Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Thurgau in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Thurgau bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2021

Schwarzer Labrador Retriever liegt neben einem Elektrofahrrad und macht Pause.jpg

Der Kanton Thurgau stellt wie alle anderen Kantone in der Schweiz, in Eigenregie seine Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltevorschriften auf.

Das bedeutet demnach für jeden Besucher mit Hund, sei es der Urlaubsreisende oder die Familie mit Hund, die eine Tagestour zum Shoppen unternimmt, dass sie sich im Vorfeld über das geltende Recht erkundigen sollten, um beim Führen des Hundes im öffentlichen Raum sich rechtskonform zu verhalten.

Weiters wollen wir im Hinblick auf das Image aller Hundehalter und einem angenehmen wie rücksichtsvollen Miteinander, auf unsere Hunde-Etikette aufmerksam machen. Diese unbeschriebenen Gesetze sollen als Orientierung für alle Hundehalter und/oder verantwortliche Hundeführer dienen, damit durch das Verhalten von Halter und Hund, keine anderen Menschen oder Tiere belästigt, gefährdet oder gar verletzt werden.

Viel Spaß beim Lesen.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Thurgau in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Thurgau gelten besondere Vorschriften wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbote und spezielle Regeln zu Listenhunden/Kampfhunden.

Der Kanton Thurgau hat für Halter und Hund viel zu bieten

Der Kanton Thurgau liegt im Nordosten der Schweiz und ist die Heimat von fast 275 000 Menschen. Die Verständigung findet auf Deutsch statt, wodurch deutsche Reisende sich vor Ort sehr einfach tun und gerne den Kanton für einen Schweizurlaub oder einen Kurztrip nutzen. Hinzu kommt die sehr kurze Anreise, da der Kanton Thurgau direkt an Deutschland grenzt. Von Baden-Württemberg ist die Entfernung ein Katzensprung.

Der Tourismus wird im Kanton Thurgau Großgeschrieben, ein Großteil der gesamten Fläche wird für die Landwirtschaft genutzt, wodurch sich durch den hohen Anteil an Natur auch tolle Aktivitätsmöglichkeiten für Reisende mit Hund bieten. Es ist für viel Auslauf und Bewegung gesorgt, ob bei Wander- und Fahrradtouren, ausgedehnten Spaziergängen oder der Joggingrunde. Mit ein wenig Kreativität lassen sich somit vor Ort die üblichen Beschäftigungen mit dem Hund wie zu Hause umsetzen und damit bleibt auch im Urlaub eine artgerechte und rassespezifische Auslastung gewährleistet.

Weitere Highlights, die der Kanton Thurgau zu bieten hat, sind einerseits die üblichen Sehenswürdigkeiten wie historische Stadtkerne und Schlösser, kulturelle Hotspots wie Museen und der Bodensee mit seinen Uferpromenaden, Sandstränden und herrlichen Ortschaften am Wasser.  Die Natur im gesamten Kanton Thurgau wird von der Berglandschaft in Teilen und weiten Waldflächen dominiert, die hervorragende Möglichkeiten für Reisende mit Hund für die Planungen ihrer Freizeitbeschäftigungen in der Natur bieten.

Also ihr lieben Hundehalter, der Kanton Thurgau in der Schweiz drängt sich förmlich als Reiseziel mit Hund an, die Reisestrapazen halten sich in Grenzen, das Reiseziel lässt sich prima mit dem eigenen Auto oder dem gut ausgebauten Schienennetz der Schweizer Bahn erreichen.

Allerdings gibt es einige Dinge, die von vornherein für die Reise mit dem Hund beachtet werden müssen. Allen voran sind hier die Besonderheiten hinsichtlich bestimmter Hunderassen zu nennen und die geltenden Haltebestimmungen, die beim Ausführen des Hundes Folge zu leisten sind. Wir haben diese für euch recherchiert und in den nachfolgenden Zeilen auf einen Blick zusammengefasst.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Im Kanton Thurgau gelten für bestimmte Hunde ganz spezielle Vorschriften.

Jede Person, die eine der nachfolgenden Hunderassen oder Mischlingshund und Kreuzungen mit einem Anteil dieser Rassen im Kanton Thurgau anschaffen oder kaufen wollen, sind im Vorfeld dazu verpflichtet, ein Bewilligungsverfahren beim zuständigen Amt zu durchlaufen. Das Bewilligungsgesuch wird von den Veterinärmedizinern eingeschätzt, als Einzelfall behandelt und je nach individuellem Vorgang entschieden. Für die Entscheidung fließen neben den rassespezifischen Merkmalen des Hundeindividuums, persönliche Voraussetzungen des Halters, ein.

Zunächst betrachten wir uns die Hunderassen mit einem erhöhten Gefährdungspotential:

Jede Person, die einen der oben genannte Hunde per Bewilligungsgesuch anschaffen möchte, muss weiter folgende Voraussetzungen erfüllen und mit dem Gesuch einreichen:

  • Einen aktuellen Nachweis über den Wohnsitz im Kanton Thurgau
  • Einen aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister der Schweiz
  • Die Nachweispapiere über die Herkunft des Hundes
  • Nachweise, dass der Halter die notwendigen Kenntnisse im Hundewesen erlangt hat und zur Haltung einer der obigen Hunderassen befähigt ist
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Ein aktuelles Lichtbild/Passfoto
  • Den Versicherungsschein über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. Schweizer Franken

Zieht eine Person mit einer der oben genannten Hunderassen in den Kanton Thurgau, so ist dieser innerhalb von 10 Tagen nach dem Eintreffen am neuen Wohnsitz verpflichtet, das Bewilligungsgesuch beim Veterinäramt zu stellen.

