Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Uri in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Uri bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 30.7.2021

Eine Frau geht mit ihrem Hund bei Abendsonne am See spazieren.jpg

Alle Besucher und einheimische Bewohner mit Hund des Kanton Uri, müssen sich über die kantonalen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen erkundigen, um das Halten und Führen des Hundes rechtskonform umzusetzen.

Das bedingt einerseits, sich die Vorschriften zu Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen, Listenhunde/Kampfhunde etc. zu informieren, aber auch im Sinne aller Hundehalter/Hundeführer, anderer Menschen und Tiere an die ungeschriebenen Benimmregeln der Hunde-Etikette zu halten, die für ein rücksichts- und verantwortungsvolles Miteinander sorgen soll.

Insgesamt gehört dies unzweifelhaft zu den Aufgaben und Pflichten der privaten Hundehaltung dazu, um nichts und niemand durch das Verhalten des Hundes und des Halters zu belästigen, bedrohen, verletzen oder zu beschädigen bzw. beschmutzen.

Ein langhaariger Weimaraner steht auf der Alm vor einem Bergpanorama.
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Welche Vorschriften gelten im Kanton Uri in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Uri gelten eigene Haltevorschriften zu Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Hundeverbotszonen und Listenhunden/Kampfhunden.

Im Kanton Uri lässt sich für Hundehalter mit Hund viel unternehmen

Der Kanton Uri liegt in der Deutschschweiz und gehört wie der Kanton Luzern zu den Zentralschweiz, die sich geographisch mitten in der Schweiz befindet.

Die Bevölkerung des Kantons zählt nur etwas mehr als 35 000 Einwohner, die der Amtssprache Deutsch folgen. Der Hauptort im Kanton Uri ist Altdorf, der auch gleichzeitig die einwohnerstärkste Stadt ist.

Der südliche Teil des Vierwaldstätter Sees ragt in die nördliche Region des Kanton Uri hinein und bietet den Einheimischen und Besuchern ein Naturschauspiel vom Feinsten. Der Blick auf das funkelnde Wasser, umzingelt von der Berglandschaft rund um den See.

Wanderfreunde, Radfahrer und alle weiteren Sportbegeisterten kommen hier auf ihre Kosten und können unterwegs beim Picknick oder einer Rast den Panoramablick des Vierwaldstätter Sees genießen.

Ein weiterer Anziehungspunkt stellt die Rheinquelle dar, die entweder als Zieletappe bei einer Wandertour über den Oberalppass zum Tomasee, der Urquelle des Rheins geht oder als Startziel für das Wandererlebnis auf dem weiteren Weg der über 1200 KM des Rheins dienen kann.

Solltet ihr im Sommer in Erwägung ziehen, die Region Uri zu bereisen und neben den Wanderungen ein kühles Bad, ein wenig Wassersport oder eine Tour mit dem Tretboot auf einem der Seen im Kanton Uri zu unternehmen, so findet ihr sicherlich ausreichende Alternativen. Beispielsweise bietet sich hierfür das Urner Seebecken an, das sowohl mit Badestränden als auch mit einem Naturschutzgebiet im Reussdelta aufwarten kann. Eine traumhaftschöne Landschaft mit jeder Menge Potential für Spiel, Spaß und Erholung pur.

Der ein oder andere von euch wird vielleicht ein Anhänger des Wintersports und Winterurlaubs sein, auch hier ist der Kanton Uri sicherlich eine Reise wert. Hier habt ihr bei entsprechendem Schnee tolle Abfahrtmöglichkeiten, aber auch dem Langlauf kann der Ausdauerbegeisterte nachgehen oder ein toller Spaziergang mit dem Partner und dem mitgereisten Hund, durch die verschneite Berglandschaft. Wenn dann das Wetter mitspielt, die Sonne das Weiß glitzern lässt und es an der Zeit ist, sich auf einer Bank mitten im Berg zu sonnen, was will man mehr.

Hier konnten wir euch einige Vorzüge des Reiseziel Uri nennen und vielleicht einen Vorgeschmack auf den nächsten Urlaub liefern. Und einen ganz großen Vorteil bringt die Region mitten in der Naur mit sich: Gut geplant und die richtigen Aktivitäten während des Aufenthaltes ausgewählt, so wird der Ferienaufenthalt auch mit Hund ein gemeinsames Vergnügen, bei dem Herrchen und Vierbeiner vollumfänglich auf ihre Kosten kommen.

