Beißvorfall mit Hunden: Was sind die rechtlichen Folgen bei einem Hundebeißvorfall?

Rechtsfolgen nach einem Hundebiss mit Haftung und Konsequenzen für Hundehalter und Hund!

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Zuletzt aktualisiert am: 5.8.2024

Ein Deutscher Schäferhund beißt in einen Menschenhand.jpg

Das Wichtigste in Kürze

  • Zivilrechtliche Haftung: Bei einem Hundebiss haftet der Hundehalter gemäß § 833 BGB für alle Schäden, die durch den Hund verursacht werden. Dies umfasst sowohl Personenschäden als auch Sachschäden.
  • Verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Behörden können nach einem Beißvorfall den Hund auf Gefährlichkeit prüfen. Mögliche Auflagen sind Leinenpflicht, Maulkorbzwang und Wesenstests.
  • Definition eines Beißvorfalls: Ein Beißvorfall liegt vor, wenn ein Hund eine Person oder ein anderes Tier verletzt. Dabei wird zwischen offensiver und defensiver Aggression unterschieden.
  • Einstufung als gefährlicher Hund: Hunde, die Menschen oder Tiere ohne provozierte Angriffe beißen, können als gefährlich eingestuft werden. Dies führt zu strengen Auflagen für den Halter.
  • Mögliche Auflagen: Nach einem Beißvorfall können Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang, Sachkundenachweis für den Halter und sogar die Entziehung des Hundes verhängt werden.
  • Haftpflichtversicherung: Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist dringend empfohlen, um sich vor finanziellen Forderungen durch Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schützen.
  • Präventive Maßnahmen: Verantwortungsvolle Erziehung, Sozialisation und Kontrolle des Hundes sind essenziell, um Beißvorfälle zu vermeiden. Regelmäßige Besuche in der Hundeschule und professionelle Trainerhilfe können dabei unterstützend wirken.

Bei einem Beißvorfall mit einem Hund entstehen zum einen zivilrechtliche Haftungsansprüche mit möglichen Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld durch den Geschädigten gegenüber dem verantwortlichen Hundehalter. Wird ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt oder fremde Sachen wie einen Fußball durch das Zubeißen des Hundes beschädigt, so entsteht ein Schaden einem Dritten gegenüber, für den der Hundebesitzer haftet.

Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen der geschädigten Personen bei Beißvorfällen mit Hunden, wird häufig auch der Sachverhalt durch die zuständigen Behörden auf Ebene länderspezifischen Hundegesetze und Hundeverordnungen verwaltungsrechtlich geprüft. Ziel ist es dabei festzustellen, ob von dem betreffenden Hund ein gesteigertes Risiko für Mensch und Tier ausgeht. Hierfür wird der Hund und dessen Verhalten durch einen berechtigten Sachverständigen geprüft. Kommt der Gutachter in seinem Gutachten (Wesenstest) zu dem Schluss, dass der Hund de jure als gefährlich einzustufen ist, werden für die zukünftige Haltung Sanktionen wie eine Leinenpflicht oder Maulkorbzwang erlassen.

Ein Hundebeißvorfall gegen einen Mensch oder ein anderes Tier (Hunde, Katzen und andere Haustiere, Nutztiere oder Wildtiere) kann demnach für Hund und Halter schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In unserem nachfolgenden Artikel erfährst Du alles, was Du zur Haftung und den rechtlichen Konsequenzen bei einem Hundebeißvorfall mit Deinem Hund wissen musst.

Ein weiß-schwarz-brauner Hund mit rotem Halsband beisst einem jungen schwarz-weißen Hund mit rotem Halsband in die linke Vorderpfote

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Beißvorfall mit Hunden: Rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 833 „Haftung des Tierhalters“

Hundehalter haften per Gesetz für das Verhalten ihres Hundes.

