Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Solothurn in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Solothurn bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2021

Ein Shiba Inu steht am Fluss und trinkt.jpg

Die Schweiz hat als Urlaubsland und Reiseziel viel zu bieten. Auch der Kanton Solothurn kann mit seinen Freizeitmöglichkeiten bei Hundehaltern mit Hund punkten.

Bevor es aber losgeht, steht die Reisevorbereitung an, denn als Hundehalter und/oder verantwortlicher Hundeführer müsst ihr euch über die dortigen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen erkundigen. Zudem ist es nötig auch die Bestimmungen aller anderen Kantone, die ihr durchreist oder gar längerfristig besuchen werdet, zu kennen.

In Ergänzung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, wollen wir euch auch auf den Inhalt unserer Hunde-Etikette aufmerksam machen. Diese unbeschriebenen Benimmregeln dienen als Orientierung für das Halten und Führen des Hundes, damit alles für ein angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander mit allen anderen Hundehaltern, Menschen und Tieren gesorgt ist.

Viel Freude beim Weiterlesen!

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Solothurn in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Solothurn gelten spezielle Haltevorschriften wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbote oder besondere Regeln zu Listenhunden/Kampfhunden.

Auf den Kanton Solothurn können sich Halter und Hund freuen - es gibt viel zu erleben

Der Kanton Solothurn wird von ca. 270 000 Einwohnern besiedelt und gehört zur sogenannten Deutschschweiz. Die dortige Amtssprache ist Deutsch, das auch von dem überwiegenden Teil der Bevölkerung zur Verständigung benutzt wird.

Die Freizeitmöglichkeiten und Attraktionen, die viele Besucher von Nah und Fern in den Kanton locken, reichen von naturverbundenen Aktivitäten, wie das Wandern und Spazierengehen, Radtouren und Schifffahrten, um beispielsweise die Storchenkolonie Altreu zu bewundern oder den Naturpark Thal zu besuchen. Aber auch die Stadt Solothurn mit ihrem Barockstil, gilt als eine der schönsten Städte der Schweiz und zieht mit ihrer äußerst sehenswerten Altstadt die Besucher magisch an. Der Weissenstein, direkt bei Solothurn gelegen, ist ein weiterer Hotspot für den Ausflug von Einheimischen und Touristen. Der Berg wird von vielen Wanderbegeisterten als Ausflugziel genutzt, da er genügend unterschiedliche Schwierigkeitsgrade bietet und somit idealerweise von Familien mit Kindern, älteren Personen und Anhängern des ambitionierten Wandersports, als Plattform für ausgedehnte und kürzere Wanderstrecken belaufen werden kann. Aber auch Lauffaule kommen mit einer Fahrt der örtlichen Seilbahn auf ihre Kosten und ans Ziel, den tollen Ausblick beim Erreichen des Berggipfels. Der Fluss Aare bietet malerische Plätze und Wanderziele, inmitten der idyllischen Natur und den Bergketten des Jura im Hintergrund. Aber auch für einen leckeren Wein mit Picknickkorb, bietet das Ufer einen romantischen Platz für den Sonnenuntergang zu Zweit.

Die Besucher des Kantons und der Region Solothurn sind von den zahlreichen Möglichkeiten, die die Umgebung zu bieten hat, immer wieder überzeugt und kehren oft zum wiederholten Mal zurück. Ob der Aufenthalt nun zur puren Erholung und zum Abspannen erfolgt, einen kulturellen Hintergrund hat oder aber für die vielfältigen aktiven Freizeitbeschäftigungen, wie das Wandern und Fahrradfahren genutzt wird, wird jeder für sich selbst entscheiden und in die Reiseplanungen einbeziehen.

Auf jeden Fall ist diese Region der Schweiz immer eine Reise wert, auch und vor allen Dingen für Menschen mit Hund. Hier lässt sich der Urlaub mit dem Vierbeiner hervorragend aus den vorgenannten Gründen gemeinsam bestreiten, der Hund kann ausreichend täglich bewegt und körperlich und geistig ausgelastet werden. So nutzen zahlreiche Hundehalter die Uferwege der Aare zum Joggen mit ihrem Vierbeiner, andere planen Ausflüge auf den gut ausgebauten Wanderwegen. Wie auch immer, Hauptsache der Hund ist dabei.

Ein weiterer Vorteil, der so viele Menschen mit Hund in den Kanton Solothurn aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Schweiz anreisen lässt, ist das Erreichen des Reiseziels mit dem eigenen Auto und damit relativ angenehmen Reisebedingungen für den Hund.

Worauf ihr allerdings alles achten müsst, wenn ihr mit eurem Hund in den Kanton Solothurn in der Schweiz reist, welche Haltebedingungen und Regeln gelten und für welche Hunderassen besondere Richtlinien aufgestellt worden sind, werden wir in den weiteren Zeilen untersuchen und euch für eine gute Vorplanung der Reise an die Hand geben.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Im Kanton Solothurn gelten für bestimmte Hunderassen verschärfte Haltevoraussetzungen. So werden einige Hunderassen ausgelistet, die sogenannten Listenhunde, die vor der jeweiligen Anschaffung durch den Halter, per Bewilligungsgesuch beim Amt für Landwirtschaft, angefragt und genehmigt werden müssen. Zuständig zeichnet sich hier der Veterinärdienst, der den jeweiligen Vorgang in Einzelfallentscheidungen begutachtet, bewertet und schlussendlich entscheidet.

