Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Tessin in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Tessin bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2021

Ein Husky geht mit seinem Halter spazieren hinter ihnen eine Wandergruppe.jpg

Das Tessin ist immer eine Reise wert. Dies gilt natürlich auch für alle Hundehalter mit ihren Hunden, denn der Tessin bietet einen enormen Freizeitwert durch seine wunderschöne Natur und das tolle Klima.

Dennoch müsst ihr als Hundehalter folgendes wissen:

Jeder Kanton in der Schweiz ist für seine Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen eigenverantwortlich. Demnach sind die Richtlinien von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.

Um sich aber rechtskonform u.a. in Sachen Leinenpflicht oder Hundeverbote mit seinem Hund zu bewegen, steht bei der Reiseplanung das Recherchieren der entsprechenden Gesetzesbestimmungen auf dem Plan.

Hinzu kommen die unbeschriebenen Benimmregeln einer Hunde-Etikette, die dafür Sorge tragen sollen, dass durch das Halten und Führen des Hundes, nichts und niemand zu Schaden kommt, belästigt oder bedroht wird.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Tessin in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Tessin muss sich der Hundehalter an bestimmte Vorschriften wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbote etc. halten.

Das Tessin - ein herrlicher Hotspot in der Schweiz für Hundehalter und Hund

Der Kanton Tessin liegt im Süden der Schweiz an der Grenze zu Italien. Die dortige Sprache der mehr als 350 000 Einheimischen ist Italienisch.

Der Tessin zieht jedes Jahr viele Besucher und Urlauber an, da die Natur und das Klima hervorragende Voraussetzungen für einen entspannten und schönen Urlaub bieten. Die Vegetation bringt durch den Wuchs von Palmen und Zypressen einen mediterranen Touch, die Temperaturen sind äußerst mild und die Sonnentage verleihen dem Kanton seinen Ruf als Sonnenparadies der Schweiz.

Die Bergwiesen strahlen mit einem saftigen Grün und ziehen die Menschen und Tierwelt magisch an. Die Bergwelt bietet unfassbar viele Wanderrouten und für ambitionierte Moutainbikefahrer herausfordernde Radstrecken. Ein kühles Bad im Bergsee oder ein Spaziergang an der Uferpromenade des Lago Maggiore sind weitere Anlaufziele für Urlauber und Einheimische.

Das wunderbare an der Naturwelt des Kanton Tessin stellt die Tatsache dar, dass die allermeisten Aktivitäten im Freien, sich für das Mitnehmen des eigenen Hundes in den Urlaub eignen. Hier kann der übliche Alltag von Seiten der Beschäftigung und Bewegung zur körperlichen und geistigen Auslastung in einer faszinierenden Umgebung weitergehen. Nicht umsonst hat das UNESCO Weltkulturerbe den Tessin für dessen Schönheit und Einzigartigkeit ausgezeichnet.

Kurzum, eine Reise mit dem Hund in den Kanton Tessin ist für Hundehalter eine gute Idee, muss allerdings auf Grund eines scharfen Hundegesetz gut geplant werden. Es gibt einige Dinge, die manch ein Hundehalter unbedingt beachten muss, damit es vor Ort keine Probleme durch das Führen und Halten des Hundes mit den Behörden gibt.

Ein Berner Sennenhund sitzt auf der Wiese auf der Alm und schaut den Betrachter an.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Für potentielle Hundekäufer im Tessin gelten besondere Vorschriften für das Halten und Führen mancher gelisteten Hunderassen, die aus Sicht der Schweizer Behörden, als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Kampfhunde/Listenhunde) gelten.

Solltet ihr somit in den Tessin ziehen wollen, euch vorübergehend dort aufhalten oder nur für die Durchreise via Transit passieren, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls. Hier können wir nur raten, im Vorfeld mit der Behörde die aktuellen Haltevorschriften abzuklären, damit es kein böses Erwachen vor Ort gibt, sollten Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt werden. Dies kann im schlimmsten Fall zum sofortigen Entzug des Hundes führen!

Die Liste der bewilligungspflichtigen Hunderassen und aller Kreuzungen, die einen Anteil an diesen Rassen aufweisen ist im Kanton Tessin sehr umfangreich und beinhaltet für viele deutsche Hundehalter einige Überraschungen, die zu besondere Vorsichtmaßnahmen vor Reiseantritt führen.

Welche Hunderassen müssen im Kanton Tessin per Bewilligungsgesuch für die Haltung bei der Behörde angefragt werden?

Ein Komondor läuft auf einer Wiese auf den Betrachter zu.

Um einen positiven Bescheid für eine Erlaubnis zur Anschaffung und Haltung eines Hundes obiger Rassen zu erhalten, muss der Halter einen einwandfreien Leumund mitbringen und diesen mit einem aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister der Schweiz nachweisen.