Der Hundehalter haftet laut § 833 BGB für das Verhalten seines Hundes

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 833 die Haftung des jeweiligen Tierhalters für das Verhalten seines Tieres gegenüber Menschen und Sachen. Demnach ist der § 833 BGB auch die Grundlage für die Haftung eines verantwortlichen Hundehalters, wenn dessen Hund Menschen tötet oder verletzt bzw. Sachen und demnach auch Tiere, beschädigt. Ausgenommen sind Beißvorfälle oder anderes gefährdendes Verhalten bei dem es zu Verletzten mit entsprechendem Schaden kommt, wenn das Schadenereignis durch einen Hund verursacht wird, der im weitesten Sinn im Rahmen der Berufsausübung des Hundehalters entstanden ist und er seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist. Hierunter fallen z.B. Beißvorfälle mit Diensthunden bei Polizei oder Zoll und Wach- und Schutzhunden zur Objektsicherung.

Der genaue Wortlaut des § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Gut informiert:
Was es alles als Halter eines Hundes zu beachten gibt und wie man sich richtig mit seinem Hund verhält, kannst Du in unserem gesonderten Artikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" nachlesen.

Definition und Ursachen eines Beißvorfalls mit Hunden

Unter einem Beißvorfall mit Hunden versteht man grundsätzlich, wenn ein Hund eine Person oder ein anderes Tier wie Artgenossen, Katzen und andere Haustiere, Vieh und Nutztiere oder Wildtiere beißt.

Das Beißen des Hundes gehört zum Aggressions- und Jagdverhalten. Beim Aggressionsverhalten bei Hunden wird dann zwischen offensiver Aggression und defensiver Aggression unterschieden. Bei einer offensiven Aggression geschieht der Beißvorfall gegenüber Menschen oder Tieren aus einem Angriff heraus. Bei defensiven Beißvorfällen von Hunden liegt ein Abwehrbeißen zur Verteidigung gegenüber Menschen oder anderen Tieren vor, bei dem der zubeißende Hund bedrängt und bedroht fühlt und sich folglich wehren und vor einer potentiellen Gefahr schützen will.

Der Hundebiss kann bei einem Beißvorfall eine Verletzung nach sich ziehen. Dies kann eine stattliche Risswunde durch das Zubeißen, aber auch „nur“ eine Quetschung beim Zuschnappen sein.

Gut zu wissen:
Die meisten Beißvorfälle passieren im Übrigen mit eigenen Familienmitgliedern mit dem eigenen Hund. Warum und was im Ernstfall und präventiv zu tun ist, kannst Du detailliert durch die Lektüre unsere Fachartikels „Beißvorfälle von Hunden im eigenen Haushalt“ von unserer dogondo-Expertin nachlesen.

Was muss ein Hundehalter tun, damit er sich rechtlich beim Halten und Führen seines Hundes richtig verhält?

Hundehalter sind für ihren Hund verantwortlich und von Rechtswegen verpflichtet ihren Vierbeiner so zu halten und im öffentlichen Raum zu führen, dass andere Menschen und Tiere nicht durch das Verhalten des Hundes gefährdet, verletzt, getötet oder fremdes Eigentum beschädigt oder beschmutzt werden.

Dafür muss der Hundehalter rücksichtsvoll und rechtskonform gemäß den jeweiligen Bestimmungen der Hundegesetze und Hundeverordnungen an seinem jeweiligen Aufenthaltsort seinen Hund halten und führen. Es ist als Hundebesitzer also auf die Bedürfnisse Dritter zu achten und rechtliche Auflagen wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundeverbotszonen etc. zu respektieren, damit nichts und niemand durch das Verhalten des Hundes zu schaden kommt. Somit soll möglichst auch das Risiko für etwaige Beißvorfälle mit dem Hund, durch angemessenes und verantwortungsvolles Halten und Führen des Hundehalters, auf ein Minimum reduziert werden.

Ein kleiner beigefarbener angeleinter Hund steht am Ufer eines Sees und schaut auf das Wasser auf dem Enten schwimmen.

Wie erfolgt eine Beurteilung von Beißvorfällen mit Hunden durch die Behörden?

Bei Ermittlung und Bewertung von Beißvorfällen mit Hunden wird zur genauen Beurteilung durch die Verantwortlichen (z.B. Amtstierarzt, berechtigte und sachkundige Sachverständige etc.) der gesamte Geschehensablauf mit allen dazugehörigen Begleitumständen beleuchtet.

