Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Waadt in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Waadt bin?

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Zuletzt aktualisiert am: 29.7.2021

Eine Frau steht mit ihrem American Staffordshire Terrier vor einem Zaun vor einer schneeverdeckten Bergkette.jpg

Sobald euch die Reise mit Hund in den Kanton Waadt führt, ist es eure Pflicht, die dort gültigen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen, wie etwaige Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbote zu kennen und euch beim Führen und Halten des Hundes daran zu halten.

Da dies für die Schweiz kein leichtes Unterfangen ist, denn jeder Kanton hat eine eigene Gesetzgebung, haben wir für euch die entsprechenden Informationen recherchiert und in den weiteren Ausführungen zusammengefasst.

Des Weiteren raten wir euch unseren Artikel "Hunde Etikette - Welche Regeln sollten Hundehalter beim Führen und Halten ihres Hundes beachten?" zu lesen, in dem wir viele Benimmregeln für das rücksichtsvolle Miteinander mit anderen Menschen und Tieren zusammengetragen haben.

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Welche Vorschriften gelten im Kanton Waadt in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Waadt gibt es spezielle Vorschriften für Hundehalter, wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbote etc.

Kanton Waadt - ein tolles Reiseziel für Halter und Hund

Der Kanton Waadt liegt im Westen der Schweiz und gehört dem französischsprachigen Teil der Schweiz an. Es leben annähernd 800 000 Einwohner im viertgrößten Kanton der gesamten Schweiz, die Amtsgeschäfte werden von Lausanne aus organisiert und verwaltet.

Die Waadtländer Alpen mit ihren bekannten Gletschern, stellen ein Reiseziel für viele Einheimische und Besucher dar, um Wanderrouten zu erkunden, die Berge zu besteigen und anspruchsvolle Radtouren zu unternehmen.

Des Weiteren kann der Kanton Waadt als Weinregion aufwarten und zieht Weinbegeisterte als auch Wanderer zu Weinbergspaziergängen und Weinproben vor Ort direkt bei den Erzeugern an. Es rentiert sich nach getaner Arbeit einen edlen Tropfen der heimischen Weinsorten zu probieren und ggf. einen Vorrat mit nach Hause zu nehmen. Viele Weinberge liegen rund um den Lac Léman, der zu der Weinlandschaft einen sensationellen Blick auf das blaue Wasser zulässt, gezäumt von der Bergkette am anderen Ende des Ufers.

Apropos Ufer: Der See bietet allen Naturfreunden weitreichende Möglichkeiten für ausgedehnte Spaziergänge und Walkingtouren entlang des Wassers, tolle Radwege und die Möglichkeit sich mit Joggen fit zu halten.

Hinzu gilt es für Besucher des Kanton Waadt, einige der schönsten Dörfer der Schweiz zu entdecken. U.a. gehört das Dorf Yvorne mitten in einer Landschaft von Weinbergen und Waldhügel am Fuße der Waadtländer Alpen dazu, oder das Dorf Evolène im Val d´Hérens, mit seinen typischen Holzhäusern aus den vergangenen Epochen, die sich in einem erstaunlich gutem Zustand umzingelt von der Bergwelt präsentieren.

Kurzum, für jeden Reisenden und Urlauber bietet der Kanton Waadt viele Möglichkeiten seinen Urlaub je nach Präferenz zu gestalten, ob mehr Entspannung und Ruhe gewünscht werden, oder Bewegung im Mittelpunkt aller Aktivitäten stehen soll.

Und das Tolle:

Die Reise an diesen Flecken Erde in der Schweiz, macht auf Grund der Vielfältigkeit auch für alle Hundehalter mit ihrem tierischen Begleiter Sinn. Für Beschäftigung, Bewegung und Auslastung ist ausreichend Natur und Platz vorhanden, so dass viele Freizeitangebote gemeinsam unternommen werden können.

Dennoch gibt es vor Ort auch kantonale Hundegesetze, die es sowohl für Einheimische, aber auch für Reisende mit Hund, einzuhalten gilt. Alle wichtigen Informationen und Tipps erhalte ihr nun in den weiteren Zeilen.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Der Kanton Waadt ist von Seiten der Hundegesetzgebung und den damit in Zusammenhang stehenden potentiell als gefährlich eingestuften Hunderassen, im Gegensatz zu anderen Kantonen der Schweiz, relativ liberal eingestellt.

