Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton Bern in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton Bern bin?

Von:
Zuletzt aktualisiert am: 31.5.2024

Zwei Hunde stehen am Wasser und schauen auf die andere Uferseite.jpg

Jeder Hundehalter, der mit seinem Hund sich im Kanton Bern aufhält, kann einiges unternehmen und erleben. Es lohnt sich, dieses kantonale Gebiet der Schweiz für den Urlaub oder die Ferien mit dem Hund zu besuchen.

Bevor es aber losgehen kann, steht die Reiseplanung auf dem Programm. Dies ist als Hundehalter zwingend notwendig, um sich über die dortigen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen zu erkundigen, damit ihr euch rechtskonform beim Führen des Vierbeiners vor Ort verhaltet.

Unter anderem darf dies in Sachen Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen und vor allen Dingen im Hinblick auf das Thema Listenhunde, nicht unterschätzt werden.

Neben den gesezlichen Vorschriften, ist es zudem wichtig, sich an die unbeschriebenen Gesetze der Hunde-Etikette zu halten, um für ein angenehmes Miteinander unter allen Hundehaltern, anderen Menschen und Tieren zu sorgen.

Schlussendlich sollen weder Menschen, Tiere noch Sachen durch das Halten und Führen des Hundes belästigt, gefährdet, verletzt oder beschädigt und beschmutzt werden.

01

Welche Vorschriften gelten im Kanton Bern in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton Bern gelten bestimmte Haltevorschriften, wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht und Hundeverbotszonen.

Im Kanton Bern lässt es sich für Hundehalter und Hund gut aushalten

Der Kanton Bern liegt ganz im Westen der Schweiz und wird von etwas mehr als 1 Mio. Einwohnern bewohnt.

Die dortigen Eidgenossen führen ihre Amtsgeschäfte in den Sprachen Deutsch und Französisch, geführt vom Hauptort in Bern.

Die Gesamtfläche und hohe Bevölkerungsanzahl machen den Kanton Bern zum zweitgrößten aller Kantone der Schweiz.

Was die Freizeitmöglichkeiten angeht, bietet der Kanton Bern vielerlei Möglichkeiten, seinen Aufenthalt als Reisender oder als Einheimischer mit spannenden und unterhaltsamen Aktivitäten zu gestalten. Genau deshalb reisen auch so zahlreiche Urlauber in diese Region, da für jeden etwas dabei ist.

Sowohl Tierfreunden wird der Besuch mit den Tierparks vor Ort schmackhaft gemacht, die Natur und die facettenreichen Landschaften der Gebiete vom Jura über das Mittelland bis in die Alpenregion geben Wanderern, Anhängern des Walking, ambitionierten Moutainbikern und sonstigen Radfahrer, Bergsteigern, Ski- und Snowboardfahrern, Wellnessanhängern und vielen Menschen mehr, eine perfekte Destination zum Verweilen und Ausüben ihrer Leidenschaft. Und dies Sommers wie Winters.

Auf Grund der gegebenen Umgebung in den Regionen des Kanton Bern, führt oftmals auch der Weg von Reisenden mit Hund in dieses Gebiet der Schweiz. Hundehalter haben die Möglichkeit, unter Beachtung der gültigen kantonalen Hundegesetzgebung, ihrem Vierbeiner einen ungezwungen, aktivitätsreichen und schönen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen.

Sprich, viele Freizeitmöglichkeiten und Ausflüge können prima mit dem Vierbeiner unternommen werden, wodurch der Hund auch auf seine physischen und psychischen Herausforderungen und Beschäftigungen problemlos kommt. Ausgedehnte Spaziergänge am Ufer des Thunersee, eine Tageswanderung mit dem Blick auf die Eiger Nordwand und ins Tal herab auf die Ortschaft Grindelwald, vielleicht soll es aber auch das Wanderlebnis mit dem Hund an der Seite im Berner Oberland oder eine Bergwanderung zum Oberhornsee sein. Hier könnt ihr dann mit eurem Vierbeiner eine ausgedehnte Rast einlegen und für beider Versorgung mit Nahrung und ausreichender Flüssigkeitsversorgung das nötige tun, um wieder Energie aufzutanken.

Natürlich haben Tagestouren in die Städte des Kanton Bern und hier allen voran die Stadt Bern seinen Reiz. Denn sowohl kulturelle Angebote, wie ein Museumsbesuch, eine Theateraufführung oder Besuch der örtlichen Galerieszene füllen ein Urlaubsprogramm, als auch der Besuch der wundervollen Grünanlagen und Parks, mit seiner entzückenden Flora. Besonders eine Besuch im Frühling hat seinen Charme, wenn die Pflanzenwelt anfängt zu sprießen und ihre Blütenpracht zeigt. Die Uferpromenade der Aare bietet sowohl Platz für den Spaziergang mit dem Hund, als auch zum Entspannen und Treibenlassen.

Dies ist nur ein kleiner Überblick über die zahlreichen Unternehmungen und Aktivitäten, die ihr im Kanton Bern gemeinsam mit eurem Hund planen könnt, somit verbindet ihr auf perfekte Weise, Spaß und Urlaubserlebnis einerseits und Auslastung des Hundes andererseits.

