Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Obwalden in der Schweiz
Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Obwalden bin?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 30.7.2021
In den weiteren Ausführungen werden wir auf die Hundegesetze, Hundeverordnungen, Haltebedingungen etc. des Kanton Obwalden eingehen, da alle Kantone in der Schweiz dafür eigenständig verantwortlich sind und ihr für den Besuch mit Hund bestens vorbereitet sein sollt.
Zu den gesetzlichen Vorschriften wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen oder Richtlinien zu Listenhunden, wollen wir in Ergänzung auf unsere Hunde-Etikette verweisen, die die ungeschriebenen Benimmregeln im Umgang mit dem Hund, anderen Hundehaltern, anderen Menschen, Tieren und Sachen beinhaltet.
Im gesamten geht es um ein angenehmenes, rücksichtsvolles und sicheres Miteinander, wobei nichts und niemand durch das Verhalten des Hundes oder Halters belästigt, gefährdet, verletzt oder beschädigt bzw. verdreckt werden soll.
Im Grunde umfassen alle diese Verhaltensregeln die Pflichten der privaten Hundehaltung sowohl in Deutschland, der Schweiz und der gesamten Welt.
Welche Vorschriften gelten im Kanton Obwalden in der Schweiz für Hundehalter?
Im Kanton Obwalden gibt es im Hundegesetz Haltevorschriften zu Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Hundeverbotszonen und Listenhunden.
Der Kanton Obwalden ist der Mittelpunkt der Schweiz und bietet Besuchern einiges
Der Kanton Obwalden liegt in der Zentralschweiz und hat eine enorm lange Tradition, da er gemeinsam mit dem Kanton Nidwalden, einen der drei Urkantone der ursprünglichen Schweiz bildete.
Der kleine Kanton wird von ca. 37 000 Einwohner besiedelt, die primär die deutsche Sprache zur Verständigung und für ihre Amtsgeschäfte nutzt.
Der Hauptort des Kanton Obwalden ist Sarnen.
Ein weiteres Merkmal der Region besteht darin, dass im Kanton Obwalden der geographische Mittelpunkt der Schweiz zu finden ist. Auf der Aelggialp, der größten Sachsler Alp in der Gemeinde Sachseln im Kanton Obwalden, liegt auf 1650 Meter der zentralste Punkt der gesamten Schweiz. In unmittelbarer Nähe lädt das Berggasthaus alle Besucher dieser Attraktion und Ausflugziel, zum Verweilen ein. Zu den kulinarischen Köstlichkeiten, kommen die wunderbare Natur und der weitläufige Ausblick inmitten dieser Landschaft hinzu.
Wofür lohnt sich eine Reise in den Kanton Obwalden noch?
Die Schweiz zieht mit ihrer außerordentlichen Vielfältigkeit eine große Schar an Urlaubern und Reisenden, Jahr für Jahr, an. Auch die Region Obwalden kann mit ihrer Natur und Landschaft punkten.
So bieten sich als Ausflugsziele die Bergseen und Gewässer an, beispielsweise seien hier der Alpnachersee, Melchsee, Sarnersee, Eisee, Eugenisee, Tannensee, Wichelsee, Lungerersee uvm. genannt. Naturfreunde, Wanderer und Wasserbegeisterte nutzen die Angebote der Wanderrouten, Bade- und Schwimmmöglichkeiten oder zum Picknicken mit einem lesenswerten Buch, um erholsame oder sportive Zeiten rund um die Seenlandschaft zu verbringen.
An diesen wundervollen Orten der Schweiz, stößt man auch immer wieder auf die zahlreichen Einheimischen und Urlauber, die die Freizeitangebote mitsamt ihrem Hund nutzen. Unter Beachtung einiger Grundsätze und Regeln beim Führen und Halten der Hunde, können auch sie die weitläufige Landschaft für ihren Auslauf und die körperliche und geistige Auslastung genießen.