Zentrale Frage bei der Beurteilung eines angezeigten Vorfalls mit Hund ist herauszufinden, ob es sich tatsächlich um einen Beißvorfall handelt. Damit es sich im Sinne der behördlichen Beurteilung des Sachverhalts um einen Beißvorfall mit Hunden handelt, muss eine Beschädigung wie eine Bisswunde (Quetschwunde / Risswunde) durch das Zubeißen beteiligter Hunde vorliegen. 

Und nicht alle Hundebisse sind automatisch für eine mögliche Einstufung als bissiger und demnach gefährlicher Hund relevant. Denn so können beim Spielen mit Menschen oder Tieren auch Kratzverletzungen oder leichte Bissverletzungen im Eifer des Gefechts entstehen, die aber zu keiner Zeit böswillig waren. Gerade beim Ausleben des Sozialverhaltens bei hündischen Interaktionen mit mehreren Hunden können Beteiligte durch Bisse und Kratzen verletzt werden und Schaden nehmen. Greifen dann auch noch anwesende Hundehalter ein und wollen die Hunde trennen, so können neben möglichen Verletzungen bei den Hunden, Personen verletzt werden. Auch dies sind natürlich durch den Einsatz von Zähnen der Hunde gefährliche Beißvorfälle. Aber, ob es sich hierbei um einen Beißvorfall mit einer erhöhten Aggressionsbereitschaft und per rechtlicher Definition Bissigkeit eines der beteiligten Hunde handelt, muss um Einzelfall durch die besagte Prüfung und Beurteilung der Beauftragten der Behörde, herausgefunden und im Bedarfsfall mit angemessenen Sanktionen und Auflagen für Hund und Halter bestraft werden.

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Wann gilt ein Hund nach einem Beißvorfall von Rechtswegen als gefährlicher Hund?

Wenn er nach einer eingehenden Verhaltensprüfung von Amtswegen als gefährlich eingestuft wird.

Einstufung als gefährlicher Hund nach einem Hundebeißvorfall

Kommt es zu einem Beißvorfall mit Hund bei dem Menschen oder Tiere verletzt werden, so werden zahlreiche Vorfälle bei Bekanntgabe durch eine erfolgte Anzeige der geschädigten Personen oder anwesender Zeugen durch die zuständigen Behörden (Ordnungsamt) verfolgt und entsprechende Maßnahmen gegen Hund und Halter eingeleitet.

Hunde, die sich durch ihr Verhalten als bissig erwiesen haben, werden nach eingehender Untersuchung durch die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) womöglich als gefährlich eingestuft.

Der Hund gilt erwiesenermaßen als bissig und damit gefährlich, wenn der Hundebeißvorfall nicht als Reaktion auf einen Angriff oder um ein bewusst herausgefordertes Verhalten durch den gebissenen Mensch oder das gebissene Tier erfolgte.

Fachwissen:
Willst Du Dich näher zum Wesenstest für Hunde informieren? Hier kannst Du alle Einzelheiten zum Wesenstest inklusive Inhalt, Ablauf und praktische Vorbereitungstipps finden.
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Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Folgen nach einem Beißvorfall mit Hund

Das kann passieren, wenn der Hund in einen Beißvorfall mit Menschen oder Tieren verwickelt ist.

Potentielle Auflagen und Pflichten nach Beißvorfall des Hundes

Wird eine Gefährlichkeit durch Begutachtung eines berechtigten Sachverständigen bei einem Hund nach einem Beißvorfall festgestellt, so können folgende verwaltungsrechtliche Konsequenzen durch die zuständige Behörde auferlegt werden:

