Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Graubünden in der Schweiz
Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Graubünden bin?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 31.7.2021
Sobald ein Urlaub und die Ferien mit Hund im Kanton Graubünden in der Schweiz anstehen, gehört es zu den Pflichten eines jeden Hundehalters, sich über die dortigen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen kundig zu machen, damit das gesetzlich vorgegebene Verhalten in Sachen Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen oder gar spezielle Vorschriften im Hinblick auf die Mitnahme von potentiellen Listenhunden/Kampfhunden, bekannt ist und korrekt umgesetzt wird.
Ergänzend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir jeden Halter zudem auf unsere Hunde-Etikette hinweisen, die als Orientierungshilfe für das rücksichtsvolle Halten und Führen des Hundes dient, damit ein angenehmes Miteinander von allen Hundehaltern, Menschen und Tieren möglich ist.
Zu den Pflichten der privaten Hundehaltung gehört es unweigerlich dazu, dass durch das Verhalten des Hundes und des Halters möglichst nichts und niemand belästigt oder bedroht, noch verletzt wird.
Schauen wir uns nun im weiteren Verlauf des Artikels die spezifischen Rahmenbedingungen des Kantons Graubünden an.
Welche Vorschriften gelten im Kanton Graubünden in der Schweiz für Hundehalter?
Die Hundeverordnungen rund um Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen oder Listenhunde regelt der Kanton Graubünden vollkommen autark.
Der Kanton Graubünden ist auch für Hundehalter und Hund eine Reise wert
Graubünden ist auch unter dem Begriff Bündnerland bekannt und zählt zu den Kantonen, die mitten in den Alpen geographisch zu finden sind. Schaut man sich die Gesamtfläche der Schweiz genauer an, so liegt der Kanton Graubünden im Südosten des eidgenössischen Gebietes.
Die kantonale Amtssprache ist zum überwiegenden Teil Deutsch, hier und da trifft man auch auf die Sprachen Italinenisch und Rätoromanisch.
Die Behörden sitzen im Hauptort Chur, der u.a. von den annähernd 198 000 Einwohnern bewohnt wird.
Was zieht die Besucher für den Urlaub mit und ohne Hund in den Kanton?
Der Kanton Graubünden hat allerhand zu bieten. Er besticht mit seiner teilweisen wilden Natur, der Bergwelt mit den grünen Wiesen und Almen, den steinigen Kolossen der Alpen und seinen romantischen Bergdörfern mit den ursprünglichen Berghäusern und -hütten.
Des Weiteren ist der Kanton über die Grenzen in der weiten Welt der Jetsetter und Betuchten durch den Standort St. Moritz im Engadin-Tal, mit dem weltberühmten Hotel Badrutt´s Palace, bekannt. Durch die traumhafte Lage mit den Alpen rund um die Stadt und direkt am St. Moritzersee gelegen, kommen die Besucher sowohl im Sommer als auch im Winter voll auf ihre Kosten. Tolle Wanderrouten mit den verschiedensten Streckenhausforderungen, tollen Spaziergängen rund um den See, Fahrradtouren, Badespass oder die morgendliche Joggingrunde sind nur einige der möglichen Freizeitbeschäftigungen. Und alle Aktivitäten können idealerweise mit Hund unternommen werden, so dass St. Moritz und dessen Umgebung eine hervorragende Wahl für den Urlaub als Hundehalter ist.
Aber auch die sonstigen Flecken im Kanton Graubünden ziehen Einheimische und Besucher auf Grund der faszinierenden Natur an. So können Frühaufsteher bei einer Bergwanderung vom Anblick einiger Steinböcke, auf ihrem Weg zu ihrem Tagesziel überrascht werden. Das nächste Highlight wartet dann auf dem Gipfel mit einem atemberaubenden Ausblick, der die weite Bergwelt mit den unterschiedlich hohen Bergspitzen, vereinzelten Nadelbäumen, grünen Wiesen, Kräutern und Blumen und einem endlos erscheinenden Horizont, präsentiert. Was gibt es dann Schöneres, als mit seinen Freunden, Gleichgesinnten und mit dem eigenen Hund eine Rast einzulegen und eine wohlverdiente Mahlzeit in einem Berggasthof oder in der freien Natur zu sich zu nehmen.
