Tollwut beim Hund

Eine hochgefährliche und tödliche Viruserkrankung

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Zuletzt aktualisiert am: 13.9.2023

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Tollwut ist eine weltweit verbreitete, tödlich verlaufende Viruserkrankung, die alle Säugetiere inklusive Mensch betreffen kann. In Deutschland sind vor allem Hunde, Füchse und Fledermäuse als Tollwutträger bedeutsam. Eine direkte Heilung der Erkrankung ist nicht möglich, prä- und postexpositionelle Impfungen sind aber vorhanden. 

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Erklärung: Was ist Tollwut beim Hund?

Um was für eine Krankheit beim Hund handelt es sich, wie wird sie diagnostiziert und wie sieht das klinische Bild aus?

Erklärung

Tollwut ist eine weltweit verbreitete, tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren versursacht wird. Man unterscheidet dabei die durch das klassische Tollwutvirus (Rabies-Virus = RABV) ausgelöste terrestrische Tollwut von der durch andere Tollwutviren (z.B. europ. Bat Lyssa Virus = EBLV) ausgelöste Fledermaustollwut, die beide eng miteinander verwandt sind. Die terrestrische Tollwut wird wiederum in eine urbane (= städtische) und eine silvatische (= wäldliche = Wildtiere betreffende) Form unterschieden. Hauptverursacher der urbanen Form stellen v.a. Hunde, aber auch Katzen dar, Hauptverursacher der silvatischen Form sind Füchse. Aber auch Marder oder Waschbären sind häufig betroffen. Prinzipiell kann sich jedes Säugetier, Menschen eingeschlossen, mit Tollwut infizieren. Wobei dies nicht nur für terrestrische, sondern auch Fledermaustollwut gilt.  Beim Umgang mit Wildtieren, insbesondere, wenn sie krank erscheinen oder keine natürliche Scheu vor dem Menschen zeigen, ist also unbedingt Vorsicht geboten! Selbiges gilt für streunende Hunde und Katzen! Deutschland gilt zwar seit 2008 nach den Richtlinien der OIE als offiziell tollwutfrei, dies bezieht sich aber nur auf die terrestrische Tollwut und ist auch keine Garantie dafür, dass wir auch in Zukunft von Tollwut verschont bleiben. Die Fledermaustollwut ist in Deutschland nach wie vor präsent (zum Beispiel 17 Fälle im Jahr 2018, 3 Fälle im August 2019) und sollte nicht vernachlässigt werden, da sie für Hund und Mensch ebenso ansteckend ist. Auch können jederzeit Wildtiere aus nicht-tollwutfreien Nachbarländern (z.B. Frankreich, Polen) nach Deutschland einwandern und die zunehmend auftretenden Importe von Hunden und Katzen nach Deutschland bergen ein Risiko. 

Tollwutviren werden hauptsächlich über den Speichel durch Bisse tollwütiger Tiere übertragen. Aber auch Schmierinfektionen in Verbindung mit kleinsten Hautläsionen, Ansteckung über Bluttransfusionen/Organtransplantationen und Ansteckung durch Einatmung des Erregers sind beschrieben. Zu beachten ist, dass der Speichel schon Tage vor Auftreten erster Symptome infektiös ist! Das heißt, auch ein äußerlich unverändert erscheinendes Tier kann Tollwut übertragen! Die Viren vermehren sich zunächst am Eintrittsort und gelangen nach unterschiedlich langer Zeit (Tage bis Monate) ins Nervensystem, wo sie sich entlang der Nerven über das Rückenmark bis ins Gehirn ausbreiten. Als Faustregel gilt: je kürzer die Entfernung vom Eintrittsort bis zum Kopf, desto schneller verläuft die Erkrankung. Bei Bissverletzungen im Kopfbereich kann es innerhalb von 10 Tagen zum Tod des Tieres bzw. Menschen kommen.