Die Behörden stufen aktuell nur 3 Hunderassen als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Kampfhunde/Listenhunde) ein. Dies hat zur Folge, dass jede Person, die sich eine der folgenden Hunderassen zur Haltung zulegen möchte, beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch zur Erlaubnis einreichen muss.

Damit ein Bewilligungsgesuch Aussicht auf Erfolg haben soll, müssen folgende Voraussetzungen durch den zukünftigen Hundehalter zudem erfüllt sein:

  • Der Hundehalter muss 18 Jahre alt sein.
  • Gegen den Hundehalter sind keinerlei verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet oder bescheiden worden. Auszug des Zentralstrafregisters muss als Nachweis vorgelegt werden.
  • Der Halter steht nicht unter Vormundschaft.
  • Der Halter lässt keinen Verdacht auf eine gefährliche Verwendung des Hundes zu.
  • Der Halter hat eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. Franken Deckungssumme abgeschlossen.
  • Der Halter ist weder Alkohol-, noch Drogensüchtig oder abhängig von anderen Mitteln die seine Zurechnungs- und Handlungsfähigkeit einschränken.
  • Der Halter kann ausreichendes Fachwissen und Erfahrung des Hundewesens und der Kynologie nachweisen.
  • Der Halter muss mit seinem Hund eine entsprechende erzieherische Ausbildung mit abschließender Prüfung durchlaufen, die u.a. Führigkeit, Gehorsam und Kontrolle über den Hund nachweisen.
  • Der Hund stammt aus einer seriösen Zuchtstätte.
  • Alle Haltebedingungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetz gegeben.

Solltet ihr Halter einer der obigen Rassen sein oder einen Mischlingshund haben, der einen noch so geringen Anteil einer der obigen Hunderassen in sich trägt, dann nehmt vor eurem Reisebeginn Kontakt zum kantonalen Veterinäramt auf und erfragt die genauen Bedingungen, unter denen ihr euren Vierbeiner mitnehmen könnt und vor Ort in der Öffentlichkeit ausführen dürft. Sicher ist sicher, damit es kein böses Erwachen gibt, sollte euch ein Ordnungshüter auf den Hund ansprechen und eine Kontrolle durchführen.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Bevor wir auf die Einzelheiten der gesetzlichen Vorgaben eingehen wollen, möchten wir inhaltlich ein konkretes Thema aufgreifen, nämlich die allgemeine Sozialisierung und Erziehung des Hundes. Die Schweizer Behörden des Kanton Waadt setzen voraus, dass alle Hunde bestmöglich mit Menschen und anderen Tieren sozialisiert sind, so dass sie beim Führen in der Öffentlichkeit zu keiner Gefahr für Menschen und andere Tiere werden.

Zudem ist mit der Flora des gesamten Kantons respektvoll umzugehen und die Umwelt nicht mit den Hinterlassenschaften des Hundes zu verdrecken.

Eine gute Erziehung und Ausbildung mit dem nötigen Gehorsam sind ebenso wichtig, damit Halter und Hund ein eingespieltes und aufeinander abgestimmtes Hund-Mensch-Team darstellen. Zudem sichert es die Kontrolle über den Vierbeiner in prekären Situationen, da viele Trainingseinheiten rund um die Erziehung und Ausbildung des Hundes, genau auf diese Alltagserlebnisse abzielen und einzahlen.

Wichtige und notwendige Elemente dieser Thematik und Basiswissen haben wir diesbezüglich in einem lesenswerten Artikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ für euch zusammengeschrieben, um einen besseren Einblick über den Zusammenhang und der Notwendigkeit etlicher Übungen der Hundeausbildung zu erhalten. 

Ein einfaches Beispiel: Um dem eigenen Hund möglichst oftmals die Freiheit zu geben, unangeleint umherzulaufen und zwangslos zu schnüffeln, müssen im Vorfeld die Freifolge und ein sicherer Rückruf trainiert werden, damit der Hund auf ein einstudiertes Zeichen jederzeit abgerufen werden kann und zum Halter zurückkehrt. Nur so lässt sich der Hund kontrolliert freilaufen lassen, ohne dass bei jedem noch so geringen Reiz, die Impulskontrolle versagt und dieser entläuft, um z.B. einem Wildtier durch Sichtkontakt nachzujagen.

Warum wir dies so ausführlich abhandeln? Wenn ihr euren Hund im Griff habt, so kann er dort freilaufen, wo es erlaubt ist, da ihr durch Kommandos, Befehle und Markersignale ausreichend Zugriff auf den Vierbeiner habt, wenn es die Situation erfordert.