  • Leinenpflicht (Leinenzwang)
  • Maulkorbpflicht (Maulkorbzwang)
  • Wesenstest (Verhaltensprüfung) für ein Negativzeugnis zum Widerlegen einer potentiellen Gefährlichkeit des gefährlichen Hundes
  • Führen eines gefährlichen Hundes im öffentlichen Raum: Eine Person darf nicht gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde im Freien führen. 
  • Sachkundenachweis (Ablegen einer Sachkundeprüfung) des verantwortlichen Hundehalters
  • Verpflichtung zum Abschluss und Nachweis einer Hundehaftpflicht mit entsprechender Deckungssumme (Mindestsumme) für Personen- und Sachschäden
  • Angemessene Sicherung des Grundstücks und sicherer Gewahrsam im Wohnraum
  • Kennzeichnung des Grundstücks mit Beschilderung, dass hier ein gefährlicher Hund lebt.
  • Dauerhafte Kennzeichnung des gefährlichen Hundes mit einem elektronisch lesbaren Chip
  • Bei Abgabe des gefährlichen Hundes zur Betreuung durch Dritte (z.B. Hundepension, Familie, Freunde etc.) für länger als 4 Wochen, muss der verantwortliche Halter die Behörden schriftlich informieren. Der Hund darf nur Personen in Obhut gegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechende Zuverlässigkeit gemäß der rechtlichen Bestimmungen (z.B. nicht psychisch krank oder trunksüchtig ist) besitzt.
  • Bei Wohnortwechsel ist der Hundehalter des gefährlichen Hundes verpflichtet, den neuen Wohnort unverzüglich den Behörden zu melden.
  • Das Abhandenkommen des gefährlichen Hundes (z.B. Weglaufen, Diebstahl etc.) muss unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
  • Zuchtverbot mit gefährlichen Hunden
  • Entziehung des Hundes (Sicherstellung via Erlass durch die verantwortlichen Behörden)
  • Anordnung zur Euthanasie (Tötung) des Hundes bei erheblicher Gefährdung für Menschen und Tiere (Ausnahmefälle)

Die vorgenannten rechtlichen Maßnahmen und Aufgaben können je nach Bundesland und geltender Gesetzgebung des jeweiligen Landes variieren. Mehr zu den einzelnen Hundegesetzen und Hundeverordnungen aller Bundesländer, findest Du in unserem umfangreichen Magazin in der Rubrik "Hund & Recht".

Empfehlung:
Sollte es durch einen Beißvorfall oder sonstiges Ereignis dazu kommen, dass Dein Hund als gefährlich eingestuft wird, raten wir unbedingt zur Kontaktaufnahme eines Fachanwalts als Rechtsbeistand zur Klärung und Unterstützung des Sachverhalts mit den Behörden.
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Haftung und Kosten nach einem Beißvorfall mit Hunden

Für den Ernstfall mit einer guten Versicherung für Schäden durch Hundebisse vorsorgen.

Hundebeißvorfall: Wer zahlt für Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeld und Behandlungskosten?

Um sich als Hundehalter vor möglichen Schadensersatzforderungen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden nach einem Beißvorfall durch den Hund Dritten gegenüber zu schützen, ist der Abschluss einer leistungsstarken Hundehalterhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Denn jeder Hundehalter haftet für das Verhalten seines Hundes und demnach wenn er Schäden verursacht.

Da in Deutschland alle Bundesländer ihre Hundegesetze und Hundeverordnungen (Gefahrenverordnungen) eigenständig regeln, gibt es hierzulande auch keine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter und ihre Hunde. Einzig für manche Hunderassen (Listenhunde) und gefährliche Hunde, wird der Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung vorgeschrieben.

Berechtigte Schadensansprüche durch Hundebisse stellen allerdings durch medizinische Kosten, Reparaturkosten, Verdienstausfall, Umschulungskosten, Schmerzensgeld bis hin zu Erwerbsunfähigkeitsrenten von Bissopfern ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Dies kann je nach Schadenshöhe existenzbedrohend sein. Daher sollte jeder Hundehalter über eine Hundehaftpflicht nachdenken, um für den Ernstfall bei einem Beißvorfall mit dem eigenen Hund optimal abgesichert zu sein. Was eine Hundehaftpflichtversicherung alles abdeckt und worauf vor dem Abschluss alles zu achten ist, kannst Du in unserem ergänzenden Fachartikel nachlesen.

