Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Neuenburg in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Neuenburg bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 31.7.2021

Ein heller Mischling liegt auf dem Bergboden und schaut Richtung Betrachter.jpg

Zu den Pflichten der privaten Hundehaltung gehört es auch dazu, sich vor Reiseantritt über die gesetzlichen Bedingungen am Reiseziel kundig zu machen, damit beim Halten und Führen des Hundes alles nach Recht und Ordnung läuft.

Dies gilt also auch für die Urlaubsreise bzw. den Aufenthalt im Kanton Neuenburg in der Schweiz.

Plant ihr also mit eurem Hund in das kantonale Gebiet zu fahren, so informiert euch vorab über die örtlichen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen, die in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind und sogar bis auf Gemeindeebene angepasst werden können.

Neben den gesetzlichen Vorschriften wollen wir euch die Lektüre unserer Hunde-Etikette ans Herz legen, die weitere Benimm- und Verhaltensregeln bereithält. Diese unbeschriebenen Gesetze dienen als Grundlage und Orientierungshilfe für ein angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander mit anderen Hundehaltern, Menschen und Tieren.

Ziel ist es, durch angepasstes Verhalten von Hund und Halter, möglichst nichts und niemanden zu belästigen, gefährden oder verletzen.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Neuenburg in der Schweiz für Hundehalter?

Der Kanton Neuenburg regelt seine Hundeverordnungen rund um Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen oder Listenhunde in Eigenregie.

Auf geht´s mit dem Hund in den Kanton Neuenburg

Der Kanton Neuenburg (Canton de Neuchatel) gehört zum französischen Teil der Schweiz. Das Gebiet des Kantons liegt flächenmäßig im Westen des eidgenössischen Staates. Die Alltagsprache und Behördenkommunikation finden demnach auf Französisch statt.

Die Amtsgeschäfte werden vom Hauptort Neuchatel aus geregelt und sind folglich die zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung der ca. 178 000 Einwohner.

Das größte Dorf im Kanton Neuenburg ist La Chaux-de-Fonds, das eine bedeutende Stellung in der Uhrenindustrie einnimmt. Die Stadt der Uhren gehört seit dem Jahr 2009 zum UNESCO-Weltkulturerbe, was viele Besucher anzieht, um ihrer Uhrenleidenschaft an der Wiege der Produktionsstätten der Uhrmacherei nachzugehen und einen tieferen Einblick zu erhalten. Dies schließt einen Besuch des Uhrenmuseums natürlich mit ein. Gleichzeitig gehört die Stadt La Chaux-de-Fonds mit 992 Meter über Meeresspiegel, zu den höchstgelegensten Städten Europa.

Des Weiteren gibt es einige Hotspots im Kanton Neuenburg, die jeder Tourist und Besucher unbedingt vor Ort gesehen haben muss:

Zweifelsfrei gehört der Creux du Van zu den verpflichtenden Ausflugszielen. Hierbei handelt es sich um ein Berg- und Felsenensemble, dass atemberaubend und faszinierend auf den Betrachter wirkt. Mutter Natur hat hier einen Felsenkessel geschaffen, von dem aus ein aufsehenerregender und beeindruckender Rundumblick möglich ist, den der Besucher niemals vergessen wird.

Je nach Tageszeit und Glück, können die Touristen in dieser Landschaft Gämse, Luchse, Steinböcke, Rehe und andere Wildtiere beobachten. Alle Hundehalter müssen hier ihre Hunde an der Leine halten, insofern die Mitnahme auf der Tour erlaubt ist. Hier solltet ihr frühzeitig Erkundigungen einholen, da es regionale Unterschiede bei der Umsetzung der Hundeverordnungen gibt.

Der Neuenburgersee ist ein weiteres Ausflugsziel, an dessen Ufer es sich hervorragend wandern lässt. Auf weit über 30 KM mit Auf- und Abstiegen bis über 400 m lässt sich der See von ambitionierten und sportlichen Wanderern in einer Tagestour umrunden. Sicherlich begleitet euch euer Hund auf der Rundstrecke und kann sich körperlich und geistig durch die Entfernung und die Reize der Natur, auslasten. Aber auch Badegäste, Fahrradfahrer, Spaziergänger und Nordic Walker können hier ihrer Leidenschaft nachgehen und nach getaner Arbeit in einem Gasthof eine Mahlzeit und ein kühles Nass zu sich nehmen.

Apropos Seen: Der Kanton Neuenburg kann nicht nur mit dem Neuenburgersee aufwarten. So gibt es die Möglichkeit für viele verschiedene Freizeitaktivitäten wie Radfahren, Wandern, Joggen, Walken, Spazierengehen, Picknicken, Sonnen, Bootfahren, Schwimmen uvm. am Bieler See, ètang de la Combacervey, L´ecluse, Lac de Moron, Lac des Brenets, Lac des Taillères und dem Le Loclat.

