- Tierasyl
- Tierauffangeinrichtung
Ein Tierheim ist eine Einrichtung, in der eine Vielzahl an verschiedenartigen Tieren leben, seien es Hunde, Katzen, Hasen, Hamster, Meerschweinchen, Hühner, Vögel etc.. In Bezug auf Hunde ist das Tierheim ein willkommener Ort, um einem Hund verschiedener Couleur durch Adoption ein neues Zuhause zu schenken und stellt neben den gewerblichen Züchtern und Hobbyzuchten, damit ein weitere Bezugsquelle für die Anschaffung eines Vierbeiners dar. Sprich die verschiedensten Rassehunde, Hybridhunde und Mischlingshunde können in den zahlreichen deutschen Tierheimen als zukünftiger Sozialpartner bezogen werden. Damit schenkt man einem Hund in "Gefangenschaft" eine zweite Chance und tut aktiv etwas im Sinne des Tierschutz.
Die rechtliche Grundlage für das Betreiben eines Tierheims ist im Deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) unter § 11 "Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren" geregelt. Ein Tierheim kann auch nicht ohne Weiteres von jedem Beliebigen eröffnet werden, denn es bedarf einer vorherigen Erlaubnis. Hierbei wird u.a. geprüft, ob die Rahmenbedingungen zum Halten und Betreuen eines Tieres nach § 2 Tierschutzgesetz erfüllt - hierbei geht es z.B. darum, dass das jeweilige Tier seiner Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht ist. Zudem darf die artgemäße Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden und dem Individuum hierdurch Schmerzen, Leid oder Schäden zugeführt werden. Zudem benötigt die verantwortliche Person ausreichende Sachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie Zuverlässigkeit, um ein Tierheim sachgerecht betreiben zu können.
Primäre Aufgabe der Tierheime ist die Aufnahme von Abgabetieren, Fundtieren, herrenloser Tiere, beschlagnahmter Tiere, deren artgerechte Versorgung und möglichst Weitervermittlung an geeignete Interessenten, nach eingehender Prüfung deren Eignung und Tauglichkeit, um stets das Wohl und Wehe der zu vermittelnden Tiere im Fokus zu haben. Es geht also darum, in Not geratene Tiere durch die Aufnahme und Unterbringung in ihrer Einrichtung in Obhut zu nehmen, sie art- und tiergerecht während ihres Aufenthaltes zu halten, zu versorgen und das Ziel der Weitervermittlung anzustreben.
Die handelnden Personen in den deutschen Tierheimen sind sowohl hauptamtlich, als auch häufig auf ehrenamtlicher Basis beschäftigt. Das Ziel aller tätigen Personen ist es, den Tieren aktiv durch ihr Zutun zu helfen und ihnen durch ihre Anwesenheit und Handeln einen positiven Mehrwert zu geben. So sind die engagierten Mitarbeiter und Helfer rund um die Uhr in Sachen Fütterung, Pflege, Beschäftigung, Gesundheit etc. mit den Tieren aktiv am Arbeiten und sorgen für ihr Wohl.
Neben der dauerhaften Aufnahme von Tieren bieten die Tierheime zwischenzeitlich auch weitere Leistungen für Tierhalter an. So ist eine weitere Dienstleistung die zeitlich befristete Übernahme von Betreuungstieren ähnlich einer Tierpension. Sprich sollten Tierhalter in Urlaub fahren oder durch ein gesundheitliches Problem in stationäre Behandlung müssen, können sie ihr Tier für die Dauer ihrer Abwesenheit vertrauensvoll in die Obhut eines Tierheims geben.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist ein Dachverband, der aktuell über 700 Mitgliedsvereine (Tierschutzvereine) und 550 Tierheime betreut und ihnen in verschiedenen Themen bis hin zu rechtlichen Fragen zur Seite steht. U.a. gibt der Tierschutzbund auch eine Tierheimordnung mit Richtlinien und Rahmenbedingungen für das Führen eines Tierheimes mit mehr als 10 Heimtieren heraus, die für die Mitgliedsvereine und angeschlossenen Tierheime, bindend ist. Sitz des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist Bonn, der Verein hat bereits eine sehr lange Historie, wurde im Jahr 1881 gegründet und ist gemeinnützig.
Um noch weitere Einzelheiten zu Tierheimen als Instituion und möglicher Bezugsquelle für die Anschaffung eines Hundes in Erfahrung zu bringen, steht nun unser ergänzender Artikel "Ein Hund aus dem Tierheim - was gilt es alles zu beachten?" zur Verfügung.
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