Hobbyzucht (Hunde)

Was ist bei Hunden eine Hobbyzucht?

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Zuletzt aktualisiert am: 18.12.2023

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Von Hobbyzucht spricht man bei Hunden, wenn Personen im privaten Bereich nicht gewerbsmäßig der Hundezucht nachgehen und in aller Regel keinem Zuchtverein mit festen Zuchtordnungen (Reglements) und definierten Kontrollmechanismen zu Gunsten der eingesetzten Zuchttiere, Nachzuchten und Vorgaben zur Ausstattung, Zustand, Gestalt und Struktur der Zuchtstätte, angehören.

Wie es die Begrifflichkeit Hobby bereits ausdrückt, geht man bei einer Hobbyzucht eher von Liebhaberei und Freizeitvergnügen aus, wo hin und wieder Welpen durch Verpaarung entstehen und vermittelt werden, aber nicht die Absicht in einer selbstständigen Tätigkeit, die planmäßig, fortgesetzt und mit dem Ziel von geregelten Einkünften und zur Erzielung von Gewinnen aufgenommen und ausgeübt wird im Fokus steht. 

Aber ab wann wird eine Hobbyzucht zur gewerbsmäßigen Zuchtstätte?

Hier sollte jede Person, die dem Vorhaben nachgeht, mit seinen Hunden für Nachwuchs zu sorgen, sorgfältig umgehen und sich idealerweise bei den zuständigen Behörden am Wohnort erkundigen, denn schnell kann von Amtswegen durch bestimmte Handlungen eine Zuchttätigkeit und/oder Vermittlung von Welpen zum gewerblichen Handeln oder gewerbsmäßigen Züchten werden, obwohl die Intention der verantwortlichen Person dahingehend in keiner Weise die Motivation des Geschehens war. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Aktenzeichen 4 K 5551/98 geurteilt, dass generell ein Hundezüchter eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes vor Beginn seiner gewerbsmäßigen Zuchttätigkeit oder dem Handel mit Hunden einzuholen hat, dies sei im Tierschutzgesetz § 11 niedergeschrieben. Es muss hierfür kein Gewerbebetrieb vorliegen, es genüge bereits, wenn die tätige Person mehr als drei Zuchthündinnen halten würde. Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes sei gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts. Bestünde ein wechselnd großer Hundebestand und es würden zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet, spräche dies für eine eindeutige und klare Gewerbsmäßigkeit. In diesem Fall benötige der verantwortliche Hundezüchter die behördliche Erlaubnis/Genehmigung, ansonsten sei das zuständige Veterinäramt als verantwortliche Behörde dazu verpflichtet, die Hundezucht und/oder den Hundehandel zu untersagen.

Ob nun aber Hobbyzucht oder gewerbsmäßiger Züchter, bei beiden Arten der Zucht soll das Wohl und Wehe der Zuchthunde und ihrer Nachkommen im Vordergrund stehen, sprich es muss für art- und rassegerechte Haltebedingungen, Fütterung, Hundepflege, Beschäftigung, Auslauf, Betreuung und medizinische Versorgung etc. gesorgt sein, damit bestmögliche und hundgerechte Voraussetzungen bestehen und mit den Hunden verantwortungsvoll umgegangen wird. Einige dieser rechtsverbindlichen Vorschriften für die Zucht und das Halten von Hunden wird u.a. in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt.

Demnach ist auch klar, dass nicht nur für gewerbsmäßig tätige Züchter klare Regeln gelten, sondern auch Hobbyzüchter eindeutigen Vorschriften in Sachen Halten, Züchten und Handel/Vermittlung von Welpen nachkommen müssen, allerdings sind etwaige Missstände und Unzulänglichkeiten schwerer für die Behörden und Kontrollorgane hinter verschlossenen Privattüren aufzudecken - umso mehr ist hier jeder Hundeliebhaber dazu aufgerufen, ein wachsames Auge im Sinne aller Hunde zu haben.

So können wir allen potentiellen Welpenkäufern nur raten, sich im Vorfeld des Welpenkaufs auch in Sachen Bezugsquelle sorgfältig zu informieren, damit nur seriöse Welpenanbieter kontaktiert werden, wo das Welpen- und Hunde-Wohl an erster Stelle stehen und nicht unseriöse, unkompetente und rein profitorientierte Hundevermehrer/Hundehändler ihr Unwesen treiben können. Denn leider gibt es viel zu viele dubiose "Marktteilnehmer", bei denen Elterntiere und Hundewelpen in desaströsen, trostlosen und misslichen Lebensbedingungen ihr Dasein fristen, Muttertiere zu Gebärmaschinen gemacht werden, Welpen viel zu früh von ihrer Mutter zum Verkauf getrennt werden und weder Impfungen, Entwurmungen oder sonstige gesundheitliche Kontrolluntersuchungen erfolgen. Die Konsequenz sind regelmäßig erwachsene und neugeborene Hunde, die unter Wesensveränderungen, Krankheiten, Unterversorgung etc. leiden und qualvoll dahinvegetieren.

Um euch eine hilfreiche Checkliste für den Welpenkauf an die Hand zu geben, raten wir euch unseren ergänzenden Artikel "Was muss ich rund um den Welpenkauf alles beachten?" zu lesen.

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