Folgende Arten von Raubtieren unterliegen dem Bundesjagdgesetz und werden als Raubwild bezeichnet:
- Baummarder
- Dachs
- Fischotter
- Fuchs
- Hermelin
- Iltis
- Luchs
- Marderhund
- Mauswiesel
- Seehund
- Steinmarder
- Waschbär
- Wildkatze
Bei den vorgenannten heimischen Raubtierarten handelt es sich um Wildtiere, die als Beutegreifer sich primär von Tieren ernähren, diese töten und erbeuten.
Die Raubtiere dürfen auch zum Teil gezielt bejagt werden, wo dann auch wieder verschiedene Jagdhunderassen zum Einsatz kommen. Denn einerseits muss das entsprechend zur Jagd freigegebene Raubwild aufgespürt und verfolgt werden, um es zu erlegen. Andererseits benötigt es aber auch spezielle Jagdhunde, die für die Baujagd unter der Erde als Erdhunde eingesetzt werden können, denn z.B. flüchten Fuchs und Dachs in ihre Bauten, wenn sie verfolgt werden.
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