Bevor es natürlich auf die Reise mit Hund in den Kanton Bern in der Schweiz gehen kann, müssen erst die Reiseplanungen angegangen werden, um abzuchecken, wohin es gehen soll und unter welchen Bedingungen der Hund mit darf. Dies fängt bei der Buchung von Hotel, Ferienhaus oder -wohnung an und endet schließlich bei der Auskunft über die geltenden Haltebedingungen, die die jeweiligen Kantone in der Schweiz eigenverantwortlich regeln. Wir helfen euch hier weiter.

Listenhunde / Kampfhunde / gefährliche Hunde

Der Kanton Bern hat keinerlei spezifische Liste mit als potentiell gefährlich eingestuften Hunderassen, die verboten oder deren Kauf/Anschaffung bewilligungspflichtig sind.

Kurzum: Es gibt im Kanton Bern keine besondere Rassenliste.

Demnach besteht bei der Einreise und dem Aufenthalt im Kanton Bern keine besondere Notwendigkeit, gewisse Voraussetzungen diesbezüglich für euren Hund im Vorfeld abzuklären.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Wenn ihr mit eurem Hund unterwegs in der Öffentlichkeit euch aufhaltet, ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass ihr euren Hund so führt, dass niemand zu Schaden kommt. Das Hundegesetz des Kanton Bern wiest hier nochmals ausdrücklich darauf hin, damit weder Menschen noch andere Tiere durch das Verhalten des Hundes belästigt oder gefährdet werden.

Bei allen Ausflügen und Unternehmungen im öffentlichen Raum, muss der Hund immer beaufsichtigt und unter Kontrolle sein. Der Vierbeiner darf ausdrücklich nicht alleine umherlaufen und unbeaufsichtigt seinen Weg gehen.

Eine Leinenpflicht gilt für folgende Orte und Bereiche:

  • Auf jedem Schulgelände
  • An allen öffentlichen Spielplätzen
  • Auf allen öffentlichen Sportanlagen
  • In allen öffentlichen Verkehrsmitteln
  • An allen Bahnhöfen und Haltestellen
  • Auf Weiden mit Nutztieren
  • In jedem Naturschutzgebiet
  • In allen Bereichen, die von den Gemeinden mit Hinweisschildern zur Leinenpflicht ausgewiesen sind

Ein Maulkorb ist nur in folgenden Fällen vom Hund im öffentlichen Raum zu tragen (Maulkorbzwang):

  • Wenn der Hund bissig ist und bereits Verhaltensauffälligkeiten bekannt sind
  • Wenn von Seiten der Behörde bereits für das Hundeindividuum eine Auflage zum Tragen des Maulkorbes ausgesprochen wurde

Weiters wollen wir euch noch einen weiteren Ratschlag an die Hand geben:

Seid sehr umsichtig und führt euren Hund in der Öffentlichkeit mit großer Sorgfalt und vorausschauend, damit ihr etwaige brenzlige Situationen frühzeitig antizipiert und mit den entsprechenden Maßnahmen gegensteuern könnt. Dies setzt natürlich die richtige Ausbildung und Erziehung, Sozialisierung, Habituation und Prägung und viele weitere Trainingsmaßnahmen und Arbeit mit dem Hund von Kindesbeinen an, voraus.

Um euch einen hilfreichen Einblick in den Zusammenhang der vorgenannten Ausbildungsthemen des Hundes zu geben, haben wir einen weiteren spannenden und lesenswerten Artikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ geschrieben, denn sicherlich wird dieser euch wertvolle Informationen auch zum Führen des Hundes in der Öffentlichkeit liefern.

Hundehaufen und Hinterlassenschaften

Dass euer Hund mehrfach am Tag zur Gassirunde ausgeführt wird, um seinem Geschäft nachgehen zu können oder er bei einer Aktivität im Freien unterwegs auf der Wanderroute sich lösen muss, ist selbstverständlich.

Genauso selbstredend ist aus unserer Sicht, dass wir Halter die Hinterlassenschaften beseitigen und entsorgen. Daher sollten direkt beim Packen der Reiseutensilien, Tüten und Papiertücher nicht fehlen und immer unterwegs am Mann sein. Dies gilt auch für den Kanton Bern, der hier eine Verpflichtung gesetzlich im Hundegesetz zum Säubern der Hundehaufen verankert hat.

Weitere Informationen für die Gesamt-Schweiz und andere Kantone

In unserem Artikel "Reisen mit Hund in die Schweiz" habt ihr die Möglichkeit viele weitere hilfreiche Informationen zu finden, die für alle Kantone gleichermaßen gelten und jeder Hundehalter kennen sollte.

Des Weiteren stehen hier auch die jeweiligen kantonalen Bestimmungen zu allen weiteren Kantonen bereit, um für die Durchreise oder den Aufenthalt in einem anderen kantonalen Gebiet gut informiert und gewappnet zu sein.

Abschließend haben wir für eure Reise mit dem Hund in den Kanton Bern, noch die wichtigen Kontaktstellen vor Ort herausgesucht. Solltet ihr noch weitere Fragen für das Führen eures Hundes im kantonalen Gebiet Bern haben, so steht euch die Kontaktaufnahme zur freien Verfügung.

Kontakt:
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Münsterplatz 3a
3000 Bern 8
Tel. +41 (0) 31 633 52 70
Email info.ved@vol.be.ch

Hundegesetz zum Nachlesen
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/veterinaerwesen/hunde/Hundegesetz.html
https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1291?locale=de

Hat dir der Inhalt gefallen? Dann teile ihn doch auch mit anderen:

VGWort Zählpixel