Stelle man sich als Hundehalter nur vor, dass man morgens im Tal seine Wanderschuhe schnürt, den Rucksack mit Broten und sonstigen Leckereien und Getränken für sich und seinen Hund packt, um schließlich mit guter Laune die ausgeschilderte Bergtour mit seinem Hund in Angriff zu nehmen. Unterwegs wird eine Rast eingelegt, um von der Anhöhe oder gar beim Erreichen des Gipfels ins Tal hinabzublicken und die traumhafte Aussicht, die gute Luft und die Flora auf sich wirken zu lassen. Bei einer solchen Tour wird körperliche Anstrengung, Sport und Erholung verknüpft und bietet Hund wie Halter Spaß.
Aber auch für ältere und weniger ambitionierte Hundehalter oder Familien mit Kindern, die ihren Hund mit in den Urlaub nehmen, gibt es ausreichend Möglichkeiten, neben den Besichtigungen der Sehenswürdigkeiten, ausreichende Aktivitäten mit Hund zu unternehmen. Fahrradtouren, ausgedehnte Spaziergänge oder passende Hundespiele, lassen sich zu jeder Jahreszeit und Wetterlage gemeinsam mit dem Hund machen.
Solltet ihr vorhaben, beispielsweise eine Klosteranlage, ein Museum oder eine Sommerrodelbahn zu besuchen, so erkundigt euch frühzeitig, ob ihr euren Hund mitnehmen dürft und unter welchen Voraussetzungen, die Mitnahme und der Zutritt erlaubt ist. Selbiges gilt für das Nutzen aller öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Seilbahnen zum Erreichen der Aussichtpunkte und Gletscher im Kanton Obwalden.
Wie die rechtlichen Vorgaben des kantonalen Hundegesetz aussehen, haben wir deshalb für euch recherchiert und gehen nun auf die einzelnen Punkte detailliert ein.
Das Hundegesetz des Kanton Obwalden
In der Schweiz setzt jeder Kanton sein Hundegesetz eigenverantwortlich um und lässt den jeweiligen Gemeinden freie Hand, um weitere Hundeverordnungen anzuordnen.
Je nachdem wo ihr also im Kanton Obwalden unterwegs seid, können damit unterschiedliche Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde auftreten, so dass ihr hier immer ein Augenmerk darauf haben solltet, um nicht der Gefahr zu laufen, in der einen Gemeinde richtig beim Halten des Hundes zu handeln, aber in selbiger Situation nur einige Kilometer weiter sich ein Problem und Ordnungswidrigkeit einzuhandeln. Achtet also immer auf die Beschilderung unterwegs, besonders was die Hundeverbotszonen und Leinenpflicht der jeweiligen Gemeinden vorsieht.
Der Kanton Obwalden ist in seiner Umsetzung sehr liberal und gilt damit als äußerst hundefreundlich.
Dies betrifft sowohl potentielle Käufer mit festem Wohnsitz im Kanton, als auch Besucher.
So ist es jedem gestattet, sich unter Einhaltung allgemeiner Regeln und Grundsätze, einen Hund jeglicher Rasse zuzulegen oder diesen für einen Aufenthalt, ohne Einschränkungen mitzubringen.
Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde
Im Kanton Obwalden gibt es laut der aktuellen Fassung der Hundegesetzgebung keine bestimmten Hunderassen oder Mischlingshunde, die nur mit Zustimmung angeschafft oder mitgebracht werden dürfen oder gar für jegliche Haltung verboten sind.
Kurzum: Es gibt keine Listenhunde oder Hunderassen, die als potentiell gefährlich eingestuft werden.
Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften
Da ihr verantwortungsvolle Hundehalter seid, ist es sicherlich für euch eine Selbstverständlichkeit, dass ihr beim Führen und Halten eures Hundes, jederzeit in höchstem Maß dafür sorgt, dass durch euren Hund kein Mensch oder Tier gefährdet oder belästigt wird. Dies schließt auch ein, dass euer Vierbeiner möglichst niemals Personen oder andere Tiere anfällt und nicht durch sein Gebell zu Belästigungen führt.
Dasselbe gilt ausdrücklich laut dem kantonalen Hundegesetz auch für fremden Eigentum, öffentliche und private Anlagen. Diese sind allesamt davor zu schützen, dass durch jedwedes Verhalten des Hundes eine Gefährdung für die vorgenannten Bereiche ausgeht.
