Anzeigepflichtige Tierseuche bei Hunden

Was ist eine anzeigepflichtige Tierseuche?

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Zuletzt aktualisiert am: 27.12.2023

Hellbrauner Hund beim Tierarzt auf dem Behandlungstisch.jpg

Eine Anzeigepflichtige Tierseuche, ist eine Tierseuche, deren Ausbruch bzw. auch schon der Verdacht eines Ausbruches bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) angezeigt werden muss und deren Bekämpfung staatlich geregelt ist. Das heißt, sollten Symptome bei einem oder mehreren Tieren auftreten, die auf eine anzeigepflichtige Tierseuche hindeuten, muss der behandelnde Tierarzt bzw. das Veterinäramt unverzüglich darüber informiert werden. Diese „Anzeige“ muss von der Person erfolgen, die die Symptome zuerst entdeckt, also i.d.R. der Tierhalter, Tierpfleger oder eine anderweitige Betreuungsperson (z.B. wenn das Tier in einer Pension untergebracht ist). Sollte sich der „Erstentdecker“ nicht sicher sein, ob es sich wirklich um Symptome einer anzeigepflichtigen Tierseuche handelt, muss er umgehend einen Tierarzt kontaktieren, der sich das Tier genauer ansieht und dann gegebenenfalls die „Anzeige“ übernimmt. Des Weiteren muss das Tier sofort nach Verdacht isoliert werden, also möglichst wenig Kontakt zu anderen Tieren und Menschen haben und darf nicht ohne Genehmigung des Veterinäramtes befördert oder getötet/geschlachtet werden. Denn nur so kann eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.

Ist das Veterinäramt informiert, wird es die Isolierung und weitere Maßnahmen anordnen und Untersuchungen durchführen, um die Tierseuche zweifelsfrei nachzuweisen oder den Verdacht zu widerlegen. Dazu werden Proben (z.B. Blut) entnommen und an sogenannte Nationale Referenzlabore geschickt, die sich sehr gut mit den jeweiligen Tierseuchenerregern auskennen. Entsprechend dem Ergebnis dieser Probenuntersuchungen werden die Maßnahmen dann aufgehoben oder weiter verschärft. Verstößt ein Tierhalter, Tierarzt oder ähnliche Person gegen die Auflagen (z.B. verspätete oder gar keine Anzeige, keine Isolierung o.Ä.) macht er sich strafbar und kann entsprechend belangt werden. 

Vergleichbar ist die Anzeigepflicht bei Tierseuchen mit der Meldepflicht bei Erkrankungen des Menschen. Eine Meldepflicht bzw. meldepflichtige Seuchen gibt es ebenfalls beim Tier, diese ist aber nicht mit der Meldepflicht beim Menschen gleichzusetzen. Informationen dazu finden Sie in unserem Lexikonartikel „Meldepflichtige Tierseuchen“.

Was eine Tierseuche genau ist, welche Tierseuchen anzeigepflichtig oder meldepflichtig sind und wie bei einem Verdacht zu handeln ist, ist im Tiergesundheitsgesetz festgelegt (https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/BJNR132400013.html). Sinn dieses Gesetzes ist es, den Verkehr/Transport von Tieren nach Deutschland hinein, durch Deutschland hindurch und aus Deutschland hinaus zu regeln und Bekämpfungsmaßnahmen für Tierseuchen festzulegen. Nur so kann ein Überblick über die vielen Tiertransporte behalten werden und im Falle eines Tierseuchenausbruches gezielt und schnell gehandelt werden.

Zu den einzelnen Tierseuchen gibt es wiederum spezifische Gesetze, die den Umgang mit diesen Seuchen im Detail regeln (z.B. die Tollwut-Verordnung). Regelungen zu Tierseuchen und Tiertransporten auf EU- und Welt-Ebene findet man in Form verschiedener EU- und EWG-Richtlinien (z.B. RL 92/119/EWG mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen), sowie Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE).

Die Informationen werden dabei in einer definierten Reihenfolge vom Tierhalter, über den Tierarzt und das Veterinäramt, bis hin zu übergeordneten nationalen und internationalen Behörden weitergeleitet. Dadurch wird ein stets aktuell gehaltener Überblick über länderspezifische, staatenübergreifende und globale Tierseuchenausbrüche gewährleistet.

Dies ist wichtig, da Tierseuchen schnell um sich greifen und so tausende Tierleben bedrohen können. Auch Übertragungen auf den Menschen sind möglich (Zoonose). Informationen hierzu finden Sie in unserem Lexikonartikel „Zoonose“

Momentan gibt es über 50 Anzeigepflichtige Tierseuchen, davon können folgende den Hund betreffen:

  • Aujeszky‘sche Krankheit (Aujeszky, Pseudowut), übertragbar durch Schweine/Wildschweine
  • Milzbrand (Anthrax), hauptsächlich übertragbar durch Kadaver bzw. Kadaver-verseuchte Gewässer/Erdböden > Zoonose!
  • Tollwut (Rabies), übertragbar durch Bisse von Fledermäusen, Füchsen, Hunden u.a. infizierten Tieren > Zoonose!

Informationen zu den einzelnen Tierseuchen, aktuellen Ausbrüchen und den zuständigen Nationalen Referenzlaboren findet man auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes (https://www.fli.de/de/startseite/) oder in unseren Artikeln im Lexikon / Krankheiten.

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