Leistungsrichter im Hundesport

Was ist ein Leistungsrichter im Hundesport?

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Zuletzt aktualisiert am: 21.8.2024

Eine Hundefuehrerin mit ihrem Hund beim Dogfrisbee und im Hintergrund ein Zuschauer.jpg

Ein Leistungsrichter ist im Hundesport für die Bewertung der aufgezeigten Leistungen der Prüfungsteilnehmer zuständig. Maßgebend sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Hundesportarten, die Leistungsrichter-Ordnungen und Reglements der Hundesportvereine.

Um als Leistungsrichter bei den Hundesportprüfungen das Richten ausüben zu dürfen, muss jeder Leistungsrichter entsprechendes Fachwissen und Kompetenz, Fähigkeiten beim Führen eines Hundes und die persönliche Integrität sowie charakterliche Zuverlässigkeit mitbringen. Dies muss die entsprechende Person zunächst durch die Tätigkeit als Leistungsrichteranwärter unter Beweis stellen. Kann er sich hierbei erfolgreich nach dem Maßstab des zuständigen Vereins beweisen, so kann der entsprechende Hundesportverein durch die zuständigen Organe, ihn zum Leistungsrichter ernennen.

Damit ist der Leistungsrichter ein Funktionsträger seines Mitgliedvereins.

Ein amtierender Leistungsrichter darf seine eigenen Hunde, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen, selber bei den Hundesportprüfungen richten. Zudem ist der Leistungsrichter nur berechtigt bei Prüfungen zu richten, zu denen er von seinem Verband eingeteilt wird und die nach den Prüfungsordnungen seines Verbandes ausgerichtet werden.

Solltet ihr mehr zu den einzelnen Hundesportarten inklusive Prüfungen, Prüfungsordnungen und Wettbewerben erfahren wollen, so habt ihr die Möglichkeit durch Anklicken des Hundsports zu allen Sportarten zu gelangen und alle relevanten Detailinformationen zu finden.

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