Lesetipp:
Für welche Listenhunde je nach Bundesland eine generelle Versicherungspflicht für die Hundehalterhaftpflicht gilt, erfährst Du in unserem Artikel „Verordnungen der Bundesländer Deutschlands für Listenhunde“.
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Vorbeugung: Was kannst Du zur Vermeidung von Beißvorfällen mit Deinem Hund präventiv tun?

Sozialisierung, Erziehung, Führung etc. sind wichtige präventive Maßnahmen für Hund und Halter. 

Prävention von Hundebeißvorfällen: Hilfreiche Tipps für Hundehalter

Es gibt keine Garantie, dass es mit dem Hund niemals zu einem Beißvorfall mit erwachsenen Menschen, Kindern oder anderen Tieren kommen kann.

Allerdings kannst Du als verantwortlicher Hundehalter in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung, Erziehung und Führung Deines Hundes maßgeblich positiv Einfluss nehmen. So sind eine umfassende Sozialisierung und Habituation sowie feste Regeln und Grenzen eine wichtige Grundlage, um Deinem Hund das notwendige Rüstzeug für seine Alltagstauglichkeit zu vermitteln. Denn im Rahmen der Sozialisation lernt er mit Menschen, anderen Hunden und artfremden Tieren umzugehen und sich angemessen zu verhalten. Wichtig sind auch eine funktionierende Impulskontrolle und Frustrationstoleranz, damit Dein Vierbeiner unterschiedlichen Reizeinflüssen widerstehen kann. Um den Hund situativ als Hundehalter unter Kontrolle zu halten, müssen Grundgehorsam und sicherer Rückruf eingeübt werden und im Bedarfsfall sicher und zuverlässig klappen.

Ferner musst Du als Hundehalter Deiner Rolle als Führungspersönlichkeit bewusst sein. Dies bedeutet u.a. vorausschauend seinen Hund überall im öffentlichen Raum zu führen und auf Menschen und Hunde ausreichend Rücksicht zu nehmen, damit möglichst von Deinem Hund keine Gefahr für Menschen, Tiere und Sachen ausgehen kann und damit das Risiko für einen Beißvorfall mit dem Hund bestmöglich reduziert wird.

Expertentipp:
Um seinen Hund optimal zu erziehen und als Team Hund und Mensch zu harmonieren, empfehlen wir von Anfang an eine Hundeschule und versierten Hundetrainer zum Aufbau der Erziehung und erforderlichen Kompetenzen einzubeziehen. Im Falle von unerwünschtem Verhalten und etwaigen Beißvorfällen sollte sofort ein Tierarzt, Hundetrainer und/oder Verhaltenstherapeut kontaktiert werden, um die Ursache herauszufinden und notwendige medizinische und/oder verhaltensseitige Gegenmaßnahmen einzuleiten.

 

Ein junges Mädchen mit kurzer Laufhose und pinken Crocs geht nebeneinander mit ihrem jungen beigefarbenen angeleinten Hund beim Hundetraining über die Wiese.

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Fazit – Zusammenfassung zu Hundebeißvorfällen und den möglichen Rechtsfolgen

Die wichtigsten gesetzlichen Fakten und Tipps zu Beißvorfällen mit Hunden in Kürze.

Den Risiken der Hundehaltung muss man sich als Hundehalter bewusst sein!

Ein Hundebeißvorfall kann weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen für den Hundehalter haben. Es ist wichtig, die Verantwortung als Hundehalter ernst zu nehmen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Beißvorfälle zu vermeiden. Eine gute Versicherung kann helfen, die finanziellen Folgen eines solchen Vorfalls abzumildern.

Fachbuch Empfehlungen zum Bestellen

Hier findest Du noch passende Literatur rund um das Verhalten von Hunden:

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Aggressionsverhalten beim Hund (Anzeige) von Ute Heberer (Autor), Nora Brede (Autor), Norman Mrozinski (Autor)
Die Persönlichkeit des Hundes: Wie Gene und Umwelt das Wesen bestimmen - Neueste Erkenntnisse aus der Forschung (Autor) von Marie Nitzschner

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