Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Luzern in der Schweiz
Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Luzern bin?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 30.7.2021
Der Kanton Luzern in der Zentralschweiz bietet Einheimischen und Besuchern einen enormen Freizeitwert, eine tolle Landschaft und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Es ist also für jeden ausreichend geboten, was das kantonale Gebiet auch für Hundehalter mit ihrem Hund so attraktiv macht.
Vor dem Start gehört es aber unzweifelhaft zu den Reisevorbereitungen dazu, sich über die dortigen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen zu erkundigen. Denn eine der Halterpflichten besteht darin, sich über etwaige Leinenpflicht, Maulkorbzwang und Hundeverbotszonen zu informieren. Zudem müssen im Kanton Luzern bestimmte Regeln zu Listenhunden/Kampfhunden unbedingt beachtet werden.
Dies sind die gesetzlich verankerten Vorschriften, hinzu kommen noch die unbeschriebenen Verhaltens- und Benimmregeln der Hunde-Etikette, die für ein geordnetes, angenehmes und rücksichtsvolles Miteinander von allen Hundehaltern, anderen Menschen und Tieren sorgen soll, damit durch das Verhalten von Halter und Hund keiner belästigt, bedroht oder verletzt wird und fremdes Eigentum nicht beschädigt oder verdreckt wird. Rundum eben Pflichten einer verantwortungsbewussten Hundehaltung eingehalten werden.
Welche Vorschriften gelten im Kanton Luzern in der Schweiz für Hundehalter?
Der Kanton Luzern stellt eigene Haltevorschriften, wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht und Hundeverbotszonen auf.
Kanton Luzern - ein lohnendes Reiseziel für Hundehalter mit Hund
Der deutschsprachige Kanton Luzern wird geographisch der Zentralschweiz zugeordnet und liegt damit mitten zentral im Flächengebiet der Gesamtschweiz.
Die Stadt Luzern mit ihrer wundervollen Lage am Vierwaldstätter See, ist der Hauptort des Kantons, von dem auch die kantonalen Amtsgeschäfte gesteuert werden.
Mehr als 400 000 Einwohner beheimaten die Regionen des Kantos Luzern, die fast ausschließlich die Sprache Deutsch nutzen.
Das gesamte Gebiet des Kanton Luzern wird dominiert von ca. 80% Landwirtschaft und sonstiger Naturfläche wie Wälder. Somit ideale Voraussetzungen für Besucher und Einheimische, sich mit ihrem Hund in den entsprechenden Regionen zum Auslauf und verschiedene Aktivitäten zu bewegen.
Weitere Anlaufziele für das Wandern, Baden, Bootstouren, Walken, Joggen und anderen Beschäftigungen bieten die zahlreichen Seen des Kantons. In Teilen liegen der Vierwaldstätter See, der Zugersee und der Hallwilersee im kantonalen Hoheitsgebiet, ausschließlich im Kanton sind dier Baldeggersee, Sempachersee, Mauensee, Rotsee und Soppensee zu nennen.
Einen weiteren Akzent setzt die Bergwelt als beliebtes Panoramafoto und lädt für Wandertouren am Riggi Bergmassiv, dem Pilatus südlich von Luzern oder an das Stanserhorn als idealer Wanderberg für alle Ansprüche ein. Und das Schöne, der Hund kann immer mit und seine Energie beim Mitlaufen einsetzen, ein paar weitere Übungen und Hundespiele unterwegs tun ihr Übriges, um den Vierbeiner auch vom Kopf her zu fordern und beanspruchen.
Natürlich bietet auch die Stadt Luzern so einiges. Sowohl zum Shoppen lädt die Stadt ein, aber auch viele weitere Sehenswürdigkeiten müssen bei einem Besuch vor Ort unbedingt erlaufen und gesehen werden. Ein Hotspot dabei stellt die weltbekannte Kapellbrücke dar, die einerseits ein Wahrzeichen von Luzern ist und zudem historisch betrachtet, eine der ältesten Holzbrücken Europa ist. Die Jesuitenkirche St. Franz Xaver liegt in der malerischen Altstadt von Luzern und wurde als erste Barockkirche der Schweiz erbaut. Somit ist diese religiöse Stätte ein Must auf der Erkundungstour durch Luzern. Zwischendurch bieten etliche Cafés und Gaststätten bei bestem Wetter einen idealen Ort für die Entspannung zwischendurch, bei einem Lieblingsgetränk oder einer wohlverdienten Mahlzeit. Hier kann der Vierbeiner sich ebenfalls ablegen und seine Auszeit zum Auftanken genießen. Schöner geht Urlaub und das Reisen mit Hund in keiner Weise.
Wie man nun zusammenfassend unschwer erkennt, ist der Kanton Luzern mit all seiner Pracht und der Angebotsvielfalt immer eine Reise wert. Und dies auch und vor allen Dingen durch die optimalen Voraussetzungen und die Hundefreundlichkeit vor Ort, für Hundehalter und ihren tierischen Begleiter.
Was es aber im Vorfeld an wichtigen Informationen zum Halten und Führen des Hundes vor Ort benötigt, wollen wir euch in den weiteren Ausführungen für den Kanton Luzern an die Hand geben, denn jeder Kanton der Schweiz ist für die Umsetzung seines Hundegesetz eigenverantwortlich.
Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde
Die kantonale Hundegesetzgebung sieht für den gesamten Kanton Luzern, keine gesonderte Rasseliste, mit verbotenen oder bewilligungspflichten Hunderassen vor. Aus Sicht der Behörde werden keine Hunderassen mit dem Prädikat des erhöhten Gefährdungspotential gebrandmarkt.
