HausUndZootiere_node.html) einholen.

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