Urlaub und Reisen mit Hund in den Kanton St. Gallen in der Schweiz

Worauf ist zu achten, wenn ich mit Hund im Kanton St. Gallen bin?

Von:
Zuletzt aktualisiert am: 31.5.2024

Grosser brauner Hund steht auf der gruenen Weide auf dem Berg und schaut nach rechts mit heraushaengender Zunge.jpg

Wenn es zum Urlaub, den Ferien, zur Tagestour mit Shopping oder zur Geschäftsreise in den Kanton St. Gallen geht und ihr euren Hund mit an Bord habt, so gehört unweigerlich das Erkundigen über die dortigen Hundegesetze, Hundeverordnungen und Haltebedingungen zur Vorbereitung auf die Reise dazu.

Denn auch der Kanton St. Gallen ist in seiner Gesetzgebung rund um das Halten und Führen eines Hundes vollkommen autark.

Das bedeutet, dass es individuelle Vorschriften zu Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen etc. gibt, hinzu darf jeder Kanton das Thema Listenhunde/Kampfhunde frei regeln.

Neben den kantonalen Hundeverordnungen sind ebenso die Benimmregeln unserer Hunde-Etikette zu beachten, die ebenfalls auf das angenehme Miteinander unter allen Hundehaltern, anderen Menschen und Tieren positiven Einfluss nehmen soll, damit möglichst nichts und niemand sich durch das Verhalten des Hundes oder seines Halters, belästigt oder bedroht fühlt, noch verletzt wird.

Im Gesamtpaket sind dies somit die richtigen Voraussetzungen für eine pflichtbewusste Hundehaltung.

01

Welche Vorschriften gelten im Kanton St. Gallen in der Schweiz für Hundehalter?

Im Kanton St. Gallen gibt es besondere Hundegesetze und Haltevorschriften wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht und Hundeverbotszonen etc.

Im Kanton St. Gallen gibt es auch für Hundehalter und Hund viel zu erleben

Der Kanton St. Gallen liegt geographisch im Osten der Schweiz und zählt zu den Kantonen der Deutschschweiz.

Demnach sprechen die über 500 000 Einwohner der Gemeinden überwiegend Deutsch in deren Alltag und bei der Ausübung der Amtsgeschäfte. Diese werden vom Hauptort St. Gallen aus geregelt.

Direkte Grenznachbarn sind u.a. Österreich und der Bodensee, was viele Besucher aus diesen Regionen zum Kurztrip und etliche weitere Touristen Jahr für Jahr zum Urlaub anzieht. Dabei kommen auf Grund der herrlichen Landschaft und Natur auch zahlreiche Hundehalter mit ihrem Hund in die Regionen des Kanton St. Gallen.

Einheimische und Besucher genießen im Kanton St. Gallen die vielfältige Landschaft, angefangen mit den typischen Berglandschaften der Schweiz, die u.a. den Säntis, den Ringelspitz, das Glaserhorn und das Gebirgsmassiv Calanda vorweisen können. Hier rentiert sich der Besuch sowohl im Sommer zum Wandern, Bergsteigen, Nordic Walking oder Mountainbikefahren, als auch in den schneereichen Wintermonaten zum Skiabfahrt- oder Skilanglauffahren, für tolle Schneewanderungen oder zum Snowboardfahren.

Des Weiteren ziehen die drei großen Seen, der Bodensee, der Zürichsee und der Walensee die einheimischen Bewohner und Urlauber zum Verweilen am kühlen Nass, für den Badespaß, zum Wassersport, zu Bootstouren und Besuchen in den zahlreichen Lokalen und Gasstätten am Seeufer an.

Einen weiteren Pluspunkt sammeln die Regionen des Kantons durch die liberale Hundegesetzgebung und Hundefreundlichkeit, was es Hundehaltern an und um die vorgenannten Hotspots ermöglicht, ihrem Hund ausreichend Auslauf und damit die notwendige körperliche und geistige Herausforderung im Alltag zukommen zu lassen. Sprich, es wird genügend Möglichkeiten geben, seinen Hund auf verschiedenste Weise auszulasten, ob mit Hundesport, Hundespielen oder sonstigen Beschäftigungsformen wie gemeinsames Wandern, Joggen oder Radfahren.

Sollte während dem Aufenthalt im Kanton St. Gallen ein Städtebesuch im gleichnamigen Hauptort anstehen, so hat der Besucher viele Attraktionen und Sehenswürdigkeiten, die auf dem Plan stehen sollten.

