Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Wallis in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Wallis bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2021

Ein hellbrauner Hund liegt auf den Steinen vor einem Bergsee und einem Bergpanorama.jpg

Der Kanton Wallis in der Schweiz besticht mit seiner Alpenlandschaft und zieht Jahr für Jahr viele Touristen an. Darunter befinden sich auch viele Hundehalter, die ihre Ferien und den Urlaub mit Hund dort verbringen.

Da in der Schweiz jeder Kanton für seine Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen eigenständig zuständig ist, gehört es folglich zur Pflichtaufgabe eines jeden Hundehalters, sich im Vorfeld der Reise mit Hund über die aktuelle Gesetzeslage zu erkundigen.

Des Weiteren gibt es unzählige unbeschriebene Benimm- und Verhaltensregeln, die für ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander von Hundehaltern, anderen Menschen und Tieren sorgen sollen. Diese haben wir in unserer Hunde-Etikette zusammengefasst, die als Orientierungshilfe dienen soll.

Allesamt sollen dafür sorgen, dass weder Menschen noch Tiere durch das Halten und Führen des Hundes belästigt, gefährdet oder verletzt werden, noch fremdes Eigentum und sonstige Sachen beschädigt oder beschmutzt werden.

Sprich, alles Verhaltensmaßnahmen, die zu den gesamten Aufgaben der privaten Hundehaltung gehören.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Wallis in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Wallis gibt es Vorschriften für Hundehalter, wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbote etc., die ihr unbedingt kennen solltet.

Der Kanton Wallis ist ein tolles Reiseziel für Halter und Hund

Der Kanton Wallis liegt im Süden bzw. Südwesten der Schweiz und grenzt direkt zu den Nachbarländern Frankreich und Italien. Die Hauptamtssprachen der Behörden im Wallis sind Deutsch und Französisch.

Auf Grund des großen Flächengebietes gehört das Wallis zu den Top 3 der größten Kantone der Eidgenossen, in dem ca. 340 000 Einwohner ihre Heimat und Wohnsitz haben.

Der besondere landschaftliche Reiz für alle Besucher und Einheimische wird durch die Lage im Gebiet der Alpen erzeugt. Denn die Bergwelt zieht viele Wanderer, Bergsteiger, Radfahrer und Menschen, die die Erholung in der Natur suchen, an. Das Wallis bietet sich dementsprechend sowohl für Jung und Alt, als auch für Singles und Familien als Reise- und Urlaubsziel an.

Der höchste Berg der Schweiz ist ebenfalls in der Alpenlandschaft des Wallis zu finden. Die Dufourspitze ragt dabei 4634 m über den Meeresspiegel und bietet ein Panorama der Extraklasse über die endlose Weite der Bergspitze, in Teilen mit Schnee bedeckt.

Selbstverständlich muss an dieser Stelle auch das in aller Welt bekannte Schweizer Wahrzeichen, das Matterhorn, genannt werden, das immerhin 4478 Meter misst und in den Walliser Alpen thront. Diese gehört zu den meist besichtigten und abfotografierten Sehenswürdigkeiten der Schweiz.

Das Tal der Rhone zieht sich bis zum Genfersee. Auf der Wegstrecke gibt es etliche Sehenswürdigkeiten, die unbedingt besucht werden sollten. So sind u.a. die Basilique de Valère, der Hauptort des Wallis Sitten, die bekannten Erdpyramiden von Euseigne und das Schloss Tourbillon immer als Reiseziel auf den vorderen Plätzen zu finden.

Das außerordentlich gute und trockene Klima im Sommer lässt für Urlauber planbar schöne Tage für ihre Wander- und Radtouren erleben, auch das Walking und ausgedehnte Spaziergänge mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, machen den Urlaub zum Erlebnis. Die Möglichkeiten verschiedenster Freizeitaktivitäten vor Ort im Wallis auszuüben, sind immens und bieten sich daher auch insbesondere für einen gemeinsamen Urlaub mit Hund an.

Beliebte Wanderstrecken sind beispielsweise der Lötschentaler Höhenweg, der Point de Bellevue und der Trienter Gletscher. Der Lac de Champex in der Gemeinde Orsières zieht ebenfalls viele Reisende in den Kanton Wallis in der Schweiz an. Am Rande des Seeufers befinden sich etliche Chalets, die von den Urlaubern für die Ferien angemietet werden können und einen wundervollen Ausblick über den See bieten.

Wir könnten noch deutlich weiter ausholen und die Vorzüge des Kanton Wallis für alle Interessierten ausführen, wollen aber zum Hauptthema zurückkehren. Zusammenfassend kann man unbestritten sagen, dass der Kanton Wallis mit all seinen Attraktionen, sich für eine Reise mit dem Hund absolut rentiert und somit der Urlaub und Aufenthalt mit dem Vierbeiner gemeinsam mehr als Sinn macht.

Kurz und knapp: Es ist ausreichend Natur vor Ort vorhanden, um den Hund täglich mit den verschiedensten Aufgaben und Beschäftigungen auszulasten, damit er körperlich und geistig gefordert wird.

Nun gilt es allerdings ein paar wichtige Details zu kennen und für den Aufenthalt in die Reiseplanungen einzubeziehen. Denn die Kantone der Schweiz regeln in Eigenregie ihre jeweiliges Hundegesetz und die Haltebestimmungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um nicht mit den Ordnungshütern Probleme zu bekommen. Wir gehen den Fakten auf die Spur.

