Meldepflicht kranker Hund

Was ist eine meldepflichtige Tierseuche?

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Zuletzt aktualisiert am: 25.10.2024

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Eine meldepflichtige Tierseuche, ist eine Tierseuche, deren Ausbruch zwar der zuständigen Behörde (Veterinäramt) und weiteren nachgeschalteten Institutionen bekannt gegeben werden muss, die aber nicht durch staatliche Maßnahmen bekämpft wird (im Gegensatz zu anzeigepflichtigen Tierseuchen). Diese Krankheiten sind deshalb meldepflichtig, da ein Ausbruch unter bestimmten Umständen tausende Tierleben bedrohen und dadurch wirtschaftlich bedeutsam werden kann oder auch für den Menschen gefährlich ist (Zoonose). Meldepflichtige Tierseuchen können „ausgemusterte“ anzeigepflichtige Tierseuchen sein. Also zum Beispiel Seuchen, die aufgrund flächendeckender Impfungen oder neuer Behandlungsmethoden an Bedeutung verloren haben, aber noch das Potential besitzen, großen Schaden anzurichten. Daher werden Informationen zu diesen Erkrankungen durch die Behörden gesammelt und ausgewertet, um immer einen aktuellen Überblick über die Tierseuchenlage zu haben.

Das heißt, sollte der Ausbruch einer meldepflichtigen Tierseuche durch einen Tierarzt oder ein Labor festgestellt werden, muss dies den Behörden mitgeteilt werden. Im Gegensatz zu anzeigepflichtigen Tierseuchen ist dem Veterinäramt bei meldepflichtigen Tierseuchen aber nur ein wirklicher Nachweis und nicht schon ein Verdacht mitzuteilen. Dieser Nachweis wird im Weiteren durch sogenannte nationale Referenzlabore bestätigt, die sich mit dem jeweiligen Tierseuchenerreger besonders gut auskennen. Die anschließenden Bekämpfungsmaßnahmen fallen deutlich geringer aus, als bei anzeigepflichtigen Tierseuchen. Diese sind nicht Aufgabe des Staates, sondern des behandelnden Tierarztes und des Tierhalters. Sie müssen eine weitere Ausbreitung verhindern und den Ausbruch zum Stillstand bringen. Eine ausbleibende oder verspätete Meldung einer Seuche oder unzureichende Bekämpfung kann strafrechtlich belangt werden.

Die Meldepflicht beim Menschen entspricht nicht der Meldepflicht bei Tieren. Beim Menschen unterscheidet man zum Beispiel namentliche Meldung (vgl. Anzeigepflicht Tier) und nicht namentliche Meldung (vgl. Meldepflicht Tier). Alles Wichtige hierzu ist im Infektionsschutzgesetz festgehalten.

Was eine Tierseuche genau ist, welche Tierseuchen anzeigepflichtig oder meldepflichtig sind und wie bei einem Verdacht zu handeln ist, ist im Tiergesundheitsgesetz festgelegt. Sinn dieses Gesetzes ist es, den Verkehr/Transport von Tieren nach Deutschland hinein, durch Deutschland hindurch und aus Deutschland hinaus zu regeln und Bekämpfungsmaßnahmen für Tierseuchen festzulegen. Nur so kann ein Überblick über die vielen Tiertransporte behalten werden und im Falle eines Tierseuchenausbruches gezielt und schnell gehandelt werden.

Zu den einzelnen Tierseuchen gibt es wiederum spezifische Gesetze, die den Umgang mit diesen Seuchen im Detail regeln (z.B. die Tollwut-Verordnung).

Regelungen zu Tierseuchen und Tiertransporten auf EU- und Welt-Ebene findet man in Form verschiedener EU- und EWG-Richtlinien (z.B. RL 92/119/EWG mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen), sowie Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE).

Die Informationen werden dabei in einer definierten Reihenfolge vom Tierhalter, über den Tierarzt und das Veterinäramt, bis hin zu übergeordneten nationalen und internationalen Behörden weitergeleitet. Dadurch wird ein stets aktuell gehaltener Überblick über länderspezifische, staatenübergreifende und globale Tierseuchenausbrüche gewährleistet.

Dies ist wichtig, da Tierseuchen schnell um sich greifen und so wie ein Dominoeffekt ganze Tierbestände ausmerzen können. Auch Übertragungen auf den Menschen sind möglich (Zoonose). Informationen hierzu finden Sie in unserem Lexikonartikel „Zoonose“

Derzeit gibt es 24 meldepflichtige Tierseuchen, von denen folgende den Hund betreffen können:

  • Campylobacteriose (Campylobacter-Enteritis), Ansteckung über Kot oder Lebensmittel > Zoonose! 
  • Echinokokkose (Fuchsbandwurminfektion), Ansteckung über Kot, Tröpfchen oder kontaminierte Flächen (Fell, Erde…) > Zoonose!
  • Leptopirose, Ansteckung über kontaminiertes Wasser (z.B. Trinken aus der Pfütze) oder infizierte Tiere > Zoonose!
  • Coxiellose (Q-Fieber), Ansteckung über Tröpfchen/Staub/Kot etc. > Zoonose!
  • (Säuger-)Pocken (Blattern), Ansteckung über Tröpfchen/Staub > Zoonose!
  • Salmonellose (Salmonellen-Enteritis), Ansteckung über Kot oder Lebensmittel > Zoonose!
  • Toxoplasmose, Ansteckung über rohes Fleisch > Zoonose, wenn infizierte Katze im Haushalt!
  • Tularämie (Hasenpest), Ansteckung über Kadaver, Bisse, Aerosole > Zoonose, (Jagd-)Hund als Überträger evtl. möglich!
  • "Sars-CoV-2-Infektionen"

Informationen zu den einzelnen Tierseuchen, aktuellen Ausbrüchen und den zuständigen Nationalen Referenzlaboren findet man auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes oder in unseren Artikeln.

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