Das Dorf St. Gallen ist international durch seine Universität bekannt und bildet viele Highpotentials im Bereich der Wirtschafts-, Rechts und Sozialwissenschaften aus, die anschließend in aller Welt lukrativen Berufen nachgehen.

Aber auch die Stadt selbst hat einiges zu bieten, so zum Beispiel eines der zahlreichen Museen, wie das Naturmuseum, das Historische und Völkermuseum, das Sitterwerk oder das Kunstmuseum. Es ist auf jeden Fall eine große Auswahl vorhanden und sicherlich trifft auch eines dieser Themenbereiche den Geschmack vieler Besucher.

Die Stiftskirche ist ein Wahrzeichen und sollte unbedingt auf dem Programm stehen, genauso ist die St. Gallener Altstadt im Klosterviertel ein absolutes Muss mit den schicken und herausgeputzten alten Häusern.

Weiterhin bietet die Stadt allen Shopping- und Modebegeisterten eine große Auswahl an Modeboutiquen und Läden, die zum Bummeln und Einkaufen einladen. Ein Vergnügen für viele weibliche Besucher, der Herr kann währenddessen mit dem Hund in eines der Stadtcafés gehen und sich bei einer Tasse Café oder einem kühlen Bier die Zeit vertreiben.

An dieser Stelle wollen wir allen Hundehaltern und/oder verantwortlichen Hundeführern mit auf den Weg geben, dass es im Kanton St. Gallen trotz aller Hundefreundlichkeit, auch Regeln und Vorschriften gibt, die im alltäglichen Umgang in der Öffentlichkeit einzuhalten sind. Wir gehen den Fakten im weiteren Verlauf nun auf die Spur.

Neben den gesetzlichen Vorgaben kommen aber auch noch andere wichtige Punkte rund um die Reisevorbereitungen auf euch zu, damit ihr alle organisatorischen und formellen Fragen vorab geklärt habt und die wichtigsten Reiseutensilien mit im Gepäck habt - für euch und euren Hund. Um euch hierbei zu unterstützen, haben wir einen gesonderten Artikel als Leitfaden bereitgestellt, den ihr nun hier lesen könnt.

Das Hundegesetz des Kanton St. Gallen

Betrachten wir uns das seit 1985 geltende Hundegesetz des Kanton St. Gallen einmal näher. Dies ist für alle Einheimischen so oder so eine Pflicht, wenn sie einen Hund im Kanton anschaffen und halten wollen. Aber auch für alle Hundehalter, die mit ihrem Hund für einen Kurzaufenthalt, eine Urlaubreise oder einen längerfristigen privaten oder beruflichen Aufenthalt in eine der Gemeinden kommt, gelten die gesetzlichen Vorgaben gleichermaßen.

Die aktuelle Gesetzgebung ist im Kanton St. Gallen um einiges angenehmer als es in einigen anderen Kantonen der Schweiz der Fall ist. Dies verschafft einerseits den Haltern beim Kauf und der Anschaffung deutliche Vorteile, als auch beim alltäglichen Umgang und Leben mit dem Hund in der Öffentlichkeit, was dem Kanton seine Hundefreundlichkeit nachsagen lässt.

Aber ganz ohne ein Schriftwerk, dass den allgemeinen Umgang mit einem Hund beschreibt und wie sich Halter und Hund im öffentlichen Raum zu verhalten haben, geht es auch hier nicht.

Grundsätzlich eine klare Selbstverständlichkeit, dennoch aus Gründen von Einzelfällen immer wieder eine Notwendigkeit, auf den artgerechten und rassespezifischen Umgang mit dem Vierbeiner hinzuweisen, der auch alle tierschutzrechtlichen Gesichtspunkte einschließt.

Weiterhin gilt die Obacht allen Menschen und anderen Tieren gegenüber. Demnach ist der Hundehalter verpflichtet mit seinem Hund sich so zu verhalten, dass durch dessen pure Anwesenheit und seinem Verhalten, keine Menschen oder andere Tiere gefährdet und bedroht werden oder gar zu Schaden kommen. Dies schließt ein, dass Hunde niemals gezielt gereizt werden dürfen, um ein reaktiv auffälliges und unerwünschtes Verhalten herbeizuführen, gleichzeitig dürfen die Hunde nicht auf Menschen und Tiere bewusst gehetzt werden. Jegliche Belästigungen sind durch den Halter und dessen Maßnahmen zu vermeiden.

Natürlich ist auch das fremde Eigentum zu respektieren, weder zu verdrecken noch zu beschädigen.