Ein Australian Shepherd macht Männchen vor dem Bergsee und dem verschneiten Bergpanorama.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Der Kanton Wallis ist wie die meisten schweizer Kantone manchen Hunden und Hunderassen gegenüber sehr restriktiv eingestellt. Dies zieht nach sich, dass es für bestimmte Hunde und Hunderassen spezielle Vorschriften und Verbote gibt.

Verbotene Hunderasse im Kanton Wallis

Ausnahme

Was Urlauber und Reisende bezüglich der Haltung und dem Führen der obigen Rassen angeht, sagt die Gesetzgebung ausdrücklich einen vorübergehenden Aufenthalt mit Hunden der obigen Kategorie (Listenhunde/Kampfhunde) bis zu 30 Tagen pro Kalenderjahr zu.

Allerdings gelten dann folgende Bedingungen:

Diese Hunderassen dürfen ausschließlich an der Leine in der Öffentlichkeit geführt werden und müssen zudem mit einem Maulkorb oder einem angepassten Zahnschutz versehen werden, damit jegliche Bisse neutralisiert sind.

Verstößt ein Hundehalter gegen diese Auflagen, so können die Behörden unverzüglich den Hund beschlagnahmen! Also achtet unbedingt auf die geltenden Gesetze zum Schutz eures Hundes.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Wie bereits erwähnt, dürfen die Gemeinden in den Kantonen die Umsetzung der Hundegesetze und-verordnungen in Teilen selbst regeln.

Daher raten wir euch spätestens vor Ort in der jeweiligen Gemeinde bei der Touristeninformation, die jeweils aktuellen Bestimmungen zu erfragen.

Die Gemeinden sind u.a. auch dafür verantwortlich, gewünschte Zonen und Bereiche mit Hinweisschildern zur Leinenpflicht und/oder Hundeverbotszonen zu kennzeichnen. Sobald ihr euch also im Bereich von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen bewegt, so achtet genau an den Grundstücksgrenzen und an den Eingängen vor Betreten auf die jeweilige Beschilderung.

Sollten die örtlichen Behörden der Gemeinden keinen gegenteiligen Vorgaben und Gesetze erlassen, so besteht an folgenden Orten eine grundsätzliche Leinenpflicht:

  • Innerorts
  • In direkter Umgebung von Schulen
  • Auf öffentlichen Spielplätzen
  • Auf öffentlichen Sportanlagen
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln
  • An Bahnhöfen und Haltestellen
  • An allen stärker frequentierten öffentlichen Orten und Bereichen
  • In unmittelbarer Nähe von stark befahrenen und schlecht zu überblickenden Straßen
  • In der Nähe von Nutztieren
  • In Naturschutzgebieten
  • Und allen sonstigen Orten, die von den Gemeinden mit einer Anleinpflicht gekennzeichnet sind

Im Bereich von ausgeschilderten Schutzzonen und natürlichen Zonen wird die generelle Haltevoraussetzung ebenfalls von den Gemeinden geregelt, diese können ganzjährig oder auch nur zu gewissen Jahreszeiten bzw. in gewissen Zeiträumen gelten, um die dortige Fauna und Flora zu schützen. Dies kann über allgemeine Hundeverbote bis zur Verpflichtung, den Hund an der kurzen Leine zu führen, gehen.

Des Weiteren schreiben die Behörden des Kanton Wallis bei der Haltung und dem Führen des Hundes im öffentlichen Raum vor, dass der Hund stets unter Kontrolle gehalten werden muss. Im Besonderen bezieht sich dies natürlich im Fall, dass der Hund im Freien unangeleint laufen darf. Hier muss der Halter stets in der Lage sein, durch entsprechende Maßnahmen seinen Vierbeiner zu sich zu beordern. Wie wichtig an dieser Stelle die Erziehung und Ausbildung, inklusive der Impulskontrolle und eines sicheren Rückrufs sind, haben wir für das tiefere Verständnis einen umfangreichen Artikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ verfasst. Die Lektüre lohnt sich!

Verbot

Wenn ihr euch mit eurem Hund im Wallis aufhaltet, so darf der Vierbeiner zu keiner Zeit im öffentlichen Bereich und auf bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.

Hundehaufen und Hinterlassenschaften

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen und zu entsorgen. Damit soll gewährleistet sein, dass der öffentliche Raum nicht unnötig verdreckt wird. Eine Selbstverständlichkeit aus unserer Sicht.

Also steckt immer ausreichend Tüten ein und ein paar Papiertücher, damit ihr den Hundehaufen eures Hundes aufheben und in öffentlichen Mülleimern entsorgen könnt.

Weitere Informationen für die Gesamt-Schweiz und andere Kantone

In unserem Artikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" findet ihr weitere hilfreiche Fakten und Informationen, die für alle Kantone in der Schweiz übergreifend gelten. Des Weiteren habt ihr hier auch die Möglichkeit, die Hundegesetze und Haltevorschriften der sonstigen Kantone in Erfahrung zu bringen, da ihr für die Durchreise oder den Besuch eines anderen kantonalen Gebiets, diese als Hundehalter verpflichtend kennen müsst.

Solltet ihr im Vorfeld oder direkt vor Ort die Mitarbeiter des Veterinäramtes konsultieren wollen, so haben wir für euch zur weiteren Verwendung, die Kontaktdaten herausgesucht.

Kontakt:
Service de la consommation et des affaires vétérinaires
Rue Pré-d´Amédée 2
1950 Sion
Tel. +41 (0) 27 606 49 50

Hundegesetz zum Nachlesen
https://lex.vs.ch/frontend/versions/1873
https://www.vs.ch/de/web/scav/oeffentliche-sicherheit

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