Allgemeine Ausbildungsanforderung an Hundehalter

Hundehalter und Personen, die sich mit der Anschaffung von Hunden und Hunderassen auseinandersetzen, die ein Erwachsenengewicht von über 15 kg erreichen, müssen sich bewusst sein, dass sie laut der Thurgauer Hundegesetzgebung zur Teilnahme an einem Kurs über anerkannte praktische Hundeerziehung innerhalb eines Jahres nach Kauf bzw. Anschaffung des Vierbeiners, verpflichtet sind.

Dieser Kurs besteht aus 10 Lektionen, die u.a. Inhalte über Leinenführigkeit, allgemeinen Gehorsam und Verhalten in der Umwelt vermitteln. Wird ein Welpe angeschafft, so ist ein Welpenkurs ebenfalls Gegenstand dieser Lerninhalte und Kurse.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Wenn ein Hundehalter seinen Hund im Kanton Thurgau ausführt und grundsätzlich einen Hund hält, ist dieser nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Halten von Hunden, zu bestimmten Vorschriften angehalten. Dies betrifft dementsprechend auch Menschen, die zu Besuch im Kanton Thurgau sich mit ihrem Hund aufhalten und diesen in der Öffentlichkeit führen.

Was gilt es hierbei besonders zu beachten?

  • Insgesamt soll der Halter dafür sorgen, dass die Umwelt nicht durch den Hund belästigt wird, somit kein Mensch oder Tier zu Schaden kommt und der Vierbeiner nicht durch übermäßiges Bellen und Heulen auffällt.
  • Der Hund darf von seinem Halter weder im Wald, in Waldgebieten oder in der Nähe von Wäldern, unbeaufsichtigt umherlaufen.
  • Hundekot ist grundsätzlich aufzuheben und sachgerecht zu entsorgen. Auch ein weiteres Verunreinigen durch das Lösen des Hundes im Bereich von Fußgängerwegen, Bürgersteigen, Parkanlagen, Schul-, Kindergarten- und Spielstätten, sowie im Bereich von Sportanlagen, ist tunlichst zu unterlassen.

Wo gilt eine allgemeine Anleinpflicht?

  • Parkanlagen
  • Schulanlagen
  • Kindergärten
  • Spielplätzen
  • Sportanlagen
  • Verkehrsreichen Straßen
  • An allen Orten, die von den Gemeinden mit Beschilderung zur Anleinpflicht ausgewiesen sind

Wo gibt es Verbotszonen für Hunde?

  • Kirchen
  • Friedhöfe
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Schwimmbäder und Badeanlagen
  • An allen Orten, die von den Gemeinden durch Beschilderung zur Verbotszone für Hunde ausgewiesen sind

Gibt es eine Maulkorbpflicht?

Nur Hunde, die durch eine behördliche Auflage mit dem Tragen eines Maulkorbes verpflichtet wurden, sind in der Öffentlichkeit entsprechend zu führen.

Hunde die bereits durch bissiges Verhalten aufgefallen sind, sind grundsätzlich anzuleinen und mit einem Maulkorb zu versehen, sobald sie im Freien geführt werden.

Strafen und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung gegen das Hundegesetz

Unterlässt der Hundehalter seine Aufsichtspflicht bzw. die vorgenannten Vorschriften, so sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußen die Folge. So wird beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Franken für das Herumstreunen in Waldgebieten fällig, Verstöße gegen Anleinpflichten werden mit 100 Franken belegt, Zutrittsverbote für Hunde auf Friedhöfen und anderen Verbotszonen mit 100 Franken bestraft, das Zuwiderhandeln hinsichtlich der Entsorgen des Hundehaufens mit 150 Franken sanktioniert.

Für alle Reisende mit Hund in den Kanton Thurgau ist es einerseits aus Anstandsverpflichtung eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sich an die üblichen Haltebestimmungen zu richten und seine Urlaubskasse nicht unnötig durch unsachgemäßes Führen des Hundes, zu schmälern.

Durchreise oder Besuch eines anderen Kanton

Da in jedem Kanton der Schweiz unterschiedliche Hundegesetze und Haltebestimmungen gelten, wollen wir euch auf unseren Gesamtartikel für die Schweiz "Reisen mit Hund in die Schweiz" aufmerksam machen. Hier findet ihr alle wichtigen allgemeingültigen Fakten für die Gesamtschweiz, als auch den Zugang zu allen weiteren Kantonen.

Fazit

Für alle Hundehalter von euch, die den Kanton Thurgau mit dem Hund besuchen wollen, sind nun die Voraussetzungen soweit klar. Wenn es somit an die Reiseplanungen geht, schaut euch die aktuelle Gesetzgebung an und kontaktiert bei offenen Fragen direkt das Veterinäramt vor Ort.

Kontakt:
Veterinäramt Kanton Thurgau
Spannerstrasse 22
8510 Frauenfeld
Tel. +41 (0) 58 345 57 30
Email veterinaeramt@tg.ch

Hundegesetz zum Nachlesen
https://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/versions/525?locale=de
https://veterinaeramt.tg.ch/public/upload/assets/44286/2017_Merkblatt_Ausbildungsanforderungen_fuer_Hundehalter.pdf
https://veterinaeramt.tg.ch/public/upload/assets/39778/Hundeverordnung_641.21-2-1.de.pdf

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