Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Nidwalden in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Nidwalden bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 30.7.2021

Ein Golden Retriever schaut nach rechts und hinter ihm sieht man das verschneite Bergpanorama.jpg

Ihr habt vor den Kanton Nidwalden mit eurem Hund aufzusuchen und dort Urlaub oder Ferien zu machen?

Dann gehört es unweigerlich dazu, dass ihr euch bei den Reisevorbereitungen für die Reise mit Hund u.a. mit den dort gültigen Hundegesetzen, Hundeverordnungen und Haltevorschriften auseinandersetzt, um zu wissen wo und unter welchen Voraussetzungen beispielsweise eine Leinenpflicht, ein Maulkorbzwang oder ein generelles Verbot zur Mitnahme des Hundes besteht.

Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es weitere Benimmregeln und Verhaltensweisen, die für ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander aller Hundehalter, anderer Menschen und Tiere sorgen sollen. Diese findet ihr zusammengefasst in den Ausführungen unserer Hunde-Etikette.

Wir hoffen euch mit den folgenden Themen einen guten Überblick zu liefern, damit ihr stets rechtskonform im Kanton Nidwalden mit eurem Hund unterwegs seid und möglichst nichts und niemand durch das Verhalten des Hundes zu Schaden kommt.

Ihr tragt schließlich gemäß den Pflichten der privaten Hundehaltung die volle Verantwortung für euren Hund und euer eigenes Handeln.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Nidwalden in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Nidwalden gelten eigene Hundegesetze und Haltevorschriften zu Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Hundeverbotszonen etc.

Der Tourismus wird im Kanton Nidwalden groß geschrieben.

Der deutschsprachige und in der Zentralschweiz gelegene Kanton Nidwalden, gehörte mit dem heutigen Kanton Obwalden im Verbund dem Urkanton Unterwalden an. Der Kanton Unterwalden bildete mit zwei weiteren Kantonen die Gründungskantone (Uri und Schwyz) der Alten Eidgenossenschaft, die damit den Grundstein bei der Gründung der heutigen Schweiz legten.

Der Kanton Nidwalden ist das zu Hause von ca. 43 000 Einwohnern, die die deutsche Sprache im Alltag primär nutzen und deren Amtssprache ebenfalls Deutsch ist. Die Amtsgeschäfte werden vom Hauptort Stans aus geführt, der auch gleichzeitig flächenmäßig der größte Ort des Kantons ist.

Eine wirtschaftliche Haupteinnahmequelle für die Region, stellt der Tourismus dar. Nicht umsonst, denn landschaftlich bietet das Gebiet unwahrscheinlich viele attraktive Ausflugziele und wunderschöne Flecken, an denen sich der Urlauber pudelwohl fühlen kann. Der Freizeitwert ist enorm, auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten an Aktivitäten im Freien, egal ob der ambitionierte Supersportler eine Herausforderung sucht, oder die Familie mit Kind seine Ferien gestalten will, wie auch ältere Semester ihrer Erholung angemessen nachgehen können.

Einen weiteren Pluspunkt sammelt der Kanton Nidwalden und dessen Gemeinden, dass sie durch eine sehr liberale Hundegesetzgebung, das Halten eines Hundes allgemein sehr praktikabel regelt, was es dem Reisenden mit Hund für die Freizeitgestaltung und Beschäftigungsmöglichkeiten seines Vierbeiners im Urlaubsalltag, einfach macht.

Einer der schönsten Seen des Landes, der Vierwaldstätter See, grenzt unmittelbar an die geographische Fläche der Region und ist somit einer der beliebten Hotspots beim Besuch der Urlauber, um entweder den See und dessen Uferlandschaft mit einer Bootstour zu erkunden, eine der gut ausgeschilderten Wanderrouten zu belaufen oder das Fahrrad als Fortbewegungsmittel rund um den See zu nutzen. Auch Badegäste kommen an vielen Stellen auf ihre Kosten und können einen Tag Badeurlaub einlegen, die Sonne genießen und ihren persönlichen Vorlieben beim Entspannen in der wunderbaren Natur der Uferlandschaft nachgehen.

Für alle Wanderbegeisterte bietet die Bergregion viele attraktive Aussichtspunkte, beispielweise seien hier das Stanserhorn, das direkt vom Hauptort Stans bestens erwandert werden kann und Wanderstrecken für alle Ansprüche bietet. Natürlich kann auch der Gipfel auf 1900 m Höhe, mit de Seilbahn erreicht werden. Hier bietet sich einerseits die Möglichkeit das Ausflugsziel mit einer kulinarischen Leckerei im Drehrestaurant Rondorama abzuschließen und andererseits den fantastischen Ausblick zu genießen.