Entsprechend der Affinität des Virus zum Nervengewebe, sind die Symptome neurologischer Natur. Es kommt zu einer Entzündung des Hirngewebes („Enzephalitis“), die typischerweise in 3 Stadien verläuft:

Im sogenannten Prodromalstadium („Frühstadium“) kommt es hauptsächlich zu Wesensveränderungen. Meist werden die Tiere unausgeglichen, scheu, ängstlich und leicht erregbar. Viele zeigen eine Abneigung gegen Geräusche und Licht, weshalb sie sich an dunkle, ruhige Orte zurückziehen. Freundliche Tiere fallen evtl. durch plötzliche Aggressivität auf. Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein: vormals zurückhaltende Tiere können ungewohnt zutraulich werden. Weitere Symptome sind Fieber und weitgestellte Pupillen.

Das zweite, sogenannte Exzitationsstadium („Erregungsstadium“) wird auch als „rasende Wut“ bezeichnet, da sich die Tiere hier zunehmend nervöser und angriffslustiger zeigen. Sie beißen teils wild um sich oder verbeißen sich in Gegenstände. Aber auch Teilnahmslosigkeit und in-die-Leere-starren sind häufig. Die Tiere können ihre Muskeln kaum noch willkürlich steuern. Muskelzittern und Krämpfe nehmen zu. Dadurch erschweren sich Futter- und Wasseraufnahme. Teilweise zeigen die Tiere auch eine Abneigung gegen Wasser, vermutlich aus Angst vor dem Verschlucken. Weitere Symptome in diesem Stadium sind unnatürlich klingendes Bellen, unterschiedlich geweitete Pupillen, Schielen oder ein Vorfall des dritten Augenlides („Nickhautvorfall“).

Im Paralytischen Stadium („Lähmungsstadium“), auch „stumme Wut“ genannt, gehen die Krämpfe in Lähmungen über, wodurch es zu komatösen Zuständen bis hin zum Tod durch Lähmung der Atemmuskulatur kommt. 

Alle drei genannten Stadien dauern jeweils wenige Tage bis 1 Woche an und können in der genannten Reihenfolge mehr oder weniger stark auftreten. Auch ein Tollwutverlauf ohne Exzitationsstadium, also ein direkter Übergang von Stadium 1 in Stadium 3 ist möglich. Dies bezeichnet man üblicherweise als „stille Wut“ oder „atypische Wut“.  

„Überlebende“ gibt es nur sehr selten. Beim Menschen sind 2 Fälle wissenschaftlich belegt und auf tierischer Seite haben nur experimentell infizierte Tiere teilweise und mit Folgeschäden überlebt. Die Erkrankung verläuft also praktisch immer tödlich.

Aufgrund ihrer todbringenden Eigenschaft und weltweiten Bedeutung ist die Tollwut beim Menschen eine meldepflichtige Erkrankung und beim Tier eine anzeigepflichtige Tierseuche. Dies bedeutet, dass nicht nur jeder Ausbruch der Erkrankung, sondern allein schon der Verdacht einer Tollwuterkrankung unverzüglich den zuständigen Behörden (Veterinäramt, Gesundheitsamt, Referenzlaboren etc.) mitzuteilen ist. Ein Verdacht besteht, wenn sog. epizootische Anhaltspunkte vorliegen (beispielsweise Tollwutausbruch in der Umgebung, Import aus einem nicht-tollwutfreien Land etc.) und das betroffene Tier tollwuttypische Symptome zeigt oder bei Untersuchungen an diesem Tier (molekularbiologische, histologische, pathologische Untersuchungen) ein Hinweis auf Tollwutinfektion vorliegt. Ein Ausbruch der Erkrankung kann aber nur post-mortem, also nach dem Tod, über virologische Untersuchungen des Hirngewebes bewiesen werden. Erregernachweise am lebenden Tier (über Gewebeproben oder Liquor) sind nur im positiven Fall beweisend, da die Viren dort nicht immer nachweisbar sind. Antikörperbestimmungen über das Blut sind auch nur wenig aussagekräftig, da nicht immer Antikörper nachweisbar sind und die Unterscheidung zwischen impfbedingten und erkrankungsbedingten Antikörpern im Falle der Tollwut nicht möglich ist. 

