- Polizeihund
Die besondere Bezeichnung "Gendarmenhund" wurde der Dobermann-Rasse in ihrer frühen Rassegeschichte verliehen. Der Grund hierfür lag in der zuverlässigen, gebrauchstauglichen und leistungsfähigen Verwendung als Dienstbegleiter bei der Polizei (frz. Gendarmerie). Sprich, der Dobermann war schnell ein gefragter Polizeihund (=Gendarmenhund), der sich mit seinem Mut, Entschlossenheit, Wach- und Schutztauglichkeit etc. als tierischer Partner an der Seite der Gendarmen bewährte, um einerseits für die eigene Sicherheit zu sorgen und im Kampf gegen Diebe, Verbrecher, Gauner und Halunken tatkräftige Unterstützung zu liefern.
Im weiteren Verlauf entdeckte auch das deutsche Heer schnell die besonderen Talente und Fähigkeiten der Rasse und setzte den Dobermann als Meldehund, Sanitätshund und Wachhund in den Konzentrationslagern ein.
Aus der zunächst im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten "Berufsbezeichnung" wurde schnell mehr - denn der Dobermann wurde bereits Anfang des 20. Jahrhunderts von offizieller Seite, der Diensthundegrad verliehen. Damit gehört die Dobermann-Rasse in Deutschland zu den wenigen behördlich definierten Diensthunderassen. Sie kommen bis heute bei Polizei, Zoll und Militär in verschiedenen Funktionen nach ihrer Ausbildung zum Einsatz und dürfen sich beispielsweise als Schutzhunde und Spürhunde beweisen.
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