Eine weitere Attraktion, die mit Wasser zu tun hat, ist der Saut du Doubs. Dieser 27 Meter tiefe Wasserfall des Flusslaufs Doubs, beeindruckt Groß und Klein, Alt und Jung, Mensch und Tier. Sprich es gibt annehmbare Wandertouren, die nahezu von jedem Alter gut bewältigt werden können, um dieses Naturschauspiel live zu erleben.

Oder was haltet ihr von einer knapp 3-stündigen Wandertour durch die Berg- und Waldregion bis ihr das überwältigende Ziel der Areuse-Schlucht erreicht? Der Wasserlauf der Areuse verändert sich auf der Wegstrecke permanent, vom kleinen ruhig dahinfließenden Flüsschen bis zum reißenden und ohrenbetäubenden Fluss. Ideale klimatische Voraussetzungen bietet die Schlucht an heißen Sommertagen, da es stetig kühl und leicht feucht auf der Route an den Felswänden entlang ist.

Wie ihr seht, wir könnten immer weiter die zahlreichen Anziehungspunkte der Natur im Kanton Neuenburg schreiben, zusammenfassend können wir euch aber sicherlich mit dem Geschriebenen einen ersten Eindruck vermitteln und euch eine Reise in die Region ans Herz legen. Es gibt viel zu entdecken, für eine vielfältige Freizeitgestaltung mit Natur, Sport, Spaß und Erholung ist vorgesorgt.

Und das Beste: Eure Hunde kommen bei alledem in der Natur täglich auf ihre Kosten, ein wunderbarer Fleck auf der Erde, um gemeinsam die Zeit mit eurem Hund zu verbringen. Ob Winter oder Sommer, ihr werdet zu jeder Jahreszeit begeistert sein.

Auf eines gilt es aber dennoch zu achten, denn allerorts gibt es Hundegesetze, Hundeverordnungen und Regeln, an die man sich als Hundehalter und/oder verantwortlicher Hundeführer mit seinem Hund im Alltag zu halten hat. Welche dies sind, werdet ihr in den weiteren Ausführungen für den Kanton Neuenburg in der Schweiz erfahren.

Des Weiteren wollen wir euch auf unseren Reiseartikel "An was muss ich für das Reisen mit Hund alles denken?" hinweisen, den ihr für eure Reisevorbereitungen und -planungen als Orientierungshilfe hinzuziehen könnt. Hier findet ihr viele hilfreiche Tipps rund um die organisatorischen und formellen Fragen rund um die Reise mit Hund. Ferner findet ihr in dem Beitrag einen Leitfaden über die wichtigsten Reiseutensilien, die mit im Gepäck sein sollten, sei es der Impfpass/EU-Heimtierausweis, Hundefutter oder Reiseapotheke für unvorhergesehene gesundheitliche Zwischenfälle.

Das Hundegesetz des Kanton Neuenburg

Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund so zu halten und zu führen, dass dieser aus purer Anwesenheit und mit seinem Verhalten, keine Menschen oder andere Tiere gefährdet oder bedroht. Gleichermaßen darf der Hund niemanden belästigen, was insbesondere beim unangeleinten umherlaufen zu beachten ist. Schnell könnte eine Situation an einem Badesee entstehen, dass der Hund umherschnüffelt und mit seiner Nase einen Leckerbissen von Badegästen erhascht und sich an die weitere Suche am Liegeplatz der Gäste hermacht. Solche Situationen sollen unbedingt vermieden werden.

Als Belästigung gilt weiterhin unentwegtes Bellen. Hier hat der Halter alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass das permanente Bellen aufhört, notfalls mittels professioneller Hilfe.

Die Flora und gesamte Fauna des Kanton Neuenburg ist zu respektieren und durch den Hund nicht in Bedrängnis zu bringen noch zu verschmutzen oder beschädigen.

Es ist generell verboten, einen Hund unbeaufsichtigt alleine umherlaufen zu lassen. Hunde die alleine umherstreunen, werden von den Behörden eingefangen, in Obhut genommen und sind dann beschlagnahmt. Sollte eine Gefahr oder Bedrohung von dem Streuer und herrenlosen Hund ausgehen, so dürfen die Verantwortlichen den Hund sogar erlegen.

Ein brauner Labrador Retriever mit rotem Halsband läuft auf den Betrachter zu.