Folgende Hunderassen unterliegen auf Grund ihres erhöhten Gefährdungspotentials, der Bewilligungspflicht:

Sollten Unstimmigkeiten zwecks der Rassenbestimmung auftreten, so obliegt die endgültige Entscheidung dem zuständigen Kantonstierarzt bzw. Kantonstierärztin.

Weitere Bedingungen, die beim Bewilligungsverfahren von Seiten des potentiellen Halters zu erfüllen sind, um einen positiven Bescheid zu erwirken, sind folgende:

  • Der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Halter muss ausreichende Kenntnisse für die Haltung und den Umgang mit dem entsprechenden Hund mitbringen.
  • Der Halter muss einen einwandfreien und erstklassigen Leumund mitbringen.
  • Der Halter muss für seinen Hund Abstammungsausweis eines anerkannten Schweizer Rasseclubs vorlegen, in dem die Anerkennung des Hundes durch den Verein nachgewiesen ist.
  • Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abschließen.

Die aufgeführten Bedingungen gelten für jeden, der sich einen bewilligungspflichtigen Hund in der Schweiz zulegen möchte und seinen Wohnsitz im Kanton Solothurn hat.

Dennoch ist von jedem Reisenden, der mit seinem Hund in den Kanton Solothurn kommt und sich dort für eine Zeit aufhält, ebenso auf die obigen Bestimmungen und Vorschriften zu achten. Solltet ihr also Besitzer eine der obigen Rassen sein oder einen Mischling halten, dessen Abstammung zu einem gewissen Anteil den Rassen entstammt, so setzt euch vor der Anreise mit der Behörde in Verbindung und klärt mit diesen ab, unter welchen Voraussetzungen ihr euren Hund mitbringen dürft.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Wie überall auf der Welt gelten auch im Kanton Solothurn gewisse Regeln, an die sich jeder Hundehalter beim Führen seines Hundes in der Öffentlichkeit zu halten hat.

Einige Dinge sind vom Grundsatz her eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dennoch weisen die Behörden in ihren Hundegesetzen nochmals ausdrücklich auf die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde durch den Halter hin. Sprich, löst sich der Hund und macht sein Geschäft, so ist der Hundehaufen zu entfernen und in einen Mülleimer zu werfen. Deckt euch also mit einem Vorrat an Tüten für die Reise ein.

An gewissen Orten müssen eure Hunde stets an der Leine geführt werden, um eine bessere Kontrolle über den Hund zu haben und damit aus Sicht der Behörde, das Risiko etwaiger Zwischenfälle mit dem Hund, für Menschen und Tiere zu minimieren.

Eine generelle Anleinpflicht gilt für folgende Fälle:

  • In den Kalendermonaten Mai und Juni müssen Hunde grundsätzlich im Wald und Waldnähe an einer Leine ausgeführt werden.
  • Im von den zuständigen Stellen entsprechend bezeichneten öffentlichen Raum.

Des Weiteren schreibt die Hundeverordnung vor, dass einzelne Hundeindividuen ebenfalls an der Leine zu halten sind. Dies gilt für folgende Hunde:

  • Hunde, die nicht ständig unter Kontrolle durch den Halter gehalten werden können, insbesondere wenn der Halter nicht ausschließen kann, dass der Hund andere Tiere jagt, hetzt oder wildert.
  • Hunde, die mit einer entsprechenden behördlichen Auflage gehalten werden.

Ansonsten solltet ihr unterwegs immer aufmerksam euren Hund im Auge behalten, damit ihr frühzeitig situativ auf ihn einwirken könnt. An viel befahrenen Straßen, an belebten Plätzen und überall dort wo mehr Menschen unterwegs sind, macht es Sinn den Hund an die Leine zu nehmen, um einerseits den Vierbeiner nicht in Gefahr zu bringen und andererseits Menschen und andere Tiere nicht in Bedrängnis zu bringen, was unabsichtlich alleine schon durch das Erschrecken des Hundes passieren kann. Wenn ihr mit eurem Hund auf einem Wanderweg unterwegs seid, am Ufer eines Sees oder Flusses spazieren geht, ist ebenfalls darauf zu achten, dass sich durch das Umherlaufen und Herumschnüffeln des Vierbeiners niemand belästigt fühlt. 

Noch einen Hinweis zum Schluss:

Denkt daran, dass die gültige Gesetzgebung rund um das Thema Listenhunde (Kampfhunde) und die örtlichen Haltebedingungen auch maßgebend sind, wenn ihr den Kanton Solothurn nur zum Transit bzw. zur Durchreise an ein andere Reiseziel nutzt. Hierzu steht euch unser Magazinartikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" zur Verfügung, über den ihr den Zugang zu allen relevanten Informationen der sonstigen Kantone habt und zudem viele allgemeingültige Fakten für die Reise mit Hund für die gesamte Schweiz findet.

Um bei Rückfragen direkt Kontakt zu den zuständigen Beamten aufzunehmen oder die aktuelle Gesetzgebung des Kantons Solothurn selbst zu lesen, findet ihr nachfolgende Informationen.

Kontakt:
Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Hauptgasse 72
4509 Solothurn
Tel. +41 (0) 32 627 25 02
Email vetd@vd.so.ch

Hundegesetz zum Nachlesen
https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/614.71/versions/3452?diff=unified
https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/614.72/versions/1376?diff=unified

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