Weitere Ausflugziele für den Urlauber und Einheimischen, die in der Natur unterwegs sein und das ein oder andere Naturschauspiel ansteuern wollen, haben die Gelegenheit den Wasserfall in der Risletenschlucht, die Haghütte in Wolfenschiessen, die Musenalp in Niederrichenbach oder den aussichtspunkt am Bürgenstock anzusteuern. Und dies stellt nur einen kleinen Einblick der immensen Vielfalt des kleinen Kanton Nidwalden dar.

Abschließend wollen wir nochmals besonders darauf hinweisen, dass sich die Gemeinden des Kantons Nidwalden hervorragend für den Urlaub und die Reise mit dem Hund eignen, denn einerseits ist die Schweiz von Deutschland schnell mit dem eigenen Auto oder der Bahn zu erreichen und damit von Seiten der Reisestrapazen für den Hund, gut umzusetzen. Anderseits habt ihr während des Aufenthaltes ausreichend viele Möglichkeiten euren Urlaub erholsam, wie auch sportiv zu gestalten und die Unternehmungen gemeinsam mit eurem Hund gut zu planen und umzusetzen. Somit ist aus Sicht des Hundes genügend Platz und die idealen örtlichen Bedingungen gegeben, um für die tägliche körperliche und geistige Auslastung eures Vierbeiners zu sorgen.

Dennoch müssen natürlich einige Regeln und Vorschriften für das Halten und Führen des Hundes im öffentlichen Raum beachtet werden, dies ist selbstverständlich und von Behördenseite durch ihr Hundegesetz vorgegeben. Wir wollen ein Auge darauf werfen und euch die wichtigsten Fakten für einen entspannten Urlaub mit Hund an die Hand geben.

Das Hundegesetz des Kanton Nidwalden

Der Kanton Nidwalden regelt durch das Gesetz über das Halten von Hunden, wie sich Hundehalter unter anderem beim Halten und Führen ihres Hundes allgemein und insbesondere in der Öffentlichkeit zu verhalten haben. Diese Vorschriften gelten sowohl für einheimische Halter, als auch für alle Personen, die sich mit ihrem Hund im Kantonsgebiet aufhalten.

Wenn ihr also im Kantonsgebiet unterwegs seid und euren Hund ausführt, so achtet auf die Hinweisschilder, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren können und Verhaltensregeln für Anlein-, Maulkorbpflichten und Hundeverbotszonen anzeigen. Beim Betreten von öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden könnt ihr jeweils Verantwortliche vor dem Zutritt befragen und/oder auf Hinweise am Eingang achten.

Überall dort wo sich viele Menschen aufhalten, spielende Kinder unterwegs sind oder verkehrsreiche Straßen kreuzen, solltet ihr im Eigeninteresse euren Hund angeleinte führen, damit weder der eigene Vierbeiner zu Schaden kommt, noch unbeabsichtigt andere Menschen oder Tiere in Gefahr geraten könnten. Sprich, angemessenes Führen des Hunde ist situativ von jedem Halter mit Fingerspitzengefühl und vorausschauend anzuwenden.

Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde

Im Kanton Nidwalden gibt es von rechtlicher Seite keine besonderen rechtlichen Vorschriften, was das Halten spezieller Hunderassen angeht. Es sind somit bei der Anschaffung bzw. Kauf von Seiten der zukünftigen Halter keine Bewilligungsverfahren zu durchlaufen, um einen Hund egal welcher Rasse zur Haltung anzuschaffen.

Kurzum: Es gibt keine Listenhunde bzw. Hunderassen, die als Kampfhunde oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft werden.

Solltet ihr allerdings den Kanton Nidwalden als Urlaubdestination ansteuern und andere Kantone via Transit durchreisen, so müsst ihr unbedingt auf die dort geltenden Rechtsvorschriften achten, da die Kantone der Schweiz sehr unterschiedliche Hundegesetzgebungen haben.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Generell gilt hierbei, jeder Halter hat Sorge dafür zu tragen, dass der eigene Hund keine Menschen, andere Tiere oder fremdes Eigentum gefährdet, belästigt oder Beschädigungen durch dessen Verhalten zufügt. Der Hund soll immer unter Kontrolle gehalten werden können und darf niemals alleine und unbeaufsichtigt im Freien bleiben.