Der Halter ist verantwortlich für seinen Hund und muss ihn stets durch stimmliche oder gestische Elemente unter Kontrolle halten können, so dass dieser zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen, je nach individuellem Hund und dessen Verhalten, vorausschauend und situativ entsprechende Maßnahmen einsetzen muss, damit es möglichst nie zu Konfrontationen oder sonstigen unangenehmen und unerwünschten Situationen kommt. Ist der Halter hierzu nicht in der Lage, so schreiben die Behörden vor, dass für diese Fälle der Hund stets an die Leine zu nehmen ist.

An dieser Stelle wird direkt ersichtlich, wie bedeutend die richtige und frühzeitige Erziehung und Ausbildung eines Hundes ist. Alle Halter, die ihren Hund in der Öffentlichkeit führen, sind auch im Kanton Neuenburg dazu angehalten, entsprechende Erziehungskurse mit ihrem Hund zu besuchen, damit der Hund einerseits die notwendige Grunderziehung erhält und der Halter die entsprechenden Kenntnisse der Kynologie erfährt. Ohne professionelles Hundetraining wird es extrem schwierig, den Hund so abzurichten, dass der Halter in prekären Situationen die richtigen Kommandos und Befehle anbringen kann und den Hund von seinem Tun abbringen kann. Sprich, ohne die Gehorsamkeit und dem Erlernen sich von Reizen nicht übermannen zu lassen (Impulskontrolle), wird der Halter nicht in der Lage sein seinen Hund in der einen oder anderen Situation „zurückzupfeifen“. Stellt euch nur vor, ihr seid im kantonalen Gebiet beim Wandern mit eurem Vierbeiner unterwegs und dieser bekommt Sichtkontakt mit einem Wildtier oder im Dorf mit einer Katze. Nun wird er dermaßen vom Anblick gereizt, sein Jagdtrieb ist aktiviert und er startet zum Verfolgen des Tieres durch. Egal ob er das Tier rein spielerisch oder aus seinem ureigenen Antrieb dem Beutemachen (Beutefangverhalten), hetzt, so habt ihr und folglich euer Hund, ohne die richtigen Eskalationsmaßnahmen ein großes Problem. Denn das Hetzen von Menschen und Tieren ist strengstens untersagt, wird als Wilderei geahndet und kann im schlimmsten Fall mit dem gezielten Erlegen des Hundes enden.

Wir haben einen weiteren lesenswerten Artikel zum Thema mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ geschrieben, der ganz anschaulich die Wichtigkeit und den Zusammenhang vieler Bausteine der Hundeerziehung und dem täglichen Miteinander vermittelt. Hier gewinnt ihr schnell den Eindruck, was alles zu tun ist, damit ihr als gut aufeinander abgestimmtes Team, den Herausforderungen der Hundehaltung im Alltag gewappnet seid.

Kehren wir zurück zu den Bestimmungen des Hundegesetz im Kanton Neuenburg:

Achtet penibel auf die Einhaltung der vorangegangen und folgenden gesetzlichen Regeln, da die Behörden ansonsten angehalten sind, bei Auffälligkeiten Strafen auszusprechen und bei widrigem Verhalten sogar den Hund sofort beschlagnahmen dürfen.

Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde

Was etwaige Einschränkungen für bestimmte Hunderassen bei der Anschaffung und Haltung angeht, so ist das geltende Hundegesetz des Kanton Neuenburg sehr liberal.

Es gibt keine Hunde, die als Listenhunde/Kampfhunde oder als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten. Somit darf jede Hunderasse ohne vorherige Zustimmung angeschafft und ohne Halteeinschränkungen in der Öffentlichkeit ausgeführt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Touristen und Besucher des Kantons.

Da aber bekanntlich jeder Kanton bis auf die unterste Gemeindeebene seine Hundegesetzgebung und weitere Hundeverordnungen anders umsetzt, müsst ihr allerdings auf eure Reiseroute achten und die jeweiligen Gesetzgebungen zur Haltung von Hunden auf dem Schirm haben. Zu den einzelnen Kantonen gelangt ihr über unseren Hauptartikel mit dem Titel „Reisen mit dem Hund in die Schweiz“. Hier erfahrt ihr alle wichtigen Details und erhaltet kantonale Tipps und Ratschläge für den jeweiligen Aufenthalt vor Ort.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

In der Schweiz verhält es sich so, dass es i.d.R. je Kanton eine eigene Hundegesetzgebung gibt. Hinzu gewähren die Kantone ihren Gemeinden weitere Handlungsvollmachten, die sie dazu ermächtigen, hier und da eigene Hundeverordnungen zusätzlich aufzustellen.