Kurzum: Es gibt keine Listenhunde oder Rassen, die im Kanton Luzern als sogenannte Kampfhunde eingestuft werden.
Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften
Vorweg schicken wollen wir, dass nach Ansicht der Rechtsgrundlage des Kanton Luzern, jeder Hundehalter/Hundeführer sich für seinen Hund verantwortlich zeichnet und dieser durch entsprechende Erziehung und Ausbildung des Vierbeiners, sowie den entsprechenden Maßnahmen und Vorkehrungen dafür sorgen muss, dass keine Menschen oder andere Tiere durch den eigenen Hund belästigt oder gar gefährdet wird. Jeder Hundeführer muss seinen Hund im Griff haben und jederzeit die Kontrolle über ihn gewährleisten. Dies gilt insbesondere bei jeglichem Führen im freien Raum.
Des Weiteren darf der Hund durch sein Gebell oder Heulen nicht zur Lärmbelästigung werden, daher sollte der Hund am besten nicht alleine in der Ferienwohnung, dem KFZ oder an einem anderen Ort, während des Urlaubs alleine gelassen werden.
Alleine lassen ist ein gutes Stichwort: Die Hunde dürfen im Kanton Luzern auf keinen Fall unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Im besonderen Maße gilt dies u.a. in Wäldern und Waldrändern, zu Nachtzeiten im Freien, An den Ufern der Seen oder anderer Gewässer und entlang von Hecken und Ufergehölzen.
Laut dem Veterinärdienst des Kanton Luzern gelten an folgenden Orten und Bereichen, Leinenpflicht:
- In allen Wirtschaften und Lokalen
- In jeglichen Verkaufsläden
- In Naturschutzgebieten
- In Parks und Parkanlagen
- In öffentlichen Verkehrsmitteln
- An Straßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
- Im Wald und am Waldrand während der Zeit vom 01.04-31.07. eines Kalenderjahres
- In allen Bereichen, die von den Gemeinden mit einem Hinweisschild hinsichtlich der Anleinpflicht ausgewiesen sind
Ein weiterer Leinenzwang gilt für Hunde/Hündinnen,
- die läufig sind
- die bissig sind
- die krank sind
Hunde sind grundsätzlich in folgenden Bereichen verboten
- Friedhöfen
- Badeanstalten
- Krankenhäuser und Kliniken
- Kinderspielplätzen
- Schulen und Pausenplätzen
- Sportanlagen, Sportstätten, Spielstätten
- An allen Orten und Bereichen, wo die Gemeinden Schilder mit Hundeverbotszonen gekennzeichnet haben
Da wir davon ausgehen, dass die allermeisten von uns Hundehaltern aus Vorsicht und zum Eigenschutz des eigenen Hundes, lieber einmal mehr zu Leine greifen oder sogar einen Bogen um bestimmte situative Begegnungen laufen, keine prekären Situationen herausfordern, werden die vorgenannten Regeln für das Halten und Führen eines Hundes im Kanton Luzern, einfach umzusetzen sein und oftmals eine unausgesprochene Selbstverständlichkeit darstellen.
Hundehaufen und Hinterlassenschaften
Irgendwann hat jeder Hund das Bedürfnis, seinen täglichen Toilettengang zu erledigen und sich in der freien Natur zu lösen.
Hier ist es auch in der Schweiz im Kanton Luzern so geregelt, dass jeder Hundehalter für die Beseitigung der Hinterlassenschaften seines Vierbeiners verantwortlich ist. Der Hundehaufen bzw. Kot des Hundes sind aufzuheben und sachgerecht zu entsorgen. Steckt euch Papiertücher und Tüten ein, die ihr dann bei jedem Spaziergang und Hunderunde mit dabei haben solltet.
Besondere Vorsicht gelten beim Säubern die Straßen, Gehwege, Bürgersteige, Parkanlagen, fremde Gärten und landwirtschaftliche Anbauflächen, die ausdrücklich aus Sicht der Hundegesetzgebung frei von Hundekot bleiben sollen. Verständlich, denn wer von uns Haltern tritt schon gerne selbst hinein oder muss einen Bogen auf dem Trottoir um den Haufen machen.
Relevante Informationen für die Gesamt-Schweiz und alle anderen Kantone
Bisher haben wir die spezifischen Fakten für den Kanton Luzern abgehandelt. Weitere relevante Informationen, die für die Gesamt-Schweiz geltend sind, erfahrt ihr durch die Lektüre unseres Artikels "Reisen mit Hund in die Schweiz". Hier habt ihr auch die Möglichkeit, euch umfassend über alle anderen Kantone zu informieren, damit ihr für die Durchreise oder den Besuch gut vorbereitet seid.
Um in offenen Fragen direkt Kontakt mit dem Veterinäramt in Luzern aufnehmen zu können, haben wir nachfolgende Kontaktdaten zur weiteren Verwendung, für euch recherchiert.
Kontakt:
Veterinärdienst Kanton Luzern
Meyerstraße 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Tel. +41 (0) 228 6135
Email veterinaerdienst@lu.ch
Hundegesetz zum Nachlesen
https://veterinaerdienst.lu.ch/-/media/Veterinaerdienst/Dokumente/Hde/45GH0000MB1ffentlicheSicherheitHde.pdf?la=de-CH
Hat dir der Inhalt gefallen? Dann teile ihn doch auch mit anderen: