Das Gesetz zur Hundehaltung in Schleswig-Holstein

Was muss ich als Halter eines Hundes in Schleswig-Holstein alles beachten?

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Zuletzt aktualisiert am: 22.2.2023

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Jedes Bundesland hat eigene Hundegesetze. Auch Schleswig-Holstein. Welche Vorschriften zum Halten und Führen eines Hundes gelten, erfahrt ihr hier.

Worauf muss ich als Hundehalter und verantwortlicher Hundeführer achten, wenn ich mich mit meinem Hund in Schleswig-Holstein aufhalte? Darf ich jede Hunderasse anschaffen oder gibt es Einschränkungen?

Gibt es im Bundesland Schleswig-Holstein eine generelle Leinenpflicht, muss mein Hund sogar einen Maulkorb tragen und gibt es Bereiche, wo das Mitführen meines Hundes generell verboten ist?

Auf welche behördlichen Auflagen muss ich ggf. vor der Anschaffung eines Hundes achten, wie beispielsweise den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, der Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip oder einer etwaigen Sachkundeprüfung?

Wie ihr seht, treten doch etliche relevante Fragen im Zusammenhang mit der Hundehaltung auf. Wir wollen euch in den weiteren Ausführungen unseres Artikels die notwendigen Antworten liefern, damit ihr sowohl als Hundehalter mit festem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, als auch als Besucher immer rechtssicher mit eurem Vierbeiner unterwegs seid.

Grundsatz

Der Halter eines Hundes ist laut dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) in Schleswig-Holstein angehalten, seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von ihm zu keiner Zeit eine Gefahr, Bedrohung oder Belästigung für Menschen, Tiere, Sachen oder die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Dabei muss die Person, die den Hund führt, jederzeit körperlich und geistig in der Lage sein, auf den Hund einwirken zu können.

Der Hund muss immer unter Aufsicht stehen und darf nicht alleine unbeaufsichtigt umherlaufen und streunen.

Des Weiteren spielt der Tierschutz eine große Rolle bei der Entwicklung eures Welpen und Hundes. Denn Versäumnisse können in diesem Bereich unerwünschte Defizite in der Persönlichkeitsbildung und folglich der Anlage des gesamten Verhaltensrepertoire herbeiführen. Kurz, mangelt es am hundgerechten und respektvollen Umgang, sowie artgerechter und rassespezifischer Haltebedingungen, so bilden sich u.U. Fehlverhalten, Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu psychischen Störungen aus, die sich auf das Sozialverhalten inklusive Sozialkompetenz und Sozialverträglichkeit gegenüber Menschen, Artgenossen und anderen Tieren negativ auswirken.

Um dem vorzubeugen, legen wir euch die Lektüre unseres gesonderten Artikels „Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)“  ans Herz. Hier findet ihr alles relevanten gesetzlichen Tierschutzbestimmungen rund um die Hundehaltung.

Zudem kommen neben den rechtlichen Anforderungen weitere ungeschriebene Benimm- und Umgangsformen im Hundealltag hinzu, die für ein rücksichtsvolles Miteinander mit allen anderen Hundehaltern, Mitmenschen und Tieren dienen sollen. Wir haben daher unsere Hunde-Etikette als eine Art "Halter-Knigge" zur Orientierungshilfe mit praktischen Tipps angereichert und zur weiteren Verwendung bereitgestellt.

Kennzeichnungspflicht

Wird ein Hund außerhalb des befriedeten Grundstücks oder der Wohnung geführt, so muss dieser stets ein Halsband, Halskette oder andere Anleinvorrichtung zu tragen, an der eine eindeutige und gut lesbare Kennzeichnung angebracht ist, wodurch der entsprechende Halter ausfindig gemacht werden kann.

So sollten Name, Anschrift und Telefonnummer Gegenstand der Kennzeichnung sein.

Hundehaftpflichtversicherung

Jeder Hundehalter ist laut der aktuellen Schleswig-Holsteiner Hundegesetzgebung angehalten, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und während der kompletten Haltedauer ununterbrochen zu führen.

Die Mindestdeckungssumme soll 500.000 EUR für Personen- und 250.000 EUR für Sachschäden betragen.

Hundehaufen und Verunreinigungen entfernen

Der Halter eines Hundes ist gesetzlich dazu aufgefordert, beim Ausführen des Hundes auf öffentlichen Straßen oder Anlagen innerhalb von geschlossenen Ortschaften, die Hinterlassenschaften (Hundekot und sonstige Verunreinigungen) des Hundes unverzüglich zu entfernen und entsorgen.

Da ausunserer Sicht dies auch in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit für uns als Hundehalter sein sollte, da wir schließlich alle nicht gerne in die Tretminen und Hundehaufen unserer Vierbeiner treten wollen und wie die rechtlichen Vorgaben und Strafen aussehen, haben wir in unserem Artikel „Hundehaufen entfernen“ näher thematisiert.

Verbot Hunde gezielt zur Steigerung der Aggressivität auszubilden und zu züchten

Hundehalter dürfen ihre Hunde nicht gezielt ausbilden oder gar züchten, um ihre Aggressivität und Gefährlichkeit zu steigern.

Hundegebell

Euer Hund darf natürlich Bellen!

Aber es gibt Situationen, in denen das Bellen des Hundes belästigend, bedrohend oder gefährdend laut Gesetz eingeschätzt werden kann.

Daher solltet ihr immer situativ auf euren Hund einwirken und daran denken, dass es immer Menschen gibt, die Hundehaltern nicht wohlgesonnen sind.

Auf Grund des sensiblen Themas, haben wir deshalb für euch einen weiterführenden Artikel mit dem Titel „Ist Hundegebell Lärmbelästigung?“ geschrieben. Hier erfahrt ihr mehr über die rechtliche Lage und worauf ihr unbedingt achten solltet.

Einfuhrverbot für gefährliche Hunde und Listenhunde

Es ist grundsätzlich laut dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) verboten, gefährliche Hunde und Hunderassen, die durch ihre Rassezugehörigkeit den Listenhunden zugerechnet werden, nach Deutschland und ins Bundesland Schleswig-Holstein einzuführen.

Solltet ihr daran interessiert sein zu erfahren welche Hunde und Hunderassen nicht nach Schleswig-Holstein verbracht werden dürfen, so nehmt euch die Zeit und lest die Lektüre „Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)“.

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Gibt es Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen beim Führen eines Hundes in Schleswig-Holstein?

Ja, es gibt Bereiche mit Leinenpflicht und Hundeverbot. Maulkorbzwang nur in besonderen Fällen.

Leinenpflicht

Für das Bundesland Schleswig-Holstein gilt eine allgemeine Leinenpflicht für das Führen eines Hundes in folgenden Bereichen und Situationen:

  • Fußgängerzonen
  • Straßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • Haupteinkaufsbereiche und andere innerörtliche Bereiche
  • Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • Wald
  • Deichen
  • Umfriedete und sonstig begrenzte Park-, Garten- und Grünanlagen (Ausgenommen sind ausgewiesene Hundehauslaufgebiete)
  • Mehrfamilienhäuser (inkl. dem gesamten inneren Bereich und dem Grundstück)
  • Öffentliche Gebäude
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Sportanlagen
  • Zelt- und Campingplätze
  • Friedhöfe
  • Märkte und Messen
  • Strände und Badeseen

Des Weiteren raten wir euch stets mit offenen Augen euren Hund in der Öffentlichkeit zu führen und situativ die Leine anzulegen, wenn es aus eurer Sicht der Umstand notwendig macht, um die Sicherheit für Menschen und Tiere zu gewährleisten und eventuell eine unerwünschte Situation frühzeitig zu vermeiden.

Da die Gemeinden die Möglichkeit haben weitere Orte und Bereiche mit Leinenzwang zu kennzeichnen, solltet ihr stets auf Hinweisschilder achten.

Dies gilt natürlich auch für Gebäude und Geschäfte, die von Privat geführt werden. Manche Gaststätten oder Geschäfte lassen beispielsweise das Mitführen eines Hundes zu, aber nur wenn dieser an der Leine gehalten wird. Hier sind ebenfalls Hinweise an den Eingängen zu beachten oder bestenfalls die Mitarbeiter oder Bedienstete kurz um Erlaubnis zu fragen.

Solltet ihr Halter eines gefährlichen Hundes sein, so gelten strengere Vorschriften, die unbedingt aus rechtlicher Perspektive einzuhalten sind. Ihr habt die Möglichkeit die gesetzlichen Vorgaben in unserem gesonderten Magazinartikel im Einzelnen nachzulesen.

Maulkorbzwang

Ein Zwang beim Führen eines Hundes zum Tragen eines Maulkorbs besteht nur in besonderen Fällen.

Dies gilt vor allen Dingen beim Führen eines gefährlichen Hundes - hier gilt von Rechtswegen Maulkorbzwang.

Hundeverbotszonen

Neben der Leinenpflicht gibt es auch Bereiche und Orte, an denen das Mitnehmen und Mitführen eines Hundes generell gesetzlich untersagt und verboten ist. Diese Bereiche werden als Hundeverbotszonen bezeichnet.

Dies betrifft in Schlesweig-Holstein folgende öffentliche Bereiche:

  • Kindergärten
  • Kinderspielplätze
  • Schulen
  • Kirchen
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume
  • Badeanstalten und Badestellen an Oberflächengewässern
  • Liegewiesen

Weiterhin können sowohl von den Gemeinden oder von Privat gesonderte Hundeverbotszonen ausgewiesen werden, wodurch stets beim Ausführen des Hundes auf etwaige Verbote durch Hinweisbeschilderung geachtet werden sollte.

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Welche Hunde gehören in Schleswig-Holstein zu den Listenhunden oder gelten als gefährlich?

Bissige Hunde gelten z.B. als gefährlich. Es gibt aber keine Listenhunde.

Gefährliche Hunde im Sinne der Schleswig-Holsteiner Gesetzgebung

In Schleswig-Holstein werden Hunde nur als gefährlich eingestuft, wenn diese verhaltensauffällig wurden und beispielsweise Menschen gebissen oder in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.

Auf Grund ihrer Rassenzugehörigkeit gibt es in Schleswig-Holstein hingegen keine Einstufung als Listenhund/Kampfhund oder gefährlicher Hund.

In welchen Fällen ein Hund laut der aktuellen Gesetzgebung als gefährlich gilt, was die Behörden unternehmen, welche Auswirkungen auf den Halter zukommen und wie ihr euch als Halter verhalten müsst, erfahrt ihr in unserem weiterführenden Magazinartikel mit dem Titel „Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) in Schleswig-Holstein“.

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Muss ich für meinen Hund in Schleswig-Holstein Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Es kommt auf die Gemeinde an, ob Hundesteuer zu zahlen ist und wenn wie hoch diese ausfällt.

Ab zur Gemeinde vor Ort

Sobald ihr euch einen Hund anschafft, solltet ihr den Weg zu eurer Gemeindeverwaltung suchen und den Hund pflichtgemäß dort anmelden.

Hier werdet ihr dann auch in Erfahrung bringen ob und wie hoch eine etwaige Hundesteuer anfallen wird.

Es gibt allerdings von vornherein Unterschiede, wo ihr in Schleswig-Holstein lebt, denn die Hundesteuergebühren sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch.

Zusätzlich sind höhere Gebühren für das Halten eines gefährlichen Hundes oder Listenhundes fällig.

So werden Halter mit Hund in Kiel einen andere Hundesteuergebühr entrichten, wie Hundehalter in Oldenburg oder Lübeck.

Damit ihr vorab bestens über das Thema Hundesteuer informiert seid, haben wir für euch einen Artikel mit dem Titel „Die Hundesteuer ist Pflicht“ geschrieben. Hier erfahrt ihr alle notwendigen Informationen und was ihr zu tun habt.

Mehr Infos unter:

Gesetz über das Halten von Hunden

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