Tierklinik für Hunde
Was ist eine Tierklinik?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 28.10.2024
- Tierärztliche Klinik
- Tierkrankenhaus
- Veterinärmedizinische Klinik
Eine Tierklinik ist eine veterinärmedizinische Einrichtung, in der Tiere ambulant und stationär betreut, versorgt und behandelt werden. Im Grund ist eine Tierklinik zunächst ebenso eine "Tierarztpraxis" im herkömmlich Sinn, die aber laut der aktuellen Fassung der "Klinikrichtlinie", die von der in der Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer am 14.03.2015 beschlossen wurde, bestimmte Mindestvoraussetzungen im personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Bereich erfüllen muss.
Eine etwaige erteilte Zulassung wird auf Zeit gewährt und muss nach einer Frist von 4 Jahren von Neuem durch den verantwortlichen Betreiber beantragt und durchlaufen werden. Die Kontrolle der korrekten Einhaltung der Anforderungen wird durch die jeweils vor Ort zuständige Landestierärztekammer/Tierärztekammer übernommen.
Der Klinikbetrieb einer zugelassenen Tierklinik muss 24h/365 Tage im Jahr, laut der Klinikrichtlinie, aufrecht erhalten bleiben - sprich Notfälle müssen durch ständige Dienstbereitschaft zu jeder Zeit aufnahmebereit und durch eine sachkundige Person als Ansprechpartner persönlich kontaktierbar sein. Der Tierarzt selber ist verpflichtet die tiermedizinische Versorgung von Notfällen in kürzester Zeit zu gewährleisten.
Wie sehen die Anforderungen an das Klinikpersonal, die die Tierklinik betreiben, aus?
Hier sind laut der Klinikrichtlinie zwei mögliche Szenarien gestattet:
- Entweder muss ein Tierarzt als verantwortlicher Betreiber mit drei weiteren angestellten Tierärzten das erforderliche Personal zur Zulassung stellen, oder
- zwei Tierärzte als Betreiber mit einem weiteren angestellten Tierarzt, hauptberuflich und Vollzeit tätig sein.
Statt die angestellten Tierärzte, dürfen jeweils 2 halbtags tätige angestellte Tierärzte ersatzweise eingestellt werden.
Ferner ist es als weitere Anforderung erforderlich, dass einer der als Betreiber auftretenden Tierärzte, die entsprechende klinische Gebietsbezeichnung nachweisen können muss.
Komplettiert werden muss das Stammpersonal von 4 weiteren mittätigen Hilfskräften - davon sind verpflichtend 2 tiermedizinische Fachangestellte nachzuweisen. Wie bei den angestellten Tierärzten können die Hilfskräfte statt Vollzeit von einer entsprechenden Anzahl an Teilzeitkräften ersetzt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Gesamtstundenzahl den 4 Vollzeitkräften im Verhältnis 1:1 entspricht. Sollen Ausbildungsplätze für tiermedizinische Fachangestellte ein teil des 4-köpfigen Stammpersonals einnehmen, so ist dies möglich, wenn maximal 1 der 4 Stammkräfte von 2 Auszubildenden ersetzt wird.
Neben den personellen Mindestanforderungen für eine etwaige Zulassung zur Tierklinik, müssen für die Beantragung auch räumliche und medizinisch-technische Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Hier wollen wir nur einige beispielhaft nachfolgend aufzeigen:
- Räumliche Anforderungen
Die Klinikräumlichkeiten müssen stets in einem einwandfreien hygienischen Zustand sein. Um dies zu gewährleisten müssen Fußböden, Wände, Wasser- und Abwasserleitungen, Heizung, Beleuchtung etc. dem Nutzungszweck entsprechen und ermöglichen, dass die vorgeschriebenen Hygieneverhältnisse und technischen Voraussetzungen zu jeder Zeit eingehalten werden können.
Kurz: Es müssen Bedingungen sein, die sich für das Betreiben einer Tierklinik einfach eignen und der Art der Praxistätigkeit entsprechen.
Der Nicht-Stationäre-Bereich der Klinikräume muss u.a. einen Laborraum, Röntgenraum, mindestens 2 Behandlungsräume, zwei Operationsräume, Patienten-WC etc. vorsehen.
Der Stationäre-Bereich muss beispielsweise einen Isolierraum von einer Mindestraumanzahl von 3 separaten Zimmern, für die patientengerechte Unterbringung der Tiere, vorsehen. Die Klinik muss die Kapazität von mindestens 12 Tieren bieten, wovon 2 große Hunde ausreichend Platz bei den Planungen Berücksichtigung finden müssen. Da die Tiere auch natürlichen Bedürfnissen nachkommen müssen, muss auf dem Klinikgelände für geeignete Fläche für den Kot-/Harnabsatz gesorgt sein. - Medizinisch-technische Anforderungen
Zum medizinisch-technischen Bereich gehören die für einen Klinikbetrieb erforderliche apparative und technische Ausstattung, wie Röntgeneinrichtung, EKG- und Ultraschallgerät, Narkoseüberwachungsgerät, Laboreinrichtung, Instrumentarium für mindestens 3 parallel laufende Operationen, Zahnbehandlung, Versorgung von Frakturen, neurologische Untersuchungen etc.
Die vorgenannten Anforderungen gelten für den Betrieb einer Tierklinik für Kleintiere. Wird der Betrieb einer Tierärztlichen Klinik inklusive der Behandlung von Pferden angestrebt, so sind noch weitere Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, die aber auf Grund unserer Thematik "Hund" nur sekundärer Natur sind.
Weitere Informationen zum Thema Tierarzt und Tierklinik findet ihr als Ergänzung in unserem ausführlichen Magazinbeitrag "Mit dem Hund zum Tierarzt oder in die Tierklinik?".
Quelle:
Richtlinie über die an eine "Tierärztliche Klinik" zu stellende Anforderungen (Klinikrichtlinie) der Bundestierärztekammer vom 14.03.2015
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