Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Aargau in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Aargau/Schweiz bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2021

Eine Frau sitzt mit ihrem Hund am Flussufer und schauen beide auf das Wasser.jpg

Jeder Kanton hat eigene Hundegesetze und Hundeverordnungen, die die Regeln für das Führen und Halten des Hundes im kantonalen Gebiet vorschreiben. Für Einheimische wie Besucher.

Natürlich gilt dies auch für den Kanton Aargau und seine Gemeinden.

Ergänzt werden die rechtlichen Vorgaben durch die allgemeingültigen Benimmregeln einer umfassenden Hunde-Etikette, die im Paket für ein angenehmes Miteinander von Hundehaltern, Hunden, anderen Menschen und Tieren sorgen soll.

Wir werden in den weiteren Ausführungen detailliert auf verbotene Hunderassen / Listenhunde, Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen etc. eingehen und euch die wichtigsten Informationen liefern.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Aargau in der Schweiz für Hundehalter?

Listenhunde/Kampfhunde, Leinenpflicht, Hundeverbote etc.

Im Kanton Aargau in der Schweiz, gibt es für Halter und Hund viel zu sehen und zu erleben

Der Kanton Aargau liegt im nördlichen Teil der Deutschschweiz. Die Amtssprache ist somit die deutsche Sprache und liegt im Norden direkt an der deutschen Grenze, wodurch viele Deutsche den Nachbarstaat bereisen und im Kanton auf eine stattliche Einwohnerzahl von ca. 670 000 Eidgenossen und zugezogenen Auswärtigen, treffen.

Urlauber besichtigen immer wieder die große Anzahl an Burgen, Schlössern und kulturellen Angeboten, wie die dortigen Museen. Aber auch für Wanderbegeisterte bietet der Kanton Aargau ein riesiges Angebot von ca. 1600 KM beschilderter Wanderrouten. Hinzu kommen die wunderbar ausgebauten Fahrradwege und eine tolle Vegetation, die als grüne Lunge von den Einheimischen bezeichnet wird.

Ein Paradies für Hundehalter, die ihrem Hund keine allzu große Anreise zumuten wollen und vor Ort eine große Auswahl an Bewegungsmöglichkeiten für den Vierbeiner vorfindet, um ihm seinen Bedarf an täglicher Auslastung, optimal nachkommen zu können.

Hundegesetze und Halterpflichten

Aber welche Hundegesetzgebung gilt in dem Kanton? Woran müssen sich Hundehalter beim Ausführen ihres Vierbeiners halten? Wie gehen den Fragen nach.

Das geltende Hundegesetz im Kanton Aargau führt folgende Hunderassen mit einem erhöhten Gefährdungspotential auf:

Sollte eine der vorgenannten Hunderassen angeschafft und gehalten werden, so bedarf es einer Bewilligung des Kantons, die schriftlich dort zu beantragen ist.

Hinzu kommt, dass diese Rassetypen im öffentlichen Raum nur an der kurzen Leine geführt werden dürfen und dies ausdrücklich nur als Einzelhund, sofern sie nicht von der dazu ermächtigten Person mit behördlicher Halteberechtigung unterwegs sind.

Für die entsprechenden Hunderassen und Kreuzungen, gelten aktuell im Kanton Aargau folgende Haltevoraussetzungen:

  • Der Halter des Hundes muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Halter darf weder ein laufendes Verfahren noch eine rechtskräftige Verurteilung wegen einem Strafdelikt haben, dass den Schluss nach sich ziehen lässt, dass er nicht in der Lage ist, einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund zu garantieren.
  • Der Halter muss den Nachweis erbringen, dass er einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz mit einem Deckungsumfang von mindestens 1 Million Schweizer Franken, abgeschlossen hat.
  • Der Hundehalter muss nachweisen, dass er ausreichende kynologische Kenntnisse besitzt.
  • Die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Halters garantieren eine artgerechte und verantwortungsbewusste Hundehaltung.

Für weitere Informationen zum Verbringen eines der oben aufgeführten Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential, sollte der jeweilige Halter direkt Kontakt mit der Behörde aufnehmen und die notwendigen Auskünfte einholen. Diese Vorgehensweise raten wir auch jedem Hundehalter, der mit seinem Hund in die Schweiz für einen vorübergehenden Aufenthalt reist.

Apropos Schweiz:

Um alle weiteren relevanten und wissenswerten Informationen für die Reise mit Hund in die Schweiz in Erfahrung zu bringen, steht euch unser Leitartikel "Reisen mit dem Hund in die Schweiz" im Magazin zur freien Verfügung.

Hier habt ihr auch die Möglichkeit, euch über alle anderen Kantone und deren eigenen Gesetze und Haltebedingungen zu informieren, falls ihr auf dem Weg in den Kanton Aargau ein anderes kantonales Gebiet bereist bzw. durchquert und dort aufhalten werdet. Denn jede kantonale Hundegesetzgebung sieht unterschiedliche Haltevorschriften vor!

Kontakt:
Department Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Veterinärdienst
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau
Tel. +41 (0) 62 835 29 70
Email hunderegistrierung@ag.ch
https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst/hunde/halteberechtigung/HalteberechtigungListenhunde.jsp

Hundegesetz zum Nachlesen
https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1268

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