Eine Heilung der Erkrankung ist nicht möglich. Bei den wenigen bewiesenen Fällen Überlebender, ist die Umgehung des Todes vermutlich nur auf rechtzeitige postexpositionelle Impfung und intensivmedizinische Betreuung zurückzuführen.

Dementsprechend sind Prophylaxe-Maßnahmen die einzige Möglichkeit, sich vor der Erkrankung zu schützen. Flächendeckende Auslegung von Impfködern zur Bekämpfung der Tollwut bei Wildtieren, sowie gewissenhafte Impfungen von Haustieren haben Deutschland offiziell tollwutfrei (von terrestrischer Tollwut) gemacht. Auch in anderen Ländern konnten die Infektionen bei Tier und Mensch durch diese Impfungen zurückgedrängt werden. Nichtsdestotrotz sterben jährlich mehrere 10.000 Menschen (Dunkelziffer unbekannt, evtl. im 100.000er Bereich) und noch mehr Tiere an Tollwut. Der Kontakt zu ungewöhnlich zutraulichen oder krank erscheinenden Wildtieren, sollte also unbedingt vermieden werden. Nicht nur in tollwutgefährdeten Gebieten (Afrika, Asien, Polen, Frankreich etc.), sondern auch in Deutschland (Fledermaustollwut!). Vorsicht ist auch beim Umgang mit Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) geboten, da auch sie erkranken können. Insbesondere bei Importtieren, sollte auf den aktuellen Impfstatus geachtet werden!

Impfungen stehen Tier und Mensch zur Verfügung und wirken nicht nur gegen klassische Tollwutviren, sondern auch gegen andere Tollwutviren, z.B. bei Fledermaustollwut. Man unterscheidet dabei präexpositionelle (= vor möglicher Ansteckung = prophylaktisch) von postexpositionellen (= nach möglicher Ansteckung) Impfungen. Beim Hund wird prophylaktisch in der Regel im Alter von 12 – 16 Wochen einmalig und 1 Jahr später (ca. 15. Lebensmonat) nochmals geimpft, um einen stabilen Impfschutz aufzubauen. Auffrischungsimpfungen sind dann je nach Impfstoff alle 1 bis 3 Jahre notwendig. 

Postexpositionelle Impfungen werden durchgeführt, wenn die Gefahr besteht, dass ein Tier oder Mensch von einem Tollwut-erkrankten Tier angesteckt wurde. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Erreger an der Eintrittsstelle vermehren und ins Nervengewebe übertreten. 

Die Tollwutimpfung ist bei Hund und Katze auch gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie innerhalb der EU verbracht (= transportiert) werden sollen. Beispielsweise bei einer Urlaubsreise, für eine Ausstellung oder einen Wettkampf. Die Tiere dürfen dabei nur mit einem gültigen EU-Heimtierausweis, gültigem Mikrochip (zur Identifizierung des Tieres, quasi das „Passbild“) und eben gültiger Impfung reisen. Dabei ist zu beachten, dass die Tiere frühestens mit 12 Wochen geimpft werden dürfen und die Impfung auch erst frühestens 21 Tage nach der Erstimpfung gültig ist. Dementsprechend dürfen nur Tiere mit einem Alter ab 15 Wochen (12. Woche Impfung + 21 Tage Wartezeit) innerhalb der EU verbracht werden. Ausnahmen dürfen nur von der zuständigen Behörde (i.d.R. das örtliche Veterinäramt) erteilt werden und umfassen einen schriftlichen Nachweis, dass die Tiere keinerlei Tollwutkontakt seit ihrer Geburt hatten. Also z.B. zur Welt gebracht von Mütter mit gültigem Impfschutz und ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Dieser Nachweis muss dann auch immer im Pass mitgeführt werden. Für Importe aus Drittländern, also nicht EU-Ländern, gelten noch strengere Bedingungen: hier muss bei Wiedereinreise in die EU zusätzlich ein gültiger Tollwuttitertest vorliegen, also eine schriftliche Bestätigung über überprüften gültigen Tollwutschutz. Dabei muss eine Blutprobe von speziellen Laboren auf Antikörper gegen Tollwut untersucht werden und die Anzahl der Antikörper muss über einem bestimmten Grenzwert liegen (0,5 IU/ml). Grundlage hierfür sind Richtlinien der WHO/OIE zum Schutz vor Tollwut. 