Auf Grunde dessen muss der Halter nach Erkundigung der Vorschriften des allgemeinen Hundegesetzes zusätzlich aufmerksam unterwegs sein und auf weitere Hinweise durch Beschilderungen achten, damit er sich mit seinem Hund ordnungsgemäß vor Ort jeweils verhält.

Die allgemeingültigen Richtlinien haben wir für euch recherchiert und in den folgenden Zeilen zusammengestellt:

Leinenpflicht

Es wird von Seiten der gesetzlichen Auflagen keine Leinenpflicht für Kinderspielplätze, Sportanlagen, Parks, Naturschutzgebiete oder Wälder ausgesprochen, allerdings ist jeder Halter für die Kontrolle seines Hundes eigenverantwortlich. Und da dies nie zu 100% garantiert werden kann, ist es vielleicht eher ratsam, an den genannten Orten, seinen Vierbeiner angeleint zu führen.

Weiterhin gelten für folgende Fälle Leinenzwang:

  • Hunde, die aggressives Verhalten zeigen, müssen vom Halter an der Leine geführt werden.
  • Hündinnen, die läufig sind sollen eingesperrt bleiben, Alternativ gilt ein Leinenzwang.
  • Hunde, die bereits durch behördliche Auflage mit einer Leinenpflicht belegt wurden.
  • Bereiche, die von den Gemeinden mit Leinenzwang durch Beschilderung ausgewiesen werden.
  • Hunde sind in Naturschutzgebieten, Wildschutzgebieten und in Wäldern an der Leine zu halten, insofern der Halter nicht garantiert die Kontrolle durch stimmliche und gestische Maßnahmen über den Hund halten kann.
  • Vom 15 April bis zum 30 Juni gilt in Wäldern eine generelle Leinenpflicht.

Maulkorbkorbpflicht

Wenn ihr mit eurem Hund in den Kanton Neuenburg reisen solltet und dieser bereits durch aggressiveres Verhalten auffällig wurden, ist es eventuell ratsam, ihm beim Spazieren und auf der Hunderunde, einen Maulkorb zur eigenen Sicherheit anzulegen.

Ansonsten gelten von rechtlicher Seite, folgenden Bedingungen:

  • Sind Hunde aggressiv dann müssen sie einerseits an der Leine gehalten werden und zusätzlich ist ihnen ein Maulkorb beim Ausführen anzuziehen.
  • Hunde, die durch die Behörde zum Tragen eines Maulkorbes verpflichtet wurden. (behördlicher Maulkorbzwang)

Verbote

Im Hundegesetz werden keine generellen Verbote ausgewiesen, dennoch gibt es folgende Vorschriften zu beachten:

  • Hundeverbotszonen, die von den Gemeinden durch Hinweisschilder ausgewiesen werden.
  • Bei Geschäften, Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Haltestellen, öffentlichen Verkehrsmitteln und sonstigen Einrichtungen ist auf Hinweisschilder hinsichtlich Hundeverbotszonen zu achten.
  • Eingezäunte, fremde Wiesen und Weiden, sowie private Grundstücke dürfen ohne vorherige Erlaubnis nicht vom Hund betreten werden.
  • Hunde dürfen die Tierwelt in Wildschutz- und Naturschutzgebieten nicht stören.
  • Es ist verboten, Hunde in Wildschutz- und Naturschutzgebieten, sowie in Wäldern unbeaufsichtigt umherstreifen, stöbern, jagen zu lassen und wilde Tiere zu belästigen oder zu verfolgen.

Hundekot und sonstige Verunreinigungen

Der Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften seines Hundes beim Verrichten seines Geschäfts entfernt und entsorgt werden. Es ist somit die Pflicht eines Halters, den Hundehaufen bzw. Kot seines Hundes aufzusammeln und in öffentliche Mülleimer mittels einer Tüte zu entsorgen.

Die Gemeinden sind verantwortlich an verschiedenen Orten Hundemülleimer aufzustellen.

Steckt euch also ausreichend Tüten und Papiertücher zum Säubern der öffentlichen Räume ein, in denen ihr euch mit eurem Vierbeiner bewegt. Haltet die Umgebung sauber.

Wir hoffen euch mit unseren Ausführungen weitergeholfen und eine gute Basis für die Reise mit Hund in den Kanton Neuenburg in der Schweiz geliefert zu haben. Solltet ihr dennoch direkt vor Ort weitere Punkte abklären oder einen Verantwortlichen vor Reiseantritt anrufen wollen, so nutzt die folgenden Kontaktdaten.

Kontakt
Verwaltungskanzlei
Rue de la Collégiale 12
2000 Neuchatel
Tel. +41 (0) 32 889 40 03

Hundegesetz
https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/htm/63620.htm

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