Der Hundehalter und/oder Hundeführer hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass er stets die Kontrolle über seinen Hund hat, sobald er diesen im öffentlichen Raum ausführt. Also pflichtbewusstes Aufpassen ist immer und überall am besten angesagt, um nicht in die Bredouille zu geraten.
Leinenpflicht
Die Behörden im Kanton Obwalden sehen keine allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht vor.
Dennoch sollten alle Hundehalter im eigenen Interesse und zum Schutz aller Beteiligter situativ entscheiden, wo es angebracht ist, den Hund an die Leine zu nehmen. Sicherlich ist es ratsam, an Plätzen und Orten mit vielen Menschen und im Speziellen dort wo sich Kinder aufhalten, den Hund anzuleinen, um eine bessere Kontrolle beim Führen zu haben.
Im Bereich von Wildruhezonen herrscht vom 1. Dezember bis einschließlich 30. April eines jeden Jahres eine zeitlich begrenzte Anleinpflicht. Dies dient dem Schutz der Wildtiere und Vögel.
Die vorgenannte Leinenpflicht wird für folgende Gebiete bis 15. Juli eines Jahres ausgedehnt:
- Schlierengrat
- Nüwenalpwald
- Schattenberg
- Rosalp – Gerlisalp – Gemsgrube
- Bärengraben
- Teufimatt
- Ross- und Dälenboden
Hinzu ist das Gebiet nur auf den gekennzeichneten Wegen in den Plänen der Wildschutzzonen zu betreten.
Sollte hinzu der eigene Hund in der Vergangenheit auf Grund seines ausgepräten Jagdtriebs mit unkontrolliertem Jagdverhalten aufgefallen sein und Wildtiere gejagt und gehetzt haben, so sollten sicherheitshalber diese Hunde generell in Waldgebieten und rund um diese Bereiche, an der Leine ausgeführt werden. Denn das Beutefangverhalten wird als Wilderei bewertet und kann drastische Konsequenzen nach sich ziehen.
Verbote
Hundeverbotszonen und Zutrittsverbote werden von den ortsansässigen Gemeinden im Kanton Obwalden selbstständig geregelt.
Also, Augen auf und wenn nötig vor Ort in den Touristenbüros nachfragen.
Hundekot und sonstige Verunreinigungen
Wenn sich der Hund löst und sein Geschäft unterwegs verrichtet, ist es immer von großem Vorteil, ausreichend Tüten eingesteckt zu haben. Denn die Hundehaufen und der Kot sollten bitte entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Das kantonale Hundegesetz von Obwalden sieht hier eine klare Regelung für alle Anlagen, Trottoirs und Bürgersteige Geh- und Wanderwege, fremde Gärten, Parks und Parkanlagen, Kinderspielplätze und landwirtschaftliche Kulturen vor. Diese sind unbedingt vor jeglicher Verunreinigung freizuhalten.
Weitere Infos zur Gesamt-Schweiz und zu anderen Kantonen
Wir haben in unserem Leitartikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" viele weitere wichtige und hilfreiche Informationen recherchiert und zusammengefasst, die für den Aufenthalt mit Hund für die gesamte Schweiz gelten und in Ergänzung zu den bisherigen kantonal spezifischen Ausführungen stehen.
Weiters habt ihr die Möglichkeit, die Artikel zu den individuellen Ausführungen der anderen Kantone zu erreichen, damit ihr für die Durchreise oder den kurzzeitigen Besuch umfassend informiert seid.
Für weitere Fragen und Auskünfte habt ihr die Möglichkeit nachfolgende Kontaktdaten zu nutzen und euer Anliegen direkt anzubringen.
Kontakt:
Kanton Obwalden
Staatskanzlei / Rathaus
6060 Sarnen
Tel. +41 (0) 666 62 22
Email staatskanzlei@ow.ch
Hundegesetz
https://gdb.ow.ch/frontend/versions/647
https://gdb.ow.ch/frontend/versions/846
https://gdb.ow.ch/frontend/annex_document_dictionaries/103
Hat dir der Inhalt gefallen? Dann teile ihn doch auch mit anderen: