Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Appenzell Innerrhoden in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Appenzell Innerrhoden bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 30.7.2021

Ein Appenzeller Sennenhund schaut nach rechts und wird vor einem Bergpanorama fotografiert.jpg

Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist für seine Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltevorschriften eigenständig und autark verantwortlich, so dass sich diese von anderen Kantonen in der Schweiz deutlich unterscheiden können und somit eine detaillierte und eingehende Reisevorbereitung bedarf.

Wir haben für euch deshalb alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen herausgesucht, damit ihr etwaige Leinenpflichten, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen und besonders Einschränkungen zu etwaigen Hunderassen (Listenhunde) auf dem Schirm habt.

Hinzu sollten unbedingt im Sinne aller, die ungeschriebenen Verhaltens- und Benimmregeln der Hunde-Etikette beherzigt werden, damit ihr euren Beitrag für ein angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander aller Hundehalter, Menschen und Tiere leistet.

Hiermit soll erreicht werden, dass sich durch das Verhalten eures Hundes und euch selbst, nichts und niemand belästigt oder bedroht fühlt, weder verletzt, beschädigt oder beschmutzt wird. Allesamt also selbstverständliche Vorgaben der Pflichtaufgaben rund um die private Hundehaltung.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Appenzell Innerrhoden in der Schweiz für Hundehalter?

Der Kanton Appenzell Innerrhoden stellt eigene Hundegesetze und Haltevorschriften wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht und Hundeverbotszonen etc. auf.

Ein Besuch mit Hund im Kanton Appenzell Innerrhoden lohnt sich

Der Kanton Appenzell Innerrhoden liegt in der sogenannten Deutschschweiz. Folglich wird von den etwas mehr als 16 000 Einwohnern die Sprache Deutsch sowohl im Alltag, als auch bei den Amtsgeschäften verwendet.

Der Hauptort und zugleich Sitz der kantonalen Verwaltung ist Appenzell, das sich mit den zahlreichen Museen, den Geschäften zum Einkaufsvergnügen oder dem Besuch eines Gasthauses oder Cafés einlädt. Die Hauptgasse ist durch die alte Gebäudestruktur und den herausgeputzten Häusern eine regelrechte Attraktion und darf bei einem Besuch des Kantons Appenzell Innerrhoden, auf keinen Fall als Ausflugziel fehlen.

Welche Sehenswürdigkeiten hat das Dorf Appenzell sonst noch zu bieten?

Die Katholische Kirche „de Moritz“ lohnt sich zu besichtigen, das Schloss im Osten des Dorfplatzes sollte auf dem Programm stehen, die Häuser Hampi Fässler und Konkordia fallen durch ihre bauliche Ausgefallenheit und Präsenz auf und das schmucke Rathaus ist für Touristen sicherlich eine weitere Attraktion.

Wie sieht es sonst außerhalb des Dorfes in den Regionen des Kantons Appenzell Innerrhoden aus?

Die Gemeinden der Bezirksverwaltungen Schlatt-Haslen, Gonten, Tung Schwende, Tung Rüte, Rung und Oberegg liegen mitten in der Natur, die von der Berglandschaft, den saftigen grünen Wiesen und Baumbeständen beherrscht werden. Ideale Voraussetzungen für jeden Besucher, der verschiedenen Freizeitaktivitäten wie dem Wandern, Nordic Walking, Fahrradfahren, Spazierengehen, Skiabfahrt und Skilanglauf oder dem Badespaß am See nachgehen will. Auch für die Beschäftigung und körperliche wie geistige Auslastung beim täglichen Hundeprogramm ist ausreichend Platz und freies Gelände vorhanden, so dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden sehr gut für den Urlaub mit Hund anbietet.

Sollte euch euer Urlaub oder ein Kurzaufenthalt in die Region im Frühling oder Herbst führen und ihr Halter eines Hundes und damit Hundefreund seid, so können wir euch bei entsprechender Terminüberschneidung unbedingt zum Besuch des Alpauftrieb oder Almabtrieb raten. Dies Spektakel besteht aus einer uralten Tradition, bei der die Bauern in traditioneller Tracht ihre Kühe auf die Alm bringen bzw. zurück ins Tal holen. Und einen maßgeblichen Einsatz liefern hierbei die Appenzeller Sennnenhunde, die als Begleiter ihren Herrchen und Arbeitgebern zur Seite stehen und tatkräftig als Bauernhunde und Herdengebrauchshunde beim Treiben des Viehs unterstützen.

Auf Grund der Vielfalt, die der Kanton Appenzell Innerrhoden seinen Besuchern und den Einheimischen zur Verfügung stellt, könnten wir noch viele weitere spannende Dinge aufzählen, die einem Rahmenprogramm im Urlaub, mit und ohne Hund, oder als Bewohner des Kantons, sicherlich angehören sollte.

Alle Hundehalter, die den Weg ins Kanton Appenzell Innerhoden finden, sollten aufmerksam die weiteren Ausführungen lesen, da es eine eigene Hundegesetzgebung vor Ort gibt, die einige beachtenswerte Regeln beim Halten und Führen des Hundes im öffentlichen Raum beinhaltet.

Ferner wollen wir euch als Leitfaden unseren ergänzenden Artikel "An was muss ich für das Reisen mit Hund alles denken?" hinweisen. Hier findet ihr viele wertvolle Tipps für die Reisevorbereitungen, damit ihr alle formelle und organisatorische Fragen im Blick habt und die wichtigsten Utensilien in Sachen Gepäck bedenkt.

Das Hundegesetz des Kanton Appenzell Innerrhoden

In der Schweiz ist es grundsätzlich so, dass alle Kantone ein eigenes Hundegesetz mit weiteren Hundeverordnungen umsetzen. So gibt es demnach Kantone die sehr strenge Vorschriften ausweisen, andere kantonale Bestimmungen sind von Seiten dem Halten eines Hundes erheblich liberaler.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden zählt zu den liberaleren Regionen der Schweiz, was es je nach Hunderasse deutlich einfacher macht, sich im Freien mit seinem Vierbeiner zu bewegen. Hierauf gehen wir im weiteren Verlauf noch näher ein.

Die Gemeinden im Kanton können weiterhin das generelle Hundegesetz durch die Hinzunahme zusätzlicher Richtlinien erweitern und an bestimmten Orten und Bereichen, z.B. durch die Kennzeichnung von Hundeverbotszonen oder zusätzlichen Zutrittsverboten in öffentlichen Räumen und Gebäuden, die Hundehalter und/oder verantwortliche Hundeführer, ortsspezifisch vor weitere Herausforderungen beim Bewegen im Freien stellen.

Welche generellen Aussagen trifft das Hundegesetz?

Eine Selbstverständlichkeit wird hier Eingangs direkt erwähnt, nämlich die Verantwortung eines jeden Hundehalters seinem Hund gegenüber. Der Hund ist demnach so zu halten, dass alle tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und der Vierbeiner artgerecht und somit auch rassespezifisch gehalten wird.

Des Weiteren müssen Hundehalter ihren Vierbeiner so halten, dass er zu keiner Zeit eine Gefahr oder Bedrohung für Dritte, Menschen oder Tiere, darstellt. Dies schließt natürlich einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Hund in der Öffentlichkeit ein, der Vierbeiner darf dabei niemals gezielt auf Menschen oder Tiere gehetzt, oder in einer anderen Art als Waffenersatz eingesetzt werden. Hunde sind im Allgemeinen nicht absichtlich zu reizen, so dass sie hierdurch auffälliges Verhalten als Reaktion zeigen.

Durch die Anwesenheit und dem individuellen Verhalten des Hundes dürfen weiterhin keine Menschen oder Tiere belästigt, fremdes öffentliches oder privates Eigentum beschädigt oder verdreckt werden. Für die entsprechende Kontrolle des Hundes, hat sein Halter zu sorgen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ihr als Hundehalter sorgsam und vorausschauend euren Vierbeiner führen und halten solltet, ihn zu jederzeit durch die entsprechenden Maßnahmen kontrollieren können müsst, damit nichts und niemand zu Schaden kommt.

Und was hilft hier am besten? Die richtige Erziehung und Ausbildung ab dem Tag der Anschaffung in Kombination mit einem eingespielten und aufeinander abgestimmten Hund-Mensch-Team. Da dies der einzige richtige Weg ist und dieser von großer Bedeutung für den Umgang mit dem Hund im Alltag ist, haben wir einen spannenden und hilfreichen Artikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ geschrieben, aus dem ersichtlich wird, wie sehr die einzelnen Faktoren der Hundeerziehung im Gesamten, zusammenhängen. Weiterhin gelangt ihr zu wertvollen Trainingstipps und weiteren wissenswerten Ratschlägen rund um einen sichereren Umgang mit mehr Kontrolle über den Hund.

Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde

Kommen wir zurück zu unserem Statement, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden zu den eher liberalen Kantonen der Schweiz zählt, was die Umsetzung ihres Hundegesetzes angeht.

Denn das kantonale Gesetz für die Haltung eines Hundes sieht keinerlei Listenhunde / Kampfhunde oder Hunderassen mit einem etwaig erhöhtem Gefährdungspotential vor.

Dadurch ist für Einheimische vor der Anschaffung eines Hundes kein Bewilligungsgesuch für bestimmte Hunde bei der Behörde einzureichen und Besucher können ihren Hund, egal welcher Hunderasse er angehört, ohne Einschränkungen mitbringen und in der Öffentlichkeit ausführen.

Allerdings ist bei den Reiseplanungen, die entsprechende Reiseroute genau zu beachten, denn andere Kantone weisen deutliche Unterschiede in diesem Kontext in ihren Hundegesetzen aus. Schaut also genau hin durch welche Kantone eure Reise bis zum Zielort führt und lest die entsprechenden Artikel, die wir für euch recherchiert und ausformuliert haben, aufmerksam durch. Der einfachste Weg führt über unseren Hauptartikel zur Schweiz mit dem Titel „Reisen mit dem Hund in die Schweiz“. Hier könnt ihr jeden einzelnen Kanton der Schweiz anklicken und gelangt auf direktem Weg zu den jeweiligen Fakten, die ihr für eure Reise in die Schweiz benötigt.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Wie bereits erwähnt, gibt es einige generelle Vorschriften, die ihr vor Ort jeweils laut dem Hundegesetz beim Halten und Führen eures Hundes, umzusetzen habt. Weiterhin können die Gemeinden weitere Zonen bestimmen, die entweder nur mit angeleinten Hunden zu betreten sind oder gar als hundefreie Räume eingestuft und gekennzeichnet werden.

Um diese Besonderheiten von Ort zu Ort beim Wandern, Spazierengehen oder bei einer Besichtigung in einem öffentlichen Gebäude korrekt umzusetzen, ist es nötig mit offenen Augen auf die Beschilderung zu achten und bei Unklarheiten, Mitarbeiter oder Verantwortliche des jeweiligen Bereichs zu fragen. Nur so lassen sich unbequeme Probleme mit Dritten und Behörden vermeiden.

Leinenpflicht

In folgenden Bereichen und Fällen sind Hunde generell an der Leine (Leinenzwang) zu halten:

  • Auf allen Schulgeländen inkl. den Pausenplätzen.
  • Auf allen Spielplätzen.
  • Auf allen Sportplätzen und Sportanlagen.
  • Bissige und Bösartige Hunde sind nur mit Maulkorb und Leine auszuführen.
  • Überall dort, wo die Gemeinden zusätzliche Hinweisschilder mit einer Leinenpflicht aufgestellt haben.

Maulkorbpflicht

In folgenden Fällen gilt eine Maulkorbpflicht:

  • Bösartige und bissige Hunde sind an der Leine zu halten und sind verpflichtet einen Maulkorb zu tragen.
  • Hunde, die bereits durch die Behörde mit einer Auflage zur Maulkorbpflicht belegt wurden.

Verbote

Zutrittsverbote und hundefreie Zonen, gelten in folgenden Bereichen und Fällen:

  • Ohne vorherige Zustimmung und ausdrückliche Erlaubnis durch Befugten und Eigentümer, dürfen Hunde keine privaten Grundstücke, Wiesen und Gärten betreten.
  • Überall dort, wo Gemeinden, Ladenbesitzer und andere Dritte ein ausdrückliches Hundeverbot durch entsprechende Kennzeichnung aussprechen.
  • In Räumlichkeiten und Bereichen, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, gelagert oder auf irgendwelche Art abgegeben und verkauft werden.
  • Ausnahmefälle stellen selbstverständlich Assistenzhunde (z.B. Blindenhunde) dar, deren Eigentümer auf die Hilfe ihres Hundes angewiesen sind.

Sollte ein Besuch in einem Gasthaus, Café oder sonstigen Begegnungsstätte des Gastgewerbes anstehen, so achtet im Vorfeld vor dem Betreten auf eine etwaige Hinweisbeschilderung oder fragt direkt beim Verantwortlichen nach.

Hundekot und sonstige Verunreinigungen

Überall im öffentlichen Raum und auf privaten Grundstücken sollen laut dem Hundegesetz Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde aufnehmen und entsorgen. Passiert unterwegs also entweder ein Missgeschick und euer Hund löst sich und verrichtet sein Geschäft auf einem privaten Grundstück oder sonst in der Öffentlichkeit, so nehmt den Hundekot bzw. Hundehaufen mit einer Tüte auf und entsorgt ihn in einem öffentlichen Mülleimer.

Schaut man sich die vorbeschriebenen Vorschriften und Regeln des Hundegesetz des Kanton Appenzell Innerrhoden an, so beinhaltet dieses viele selbstverständliche und aus unserer Sicht normale Vorgehensmaßnahmen, die die allermeisten Hundehalter beim Halten und Führen ihres Hundes, so oder so täglich leben. Bestehen dennoch Fragen und Unklarheiten, so haben wir für euch zur weiteren Verwendung, folgende Kontaktdaten herausgesucht. Hier könnt ihr die Einzelheiten mit der Behörde direkt besprechen oder sucht vor Ort eine Touristeninformationsstelle auf.

Kontakt:
Kantonale Verwaltung
Appenzell Innerrhoden
Ratskanzlei
Marktgasse 2
9050 Appenzell
Tel. +41 (0) 71 788 93 11

Hundegesetz
https://ai.clex.ch/frontend/versions/1077
https://ai.clex.ch/frontend/versions/1078

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