Auch bei inländischen Veranstaltungen oder Aufenthalt in Tierpensionen kann ein Impfnachweis Pflicht sein. Wer also Hundesport betreiben oder Züchten möchte oder auch nur zusammen mit seinem Vierbeiner Urlaub machen möchte, sollte sich rechtzeitig um eine Impfung kümmern.

Ein gültiger Impfstatus bietet aber nicht nur Schutz vor der Tollwut selbst, sondern bringt auch einige wichtige Vorteile mit sich, wenn im Umkreis Tollwut ausbrechen sollte. Denn laut der in Deutschland gültigen Tollwut-Verordnung dürfen Hunde und Katzen in einem tollwut-gefährdeten Gebiet (also in einem bestimmten Umkreis um den Ort eines Tollwutausbruches) keinen Freigang mehr bekommen, es sei denn, sie besitzen einen nachweisbar gültigen Impfschutz. Noch wichtiger ist der Impfschutz bei Kontakt zu tollwütigen Tieren: hat ein Hund oder eine Katze nämlich Kontakt zu einem erkrankten („seuchenkrank“) oder einem eventuell erkrankten („seuchenverdächtig“) Tier, so wird die Tötung dieses Hundes / dieser Katze angeordnet. Ausnahmen von dieser Tötungsregelung kann die zuständige Behörde nur unter strengen Voraussetzungen aussprechen, z.B., wenn zum Zeitpunkt des Kontaktes ein nachweislich gültiger Impfschutz bestand. In solch einem Fall wird der Hund / die Katze unverzüglich erneut geimpft und unter behördliche Beobachtung gestellt. Dies bedeutet, dass das Tier 2-6 Monate abgesondert werden muss, also keinen Kontakt zu anderen Tieren haben und seinen Standort nicht verlassen darf. Diese Quarantänemaßnahmen werden auch angewandt, wenn z.B. ein Hund oder eine Katze unter dem Verdacht steht selbst Tollwut zu haben („seuchenverdächtig“) oder einen Menschen unter fragwürdigen Umständen gebissen hat. 

Eine Impfung bringt also in jedem Fall Vorteile mit sich! Daher unbedingt, auch im tollwutfreien Deutschland auf einen gültigen Impfschutz achten!

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Was führt zu Tollwut beim Hund? Risiken & Ursachen

Welche Risikofaktoren und Ursachen sind für die Tollwut beim Hund bekannt?

Risikofaktoren

  • Aufenthalt in tollwutgefärdeten Gebieten
  • Kontakt zu Füchsen, Fledermäusen und anderen Wildtieren
  • Kontakt zu ungeimpften Haustieren / Streunern
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Tollwut: Symptome & Krankheitsanzeichen beim Hund

Welche Symptome und Krankheitsanzeichen sind für die Tollwut beim Hund bekannt und wie äußert sie sich?

Symptome & Krankheitsanzeichen

  • Wesensveränderungen
  • Fieber unbekannter Ursache
  • Schluckbeschwerden
  • geweitete Pupillen
  • Nickhautvorfall
  • Koordinationsstörungen 
  • Krämpfe
  • Lähmungen
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Behandlung & Therapie von Tollwut beim Hund

Wie kann die Tollwut beim Hund behandelt und therapiert werden?

Behandlung

  • postexpositionelle Impfung + symptomatische Therapie
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Tollwut beim Hund - Vorbeugung & Prävention

Welche präventiven Maßnahmen helfen hinsichtlich der Tollwut beim Hund und was kann der Halter vorbeugend tun?

Vorbeugung

  • Impfung!

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