Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Appenzell Ausserrhoden in der Schweiz
Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Appenzell Ausserrhoden bin?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 31.5.2024
Die landschaftlichen Voraussetzungen des Kanton Appenzell Ausserrhoden bieten Hundehaltern für den Urlaub und die Ferien mit Hund, viele variantenreiche Möglichkeiten, um mit dem Vierbeiner viel im Freien zu unternehmen und für die eigene Fitness und die Auslastung des Hundes ausreichend zu tun.
Kurzgesprochen, der Besuch des Kanton Appenzell Ausserrhoden mit Hund ist allemal eine Reise wert.
Bevor es aber an den Start gehen kann, steht eine umfassende Reisevorbereitung für die Reise mit Hund auf dem Programm, die notgedrungen auch die Recherche zu den aktuell geltenden Hundegesetzen, Hundeverordnungen und Haltebedingungen einschließt, damit ihr stets rechtskonform mit Hund im öffentlichen Raum unterwegs seid.
Dabei geht es u.a. um örtliche Leinenpflichten, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen, aber auch um etwaige verschärfte Regeln zu sogenannten Listenhunden.
In Ergänzung zu den gesetzlich festgeschriebenen Vorschriften, sollte jeder Hundehalter im Interesse aller, sich an den ungeschriebenen Verhaltens- und Benimmregeln einer umfassenden Hunde-Etikette halten.
Zusammengenommen sind die gesetzlichen Vorgaben und die Regeln der Hunde-Etikette einer der Pflichtaufgaben der privaten Hundehaltung, um für ein angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander unter allen Hundehaltern, Menschen und Tieren zu sorgen, damit möglichst nichts und niemand belästigt, gefährdet, verletzt oder beschädigt bzw. verdreckt wird.
Schauen wir uns nun die kantonalen Bestimmungen des Kanton Appenzell Ausserrhoden an.
Welche Vorschriften gelten im Kanton Appenzell Ausserrhoden in der Schweiz für Hundehalter?
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es eigene Hundegesetze und Haltevorschriften wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht und Hundeverbotszonen etc.
Auf in den Kanton Appenzell Ausserrhoden - es gibt viel zu entdecken
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird der Deutschschweiz zugerechnet und liegt im Nordosten der Schweiz.
Auf Grund der im Alltag gebräuchlichen deutschen Sprache und der deutschen Amtssprache in Verbindung der Nähe zu Deutschland, wird dieser Teil der Schweiz oft von Deutschen, mit und ohne Hund, für einen Kurztrip oder einen längerfristigen Urlaub angesteuert.
Vom Hauptort Herisau werden die allermeisten behördlichen Amtsgeschäfte geregelt.
Der relativ kleine Kanton Appenzell Ausserrhoden zählt um die 55 000 Einwohner.
Was hat der Kanton für Einheimische und Besucher alles zu bieten?
Es gibt auf jeden Fall ausreichend viele Möglichkeiten, sich entweder körperlich zu bewegen oder einfach relaxt der Erholung und Entspannung nachzugehen. Für jeden Geschmack, jede Altersgruppe, für Familien und Singles und für Hundehalter gibt es viele Attraktionen zu entdecken.
Ob Winter oder Sommer, die jeweilige Jahreszeit bringt ihre unterschiedlichen Reize mit und zeigt sich je nach Aktivität von ihrer besten Seite. Die natürlichen Vorgaben des Kanton Appenzell Ausserrhoden mit ihren Bergen, Seen und Ortschaften warten im Winter mit tollen Skigebieten und besten Wintervoraussetzungen auf, im Sommer stehen dafür die grünen Wiesen, Wälder und Seenlandschaften im Fokus der Besucher.
Solltet ihr vom Wandern, dem Nordic Walking oder dem Mountainbikefahren angetan sein, so finden sich exzellente Wander- und Radrouten im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Hier kommt jeder auf seine Kosten, egal welches Anforderungsprofil er mitbringt. Es gibt kurze und weniger anspruchsvolle Touren, genauso werden ambitionierte Personen mit einer langen und steigungsreichen Tour herausgefordert und können sich bei ihrer Lieblingsbeschäftigung austoben. Beispielsweise ist der höchste Berg des Kantons, der Säntis, eine hervorragende Wahl, um der passenden Aktivität und Strecke nachzugehen. Und in aller Regel können eure Hunde euch bequem begleiten.
Ein weiteres Musthave ist der Besuch der Wildkirchlihöhlen, die auf verschiedenen Wegstrecken fußläufig oder mit der Luftseilbahn erreichbar sind. Nach einer Führung und dem Erlbenis des Naturschauspiels dieser sagenhaften Bergwelt, sollte eine Auszeit im Berggasthaus Äscher auf dem Programm stehen, ehe die Wanderung bzw. die Rückfahrt wieder anstehen.
Sicherlich bieten sich vor Ort noch viele weitere Ausflugsziele zum Entdecken und Erkunden an. Auf jeden Fall hat jede Region des Kanton Appenzell Ausserrhoden, mit dem Appenzeller Hinter-, Mittel- und Vorderland, viele Touristenattraktionen und Freizeitangebote parat, die den Aufenthalt mit und ohne Hund zu einem Erlebnis machen. Erkundigt euch vor Ort in den Touristeninformationsbüros nach etwaigen Sehenswürdigkeiten und Zielen, die ihr unbedingt ansteuern und als Urlaubserlebnis einplanen solltet.
Wenn ihr tatsächlich in die Schweiz in den Kanton Appenzell Ausserrhoden mit eurem Hund reisen solltet, sind einige Regeln und Vorschriften für das Halten und Führen des Hundes zu beachten. Wir haben für euch die wichtigsten Fakten herausgesucht, damit ihr gut vorbereitet am Zielort ankommt und einen entspannten Urlaub mit eurem Vierbeiner verbringen könnt.
Wie die gesetzliche Grundlage aussieht, schauen wir uns im weiteren Verlauf nun an.
Das Hundegesetz des Kanton Appenzell Ausserrhoden
Wie alle anderen Kantone in der Schweiz, regelt der Kanton Appenzell Ausserrhoden seine Hundegesetzgebung autark und in Eigenregie. Den Gemeinden des kantonalen Gebietes und der Regionen Appenzeller Hinter-, Mittel- und Vorderland obliegt es weiterhin selbst zu entscheiden, ob sie noch weiteren Umsetzungsmaßnahmen in ihren Hundeverordnungen regeln und beispielsweise weitere Hundeverbotszonen oder Bereiche mit genereller Leinenpflicht durch Hinweisschilder kennzeichnen.
So kann es also von Ort zu Ort und Dorf zu Dorf unterschiedliche Ansätze hinsichtlich des Haltens und Führens des Hundes in der Öffentlichkeit geben, wodurch jeder Hundehalter angehalten ist, mit offenen Augen beim Ausführen des Hundes auf etwaige Einschränkungen zu achten.
Grundsätzlich regelt das Hundegesetz des Kanton Appenzell Ausserrhoden dass, der jeweilige Hundehalter und/oder verantwortliche Hundeführer sorgsam und verantwortungsvoll mit seinem Hund umgeht und diesen im öffentlichen Raum so hält und ausführt, dass keine anderen Menschen, Tiere, fremder öffentlicher und privater Eigentum und die Natur, weder gefährdet oder bedroht werden, noch verdreckt oder beschädigt werden. Des Weiteren müssen Hunde vom unerlaubten Zutritt von fremden Grundstücken oder Gebäuden gehindert werden.
Zudem darf kein Hund gezielt gereizt oder auf Menschen oder andere Tiere gehetzt werden.
Alles in Allem verlangt die kantonale Hundegesetzgebung vom Halter, dass dieser zu jeder Zeit Kontrolle über seinen Hund hat und halten kann. An dieser Stelle wird die große Bedeutung der Hundeerziehung und -ausbildung augenscheinlich und wie wichtig ein gut abgestimmtes und eingespieltes Hund-Mensch-Team im Alltag ist. Aus diesem Grund haben wir für euch in einem weiteren Artikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ wichtige Informationen und im weiteren Verlauf praktische Tipps und Trainingsmaßnahmen zusammengestellt. Es lohnt sich die spannende Lektüre zu lesen.
Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde
Im Gegensatz zu vielen Kantonen in der Schweiz, hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden keine besonderen Einschränkungen hinsichtlich dem Führen oder Halten einiger Hunderassen.