Wenn es an die Reiseplanungen für die Reise mit Hund geht, findet jeder Hundehalter eine Menge an verlockenden und hundefreundlichen Angeboten für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen, um eine vorübergehende Bleibe als Mittelpunkt seines Erlebnisurlaubs mit seinem Hund zu haben.

Nun wollen wir noch auf einen sehr wichtigen Aspekt für den Ausenthalt im Kanton Uri schauen, denn in den allermeisten Kantonen der Schweiz, gelten strenge Haltebedingungen, an dies sich jeder Hundehalter und/oder verantwortliche Hundeführer unbedingt beim Führen des Hundes in der Öffentlichkeit halten muss.

Gilt dies auch für Uri? Wir gehen der Frage auf die Spur.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Besucher des Kanton Uri werden im Gegensatz zu den allermeisten sonstigen Kantonen der Schweiz leicht verwundert reagieren, wenn sie sich über die aktuelle Gesetzgebung zum Halten von Hunden in dieser Region vor ihrer Anreise erkundigen wollen.

Die kantonalen Behörden haben kein eigenes Hundegesetz, somit gibt es keine Beschränkungen seitens einzuführender Hunderassen.

Kurzum: Es gibt keine Listenhunde, die besondere Auflagen für die Haltung oder das Mitführen im öffentlichen Raum nach sich ziehen. Es sind demnach keine Hunderassen im Kanton Uri verboten oder müssen vor dem Kauf/Anschaffung per Bewilligungsgesuch genehmigt werden.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Weder eine Leinenpflicht, noch das Tragen eines Maulkorbs oder etwaige Hundeverbotszonen finden in einer gesonderten Hundegesetzgebung ihren Bestand.

Dennoch solltet ihr aufmerksam beim Ausführen des Hundes auf etwaige von den Gemeinden in Eigenregie aufgestellten Hinweisschilder, zum behördlich vorgeschrieben Führen des Hundes im öffentlichen Raum, achten. Neben den öffentlich-rechtlich aufgestellten Rahmenbedingungen sind im Hiblick auf das rücksichtsvolle Führen eines Hundes weitere unbeschriebene Verhaltensregeln für Hundehalter üblich, die wir in unserer Hunde-Etikette eingehend beschrieben haben.

Ferner kann es durchaus sein, dass das Mitführen des Hundes in einem Naturschutzgebiet untersagt ist oder der Vierbeiner ausschließlich an der kurzen Leine laufen muss. Dies dient dem Schutz von Flora und Fauna. Sprich unnötiges umherstreunen in der Pflanzenwelt und dabei Zerstörung/Verschmutzung von verschiedenen Gewächsen, als auch potentiell unkontrolliertes Jagdverhalten, das als Wilderei eingestuft und streng verboten ist, soll damit vermieden werden.

Sobald ihr mit dem Hund in ein öffentliches Gebäude gehen solltet, oder einen Bahnhof bzw. eine Haltestelle aufsucht, oder in der Nähe des Waldes unterwegs seid, so können auch hier zeitlich begrenzte oder generelle Leinenpflicht oder Hundeverbotszone gelten.

In der Nähe von Spielplätzen, Sportanlagen oder Schulen ist es zudem immer ratsam, den Hund an die Leine zu nehmen, damit beim Spaziergang mit dem Hund keine Gefahr für einen etwaigen Zusammenstoß mit spielenden Kindern aufkommen kann.

Um auf Nummer sicher zu gehen, könnt ihr natürlich auch vor Ort in der jeweiligen Gemeinde zur Touristeninformation gehen und euch dort nochmals detaillierte Auskünfte einholen.

Hundehaufen und Hinterlassenschaften

Packt einen ausreichenden Vorrat an Plastiktüten ein, um unterwegs den Hundehaufen eures Hundes entfernen und entsorgen zu können.

Weitere Infos für die Gesamt-Schweiz und zu allen anderen Kantonen

Über unseren Magazinartikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" erhaltet ihr noch viele weitere relevante und hilfreiche Informationen, die für die gesamte Schweiz gelten und erfahrt zudem die kantonalen Bestimmungen der anderen Kantone für die Durchreise oder den Besuch mit Hund.

Für den Direktkontakt zu der zuständigen Behörde vor Ort, stehen euch folgende Kontaktdaten zur freien Verfügung.

Kontakt:
Kantonale Verwaltung Uri
6460 Altdorf
Tel. +41 (0) 41 875 2244
Email info@ur.ch

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