Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Jura in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Jura bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 9.1.2023

Wanderer mit Hund geht über die Wiese vor dem Alpenpanorama.jpg

Der Kanton Jura zieht unzählige Touristen Jahr für Jahr für den Urlaub und die Ferien an. Viele der Reisenden kommen auch mit ihrem Hund in das kantonale Gebiet und verbringen ihre Zeit mit ihrem tierischen Partner dort.

Vor dem Reiseantritt steht aber eine eingehende Reisevorbereitung an, die auch die örtlichen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen einschließt, damit sich Halter und Hundeführer an die Vorschriften wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen oder etwaige Hundeverbote in Sachen Listenhunde/Kampfhunde halten.

Weiterhin gehören zu den Benimmregeln einer umfassenden Hunde-Etikette auch die sogenannten unbeschriebenen Gesetze der Hundehaltung, damit beim Führen des Hundes nichts und niemand durch das Verhalten von Hund und Halter belästigt, bedroht oder verletzt wird.

Rundum sollen diese Regeln für ein angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander aller Hundehalter, Menschen und Tiere sorgen.

Schauen wir nun in den weiteren Ausführungen auf die spezifischen Gesetze und Bestimmungen des Kanton Jura.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Jura in der Schweiz für Hundehalter?

Auch der Kanton Jura regelt seine Hundeverordnungen mit Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen oder Listenhunde selbst.

Der Kanton Jura ist ein Urlaubsparadies für Hundehalter und Hund

Der Kanton Jura liegt im französischen Teil der Schweiz, genaugenommen in der Romandie. Geographisch gehört das kantonale Gebiet zum Nordwesten der Schweiz und grenzt direkt an Frankreich.

Die ca. 73 000 Einwohner sprechen im Alltag überwiegend Französisch, gleiches gilt für die offizielle Amtssprache. Die Amtsgeschäfte werden vom Hauptort Delsberg verwaltet.

Große Bekanntheit hat der jüngste Kanton durch seine Pferdezucht, hier gilt es vor allen Dingen den Freiberger zu nennen, erreicht. Daher kommen viele Reitbegeisterte in den Kanton und erkunden die Landschaft auch auf dem Pferd. Eine tolle Beschäftigung, die ihr je nach Hunderasse, mit eurem Hund gemeinsam erleben könnt. Ein Ausritt mit dem Pferd bedeutet für viele Hunderassen eine willkommene Art der Aktivität und damit Auslastung. Besonders geeignet sind hier u.a. der Dalmatiner, aber auch viele andere Rassen, die läuferisch und ausdauertechnisch gut unterwegs sind, bieten sich zur Reitbegleitung an. Die weitläufigen grünen Wiesen und Weiden sind hier die ideale Landschaft für diese Art der Freizeitbeschäftigung.

Des Weiteren sind die Voraussetzungen in den Juraregionen perfekt gemacht für das Wandern, Mountainbiken und Fahrradfahren, zum Nordic Walken und für verschiedene Arten des Wassersports. Allen voran können auf dem Doubs Kajak- und Kanutouren bzw. Rafting unternommen werden, die durch die wilde Wasserströmung zu einem erlebnisreichen Highlight mit viel Spaß und Aufregung wird.

Ein weiteres Ausflugsziel mit besonderem Charme und Überwältigungspotential, ist das Etang de la Gruère, ein gestauter Moorsee, der auf dem Hochplateau der Schweizer Freiberge zu finden ist. Je nach Tages- und Jahreszeit bietet sich dem Besucher ein Licht- und Nebelspiel über dem Gewässer. Rund herum ist weitläufiger Waldbestand, der für einen ausgedehnten Spaziergang mit dem Hund genutzt werden kann. Aber Vorsicht: Es handelt sich hier um ein Naturschutzgebiet für Fauna und Flora, was eine besondere Vorgehensweise beim Halten und Führen des Hundes mit sich bringt. Hierauf gehen wir weiter unten noch genau ein.

Die äußerst romantische und historische Kleinstadt Saint-Ursanne liegt im Tal des Doubs und ist eine Reise auf Grund der mittelalterlichen Häuser wert. Ein bevorzugte Wandertour startet beispielsweise in Porrentruy und endet im genannten Städtchen. Die Hügel- und Waldlandschaft auf der Route ist genau die richtige Herausforderung für alle Wanderfreunde mit und ohne ihren Hund. Unterwegs bieten sich einige Gelegenheiten eine Rast einzulegen und von einem Aussichtspunkt z.B. den schönen Blick über die Landschaft der Ajoie zu genießen. Alle zwei Jahre im Juli, findet in Saint-Ursanne das mittelalterliche Fest „Les Médiévales“ statt, das Jung und Alt, Familien und Singles mit ihrem historischen Schauspiel anlockt.

Das Dorf Soulce, ganz in der Nähe des Hauptortes Deslberg des Kantons Jura, besteht aus historischen Bauernhäusern und -höfen und befindet sich direkt am malerischen Flüsschen Folpotat. Besonders die Flora dieser Gegend erfreut die Besucher regelmäßig. So kann auch dieses Ausflugsziel prima als Start oder Ziel für eine Wanderung oder Radtour in der Region sein.

Der Hauptort Delsberg lädt Kunstbegeisterte immer wieder mit tollen Ausstellungen in das Musée Jurassien d´art et d´histoire ein. Beispielsweise findet aktuell eine wunderbare Ausstellung des Schweizer Malers, Ferdinand Hodler, mit teilweise bisher ungezeigten Werken, statt. Das historische Stadtbild, die katholische Kirche Saint-Marcel, das Hotel de Ville und das Schloss Domont gehören ebenfalls zu den Sehenswürdigkeiten, die jeder Tourist beim Besuch auf sich wirken lassen sollte. Nach Besichtigung der Hauptattraktionen könnte der Tag bei einem Bummel durch die Altstadt mit den kleinen Boutiquen und Restaurants besser nicht enden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Kanton Jura viele Überraschungen für einen erholsamen und dennoch spannenden Aufenthalt für jedermann bereithält. Zudem bietet sich das kantonale Gebiet sehr gut für Reisende mit Hund an, da die landschaftlichen Verhältnisse sich besten anbieten, um dem Vierbeiner täglich genug alternative Herausforderungen für dessen körperliche und geistige Auslastung, zukommen zu lassen.

Auf welche Regeln und Gesetze beim Halten und Führen des Hundes im Kanton Jura in der Schweiz zu achten ist, werden wir nun in den weiterführenden Zeilen abhandeln.

Bevor es losgeht, wollen wir euch aber unseren ergänzenden Artikel "An was muss ich für die Reise mit Hund alles denken?" nicht vorenthalten. Dieser soll als Orientierungshilfe für eure Reisevorbereitungen dienen, damit ihr alles im Gepäck habt und die wichtigsten organisatorischen und formellen Fragen rund um die Reiseplanung auf dem Bildschirm habt.

Das Hundegesetz des Kanton Jura

Die Schweiz lässt jeden Kanton ihre eigene kantonale Gesetzgebung zum Halten von Hunden aufstellen und die entsprechenden Hundeverordnungen zum Führen des Hundes in der Öffentlichkeit, inkl. Leinenzwang, Maulkorbpflicht und Hundeverbotszonen, eigenständig regeln.

Die Kantone wiederum brechen die Umsetzung der Regeln und Richtlinien bis auf Gemeinde- und Kommunalebene herunter, so dass es von Ort zu Ort und Dorf zu Dorf, Unterschiede in der Rechtsauslegung und etwaiger weiterer Bestimmungen gibt.

Grundsätzlich besagt die Gesetzgebung, dass jeder Halter für jegliches Verhalten und Tun seines Hundes verantwortlich ist. Dies schließt ein, dass der Hund zu jeder Zeit unter der Kontrolle sein muss, sprich der Halter alle Maßnahmen dafür zu unternehmen hat, dass er durch stimmliche und gestische Maßnahmen auf seinen Hund mit Garantie einwirken kann und durch dessen 100-ige Gehorsamkeit zuverlässig immer Herr der Lage ist. Kann dies so nicht gewährleistet werden, so ist der Hund in der Öffentlichkeit an der Leine zu führen.

Der Hund darf zu keiner Zeit unbeaufsichtigt und alleine unterwegs sein und umherstreunen, was schnell in das Ausleben des Beutefangverhalten enden und von Jagdausübungsberechtigten als Wilderei geahndet werden kann, was schlimme Folgen nach sich ziehen würde.

Andere Menschen und Tiere dürfen durch die Anwesenheit des Hundes und dessen Verhaltensweisen niemals bedroht, gefährdet, gehetzt oder bedrängt werden.

Zudem ist der Hund ohne vorherige Erlaubnis von fremden Privatgrundstücken und eingezäunten Wiesen und Weiden fernzuhalten. Gleiches gilt für Flächen, auf denen Nutztieren stehen.

Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde

Der Kanton Jura sieht keine Besonderheiten für den Kauf oder die Anschaffung eines Hundes vor. Dies bedeutet, dass jeder ohne vorheriges Bewilligungsgesuch einen Hund jeglicher Hunderasse anschaffen darf.

Kurzum: Es gibt keine Listenhunde/Kampfhunde oder Hunderassen, die als besonders gefährlich gelten.

Sollte ihr also mit eurem Hund in den Kanton Jura in der Schweiz reisen, müsst ihr nur die jeweiligen Hundegesetze der Kantone beachten, die auf eurer Fahrt an euren Zielort, durchquert werden. Idealerweise gelangt ihr zu den Bestimmungen der einzelnen Kantone der Schweiz, über unseren Hauptartikel zum Reisen in die Schweiz. Wählt dort die entsprechenden Kantone in der Liste aus und lest den spezifischen Fachartikel mit den wichtigsten Tipps und Ratschlägen für einen entspannten Aufenthalt vor Ort.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Es gibt im Kanton Jura keine generellen Leinen- oder Maulkorbpflicht an einem bestimmten Ort, noch sind generelle Hundeverbotszonen deklariert.

Der vorgenannten Einschränkungen beim Führen und Halten des Hundes können aber jederzeit von den Gemeinden geändert und verschärft werden.

Da auf kommunaler Ebene die Bestimmungen variieren, solltet ihr mit offenen Augen draußen euren Hund führen. Wenn ihr Geschäfte, öffentliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, Friedhöfe, Krankenhäuser, Bahnhöfe, Gasstätten und viele weitere Begegnungsstätten betreten wollt, so achtet ganz genau auf etwaige Hinweisschilder, die genaue Anweisungen geben.

In der Nähe von Plätzen, Spielplätzen, Sportanlagen, verkehrsreichen Straßen und überall dort, wo sich mehr Menschen oder Tiere aufhalten, gilt eine besondere Obacht. Hier solltet ihr immer auf alles vorbereitet sein, vorausschauend handeln und das Verhalten eures Hundes und des Umfeldes antizipieren, damit ihr zu jeder Zeit situative Maßnahmen einleiten könnt.

In Waldgebieten seid ihr zudem verpflichtet, immer den Hund unter Kontrolle zu haben, was ein etwaiges Anleinen in diesen Gebieten einschließt, um einen sichereren Umgang, bessere Führung und jederzeitige Einwirkung auf den Hund zu haben.

Verbote

Hunde dürfen weder wildern noch jagen. Auch das gezielte Nachsuchen und aufstöbern ist verboten. An diesen rechtlichen Vorgaben sollten sich die Halter unbedingt richten, da unbeaufsichtigte Hunde, die bei den vorgenannten Tätigkeiten beobachtet werden, jederzeit von befugten Wildhütern und Polizisten gezielt erlegt werden dürfen.

Wir haben über das Jagen und Wildern einen sehr interessanten Artikel geschrieben, der der Thematik näher auf den Grund geht und wichtige Ratschläge beinhaltet. Der Titel des Magazinartikels lautet „Wenn der Hund Reh & Wild jagt“.

Hundekot und sonstige Verunreinigungen

Was unbedingt bei jedem Hundehalter mit ins Reisegepäck gehört, sind ausreichend viele Hundetüten, damit ihr unterwegs die Hinterlassenschaften eures Hundes aufheben und entsorgen könnt.

Hundehaufen bzw. Hundekot sollte nicht liegengelassen werden, da es einerseits übel riecht, die Umwelt verdreckt und unschön aussehen, als auch die Zornesfalten beim Hereintreten kräftig anwachsen lässt. Also geht mit gutem Beispiel bei eurem Aufenthalt im kantonalen Gebiet Jura voran. Haltet Trottoirs, Wege, Plätze, Wiesen und Grundstücke sauber.

Soweit so gut. Mit den vorangegangenen Ausführungen solltet ihr gut für eine Reise mit Hund in den Kanton Jura in der Schweiz ausgestattet sein. Für weitere Rückfragen haben wir euch dennoch folgende Kontaktdaten herausgesucht.

Kanton Jura
Informations- und Kommunikationsstelle
12, rue de la Préfecture
2800 Delémont
Tel. +41 (0) 32 420 51 11
secr.sic@jura.ch

Hundegesetz
https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20201&id=34015
https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20087&id=34499

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