Negativgutachten für Hunde
Was ist ein Negativgutachten bei einem Hund?
Von:
Carsten Becker
Zuletzt aktualisiert am: 5.9.2024
- Unbedenklichkeitserklärung
- Unbedenklichkeitsnachweis
Mit dem Negativgutachten, welches auch als Unbedenklichkeitserklärung bezeichnet wird, wird einem Hundehalter zertifiziert, dass von seinem Hund kein erhöhtes Aggressions- und Risikopotential ausgeht, dass Menschen oder andere Tiere gefährden könnte. Es wird durch das Negativgutachten also bescheinigt, dass keine erhöhte Gefährdung von dem Hund auf Grund dessen Verhalten ausgeht.
Das Negativgutachten erfolgt durch einen Wesenstest und ist bei Listenhunden auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit, Hunden mit potentiell erhöhtem Gefährdungspotential sowie Hunden die durch aggressives Verhalten bereits auffällig wurden, durch die jeweiligen Hundegesetze und Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer gesetzlich vorgeschrieben.
Mehr hierzu könnt ihr in unserem Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" finden.
Hat dir der Inhalt gefallen? Dann teile ihn doch auch mit anderen: