Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Basel Landschaft in der Schweiz
Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Basel Land/Schweiz bin?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 31.5.2024
In der Schweiz regelt jeder Kanton seine Hundegesetze, -verordnungen und Haltebedingungen autark.
Aus diesem Grund steht vor der Reise ins Kanton Basel Land für jeden Hundehalter und verantwortlichen Hundeführer, der seinen Hund mit in den Urlaub bzw. zum Aufenthalt nimmt, eine ordentliche und detaillierte Reisevorbereitung an, um sich über die Vorschriften und Regeln zu informieren.
Neben den gesetzlich festgeschriebenen Bestimmungen, kommen noch die ungeschriebenen Gesetze einer jedweden Hunde-Etikette dazu, an denen sich jeder Halter beim Führen seines Hundes im öffentlichen Raum orientieren sollte, damit nichts und niemand durch den Hund belästigt, bedroht oder gar verletzt bzw. beschädigt wird.
Wir werden im weiteren Verlauf des Artikels uns u.a. mit denThemen Listenhunde/Kampfhunde, Leinenpflicht, Maulkorbzwang und Hundeverbotszonen im kantonalen Gebiet von Basel Landschaft befassen.
Welche Vorschriften gelten im Kanton Basel Landschaft in der Schweiz für Hundehalter?
Kantonale Haltevorschriften wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbote oder Vorschriften zu Listenhunde/Kampfhunde etc.
Im Kanton Basel Land in der Schweiz, gibt es bei der Reise mit Hund viel zu sehen und erleben
Im Kanton Basel Landschaft leben annähernd 290 000 Menschen, die als Amtssprache Deutsch sprechen. Der Kanton liegt geographisch in der sogenannten Deutschschweiz.
Das Baselgebiet wird von vielen Familien bereist, die gerne Wandern und die wunderbaren Wanderwege des Kantons nutzen möchten. Die Landschaft bietet somit viele weitere Freizeitaktivitäten, wie Schlossbesichtigungen, der Besuch der Aussichtsplattformen auf der Sissacherfluh oder des weltbekannten Parks „Grün80“, der die Gartenschau im Jahre 1980 ausrichtete.
Ob ihr all diese spannenden Freizeitaktivitäten mit eurem Hund unternehmen könnt, an was ihr euch im Kanton Basel Landschaft beim Führen und Halten eures Hundes halten müsst, erfahrt ihr in den weiteren Zeilen.
Hundegesetze und Halterpflichten
Im Kanton Basel Landschaft werden nachfolgende Hunderassen als Tiere mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft und deren Anschaffung und Haltung ziehen somit besondere Haltebedingungen und Rechtsvorschriften nach sich:
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- American Pit Bull Terrier
- Rottweiler
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kreuzungen und Mischlinge mit den vorgenannten Rassen
- Hunde die Ähnlichkeiten vom Erscheinungsbild mit diesen Hunderassen und Kreuzungen aus diesen haben
- Hunde die bereits durch Verhaltensauffälligkeiten mit einem gewissen Gefahrenpotential auffällig wurden
Solltet ihr eine Reise in die Schweiz in den Kanton Basel Landschaft planen und Besitzer eines Hundes sein, der aus Sicht der dortigen Behörden als potentiell gefährlich eingestuft wird, so setzt euch mit den zuständigen Verantwortlichen in Verbindung, ob ihr euren Hund mitnehmen dürft und wenn unter welchen Voraussetzungen dies möglich und erlaubt ist.
Der Hintergrund ist der, dass die oben genannten Hunderassen und Kreuzungen, sowie die weiter aufgeführten Beschränkungen die Notwendigkeit im Kanton Basel Landschaft nach sich zieht, dass jeder mögliche Halter im Vorfeld eine Bewilligung für das Halten ebendieser Rassen, bei der zuständigen Kantonbehörde einholen muss.
Bei Unklarheiten bezüglich der Rassebestimmung eines Hundes, hat als letzte Instanz eine Kantonstierärztin bzw. ein Kantonsveterinär die absolute Entscheidungshoheit, so dass das Amt in seiner Funktion durchaus Schlüsse ziehen kann, mit denen der etwaige Besitzer nicht einverstanden aber handlungslos sein wird.
Je nach Urteil des Kanton Basel Landschaft, können folglich gewisse Hunde für das Führen in der Öffentlichkeit mit einem Maulkorb- und Leinenzwang belegt werden. Sprich, im Freien müssten dann diese Hunde einen beißsicheren Maulkorb tragen und an die Leine genommen werden. Dies betritt folglich theoretisch auch Urlauber mit einem Hund einer bsetimmten Rasse (z.B. Rottweiler oder Dobermann). Denkt daher bitte daran, dies im Vorfeld der Reise im Rahmen der Reiseplanungen zu klären.
Welche Haltebedingungen bzw. Bedingungen für eine Bewilligung noch vorliegen müssen:
- Der Halter muss über ausreichende kynologische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
- Der Halter muss einen schriftlichen Nachweis aus dem Strafregister vorlegen, aus dem ein Delikt hervorgeht, das vermuten lässt, dass er nicht in der Lage ist einen Hund mit erhöhtem Gefahrenpotential zu halten und zu führen.
- Die Hunde müssen ihren Ursprung in einer Zuchtstätte haben, die ebenfalls über die kynologischen Gesamtvoraussetzungen verfügt und nach den Bestimmungen des geltenden Rechts des Tierschutzes arbeitet und die Hunde hält.
- Der Halter ist verpflichtet mit dem Hundewelpen an Welpenkursen und Erziehungstrainings von erfahrenen und seriösen Hundetrainern teilzunehmen.
- Der Hundehalter muss eine ausreichende Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Wie ihr unschwer erkennt, ist die Hundehaltung gewisser Rassen bereits gesetzlich stark in dem Kanton Basel Landschaft reglementiert. Dies erzeugt direkt den Eindruck, dass die Hundehaltung im Allgemeinen mit einem gewissen Blick beäugt wird und somit jeder Hundehalter sehr sorgsam mit seinem Hund in der Öffentlichkeit auftreten sollte, auch wenn dies bedeutet, dass der Hund öfter angeleint ausgeführt wird, um besonders an Orten mit vielen Menschen oder speziell an Kindergärten, Schulen und Sportplätzen, das Gesamtrisiko einer unbeabsichtigten Konfrontation zu minimieren.
Solltet ihr euch auf den Weg mit eurem Hund in den Kanton Basel Land machen und andere Kantone besuchen oder via Transit durchqueren, so liegt es auch in eurer Pflicht, euch über die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen dort zu erkundigen. Auch hierfür haben wir für euch vorgesorgt, über unseren Leitartikel "Reisen mit dem Hund in die Schweiz", habt ihr die Möglichkeit, die allgemeingültigen Informationen für die Gesamt-Schweiz in Erfahrung zu bringen und alle anderen Kantone und deren Vorgaben zu finden.
Abschließend wollen wir euch wichtige Kontaktdaten nennen, damit ihr bei einer Reise in den Kanton Basel Landschaft mit eurem Hund auf der sicheren Seite seid und alle relevanten Informationen vor Reiseantritt einholen und abklären könnt.
Kontakt:
Hundefachstelle des Kanton Basel Landschaft
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Gräubernstraße 12
4410 Liestal
Tel. +41 (0) 61 552 64 64
Email hundefachstelle@bl.ch
Hundegesetz zum Nachlesen
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/342.12/versions/142?diff=split
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/342/versions/282
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