Negativgutachten für Hunde

Was ist ein Negativgutachten bei einem Hund?

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Zuletzt aktualisiert am: 5.9.2024

Ein American Staffordshire Terrier mit Geschirr sitzt auf dem Gehweg und schaut in die Kamera.jpg
Synonyme
  • Unbedenklichkeitserklärung
  • Unbedenklichkeitsnachweis

Mit dem Negativgutachten, welches auch als Unbedenklichkeitserklärung bezeichnet wird, wird einem Hundehalter zertifiziert, dass von seinem Hund kein erhöhtes Aggressions- und Risikopotential ausgeht, dass Menschen oder andere Tiere gefährden könnte. Es wird durch das Negativgutachten also bescheinigt, dass keine erhöhte Gefährdung von dem Hund auf Grund dessen Verhalten ausgeht.

Das Negativgutachten erfolgt durch einen Wesenstest und ist bei Listenhunden auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit, Hunden mit potentiell erhöhtem Gefährdungspotential sowie Hunden die durch aggressives Verhalten bereits auffällig wurden, durch die jeweiligen Hundegesetze und Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer gesetzlich vorgeschrieben.

Mehr hierzu könnt ihr in unserem Leitartikel "Die private Hundehaltung in Deutschland" finden.

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