Mit dem Hund zum Tierarzt oder in die Tierklinik?

Vergleich Tierarzt versus Tierklinik

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Zuletzt aktualisiert am: 24.6.2023

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Leidet der Hund an einer akuten oder chronischen Erkrankung, ist verunfallt und hat mehr oder minder schwere Verletzungen oder aber zeigt Anzeichen einer Vergiftung, stellt sich sofort die Frage, wo der betroffene Hund die bestmögliche Versorgung erhält. Eher also zum Tierarzt oder in die Tierklinik?

Handelt es sich um einen tiermedizinischen Notfall oder geht es um einen allgemeinen Check-Up, eine angeratene Kontrolluntersuchung, turnusmäßige Impfung, Entwurmung oder gar Krallenkürzen, so ist es in dem einen Fall angebracht, sofort auf dem direkten Weg die nächstgelegene Tierklinik anzusteuern, um situativ eine umfassende notwendige Notfallversorgung für den Hund zu erreichen, wohingegen bei einem anderen veterinärmedizinischen Anliegen, die Terminvereinbarung in der Tierarztpraxis des Vertrauens völlig angemessen und der richtige Weg ist.

Wir wollen nun in unserem Artikel die Frage Tierarzt/Tierarztpraxis oder Tierklinik näher beleuchten, um die Unterschiede der beiden Anlaufstellen zur Kontaktaufnahme mit Veterinärmedizinern aufzuzeigen und wo der verantwortliche Hundehalter fallbezogen besser aufgehoben ist.

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Worin besteht der Unterschied zwischen einer Tierarztpraxis und einer Tierklinik?

Vergleich von Kleintierpraxis und "Tierkrankenhaus".

Wesentliche Unterschiede zwischen Tierarzt und Tierklinik

Blickt man beim Vergleich Tierarzt und Tierklinik auf den humanmedizinischen Bereich, so kann man grob als Unterscheidungsmerkmal sagen, dass die Tierarztpraxis dem niedergelassenen Arzt vor Ort entspricht, die Tierklinik von ihrem Konstrukt und der Versorgungsleistung eher mit einer Akutklinik und einem Krankenhaus gleichzusetzen ist.

So stolpert man in diversen Abhandlungen, Publikationen und im alltäglichen Sprachjargon auch rund um die Thematik auf  die Begrifflichkeiten "Kleintierpraxis" und "Tierkrankenhaus" - damit sind die klassische Tierarztpraxis vor Ort und die zahlreichen größeren Tierkliniken gemeint.

Im Regelfall praktizieren die als Tierärzte bezeichneten Einrichtungen als Einzel- oder Gemeinschaftspraxis bzw. Praxisgemeinschaft und sind eher mit eine überschaubaren Mannschaft für die Grundversorgung ihrer tierischen Patienten da. So finden sich Hund, Katze, Maus beim Tierarzt um die Ecke ein, wenn sie ihre anstehende Kontrolluntersuchung mit Herrchen/Frauchen durchführen lassen wollen, eine Pflichtimpfung (Core-Impfung) fällig ist oder eine freiwillige Impfung (Non-Core-Impfung) den Hund auf einer Auslandreise oder gegen sonstige Viruserkrankungen (Borreliose, Zwingerhusten, Tollwut etc.) schützen soll, der Hunde- oder Katzen-Patient eine prophylaktische oder akute Entwurmung benötigt, der heranwachsende Rüde einer operativen Kastration unterzogen werden oder einen Hormonchip für die Kastration auf Problem injiziert bekommen soll. Aber auch kleinere Blessuren, Bindehautentzündungen und symptomatische Wehwehchen wie Durchfall oder Fieber sind im ersten Schritt bestens beim Tierarzt des Vertrauens oder einer nahgelegenen Kollegin aufgehoben. Und so können auch Blutuntersuchungen, Urin- oder Kotproben beim Tierarzt genommen oder abgegeben werden, um diese laborseitig auszuwerten. Gleiches gilt für Ulltraschall, Röntgenleistungen und kleinere chirurgische Routineeingriffe bei diversen Beschwerden. Kurzgesprochen, die niedergelassene Tierarztpraxis bietet ein umfassendes Spektrum an tiermedizinischen Leistungen und ist oft der erste Ansprechpartner für die allermeisten Hunde- und Tierhalter in den Praxisräumen und je nach Leistungsspektrum auch vor Ort via Hausbesuche oder für die Behandlung von Großtieren am jeweiligen Standort (Nutztiere und Vieh). 

Von Fall zu Fall entscheiden wohin es gehen soll. Zum Tierarzt oder in die Tierklinik!

Tierkliniken sind hingegen „Betriebe“, die im Regelfall ein erheblich größeres Ärzte- und Mitarbeiterteam haben, mitunter sogar einem ganzen Netzwerk an Tierkliniken angehören. Sie sind stets erreichbar und garantieren eine 24/7 Versorgung durch stetigen Bereitschaftsdienst. Damit sind Tierkliniken auch in Notfällen, nachts oder am Wochenende erreichbar und helfen hilfesuchenden Hunde- und Tierhaltern mit ihren kranken, verunfallten oder gar vergifteten Tieren weiter. Ferner sind in Tierkliniken häufig Spezialisten tätig, die bestimmte Fachbereiche neben der „allgemeinmedizinischen“ Betreuung anbieten. Etwa im Bereich der Zahnmedizin oder bei orthopädischen Fragen. Aber auch der Kreis der möglichen tierischen Patienten geht in den Tierkliniken weit über das normale Tagesgeschäft mit Hund, Katze und Maus hinaus. Zwar gibt es auch niedergelassene Tierärzte die neben der Kleintierversorgung auch Großtiere vor Ort, z.B. auf Bauern-, Schweine-, Rinder- oder Pferdehöfen, behandeln. Dies ist bei zahlreichen Tierkliniken hingegen Gang und Gäbe, da sie die entsprechenden Räumlichkeiten und veterinärmedizinische Infrastruktur mit OP-Sälen, Aufwachbereiche und angemessene Boxen für die Aufenthaltszeit für großgewachsene und kleinere Patienten, Röntgenräume, Computertomografie und Magnetresonanz vorhalten. Zusammenfassend garantiert die Tierklinik eine Notfallversorgung, spezialisierte Diagnostikverfahren und breiteres Fachangebot durch tätige Fachtierärzte.

Hinzu kommt bei den Tierkliniken die Besonderheit, dass das Angebot, die Ausstattung und damit individuellen Ressourcen der Einrichtungen von Bundesland zu Bundesland im Hinblick auf deren Mindeststandards differieren, da die Verordnungen in den Händen der Tierärztekammern des Landes liegen. Mehr findet ihr in unserem Lexikonartikel „Tierklinik“.

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Gibt es bei Tierärzten und Kleintierpraxen keinen Notdienst?

Die notdienstliche Verfügbarkeit bei den Tierärzten ist regional organsiert.

Ein Tierarzt-Notdienst steht zur Verfügung

Doch. Auch die klassische Tierarztpraxis um die Ecke übernimmt einen geregelten Notdienst, der regional organisiert und damit deutschlandweit gesichert ist. Dieser kann in diversen Veröffentlichungen der Gemeinden, Zeitungen, eigenen Homepages, Anrufbeantworteransagen der Tierärzte als Information erfahren werden. Allerdings ist die flächendeckende Notdienstversorgung mitunter spärlich, auf Grund des Personalmangels und dürftigen Bezahlung, sodass regional oft größere Anfahrtswege auf sich genommen werden müssen.

Sollte der vorliegende Patientenfall die Kompetenz des Notdiensthabende übersteigen, so kann dieser dann sofort an eine geeignete Tierklinik weiterverweisen.

Mit dem Tierarzt-Notdienst sollen die Halter also auch bei den niedergelassenen Kleintierpraxen Ansprechpartner an Wochenenden, Feiertagen und nachts für einfachere Notfälle haben.

Da jeder Tierarzt dazu verpflichtet ist seinen Notdienst zu regeln und andernfalls für Alternativen (Vertretung) zu sorgen, haben sich regional Notdienstringe zusammengeschlossen, wo mehrere Praxen abwechselnd die Versorgung sicherstellen.

Zudem bieten auch zahlreiche Kleintierpraxen sogar offene Sprechstunden an den Wochenenden an, um besonders berufstätigen Hunde-, Katzen- und sonstigen Tierhaltern eine flexiblere Erreichbarkeit anzubieten.

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Ist man als Hundehalter besser in einer Tierklinik als beim Kleintierpraxis aufgehoben?

Es kommt immer auf den individuellen Hundepatienten und Fall an!

Tierarzt oder Tierklinik: Der konkrete tiermedizinische Bedarfsfall entscheidet

Nein, denn es kommt prinzipiell wie im Bereich der Humanmedizin einerseits auf den konkreten „Leistungsfall“ an und welche Versorgung erforderlich ist. Andererseits kann man auch nicht pauschal den größeren Klinikbetreibern automatisch eine effizientere und „bessere“ Medizin attestieren. Sicher ist, dass die Verfügbarkeit im Einzelfall unbedingt für die Konsultation der Tierklinik spricht, sei es ein tiermedizinischer Notfall in der Nacht oder am Wochenende.

Für den „Normalfall“ ist der Tierarzt (Kleintierpraxis) vor Ort der richtige Ansprechpartner. Kann dieser mit seiner Ausstattung oder Kompetenz nicht weiterhelfen, wird er sicherlich zur weiteren Untersuchung, Diagnostik und Behandlung auf einen Fachkollegen oder eine Tierklinik verweisen.

Je nach Tag und Uhrzeit, Schweregrad/Komplexität des medizinischen Falls oder bei Notfällen, sollte  die Tierklinik unbedingt die erste Wahl sein – hat euer Hund beispielsweise eine heftige Auseinandersetzung mit einem Artgenossen hinter sich, bei der er sich klaffende und stark blutende Wunden und möglicherweise schlimme innere Verletzungen zugezogen hat, so ist die Tierklinik unbestritten die beste Wahl, um seinen Hund eine umfassende tiermedizinische Diagnostik und Versorgung zu gewährleisten. Gleiches gilt für Verkehrsunfälle, bei denen der Hund angefahren wird oder der Verdacht einer akuten Vergiftung durch die Aufnahme eines Giftköders oder das Fressen von giftigen Pflanzen, Pilzen und sonstigen Produkten besteht. Bei lebensgefährlichen Notfällen wie u.a. auch bei einem akuten Hitzschlag, ist die Tierklinik durch ihr breites Leistungsangebot und die unentwegte Erreichbarkeit der richtige Ansprechpartner in Sachen tierärztlicher Hilfe!

Es kommt also bei der Wahl des entsprechenden „Dienstleisters“ u.a. auf den individuellen Gesundheitszustand, damit verknüpfter erwünschter oder notwendiger Diagnostik und Behandlungen, sowie der Dringlichkeit des spezifischen Falls und letztlich also der jeweiligen Bedürfnisse des Hundes an.

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Bin ich als Hundehalter verpflichtet, zunächst den Tierarzt zu kontaktieren?

Nein, es besteht eine freie Arztwahl.

Hundehalter haben die Qual der Wahl

Das steht jedem Hunde- und Tierhalter frei. Denn rechtlich gesehen besteht hier freie „Arztwahl“. Grundlage ist dann ein privater Behandlungsvertrag. Einfach gesprochen, der Tierarzt behandelt und der verantwortliche Halter als Auftraggeber muss zahlen. Egal ob eine private Tierkrankenversicherung besteht und ggf. für entstandene Kosten aufkommt.

Kurz: Ihr entscheidet nach freien Stücken, ob ihr zunächst den Tierarzt kontaktiert und er ggf. die Empfehlung zur Weiterbehandlung in einer Tierklinik ausspricht, oder ihr auf direktem Weg, eine tiermedizinische Klinikeinrichtung ansteuert.

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Ist die Tierklinik teurer als der Tierarzt?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gilt für beide gleichermaßen.

Behandlung Tierarzt vs Tierklinik: Die Preisgestaltung bietet Spielraum

Alle Tierärzte und Veterinärmediziner rechnen ihre tierärztlichen Leistungen nach der sogenannten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab – demnach sind die Kosten für dieselbe veterinärmedizinische Leistung vom Prinzip identisch. Bei der Tierklinik und dem Tierarzt vor Ort.