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Schweizer Franken muss dem Veterinäramt vorgelegt werden. Hinzu wird der Halter an der Teilnahme eines Erziehungskurses (Sachkundenachweis) verpflichtet, an dessen Ende zwei Prüfungen stehen, deren Abnahme für den zweiten Prüfungsgang erst zwischen dem 2-3 Lebensalter des Hundes erfolgt, um die Entwicklung des Hundes und dessen Verhalten in den Prüfungsprozess einfließen lassen zu können.

Alle Hunde, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton Tessin aufhalten und den obigen Hunderassen zugeordnet werden, unterliegen den strengen Regeln der Hundegesetzgebung des Kantons und müssen demnach durch ihren Halter per Bewilligungsgesuch für die Berechtigung zur Haltung, genehmigt werden.

Solltet ihr demnach regelmäßig in den Tessin als Besucher reisen, beispielsweise wenn ihr dort Freunde oder Verwandte habt, die ihr öfter besuchen möchtet, oder selbst auf Grund der wunderschönen Umgebung eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus kauft und eure Auszeiten dort verbringen werdet, so gelten die Bestimmungen des Gesetz für das Halten von bewilligungspflichtigen Hunden, analog.

An dieser Stelle können wir euch nur anraten, bei einer Reise nach oder durch den Tessin, das örtliche Veterinäramt zu kontaktieren, um etwaige Fragen für den Aufenthalt vor Ort im Zusammenhang mit eurem Hund, abzuklären.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Grundsätzlich sind alle Hundehalter angehalten dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Auch das Belästigen durch das Umherstreifen des Vierbeiners und unangemessene Bellen und Heulen sollen vermieden werden. Im Grunde alles selbstverständliche Kriterien einer rücksichtsvollen Hunde-Etikette.

Zu den Voraussetzungen, dass die Hundehaltung und das Ausführen des Hundes gut funktionieren, gehört eine ausreichende Sozialisierung, Habituation und Prägung in den ersten Lebenswochen. Tiefere Informationen zum Sozialverhalten der Hunde haben wir für euch in einem ausführlichen Artikel mit dem Titel „Das Sozialverhalten von Hunden“ ausgeführt. Das Lesen der spannenden Lektüre ist mehr als lohnenswert, um die Bedeutung der Maßnahmen als Halter auf einen Blick mit konkreten Tipps für den Alltag mit Hund, zu erhalten.

Was die Anleinverpflichtung/Leinenpflicht im Kanton Tessin angeht, sagt die Hundegesetzgebung, dass der Halter an allen öffentlichen Orten mit Menschen oder Tieren, der Hund an der Leine zu führen ist. Um also jeglichen Stress mit den Kontrollinstanzen zu vermeiden, macht es vermutlich Sinn, den Hund beim Ausführen generell an der Leine zu halten, um etwaige Vorkommnisse zu vermeiden.

Eine weitere Anlaufstelle, um mögliche Freilaufbereiche für den Hund zu erfragen, sind die Touristikbüros vor Ort. Denn auch an den Seen und auf den Wanderwegen könnten bestimmten Zonen für den Vierbeiner zum freilaufen gestattet, andere Bereiche aber als Verbotszone ausgewiesen sein. Hier gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Sollten die Behörden bereits bei auffälligen Tieren eine Auflage zum Tragen eines Maulkorbes (Maulkorbzwang) ausgesprochen haben, ist sich hieran unbedingt zu halten.

Zu guter Letzt solltet ihr im Freien stets die Augen aufhalten, euren Hund aufmerksam beobachten und somit Situationen, die für euch als Hundegespann oder für Dritte zur Gefahr werden könnten, möglichst antizipieren und frühzeitig Gegenmaßnahmen als Hundeführer vornehmen.

Die Beschilderung der einzelnen Gemeinden des Kanton Tessin zu Anleinpflichten und/oder gar Zutrittsverbote für Hunde sind unbedingt nachzugehen, damit jegliche unangenehmen Konsequenzen mit Ordnungshütern und Behörden vermieden werden. Denn diese sind in aller Regel sehr kostenintensiv und ziehen einen endlosen verwaltungstechnischen Aufwand nach sich, der allen Beteiligten die Laune schnell verdirbt.

Abschließend wollen wir euch noch auf unseren Artikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" hinweisen, in dem ihr viele hilfreiche Informationen ergänzend zu den bisher ausgeführten kantonalen Bestimmungen des Tessin bereithalten. Weiterhin sind hierüber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu allen anderen Kantonen der Schweiz finden, die bei der Durchreise oder dem Besuch zwingend zu beachten sind.

Folgend findet ihr noch wichtige Kontaktdaten zur freien Verfügung und die italienischen Gesetzesgrundlagen, die einige weitere Fakten zur Haltung und Führung von Hunden beinhalten.

Kontakt:
Veterinäramt Kanton Tessin
Via Dogona 16
6501 Bellinzona
Tel. +41 (0) 91 814 41 92
Email dss-uvc@ti.ch

Hundegesetz zum Nachlesen (Italienisch)
https://www3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/raccolta-leggi/legge/numero/8.3.1.2
https://www3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/raccolta-leggi/legge/numero/8.3.1.2.1
https://www3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/raccolta-leggi/legge/numero/8.3.1.2.3

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