Dies bedeutet, es gibt keine Listenhunde / Kampfhunde oder Hunderassen, die mit einem erhöhten Gefährdungspotential eingestuft werden und somit verboten oder nur unter starken Einschränkungen gehalten werden dürften.
In diesem Zusammenhang müsst ihr dennoch vor Reiseantritt in die Schweiz nachschauen, welche Reiseroute euch an euer Reiseziel führen soll und welche kantonalen Bestimmungen in den Kantonen, die ihr auf eurer Durchreise befahrt, damit gelten. Um alle kantonalen Hundegesetze nachlesen zu können, haben wir in unserem Hauptartikel mit dem Titel „Reisen mit dem Hund in die Schweiz“ die entsprechenden Kantone aufgelistet, über die ihr zu den einzelnen weiterführenden Artikeln kommt.
Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften
Die Gemeinden des Kanton Appenzell Ausserrhoden setzen mit den nachfolgenden Regeln und Vorschriften, das Hundegesetz konsequent im Alltag um, an die sich Besucher und Einheimische mit ihren Hunden zwingend halten müssen. Ansonsten drohen Strafen und rechtliche Konsequenzen, die von einem Bußgeld bis hin zum Entzug und der Anordnung zur Tötung des Hundes führen können.
Leinenpflicht
Die kantonalen Bestimmungen des Hundegesetz sehen für die Region Appenzell Ausserrhoden generelle Zonen und Gebiete vor, in denen der Hund immer an der Leine zu halten ist. Dieser Leinenzwang gilt für folgende Bereiche und Fälle:
- Fehlen vor Ort beim Führen des Hundes sonstige wirksame Kontrollmöglichkeiten, so ist der Hund an die Leine zu nehmen
- Auf allen Schulanlagen und Schulgeländen
- Auf allen öffentlichen Spielplätzen und Spielanlagen
- Auf allen Sportplätzen und Sportanlagen
- In allen öffentlichen Parkanlagen
- In öffentlichen Gebäuden
- In allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- An Bahnhöfen und Haltestellen
- Auf Weiden, Grünflächen und Grundstücken, auf denen sich Nutztiere befinden
- Alle Hunde, die einen Maulkorb tragen sind an der Leine zu führen
- Alle Hunde, die durch eine behördliche Auflage verpflichtet sind, an der Leine geführt zu werden
- An allen Orten, die durch die Gemeinden mit einer Leinenpflicht gekennzeichnet sind
Maulkorbpflicht
In besonderen Fällen, können Hunde zum Tragen eines Maulkorbes verpflichtet sein, dies gilt
- wenn der entsprechende Hund als bissig gilt
- wenn eine behördliche Auflage dies für den individuellen Hund vorschreibt
Verbote
Der Hundehalter hat aufmerksam auf alle Beschilderungen beim Ausführen seines Hundes zu achten, dies gilt auch und im besonderen Maß für Bereiche, die als Hundeverbotszone gelten und der Zutritt für Hunde untersagt ist.
Hundekot und sonstige Verunreinigungen
Wenn ihr im Freien mit eurem Hund eine Gassirunde, einen Spaziergang oder eine sonstige Aktivität unternehmt, so gehört es zur Standardausrüstung eines jeden Hundehalters, ausreichend Tüten eingesteckt zu haben.
Sobald es an der Zeit ist und euer Hund sich löst und sein Geschäft erledigt, seid ihr im Kanton Appenzell Ausserrhoden verpflichtet, den Hundekot aufzusammeln, damit weder private noch öffentliche Bereiche verdreckt werden und unangenehme Gerüche andere belästigen.
Die Gemeinden sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass ihr den Hundehaufen in aufgestellten Mülltonnen entsorgen könnt.
Wir wünsche euch nun ein gutes Gelingen bei den Reiseplanungen für den Aufenthalt im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit eurem Hund.
Solltet ihr noch Rückfragen an die zuständigen Behörden haben, so verwendet folgende Kontaktdaten.
Kontakt:
Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
9102 Herisau
Te. +41 (0) 71 353 61 11
Email kantonskaanzlei@ar.ch
Hundegesetz
https://www.bgs.ar.ch/app/de/texts_of_law/525.1/versions/919?diff=unified
https://www.bgs.ar.ch/app/de/texts_of_law/525.11/versions/1208?diff=unified
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