Im Zweifel vorab nach den zu erwartenden Kosten fragen!

Allerdings sieht die Gebührenordnung eine Liquidation vom 1-3fachen Satz einer bestimmten Leistung je nach Einzelfall vor. Handelt es sich beispielsweise um besonders schwierige Behandlungsfälle, da Komplikationen beim Patienten auftreten, so kann der Tierarzt, ob in der Tierklinik oder Kleintierpraxis, individuelle einen höheren Satz abrechnen. Und hier kann es durchaus auch zu „Preisunterschieden“ kommen, da dies ein Stück weit Ermessenssache ist und damit auch Raum für individuelle Gestaltung bleibt.

Zudem macht sich natürlich auch eine Notfallbehandlung am Wochenende oder nachts in der Tierklinik bei der Rechnungsstellung bemerkbar. Hier werden Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit fällig. Auch beim „normalen“ Tierarzt wird bei Inanspruchnahme des Notdienstes eine gesonderte pauschale Notdienstgebühr (50,- EUR) bei Behandlungen zu Notdienstzeiten abgerechnet.

Auch Spezialdiagnostik und -behandlungen sind von Haus aus teurer und machen sich folglich bei der Rechnungsstellung bemerkbar. Viele dieser speziellen Leistungen sind aber nur in Tierkliniken auf Grund deren Ressourcen möglich, sodass es also keinen direkten Vergleich mit einer Kleintierpraxis gibt, die diese Leistungen überhaupt nicht anbietet.

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Fazit – Tierklinik oder Tierarzt?

Gut, dass es beide Einrichtungen fallbezogen gibt!

Gut, dass wir in Deutschland so gute Tierärzte und Tierkliniken haben!

Besteht bei einem tiermedizinischen Fall ausreichend Zeit sich diverse Erkundigungen bei den beiden unterschiedlichen Einrichtungen der Tiermedizin einzuholen, so kann dies einer der Wege sein, um sich ein optimales Gesamtbild als verantwortlicher Hundehalter zu verschaffen und ein subjektives Gefühl (sachlich/emotional) zu entwickeln, wo man sich mit seinem Hundepatienten besser aufgehoben fühlt.

Manche tiermedizinischen Diagnosen oder akute Fälle lassen aber überhaupt keinen Raum für zeitintensive Überlegungen – denn steht das Leben des eigenen Hundes auf dem Spiel, muss zügig gehandelt werden! Tiermedizinische Notfälle wie Vergiftungsfälle, Verkehrsunfälle, schwergradige Tumorerkrankungen oder komplizierte Operationen bedürfen einer besonderen Behandlung, wo der Tierarzt vor Ort, oft an seine möglichen Grenzen stößt und damit nur der Weg in die Tierklinik der einzig wahre ist.

Die bundesweite Versorgung ist im Vergleich sehr gut und hochqualitativ!

Gleiches gilt in akuten und chronischen Krankheitsfällen, bei denen eine mögliche Behandlungsbedürftigkeit außerhalb der normalen Sprechstunden bei den niedergelassenen Tierärzten besteht – also nachts oder am Wochenende. Habt ihr also nach 3 Tage Erbrechen, Durchfall, Fieber und lethargischem Verhalten eures Hundes das Verlangen, dass ein Tierarzt euren kranken Vierbeiner am Samstagnachmittag trotz Wochenende untersuchen soll, dann ist die nächstgelegene Tierklinik der richtige Ansprechpartner für den Fall.

Handelt es sich aber um Routinechecks, Impfungen, Entwurmungen, Laboruntersuchungen ohne Zeitdruck, Hundekrankheiten ohne lebensbedrohliche Symptomatik, kleine Blessuren, Gebrechen, Alterserscheinungen oder sonstiger Auffälligkeiten, sollte für diesen „Normalfall“ der niedergelassene Tierarzt des Vertrauens weiterhelfen können.

Insgesamt können wir Hunde- und Tierhalter uns aber sehr glücklich über die flächendeckende Versorgungskapazitäten in der Tiermedizin schätzen, sodass Hund, Katze, Maus, Pferd oder Huhn zügig geholfen werden kann.

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