Kommt es dennoch zu einem Zwischenfall und einer Konfrontation mit Mensch oder Tier, so ist der Hundehalter/Hundeführer dazu gesetzlich angehalten, mit allen ihm zur Verfügungen stehenden möglichen Mitteln, einzugreifen und zu versuchen den Vorfall zu deeskalieren.

Der Hund darf weiterhin nicht gezielt auf Menschen oder Tiere gehetzt werden, noch dürfen Hunde absichtlich gereizt und scharf gemacht werden, um damit eine Bedrohung für andere Menschen oder Tiere zu bezwecken.

Leinenpflicht

An folgenden Orten und Bereichen des Kanton Nidwalden gilt eine generell Leinenpflicht:

  • Auf Sportplätzen und Sportanlagen
  • Auf Schulgeländen und Schulhausanlagen
  • Besondere Zonen die mit einer Leinenpflicht von der Gemeinde belegt sind

Weiterhin gelten im Bereich von Wildruhegebieten und somit im Wald für das Führen des Hundes Einschränkungen. Hier ist der Hund je nach Wildruhegebiet im Zeitraum vom 01. November bis maximal 15. Juni zwingend an der Leine zu halten. Die entsprechende Wildruhegebiete könnt ihr unter dem Link am Ende des Artikels aufrufen oder direkt bei den Jagdschutzbehörden erfragen.

Achtet unbedingt auf die Vorgaben zur Leinenpflicht in diesen Abschnitten, denn ansonsten droht einerseits bei Verstoß ein Bußgeld von 150,- Schweizer Franken, anderseits ist euer Hund bei etwaigen Herumstreunen einer lebensbedrohlichen Situation ausgesetzt, denn Hunde die Wildtiere hetzen und jagen, können jederzeit als wildernde Hunde von entsprechend autorisierten Personen durch den gezielten Abschuss erlegt werden.

Verbote

Zu der Verpflichtung in manchen Bereichen den Hund nicht freilaufen zu lassen und an die Leine zu nehmen, kommen generelle Hundeverbotszonen und gemeindeseitig aufgestellte Verbote hinzu, auf die jeder Halter sorgsam durch die Beachtung von Hinweisschildern, achten muss.

Das Mitführen oder Laufenlassen des Hundes an folgenden Plätzen ist grundsätzlich verboten:

  • Friedhöfen
  • Spielplätzen
  • Strandbädern
  • Private Grundstücke, Gärten und Wiesen ohne vorherige Erlaubnis des Befugten
  • An von den Gemeinden besonders ausgeschilderten Zonen

Hundekot und sonstige Verunreinigungen

Wenn ihr mit eurem Hund im Kantonsgebiet von Nidwalden unterwegs seid und der Vierbeiner ein natürliches Bedürfnis überkommt, er sich löst und sein Geschäft verrichtet, so liegt es in eurer Verpflichtung, den Hundehaufen und Kot zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Vorschrift gilt sowohl für jegliches private Grundstück als auch für öffentliche Liegenschaften, Grund und Boden.

Steckt also von vornherein genug Hundetüten ins Gepäck ein, damit ihr bei Ausführen nicht in ungewollt peinliche Situationen geratet.

Relevante Informationen zur Gesamt-Schweiz und allen anderen Kantonen

Ergänzend zu den bisherigen spezifischen Ausführungen des Kanton Nidwalden, wollen wir euch noch unsere allgemeinen Informationen zur Gesamt-Schweiz ans Herz legen, die ihr in unserem Leitartikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" nachlesen könnt.

Hier werdet ihr auch die notwendigen Fakten aller anderen Kantone finden, die ihr im Falle einer Durchreise oder eines Aufenthaltes jeweils kennen müsst.

Für alle Reisende, die im Vorfeld nochmals individuelle Fragen abklären wollen, können entweder auf die Touristeninformationsstellen vor Ort in den Gemeinden zurückgreifen oder sich direkt an die Staatskanzlei Nidwalden mit ihrem Anliegen wenden.

Kontakt:
Staatskanzlei Nidwalden
Dorfplatz 2
6371 Stans
Tel. +41 (0) 41 618 79 02
Email staatskanzlei@nw.ch

Hundegesetz
https://www.nw.ch/amtjustizdienste/581
https://www.nw.ch/amtjustizdienste/582

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