Nun wollen wir uns weitere Fakten und Einzelheiten der gültigen kantonalen Gesetze zum Halten und Führen eines Hundes anschauen.

Die aktuelle Hundegesetzgebung des Kanton Waadt wurde im Jahr 2014 in Teilen modifiziert und regelt u.a. allgemeine Vorschriften zum Halten und Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit.

Dennoch solltet ihr vor Ort ganz genau die Beschilderungen der Gemeinden im Kanton Waadt im Auge halten, da jede Gemeinde für das Aufstellen von Hinweisschildern hinsichtlich einer Leinenpflicht und/oder genereller Verbotszonen für Hunde, eigenverantwortlich handelt.

In fast allen Kantonen der Schweiz sind Hunde beispielsweise in Krankenhäusern und Kliniken, Kirchen, Friedhöfen, Schwimmbädern und Badeanstalten verboten. Achtet also insbesondere in derartigen öffentlichen Einrichtungen auf die zulässigen Haltevorschriften und die Beschilderungen an den Eingängen und Grundstückgrenzen. Grundsätzlich besagt das Hundegesetz, dass in öffentlichen Gebäuden mit Zugang für Besucher, der Vierbeiner an der Leine kurz gehalten werden muss, vorbehaltlich anders geltender Regeln, wie beispielsweise ein eindeutiges Zutrittsverbot.

Plant ihr während eures Aufenthaltes im Kanton Waadt die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung und zieht es nach Abwägung aller stressbedingten Einflüsse vor, den Hund mit zur Veranstaltung zu nehmen, so besteht hier ebenso eine Anleinpflicht an einer kurzen Leine. Von den Behörden als gefährlich eingestufte Hunde müssen zudem einen Maulkorb tragen. Nehmen die Hunde selbst an der Veranstaltung teil und sind beispielsweise Gegenstand einer Show, so entfallen diese Voraussetzungen. Dies gilt u.a. auch für Hundeausstellungen und Hundeshows, an denen jegliche Rasse teilnimmt, auch Hunde der oben aufgeführten gefährlichen Kategorie.

In der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen, Schulen etc. raten wir euch dringend den Hund an der Leine zu führen, um das Risiko eines Unfalls so gering als möglich zu halten, auch wenn keine ausdrücklichen Hinweise zu sehen sind. Mancherorts gelten in diesen Bereichen ausdrückliche Hundeverbotszonen, die zwingend einzuhalten sind.

Im Wald und in unmittelbarer Waldnähe sind die Hunde ebenfalls an der kurzen Leine zu führen, damit keine Wildtiere durch Jagen und Hetzen zu Schaden kommen, was im Übrigen als Wilderei angesehen und strikt rechtlich verfolgt wird.

Was Parks und Naturschutzgebiete angeht, so sind sicherlich Hinweisschilder für Hundehalter am jeweiligen Ort zu finden, ansonsten ist es vermutlich vorsichtshalber besser, den Hund an der Leine auszuführen.

Solltet ihr öffentliche Verkehrsmittel bei euren Ausflügen nutzen wollen, so herrscht hier in aller Regel die Verpflichtung, den Hund an der kurzen Leine zu halten und darauf zu achten, dass keine Personen sich durch das Mitfahren belästigt fühlen.

Abschließend wollen wir euch noch unseren Artikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" empfehlen, in dem ihr allgemeine Schweiz-Tipps für den Aufenthalt mit Hund und alle weiteren relevanten Gesetzesvorgaben aller Kantone findet, deren Kenntnis für jeden Hundehalter im Falle eines Besuchs oder Durchreise verpflichtend ist.

Besteht eurerseits vor Reiseantritt oder vor Ort die Notwendigkeit, sich mit der zuständigen Behörde direkt in Verbindung zu setzen, so findet ihr nachfolgend die Kontaktdaten des Veterinäramtes des Kanton Waadt.

Kontakt:
Affaires Vétérinaires
Ch. Des Boveresses 155
Case postale 68
1066 Epalinges
Tel. +41 (0) 21 316 3870

Hundegesetz zum Nachlesen
https://prestations.vd.ch/pub/blv-publication/actes/consolide/133.75.1?key=1559576570258&id=ed901760-5827-4488-bb26-75d09fddf076
https://prestations.vd.ch/pub/blv-publication/actes/consolide/133.75?key=1559656680043&id=855b570a-1487-458c-bc6a-84702e56b1ef

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