Was aus den beschriebenen Vorschriften eindeutig hervorgeht, ist das sachgemäße Halten und Führen des Hundes durch den Halter, was die Bedeutung einer funktionierenden Erziehung und Ausbildung des Hundes voraussetzt, damit der Alltag problemlos beim Aufenthalt ablaufen kann. Natürlich ist damit das Bewegen im Freien, genauso das Halten im Haus bzw. Innern gemeint. Hier müssen dem Hund durch Konditionierung entsprechende Verhaltensregeln beigebracht werden, die durch stetiges gemeinsames Arbeiten immer wieder überprüft und im Alltag konsequent angewendet werden müssen. Auf Grund der Wichtigkeit haben wir zur näheren Betrachtung einen informativen und hilfreichen Artikel mit dem Titel „Führung - Freifolge - Hund-Mensch-Bindung, der sichere Rückruf und die Konditionierung – wie hängt das alles zusammen?“ verfasst, der fachliches Basiswissen vermittelt und auch praktische Tipps im Verlauf aufzeigt.

Listenhunde/Kampfhunde/gefährliche Hunde

An dieser Stelle direkt die gute Nachricht vorweg: Es gibt im Hundegesetz des Kanton St. Gallen keine festgelegten Bestimmungen zu Listenhunden/Kampfhunden oder Hunderassen, die als problematisch und mit einem erhöhten Gefährdungspotential eingestuft werden.

Dadurch ist die Anschaffung und der Kauf eines Hundes für einheimische Bewohner relativ einfach und muss nicht per Bewilligungsgesuch für die ein oder andere Hunderasse bei der Behörde beantragt werden.

Auch für Besucher des Kantons St. Gallen entfällt damit eine etwaige Hürde beim Mitbringen ihres Hundes, da es keine spezifischen Bedingungen, wie beispielsweise eine Leinen- oder Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen gibt.

Dennoch müsst ihr bei eurer Fahrt durch die Schweiz auf alle anderen Hundegesetze des jeweiligen Kantons achten, denn es gibt hier deutliche Unterschiede. Schaut euch genau die Reiseroute an und lest alle Artikel der Kantone, die ihr per Transit zum Zielort durchfahrt. Wir haben in unserem Hauptartikel über das Reisen mit dem Hund in die Schweiz, tabellarisch die Kantone aufgelistet, über die ihr zu den spezifischen Fakten der jeweiligen kantonalen Bestimmungen gelangt.

Allgemeine Leinenpflicht und weitere zu beachtende Haltevorschriften

Es gibt generell verschiedene Situationen, die das Anleinen des Hundes beim Ausführen erfordern oder gar Bereiche, die mit dem Hund gemieden werden müssen oder aus Gründen der besonderen Sorgfalt eine Selbstverständlichkeit darstellen sollten.

Schließlich will ja keiner von uns Hundehaltern, dass spielende Kinder durch ein unbeabsichtigtes Verhalten des Hundes sich bedroht fühlen oder gar verletzt werden. Genauso ist an verkehrsreichen Straßen der Hund immer besser an der Leine zu führen, denn durch einen schreckhaften Moment kann der Hund urplötzlich auf die Fahrbahn springen und sich selbst und beteiligte Verkehrsteilnehmer in eine große Bedrängnis und Gefahr bringen. Diese Alltagsbeispiele könnten wir Fall für Fall weiter ergänzen, was das vorausschauende Bewegen mit dem Hund im öffentlichen Raum so bedeutend macht und erfahrenen Haltern einen großen Vorteil gegenüber unerfahrenen Hundeneulingen, verschafft.

Deshalb sollte die jeweilige Rechtsgrundlage nicht nur mit dem erhobenen Fingerzeig angesehen werden, sondern oftmals als Ratgeber für den gesicherten Umgang in der Öffentlichkeit.

Wenn ihr euch somit mit eurem Hund auf kantonalem Gebiet in St. Gallen befindet, werdet ihr je nach Gemeinde und Ort, auf unterschiedliche Bestimmungen treffen. So kann im Ort A auf dem öffentlichen Marktplatz ein Hundeverbot während des Marktes durch Beschilderung ausgewiesen sein, andernorts darf der Hund während dieser Zeit an der Leine mitgenommen werden. Also Augen auf und bei unklaren Situationen einfach nachfragen.

Leinenpflicht

Das gültige Hundegesetz sieht keine allgemeine Leinenpflicht vor. Es sollte damit im Ermessen des Halters liegen, je nach Situation zu entscheiden, den Hund besser angeleint zu führen, um für eine bessere Kontrolle zu sorgen.