Der Schweizer Nationalpark gilt als Wildnisgebiet, dass den höchsten Anspruch an gesetzlicher Sicherheit für Flora und Fauna verdient. Traumhafte Schönheit und eine sagenhafte Naturvielfalt haben der Region u.a. zum UNESCO-Weltnaturerbe verholfen. Und dies ganz zu Recht.
So leben im Schweizer Nationalpark Wildtiere wie der Steinbock, Rehe, Gämse, Füchse, Hermeline, Wiesel, Bären, Alpenschneehasen, Murmeltiere, Auerhühner Steinadler, Alpenschneehühner, Bartgeier und viele weitere Exemplare der Tierwelt. Um einige der Tiere vielleicht zu Angesicht zu bekommen, bieten sich geführte Wandertouren mit einem ortskundigen Wanderführer an. Beispielsweise gibt es hier eine Route im Val Trupchun, die auf Grund ihres Anforderungsprofil und den zurückzulegenden Höhenmetern zwischen 0 und 500m sich auch gut für Anfänger, Familien mit Kindern und älteren Herrschaften anbietet. Deutlich anspruchsvoller und mit einem schweren Schwierigkeitsgrad, sind die Tageswanderungen zu den Macun-Seen, mit einer über 8-stündigen Marschzeit und 1000 Höhenmetern, vom Streckenverhältnis für trainierte und erfahrene Bergwanderer eine strapaziöse Herausforderung. Ist das Ankunftsziel auf dem See-Plateau erreicht, so zahlen sich allerdings alle Anstrengungen, die auf dem Weg dahin vollbracht werden müssen, aus. Viele weitere Wandertouren können direkt vor Ort, je nach Geschmack und körperlicher Voraussetzung, gebucht werden.
Genau deshalb ist der Kanton Graubünden auf jeden Fall eine Reise wert, ob mit oder ohne Hund. Ihr werdet euch dort sicherlich wohlfühlen und einen traumhaften Aufenthalt verleben. Solltet ihr Hundehalter sein und euren Hund mit in den Kanton Graubünden mitnehmen, so werdet ihr ihm ausreichend viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Auslastung bei Sport, Spaß und Spiel, bieten können.
Dennoch müsst ihr vor Reisantritt euch mit den geltenden Hundegesetzen in der Schweiz auseinandersetzen, um den gesetzlichen Bestimmungen beim Halten und Führen eines Hundes zu entsprechen. Gerade in Naturschutzgebieten gelten oftmals besondere Bedingungen. Wir gehen den Fakten auf den Grund, damit ihr bestens gerüstet eure Reise mit dem Hund in den Kanton Graubünden in der Schweiz antreten könnt.
Ferner steht euch unser ergänzender Reiseartikel "An was muss ich für das Reisen mit Hund alles denken?" zur Verfügung, damit ihr alle organisatorischen und formellen Fragen bei den Reiseplanungen auf dem Bildschirm habt und wichtige Reiseutensilien mit ins Gepäck einsteckt.
Das Hundegesetz des Kanton Graubünden
Der Kanton Graubünden führt kein eigenes Hundegesetz, sondern hält seine Gemeinden durch die gesetzliche Befugnis im aktuellen Veterinärgesetz an, ggf. eigene Hundeverordnungen für das Halten und Führen eines Hundes, umzusetzen. Dies schließt auch Leinenpflicht, Maulkorbtragen und Hundeverbotszonen kategorisch ein.
Diese Tatsache überträgt wiederum den Einheimischen und Besuchern die Aufgabe und Verantwortung, sich über geltende Bestimmungen je nach Region und Gemeinde im Kanton Graubünden vor Ort zu erkundigen. Des Weiteren muss der Hundehalter und/oder verantwortliche Hundeführer je nach Aktivität im Freien darauf achten, ob weitere Hinweise auf eine Anleinpflicht oder sonstige Einschränkungen beim Führen des Hundes hinweisen.
So werden sicherlich bestimmte Voraussetzungen für das Mitnehmen des Hundes in Städtegebieten, Naturschutzregionen, Geschäften und Gaststätten und anderorts zu finden sein.
Unser Rat: Augen auf beim Ausführen des Vierbeiners und vorausschauend handeln.
Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde
Der Kanton Graubünden verfügt über keine einschränkenden Bestimmungen zu etwaigen Listenhunden/Kampfhunden oder sonstigen Hunderassen, die mit einem erhöhten Gefährdungspotential eingestuft werden.
Dennoch behalten sich die Gemeinden auch hier unterschiedliche Hundeverordnungen vor, die dann innerhalb des Kantons von Ort zu Ort, differenziert aussehen können.
Weiterhin solltet ihr auf eurer Reise in den Kanton Graubünden gut vorbereitet sein und die Reiseroute derart abgecheckt haben, ob ihr besondere Vorschriften von Seiten der Haltung und dem Führen eures Hundes beachten müsst. Wir haben in unserem Gesamtartikel zur Reise in die Schweiz, alle Kantone aufgelistet. Hier könnt ihr ganz einfach in die jeweilen Artikel lesen, um die jeweiligen Hundegesetze und Regeln zu erfahren.
Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften
Wie bereits erwähnt gibt es weder eine generelle Leinenpflicht, noch die Anordnung für das Tragen eines Maulkorbes (Maulkorbzwang) oder grundsätzliche Hundeverbotszonen.
Dies lässt zunächst einmal einen gewissen Freiheitsgrad beim Führen und Halten des Hundes zu, anderseits müssen die Hundehalter äußerst verantwortungsbewusst handeln und mit viel Fingerspitzengefühl situativ entscheiden, wann es angebracht ist, den Hund besser an die Leine zu nehmen.
Hinzu müssen örtliche Vorschriften erfragt werden und beim Ausführen stets auf Beschilderungen achten.
In diesem Zusammenhang wollen wir auch darauf hinweisen, wie die Behörden mit entlaufenen Hunden umgehen sollen. Zunächst wird der entlaufene Hund eingefangen und in Gewahrsam genommen, kann der Hund in der Folge nicht seinem Halter wieder zugeführt werden, werden die Hunde an einem geeigneten Platz untergebracht, kann dies nicht erfolgen, so wird im allerschlimmsten Fall die Tötung des Hundes vollzogen.
Genau deshalb ist es so wichtig, stets die Kontrolle über seinen Hund zu haben und lieber einmal mehr an der Leine zu halten, als den Hund durch irgendeinen Reiz und dem fehlenden Zugriff durch Weglaufen zu verlieren. Besonders in Wildgebieten dürfen Wildhüter wildernde Hunde erlegen. Denkt stets daran, der Hund kennt die fremde Umgebung nicht und wird daher nicht nach Hause finden. Zudem können viele Gerüche und Wildspuren ihn dermaßen reizen, dass er bei Sichtkontakt oder Aufnahme einer Wildspur förmlich durchdreht und selbst die beste Impulskontrolle oder der beste Rückruf keinen Erfolg mehr haben.
Hundekot und sonstige Verunreinigungen
Zu jedem Reisegepäck eines Hundehalters sollten logischerweise Tüten gehören, damit ihr bei jeder Hunderunde oder der Aktivität mit dem Vierbeiner im Freien, gut gerüstet seid.
Damit die Umgebung nicht unnötig verdreckt wird, gehört es zu den Aufgaben, den Hundehaufen und Hundekot aufzusammeln und zu entsorgen. Geht mit gutem Beispiel voran, denn die Gerüche der Hinterlassenschaften können sehr unangenehm sein und der Ärger beim Hereintreten in den Kot ist bei uns allen immens.
Für etwaige Rückfragen direkt bei der Behörde, haben wir für euch folgende Kontaktdaten recherchiert.
Kontakt:
Kantonale Verwaltung
7000 Chur
Tel. +41 (0) 81 257 21 21
Veterinärgesetz
https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/914.000/versions/2547
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