Ihr kennt euren Hund am besten und habt ein Gefühl dafür, wie er sich in der einen oder anderen Situation verhalten könnte. Seid umsichtig und lasst in manchen Fällen lieber Vorsicht walten und leint den Hund in der fremden Umgebung lieber an. Besonders da wo viele Menschen und spielende Kinder unterwegs sind, ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht oder im Waldgebiet, macht es mehr als Sinn durch das Anleinen den Hund sicherer zu führen. Dies müsst ihr für euch einschätzen.

Da die Gemeinden eigenverantwortlich handeln können und entgegen dem Hundegesetz in weiteren Hundeverordnungen dennoch Zonen und Bereiche mit einer Leinenpflicht ausweisen dürfen, ist unbedingt auf etwaige Hinweisschilder zu achten. Besonders an Stellen wie Bahnhöfen, Plätzen, Spielplätzen und Sportstätten könnte dies durchaus der Fall sein.

Maulkorbpflicht

Ist ein Hund bereits auffällig geworden und gilt als bissig, so kann dieser durch eine behördliche Auflage mit dem Tragen eines Maulkorbes in der Öffentlichkeit belegt werden. Sprich es wird u.U. situativ über einen Maulkorbzwang entschieden.

Des Weiteren können die Gemeinden grundsätzlich bestimmte Bereiche für das Mitführen des Hundes, mit einer Maulkorbpflicht ausweisen, z.B. Fußgängerzonen oder sonstigen Bereichen, in denen sich geballt Menschen aufhalten.

Seid ihr Besucher des Kanton St. Gallen und euer eigener Hund hat in der Vergangenheit Problemverhalten gezeigt, die in Konfrontationen und Auseinandersetzungen mit Artgenossen oder anderen Tieren gemündet sind, ist es vielleicht ebenfalls von Vorteil, je nach Grad der Ausprägung einen Maulkorb in den Urlaub mitzunehmen.

Verbote

In folgenden Fällen gilt ein generelles Zutrittsverbot (Hundeverbotszone):

  • Spielplätze
  • Sportstätten und Sportplätze
  • Fremde Gärten und Grundstücke
  • Gemüsekulturen
  • Beerenkulturen
  • Wiesen und Äcker
  • In allen Bereichen die von den Gemeinden als Hundeverbotszonen auswiesen werden
  • In allen Geschäften, öffentlichen Gebäuden, Plätzen, Parkanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die mit Hinweisen auf etwaige Hundeverbote beschildert sind

Hundekot und sonstige Verunreinigungen

Dass sich euer Hund ab und an lösen muss und sein Geschäft verrichten will, ist klar. Wenn ihr die Hundeutensilien für eure Reise zusammenpackt, so denkt an einen Vorrat Tüten, um den Hundehaufen bzw. Hundekot aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Auch die Gemeinden im Kanton St. Gallen sind laut der Hundegesetzgebung dazu angehalten, ausreichende Entsorgungsstellen im Gebiet aufzustellen, damit die Umwelt möglichst frei von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner bleibt.

So seid ihr gesetzlich aufgerufen, auf Bürgersteigen bzw. Trottoirs, Straßen, Wegen und Plätzen den Hundehaufen zu entfernen Selbiges gilt für alle Grün- und Parkanlagen in denen sich der Hund löst. Wenn ihr auf dem Land in den Feldern unterwegs seid, so sollte vermieden werden, dass der Hund auf die Äcker und Wiesen macht, passiert dies dennoch, so hebt auch hier den Hundekot auf und entsorgt ihn. Verhält sich so jeder Hundehalter, so ist dafür gesorgt, dass die Umgebung sauber bleibt, keine unangenehmen Gerüche auftreten und keiner beim Spazierengehen in einen Hundehaufen tritt. Perfekt.

Wir hoffen euch mit den Ausführungen eine gute Grundlage für einen entspannten Urlaub mit eurem Hund im Kanton St. Gallen zu geben. Solltet ihr dennoch auf unbeantworteten Fragen sitzengeblieben sein, so stehen euch die folgenden Kontaktdaten zur Verfügung. Entweder klärt ihr dann direkt mit den Behörden euer Anliegen oder tretet mit einem Touristeninformationsbüro vor Ort in Kontakt.

Kontakt:
Kanton St. Gallen
Kommunikation
9001 St. Gallen
Tel. +41 (0) 58 229 32 60
Email info.sk@sg.ch

Hundegesetz
https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/456.1/versions/168

Hat dir der Inhalt gefallen? Dann teile ihn doch auch mit anderen:

VGWort Zählpixel